Einfach erklärt: Was ist eine Bürgschaft für einen Kredit?
Wer finanziell gerade nicht auf sicheren Beinen steht, braucht manchmal Unterstützung von anderen – zum Beispiel in Form einer Bürgschaft. Ohne sie vergeben Banken oft keinen Kredit an Personen mit schwacher Bonität oder schwankendem Einkommen. Für die bürgende Person kann das jedoch ein erhebliches Risiko bedeuten, denn im Ernstfall haftet sie für die Schulden mit. Deshalb will eine Bürgschaft (nicht nur) für einen Kredit gut überlegt sein.
Themen in diesem Artikel
- Definition: Was ist eine Bürgschaft?
- Wie hoch ist die Haftung bei einer Kreditbürgschaft?
- Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wann endet eine Kreditbürgschaft?
- Überblick: Was sind die Vor- und Nachteile einer Kreditbürgschaft?
- Worauf sollten Bürg*innen achten?
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Bürgschaft für einen Kredit
- Für einen Kredit ist es manchmal nötig, der Bank eine*n Bürg*in zu nennen, der*die mit seinem*ihrem Vermögen und Einkommen für die Kreditschulden einsteht.
- Bürg*innen tragen das finanzielle Risiko, haben aber in der Regel keinen Vorteil von der Bürgschaft.
- Für einen Bürgschaftsvertrag ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben.
- Es gibt mehrere Arten von Bürgschaften mit unterschiedlichen Konsequenzen für die bürgende Person.
- Eine Bürgschaft ist in der Regel nicht kündbar.
Definition: Was ist eine Bürgschaft?
Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich eine bürgende Person, für die Schulden einer anderen Person einzustehen. Sprich: Kann die Person nicht zahlen, übernimmt die Bürgin beziehungsweise der Bürge die Kosten. Das können zum Beispiel Mietschulden sein (dann wird es „Mietbürgschaft“ genannt). Oder eine Bürgschaft kommt bei einem Kredit ins Spiel („Kreditbürgschaft“), die wir uns im Folgenden genauer ansehen.
Für Gläubiger – etwa eine Bank – ist eine Bürgschaft eine zusätzliche Sicherheit. Entsprechend sind Bürgschaften eine Option, wenn beim Hauptschuldner beziehungsweise der Hauptschuldnerin eher schlechte Voraussetzungen für einen Kredit gegeben sind. Das gilt besonders für:
- Menschen mit mäßiger finanzieller Bonität.
- Personen, die keine anderen Sicherheiten wie beispielsweise Immobilien oder Lebensversicherungen vorweisen können.
- Menschen, die nicht genug oder kein Eigenkapital für eine Baufinanzierung oder Ähnliches haben.
- Bestimmte Gruppen von Personen, die grundsätzlich nicht so leicht einen Bankkredit bekommen. Dazu zählen etwa Rentner*innen und Studierende, Selbstständige und Freiberufler*innen.
Wer der Bank eine Bürgschaft vorlegt, verbessert zum einen seine Aussichten, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Zum anderen ermöglicht die zusätzliche Sicherheit unter Umständen günstigere Konditionen wie zum Beispiel bessere Zinsen – ein weiterer wesentlicher Vorteil für Kreditnehmer*innen.
Übrigens: Für die Konditionen eines Kredits spielt es außerdem eine Rolle, ob es sich um einen zweckgebundenen Kredit handelt oder nicht (siehe Grafik).

Diese Nachteile hat eine Bürgschaft für Bürg*innen
Für die bürgende Person (auch Gewährsperson genannt) bietet die Übernahme einer Bürgschaft dagegen in der Regel keinen Vorteil, sondern birgt ein hohes finanzielles Risiko. Denn im Ernstfall haftet sie mit ihrem gesamten Einkommen und Vermögen – also unter Umständen auch mit Ersparnissen, die eigentlich für die Altersvorsorge gedacht sind.
Wichtig: Übernimmst du eine Bürgschaft für einen Kredit, wird das in deiner Schufa-Auskunft eingetragen. Solltest du dann selbst einen Kredit benötigen, kann das unter Umständen zu Problemen mit deiner Bank führen.
»Ich war früher hauptberuflich selbstständig und habe nur dank der Bürgschaft meiner Schwester einen Kredit für meine Wohnung bekommen – und das, obwohl genug Eigenkapital vorhanden war.«KlarMacher Redaktuerin Anna
Wie hoch ist die Haftung bei einer Kreditbürgschaft?
Die Höhe der Haftung hängt davon ab, wie viel Geld noch zu zahlen ist, wenn die Bürg*innen einspringen müssen. Im schlimmsten Fall haftet die bürgende Person für die gesamte Kreditsumme – inklusive Zinsen und möglicher Gebühren. Wurde ein Teil des Kredits bereits zurückgezahlt, müssen Bürg*innen nur für den restlichen Betrag aufkommen.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Es gibt verschiedene Bürgschaftsarten, die sich in wichtigen Punkten unterscheiden – vor allem beim Risiko für die bürgende Person. Denn je nach Art kann die finanzielle Belastung deutlich höher oder niedriger ausfallen.
Deshalb ist es sinnvoll, sich vor der Übernahme einer Bürgschaft genau zu informieren – idealerweise bei unabhängigen Stellen wie der Verbrauchzentrale. Banken sind zwar verpflichtet, über die wesentlichen Inhalte und Risiken aufzuklären, vertreten dabei aber in erster Linie ihre eigenen Interessen als Kreditgeber.

Ausfallbürgschaft
Bei einer Ausfallbürgschaft, auch gewöhnliche Bürgschaft genannt, kommen die Bürg*innen erst ins Spiel, wenn die Hauptschuldner*innen nachweislich ihre Schuld nicht begleichen können. Anders ausgedrückt: wenn die Kreditnehmer*innen ausfallen – daher der Name Ausfallbürgschaft. Das bedeutet, dass die Bank zunächst alle rechtlichen Mittel wie Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung einsetzen muss, um ihr Geld zu bekommen. Erst wenn sie damit gescheitert ist, darf sie die Bürgschaft in Anspruch nehmen. Der Fachbegriff hierfür lautet: „Einrede der Vorausklage“.
Aus Sicht der Bürg*innen ist diese Bürgschafts-Variante vergleichsweise wenig riskant.
Selbstschuldnerische Bürgschaft
Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft Gläubiger die ausstehenden Raten sofort bei der bürgenden Person holen – die Bank muss also nicht zuerst eine Zwangsvollstreckung einleiten. Die Einrede der Vorausklage gilt hier nicht.
Ob die tatsächlichen Kreditnehmer*innen nicht zahlen können oder einfach nicht wollen, ist dabei vollkommen bedeutungslos. Nicht einmal eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung ist nötig. Sobald eine vereinbarte Zahlung nicht pünktlich eingeht, kann sich die Bank an die Bürg*innen wenden.
Sonderfall Mietbürgschaft
Eine Mietbürgschaft ist meist eine selbstschuldnerische Bürgschaft. Vermietende verlangen sie häufig, wenn Mietinteressierte – etwa Studierende – selbst kein ausreichendes Einkommen nachweisen können. Oft springen dann die Eltern ein.
Wichtig: Im Bürgschaftsvertrag dürfen nicht mehr als drei Nettokaltmieten als Haftungssumme vereinbart werden. Sie kann jedoch neben der Miete auch Kosten wie Rückstände, Schäden oder Renovierungen abdecken.
Bürgschaft auf erstes Anfordern
Bei der Bürgschaft auf erstes Anfordern muss die Bank nicht einmal belegen, dass ihre Forderung gegen die bürgende Person begründet ist. Sobald die Schuldner*innen nicht (mehr) zahlen, müssen die Bürg*innen sofort einspringen. Sollte die Forderung nicht gerechtfertigt sein, können sie sich das Geld nur im Nachhinein zurückholen.
Damit ist klar: Eine Bürgschaft auf erstes Anfordern ist für die bürgende Person eine riskante Angelegenheit. Lass besser die Finger davon!
Globalbürgschaft
Bei der Übernahme einer Globalbürgschaft haften die Bürg*innen nicht nur für eine bestimmte Summe der Hauptschuld, sondern für sämtliche – auch zukünftige – Verbindlichkeiten der Schuldner*innen bei ein und derselben Bank. Egal ob Ratenkredit, Dispo oder sogar Immobilienfinanzierung. Die Globalbürgschaft ist somit besonders riskant für die bürgenden Personen!
Beispiel: Ein*e Kreditnehmer*in hat bei einer Bank einen Ratenkredit in Höhe von 5.000 Euro aufgenommen und dafür als Sicherheit eine Globalbürgschaft hinterlegt. Mit einem weiteren Kredit in Höhe von 20.000 Euro finanziert er*sie ein Auto bei derselben Bank. Die Person, die die Globalbürgschaft unterschrieben hat, haftet auch für diesen Betrag.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Bürg*innen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und der Bürgschaftsvertrag bestimmte Formalitäten.
Wer kann bürgen?
Grundsätzlich können alle bürgen, die volljährig sind und in Deutschland wohnen. Die Bank erwartet außerdem ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität, also einen guten Schufa-Score. In der Praxis sind Bürg*innen wegen des hohen Risikos meistens Partner*innen, Familienmitglieder oder enge Freund*innen.
Der Bürgschaftsvertrag
Für die Übernahme einer Bürgschaft schließt die kreditgebende Bank einen Bürgschaftsvertrag mit der bürgenden Person, und zwar grundsätzlich schriftlich. Das hat der Gesetzgeber so vorgegeben, damit die Bürg*innen sich der Risiken eines solchen Vertrages auch wirklich bewusst werden. Eine notarielle Beurkundung ist dagegen nicht notwendig.
In dieser Bürgschaftserklärung steht, wann und in welcher Höhe die Bürg*innen einspringen, wenn die Kreditnehmer*innen ausfallen. Um es nochmals zu betonen: Die Abmachung ist ein einseitiges Geschäft zum Vorteil der Bank und der Kreditnehmer*innen. Die Bürg*innen bekommen keine Gegenleistung, sondern übernehmen ganz im Gegenteil ein finanzielles Risiko!
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Wann endet eine Kreditbürgschaft?
Ist der Bürgschaftsvertrag erst einmal unterschrieben, kann die Bürgschaft kaum noch zurückgenommen werden. Eine einseitige, vorzeitige Beendigung der Bürgschaft ist in der Regel ausgeschlossen. Ausnahme: Im Vertrag wurde ein Kündigungsrecht vereinbart. In der Praxis kommt das allerdings selten vor. Schließlich möchte sich die kreditgebende Bank auf die Sicherheit verlassen können.
Wichtig: Bürgschaften erlöschen nicht automatisch mit dem Tod der bürgenden Person. Sie werden als sogenannte Nachlassverbindlichkeiten vererbt und belasten so vielleicht auch noch die Erb*innen.
Ohne vereinbartes Kündigungsrecht erlischt eine Bürgschaft in diesen Fällen:
- Der betreffende Kredit wurde vollständig zurückgezahlt. Eine Ausnahme bildet hier die Globalbürgschaft. Sie endet erst, wenn sämtliche Kredite der Schuldner*innen bei der entsprechenden Bank getilgt sind.
- Die Hauptschuld des Kredits wechselt. Beispiel: Eltern übernehmen den Kredit ihres Kindes als Belohnung für ein erfolgreich abgeschlossenes Studium. Die Person, die bisher gebürgt hat, ist damit von der Bürgschaft „befreit“.
- Die Bürgschaft ist sittenwidrig. Das könnte der Fall sein, wenn ...
- Bürg*innen selbst mittellos und von der Bürgschaft massiv finanziell überfordert sind.
- Bürg*innen und Schuldner*innen sich persönlich sehr nahestehen (beispielsweise als [Ehe-]Partner*innen) und diese Nähe ausgenutzt wurde, um emotionalen Druck auszuüben.
- Bürg*innen von dem Kredit persönlich oder wirtschaftlich profitieren.
Eine Sittenwidrigkeit ist allerdings vor Gericht schwer zu beweisen; ohne anwaltliche Unterstützung wird das kaum gelingen. Und die führt zu noch höheren Kosten.
Beispiel: Die Ehefrau übernimmt die Bürgschaft für ein Darlehen ihres Ehemannes. Davon finanziert das Paar sich ein gemeinsames Haus. Die Ehe geht in die Brüche, die Ehefrau hat mittlerweile nur noch ein geringes Einkommen – und kann den Kredit nicht allein bedienen. Aber: Finanzielle Überforderung allein reicht rechtlich nicht aus, um eine Bürgschaft als sittenwidrig einzustufen. Denn sie hat von dem Immobilienkredit genauso profitiert wie ihr Ehemann als eigentlicher Kreditnehmer.

Überblick: Was sind die Vor- und Nachteile einer Kreditbürgschaft?
Wann eine Bürgschaft sinnvoll ist und wann nicht, hängt natürlich von den individuellen Umständen ab, vor allem vom finanziellen Risiko. Hier sind die Vor- und Nachteile einer Bürgschaft im Überblick:
| Vorteile | Nachteile |
|---|---|
| Kreditnehmer*innen mit eingeschränkter Bonität, geringem oder unregelmäßigem Einkommen haben bessere Chancen auf einen Kredit. | Gefahr einer großen finanziellen Belastung für Bürg*innen bis hin zum finanziellen Ruin. |
| Die Zinsen für einen Kredit können durch die zusätzliche Sicherheit günstiger sein. | Bürg*innen übernehmen finanzielles Risiko grundsätzlich ohne Gegenleistung. |
| Verhältnis zwischen Kreditnehmer*in und Bürg*in wird im Ernstfall außerordentlich belastet. | |
| Bürgschaften erlöschen nicht bei Tod der Bürg*innen, sondern werden als Nachlassverbindlichkeit vererbt. |
Worauf sollten Bürg*innen achten?
Eine Bürgschaft ist eine rechtlich verbindliche und einseitig verpflichtende Vereinbarung. Lass dich nicht moralisch unter Druck setzen, lies dir den Vertrag sorgfältig durch und frag bei Unklarheiten nach.
Ganz wichtig: Prüf genau, ob du die betreffende Summe aufbringen kannst. Wenn nicht, lass die Finger davon und riskiere nicht deine eigene wirtschaftliche Existenz.
Wenn du dich nach sorgfältiger Überlegung doch dafür entscheidest, solltest du folgende Punkte beachten:
- Lass dich möglichst nur auf eine Ausfallbürgschaft ein.
- Übernimm die Haftung nur für den Kreditbetrag und dafür anfallende Zinsen und nicht darüber hinaus für irgendwelche Provisionen oder Zusatzkosten.
- Versuche, die Haftung auf einen konkreten Höchstbetrag und einen festen Zeitraum zu begrenzen.
- Versuche bei größeren Kreditsummen, das Risiko auf mehrere Bürg*innen zu verteilen.
- Setze neben dem Bürgschaftsvertrag mit der Bank auch sofort einen Vertrag mit dem*der Kreditnehmer*in auf, in dem ihr regelt, ob und wie du das Geld von der Schuldnerperson zurückbekommst.
In der Praxis kann es sich allerdings als schwierig erweisen, diese Anforderungen gegenüber der kreditgewährenden Bank durchzusetzen.
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Bürgschaft bei einem Kredit?
Eine Bürgschaft bedeutet, dass eine dritte Person für die Schulden eines Kreditnehmers oder einer Kreditnehmerin einsteht. Zahlt die kreditnehmende Person nicht, übernimmt die bürgende Person die Rückzahlung. Banken nutzen Bürgschaften als zusätzliche Sicherheit, zum Beispiel wenn die Bonität der kreditnehmenden Person für einen Kredit nicht ausreicht.
Wer kann eine Bürgschaft übernehmen?
Eine Bürgschaft kann in der Regel jede volljährige Person mit Wohnsitz in Deutschland übernehmen. Voraussetzungen sind ein regelmäßiges Einkommen und eine gute Bonität. In der Praxis übernehmen häufig Angehörige oder enge Bezugspersonen diese Rolle.
Welche Risiken hat eine Bürgschaft?
Das Risiko für die bürgende Person ist hoch: Sie haftet mit ihrem gesamten Einkommen und Vermögen.
Kann eine Bürgschaft wieder gekündigt werden?
Eine Bürgschaft kann in der Regel nicht frei gekündigt werden. Sie endet meist erst, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt ist. Nur wenn im Vertrag ausdrücklich ein Kündigungsrecht vereinbart wurde, ist eine vorzeitige Beendigung möglich.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Es gibt verschiedene Formen, darunter die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft und die Globalbürgschaft. Sie unterscheiden sich vor allem darin, wann und in welchem Umfang die bürgende Person für die Schulden haftet.


