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Fragen & Antworten

Du hast Fragen rund um unsere Produkte oder Services? In unseren FAQ findest du die wichtigsten Hilfestellungen und viele nützliche Informationen.

Was ist die Empfänger*innenüberprüfung (Verification of Payee)?

Seit Anfang Oktober 2025 gibt es neue gesetzliche Vorgaben für Überweisungen. Diese sehen vor, dass die in einer Überweisung angegebenen Daten zum*zur Zahlungsempfänger*in (Name und IBAN) mit den bei der Empfänger*innenbank hinterlegten Daten übereinstimmen. Der Vorgang nennt sich Empfänger*innenüberprüfung bzw. Verification of Payee (kurz VoP). Durch diesen Abgleich sollen Fehlbuchungen oder Betrug vermieden werden. Das Ergebnis der Prüfung wird dir umgehend nach Eingabe der Daten angezeigt.

Für welche Art von Überweisung wird eine Empfänger*innenüberprüfung vorgenommen?

Eine Empfänger*innenüberprüfung wird für alle SEPA-Überweisungen und SEPA-Echtzeitüberweisungen hin zu anderen Zahlungsverkehrskonten innerhalb der Europäischen Union (EU) und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vorgenommen. Das betrifft hauptsächlich die Überweisung von einem Girokonto bzw. Geschäftskonto zu einem anderen.

Wird eine Empfänger*innenüberprüfung bei einer Überweisung von meinem Girokonto zu einem Konto der Hanseatic Bank vorgenommen?

Bei einer Überweisung von deinem Girokonto auf dein Darlehens-, Tagesgeld- oder Kreditkartenkonto bei der Hanseatic Bank und umgekehrt findet keine Überprüfung statt. Dir wird bei Überweisungen zu einem Darlehens-, Tagesgeld- oder Kreditkartenkonto bei der Hanseatic Bank lediglich mitgeteilt, dass ein Abgleich von Empfänger*innenname und IBAN aus technischen oder anderen Gründen nicht möglich ist. Die Überweisung kann weiter wie gewohnt fortgeführt werden.