Nein, danke! Wie Sie ein überschuldetes Erbe ausschlagen
Erbe ausschlagen: Das sind die Kosten
Erbe ausschlagen: Das sind die Kosten
Lehnen Sie ein Erbe ab, fallen für die Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht oder Notar Gebühren an. Die hängen von der finanziellen Höhe des Nachlasses ab, betragen aber minimal 30 Euro. Geregelt ist das unter Nummer 21201 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG).
Geht es um ein Erbe, bei dem die Schulden höher sind als der Wert (überschuldetes Erbe), zahlen Sie maximal 30 Euro.
Wenn Sie die Ausschlagungserklärung selbst aufsetzen und lediglich von einem Notar beglaubigen lassen, kostet Sie das zwischen 20 und 70 Euro (Nummer 25100).
Welche Fristen müssen Sie beachten?
Mit Ihrer Entscheidung für oder gegen das Erbe sollten Sie sich beeilen. In der Regel haben Sie dafür nur sechs Wochen. Und zwar sobald Sie wissen, dass jemand gestorben ist, dessen Erbe Sie sind. Hier auf Zeit zu spielen, bringt nichts: Das zuständige Nachlassgericht geht grundsätzlich davon aus, dass Sie sofort von dem Todes- und Erbfall erfahren, zum Beispiel durch andere Familienmitglieder. Das Gericht jedenfalls wird Sie in der Regel nicht über den Tod des Erblassers informieren.
Ausnahmen von der Sechs-Wochen-Frist gelten nur unter folgenden Umständen:
- Der Verstorbene war mit seinem letzten Wohnsitz im Ausland gemeldet
- Sie selbst waren im Ausland, als der Erbfall eintrat.
Ansonsten schreibt Ihnen das Nachlassgericht nur in diesen Fällen:
- Es gibt ein Testament. Die Frist beginnt dann mit dessen Eröffnung.
- Sie rücken in der Erbfolge nach, da eine andere Person das Erbe ablehnt. Der Countdown läuft, sobald Sie die Nachricht vom Gericht erhalten haben.
Wie finden Sie Schulden im Erbe?
Ein Erbe ist kein Wunschkonzert. Aber manchmal eine Wundertüte. Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, dass Schulden darin stecken. Ob das so ist, müssen Sie selbst herausfinden. Als Begünstigter sind Sie verpflichtet, das Erbe zu ordnen. Sie können das auch einem gebührenpflichtigen Nachlassverwalter überlassen.
Das sollten Sie tun, um den Wert des Erbes zu klären:
- Kontrollieren Sie die Kontoverbindungen und -auszüge des Verstorbenen.
- Kontrollieren Sie seine Rechnungen.
- Kontrollieren Sie seine Verträge.
- Kontrollieren Sie den Wert und Zustand seiner Immobilien.
- Kontrollieren Sie etwaigen digitalen Nachlass.
- Sprechen Sie im Zweifel persönlich mit Banken, Ämtern und Versicherungen.
Letztlich geht es um die einfache Frage: Ist unter dem Strich mehr Geld oder Wert da als Schulden? Hier hilft nur Zusammenzählen und Vergleichen. Zu den positiven Vermögenswerten gehören beispielsweise:
- Immobilien
- Bargeld
- Guthaben (Bankkonten, Aktien, Sparvermögen etc.)
- Versicherungen (Risikolebensversicherungen, Kapitallebensversicherungen etc.)
- Beweglicher Besitz (Autos, Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten etc.)
Problem Erbschein
Problem Erbschein
Mit einem Erbschein weisen Sie sich gegenüber Behörden, Banken, Versicherungen und Geschäftspartnern des Verstorben als dessen Erbe aus. Doch Vorsicht: Beantragen Sie ihn nur beim Nachlassgericht, wenn Sie ihn unbedingt brauchen. Sobald er ausgestellt ist, haben Sie das Erbe angenommen! Ob Sie wollen oder nicht. Deshalb sollten Sie sich bei Bedarf erkundigen, ob eine Sterbeurkunde oder ein anderes Dokument für den jeweiligen Zweck genügt.
Was tun, wenn Sie das Erbe vorschnell angenommen haben?
Haben Sie das Erbe angenommen, können Sie ihre Entscheidung eigentlich nicht mehr rückgängig machen. Doch ganz in Stein gemeißelt ist das nicht. Unter einer Ausnahme ist es möglich: Sie erben Schulden ohne Ihr Wissen. Dieses Argument zieht allerdings nur, wenn Sie es stichhaltig belegen.
Beispiel: Ihre Erbtante war bekanntermaßen vermögend. Das bewies Ihnen nicht zuletzt ein Kontoauszug wenige Monate vor ihrem Tod. Deshalb gingen Sie von einem schuldenfreien Erbe aus. Tatsächlich aber war zwischenzeitlich das Konto der Verstorbenen unerwartet und tief ins Minus geraten. Davon hatten Sie aber keine Ahnung und nahmen deshalb den Nachlass ungeprüft an. Sollten Sie das dem Nachlassgericht glaubhaft machen, haben Sie eine Chance, das Erbe anzufechten.
Das können Sie auch nach Ablauf der sechswöchigen Ausschlagungsfrist noch probieren. Allerdings empfiehlt es sich in jedem Fall, einen Anwalt hinzuziehen.
Was tun, wenn Sie das Erbe vorschnell abgelehnt haben?
Es kann auch umgekehrt laufen: Sie haben das Erbe früh ausgeschlagen, weil Sie es für überschuldet hielten. Später hat sich herausgestellt, dass mehr Besitz als gedacht da ist und der Nachlass sich für Sie lohnen würde. Das ist ärgerlich, aber kein ausreichender Grund, um die Ausschlagung anzufechten.
Nur wenn Sie keine Ahnung von vorhandenen Geldquellen haben konnten, können Sie Ihre Entscheidung rückgängig machen. Das geht zum Beispiel bei unerwartet und spät aufgetauchtem Immobilien- oder Wertpapierbesitz. Sobald Sie von dem unverhofften Segen erfahren, müssen Sie Ihren Sinneswandel innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht schriftlich und gut begründet einreichen.
Eine Garantie auf eine erfolgreiche Anfechtung haben Sie aber nicht. Zudem ist auch in diesem Fall rechtlicher Beistand unbedingt ratsam.
Gibt es Schutz vor einem überschuldeten Erbe?
Erbe annehmen oder ausschlagen? Diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen zu treffen, ist oft nicht einfach. Und manchmal erweist sich die getroffene Entscheidung als teurer Fehler. Davor können Sie sich schützen, indem Sie eine von zwei Arten der Haftungsbeschränkung nutzen. Beide Varianten bewahren Sie davor, die Schulden des Verstorbenen mit Ihrem Geld zu bezahlen.
Ein Weg zur Haftungsbeschränkung ist eine Nachlassverwaltung. Die beantragen Sie oder Ihr Anwalt beim Nachlassgericht. Das bestimmt dann einen Nachlassverwalter, der für Sie das Erbe sichtet und sortiert. Was er an Schulden findet, bezahlt er aus der Erbmasse. Ist das zu wenig, bleiben Sie in diesem Fall von Forderungen verschont.
Die Nachlassverwaltung ist sinnvoll, wenn Sie nicht selbst den Wert Ihres Erbes einschätzen können oder wollen. Damit sind Sie vor unangenehmen Überraschungen geschützt. Und: Etwaigen Überschuss dürfen Sie behalten.
Der zweite Weg ist das Nachlassinsolvenzverfahren, das Sie ebenfalls übers Gericht einleiten. Es ist ratsam, falls Sie ein Erbe angetreten haben, welches sich im Nachhinein als überschuldet herausstellt. Sobald Sie das bemerken, müssen Sie oder Ihr Anwalt unverzüglich das Insolvenzverfahren beim Nachlassgericht beantragen. Der Vorteil: Schulden des Verstorbenen werden aus dessen Erbe bezahlt. Reicht das dafür nicht aus, brauchen Sie für den Rest nicht mit Ihrem eigenen Vermögen zu haften.
Sowohl für die Nachlassverwaltung als auch das Nachlassinsolvenzverfahren fallen hohe Gebühren an. Ob sich eine der beiden Optionen für Sie lohnt, besprechen Sie ebenfalls am besten mit einem Notar oder Anwalt.