Finanzieren

„Vorfälligkeit“: Alles über die Extrakosten bei der vorzeitigen Kreditrückzahlung

von Thorsten Schierhorn, 03.07.2023

Juhu, so ein Lottogewinn oder eine Sonderzahlung im Job ist eine feine Sache. Und es geht noch besser: Sie könnten mit dem Geld Ihren laufenden Kredit oder das Immobiliendarlehen auf einen Schlag zurückzahlen. Dann wären Sie nicht nur die Schulden los, sondern sparen auch noch die Zinsen, die sonst Monat für Monat fällig würden. Aber Moment! Verzichtet die Bank denn einfach so auf die Zinsen? Tut sie nicht. Sondern sie darf einen Teil der entgangenen Zinsen auf die Kredit-Restsumme draufschlagen. Wann und wie viel, lesen Sie hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

 

  • Die Vorfälligkeitsentschädigung müssen Sie zahlen, wenn Sie einen Kredit vorzeitig kündigen.
  • Das Geld soll die Bank für die entgangenen Zinsen entschädigen.
  • Bei Verbraucherkrediten ist gesetzlich geregelt, wie viel die Bank an Entschädigung verlangen darf.
  • Bei Immobilienkrediten ist die Entschädigung in der Regel von vornherein im Vertrag festgelegt.
  • Die Vorfälligkeitsentschädigung darf niemals höher sein als die Zinsen, die der Bank entgangen sind.

Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Art „Strafgebühr“. Nämlich dafür, dass Sie einen Kredit früher zurückzahlen als vereinbart. Zum Beispiel, wenn Sie etwas geerbt oder im Lotto gewonnen haben. Dann liegt die Idee nahe: Warum noch weiter die Kreditraten zahlen, anstatt einfach die komplette Restschuld in einem Rutsch an die Bank zu überweisen?

Gut für Sie. Aber nicht für die Bank. Denn im Normalfall werden für den Betrag, den Sie noch zurückzahlen müssen, Monat für Monat Zinsen fällig. Die sind quasi der Ertrag, den die Bank für den Kredit einstreicht. Wenn Sie aber die gesamte Restsumme vorzeitig begleichen, fallen diese Zinsen weg. Und damit verliert die Bank einen Teil des Gewinns, den sie sich ausgerechnet hat. Zum Ausgleich darf sie auf die Restschuld etwas draufschlagen – nämlich die Vorfälligkeitsentschädigung.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Bei der Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist es wie so oft in Finanzfragen: Es kommt darauf an. Und zwar darauf, …

  • um was für einen Kredit es geht,
  • wann Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben,
  • wie lange der Kredit noch läuft und
  • wie hoch die Zinsen sind beziehungsweise wie lange Ihre Zinsen noch festgeschrieben sind.

Blicken wir zunächst auf die Art des Kredits. Es gibt bei der Vorfälligkeitsentschädigung einen Unterschied zwischen einem Verbraucherkredit (etwa einem Kredit fürs Auto, Smartphone oder für die neue Waschmaschine) und Immobilienkrediten (für die Baufinanzierung oder einen Hauskauf).

Verbraucherkredit

Wenn Ihr Kredit schon sehr lange läuft, dann haben Sie möglicherweise Pech: Gesetzliche Regelungen für die Vorfälligkeitsentschädigung gibt es erst für Verträge, die ab dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Für alle älteren Kredite gilt das, was im Vertrag steht.

Aber bei Krediten ab dem 11. Juni 2010 ist es recht einfach:

  • Wenn Sie laut Tilgungsplan den Kredit noch länger als ein Jahr lang abbezahlen, darf die Bank 1 Prozent der Restschuld draufschlagen. Beispiel: Bei Ihnen stehen noch 15 monatliche Raten à 100 Euro aus. Die Restschuld beträgt also 1.500 Euro. Wenn Sie die auf einen Schlag abbezahlen wollen, kommt 1 Prozent = 15 Euro obendrauf. Sie zahlen also 1.515 Euro, sparen sich aber die Zinsen.
  • Wenn der Kredit nur noch ein Jahr oder kürzer läuft, darf die Bank nur 0,5 Prozent auf die Restsumme hinzurechnen. Beispiel: Sie müssen noch fünf Monate lang je eine Rate von 100 Euro überweisen. Ihre Restschuld beträgt also 500 Euro. Wenn Sie die auf einmal abbezahlen wollen, kommen 0,5 Prozent = 2,50 Euro hinzu. Sie zahlen also 502,50 Euro.

Übrigens: Wenn es rechnerisch so sein sollte, dass die Vorfälligkeitsentschädigung höher ist als die Zinsen, die der Bank entgehen – dann gilt die Höhe der Zinsen. Mehr darf die Bank nicht für die vorzeitige Ablösung des Kredits verlangen.

Junges Paar misst eine Wand in einer leeren Wohnung aus
© istock/alvarez/2021  Für Immobilienbesitzer*innen gibt es keine gesetzlichen Regeln, wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt.

Immobilienkredit

Sie haben einen Kredit aufgenommen, um den Kauf oder den Bau einer Immobilie zu finanzieren? Dann ist das mit dem vorzeitigen Zurückzahlen nicht ganz so einfach. Denn die Regeln für die Vorfälligkeitsentschädigung eines Verbraucherkredits gelten nicht für einen Immobilienkredit.

Wenn Sie das geliehene Geld früher zurückzahlen, entspricht das rein rechtlich einer vorzeitigen Vertragskündigung. Laut Gesetz dürfen Sie das nur in zwei Fällen:

  • Sie haben einen Immobilienkredit mit festen Zinsen, der schon mehr als zehn Jahre läuft? In diesem Fall dürfen Sie den Vertrag kündigen, ohne dass weitere Kosten entstehen. Allerdings gibt es eine sechsmonatige Kündigungsfrist. Und: Die Frist von zehn Jahren beginnt nicht mit der Vertragsunterschrift, sondern erst, wenn das geliehene Geld an Sie überwiesen worden ist.
  • Sie haben einen Immobilienkredit mit variablen Zinsen? Dann dürfen Sie jederzeit kündigen mit einer Frist von drei Monaten.

Unter diesen beiden Umständen dürfen Sie sogar den Vertrag auflösen, ohne dass die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung kassieren darf.

In fast allen anderen Fällen darf die Bank Ihre vorzeitige Rückzahlung ablehnen. Es sei denn, es treffen bei Ihnen folgende Ausnahmen von dieser Regel zu.

  • Sie müssen die Immobilie verkaufen (zum Beispiel, wenn Sie wegen einer Krankheit oder Scheidung die Raten nicht mehr begleichen können).
  • Sie brauchen für einen Ausbau oder eine Renovierung einen weiteren Kredit, den die Bank Ihnen aber nicht gewähren will. Also müssen Sie zu einer anderen Bank wechseln, die die Immobilie als Sicherheit verlangt.

Zwar kann die Bank in solchen Fällen gar nicht anders, als Ihre Kündigung anzunehmen.Wie hoch dann die Vorfälligkeitsentschädigung ausfällt, ist in der Regel vertraglich festgelegt. Einzige gesetzliche Vorgabe: Die Ausgleichszahlung darf nicht höher sein als die Zinsen, die ihr entgehen.

Und wie hoch ist das? Ein Rechner hilft Ihnen. Zum Beispiel der Rechner der Stiftung Warentest. Hier können Sie die restliche Laufzeit, die Kreditsumme und die Zinsen eingeben, und das Programm rechnet für Sie aus, wie viel maximal fällig wird.

Junges Pärchen lässt sich von einem Anwalt beraten
© istock/Drazen Zigic/2019  Mit anwaltlicher Hilfe finden Sie vielleicht Fehler im Vertrag, die die Vorfälligkeitsentschädigung aushebeln.

Kann man die Entschädigung umgehen?

Nicht immer müssen Sie die Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Bei Immobilienkrediten gibt es zum Beispiel zwei Fälle, in denen Sie ungeschoren davonkommen (siehe voriges Kapitel). 
Bei allen anderen Verträgen gibt es eine Chance, wenn …

  • im Vertrag nicht ordnungsgemäß Ihr Widerrufsrecht aufgeführt ist. Ob das der Fall ist, sollten Sie anwaltlich prüfen lassen. Dann können Sie den Vertrag vielleicht ohne weitere Kosten kündigen. Allerdings gibt es verschiedene Fristen, die Sie einhalten müssen – je nachdem, wann Sie den Vertrag abgeschlossen haben.
  • die Bank Sie nicht ausreichend darüber aufgeklärt hat, wie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. Zum Beispiel, wenn nicht einbezogen ist, dass eine Sonderzahlung möglich wäre, nach der Sie weniger Zinsen zahlen würden. Auch hier kann anwaltliche Hilfe nützlich sein. Unter Umständen ist dadurch die gesamte Vorfälligkeitsentschädigung null und nichtig. Diese Option besteht bei allen Verträgen ab dem 21. März 2016.
  • die Bank Ihnen kündigt. Dann darf Ihnen die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigungen berechnen. So eine Kündigung kann zum Beispiel passieren, wenn Sie mit Ihren Ratenzahlungen im Rückstand sind. Doch deshalb die Zahlungen einzustellen, ist nicht ratsam. Erstens müssen Sie die Schulden trotzdem zurückzahlen. Zweitens bekommen Sie einen negativen Schufa-Eintrag und finden womöglich keine Bank für einen neuen Kredit.
  • Sie den Vertrag einvernehmlich auflösen. Sprich: Wenn Sie und die Bank gemeinsam einer Kündigung zustimmen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie statt des alten einen neuen, höheren Kreditvertrag bei derselben Bank abschließen.
  • jemand anderes den Vertrag übernimmt. Dies ist zum Beispiel beim Hausverkauf eine Option. Sie verkaufen eine Immobilie, aber der*die Käufer*in nimmt dafür kein eigenes Darlehen auf, sondern bezahlt einfach Ihres weiter ab. Wenn die Bank damit einverstanden ist, wird keine Vorfälligkeitsentschädigung fällig.

So geht’s auch: Sonderzahlungen

Sie kämen um eine Vorfälligkeitsentschädigung nicht herum, wollen aber trotzdem schneller ihren Kredit loswerden? Dann sollten Sie es mit Sondertilgungen versuchen. Dabei zahlen Sie regelmäßig eine außerplanmäßige Summe, sodass die Zinsen sinken und der Kredit früher abbezahlt ist. Je nach Vertrag sind solche Sondertilgungen kostenfrei möglich.

Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel „Sondertilgung bei Ihrem Kredit: Lohnt sich das?“.

Kann man die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen?

Nur in einem einzigen Fall: Sie sind Besitzer*in einer vermieteten Immobilie, die Sie mithilfe eines Immobiliendarlehens gekauft haben. Wenn Sie dieses Darlehen umschulden (also einen günstigeren Kredit aufnehmen und damit den alten ablösen), können Sie die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten absetzen. Wichtig: Auch nach der Umschuldung muss die Immobilie weiter vermietet sein.

Ist eine Vorfälligkeitsentschädigung rechtens?

Sofern es um Fälle geht, wie sie bis hierher beschrieben sind: ja. Vor den Gerichten sind aber auch schon welche gelandet, in denen Banken zu Unrecht Geld verlangt hatten:

  • Eine Bank hatte im Darlehensvertrag eine Klausel eingearbeitet: Sie räumte dem*der Darlehensnehmer*in ein Sondertilgungsrecht ein und das sogar ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dafür sollte die Kündigung eine Gebühr von 4 Prozent der Darlehenssumme kosten. Unrechtmäßig, sagte der Bundesgerichtshof. Denn der*die Darlehensnehmer*in zahlte bei diesem Modell drauf. 
  • Zwei Banken verlangten einen pauschalen Aufschlag zusätzlich zur Vorfälligkeitsentschädigung (bei der einen Bank waren es 125, bei der anderen 200 Euro). Warum? So viel koste es, die fällige Summe zu berechnen. Unwirksam, befanden die Gerichte.

Deswegen kann es sich speziell bei großen Summen immer lohnen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Wie hat dir der Artikel gefallen?

11
3

Das könnte Sie auch interessieren: