Junge, zufriedene Frau trägt an ihrem letzten Arbeitstag einen Karton mit persönlichen Gegenständen aus dem Büro
Vorsorgen

Betriebliche Altersvorsorge bei Arbeitgeberwechsel: So läuft’s

von Tanja Viebrock, 06.11.2025

Du fängst einen neuen Job an? Dann herzlichen Glückwunsch! Aber läuft damit auch deine betriebliche Altersvorsorge (bAV) weiter? Oder verlierst du mit dem Wechsel beispielsweise deinen Anspruch auf eine Betriebsrente von deinem alten Arbeitgeber? Darf der von dir vielleicht sogar Beiträge zurückverlangen? Fragen über Fragen. Die Antworten gibt es bei den KlarMachern. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: bAV Arbeitsgeberwechsel

  • Arbeitnehmer*innen müssen auf keinen Fall Geld zurückzahlen, wenn sie kündigen.
  • Eingezahlte bAV-Beiträge gehen bei einem Arbeitgeberwechsel nicht verloren. 
  • Die neue Firma muss irgendeine Form der betrieblichen Altersvorsorge anbieten.
  • Im Idealfall übernimmt der neue Arbeitgeber den vorhandenen bAV-Vertrag. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht. 
  • Arbeitnehmer*innen können eine betriebliche Altersvorsorge auch unabhängig vom Unternehmen fortführen oder die Beitragszahlungen aussetzen.

Rentenbeiträge gehen nicht verloren

Bevor du dir große Sorgen machst: Für die betriebliche Altersvorsorge angespartes Geld brauchst du nicht zurückzuzahlen. Es bleibt dir auch bei einem Jobwechsel erhalten.

Du hast nämlich einen Anspruch auf die Auszahlung deiner vereinbarten Betriebsrente. Dieses Recht wird auch Anwartschaft genannt. Über diesen Begriff bist du womöglich schon in der jährlichen Standmitteilung zu deiner betrieblichen Altersvorsorge gestolpert. Gemeint ist damit der Betrag, den du später Monat für Monat zusätzlich zu deiner gesetzlichen Rente bekommst.

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Unverfallbarkeit von Beiträgen

Die eingezahlten Beiträge in die Betriebsrente bleiben also bestehen – auch wenn du deinen Job bei deinem bisherigen Arbeitgeber kündigst und zu einem anderen Unternehmen wechselst. Im Versicherungsdeutsch heißt das Unverfallbarkeit. Die Sache hat allerdings einen Haken: In manchen Fällen werden die Rentenanwartschaften erst nach einer bestimmten Frist und unter bestimmten Voraussetzungen unverfallbar. Und erst wenn es so weit ist, kannst du deine Ansprüche bei einem Jobwechsel zu deinem neuen Arbeitgeber mitnehmen.

Da stellt sich natürlich die Frage: Wann sind Rentenanwartschaften unverfallbar? Antwort: Das kommt vor allem darauf an, wer die Beiträge zur Betriebsrente geleistet hat – du oder dein Arbeitgeber.

Entgeltumwandlung

Wenn du die Beiträge selbst aus deinem Bruttogehalt in die bAV eingezahlt hast, sind deine Rentenansprüche sofort unverfallbar. Das gilt ebenso für einen möglichen Zuschuss, den der Arbeitgeber zusätzlich jeden Monat beigesteuert hat. Wie diese Gehaltsabzüge funktionieren und welche Vorteile du und dein Arbeitgeber davon haben, erfährst du in unserem Ratgeber „Entgeltumwandlung: Weniger Gehalt, dafür mehr Geld aus der Betriebsrente“.

Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente

Hast du die Betriebsrente komplett von deinem Arbeitgeber finanzieren lassen, ist es ein wenig komplizierter. In diesem Fall hängt die Unverfallbarkeit von deinem Alter ab und davon, wie lange du in dem Betrieb gearbeitet hast. Entscheidend ist deshalb, wann dir die Betriebsrente zugesichert wurde (Pensionszusage).

Das sind die Fristen für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten: 

  • Bei Vereinbarungen ab Januar 2018: Die Zusage muss seit mindestens drei Jahren bestehen und Angestellte müssen zum Kündigungszeitpunkt mindestens 21 Jahre alt sein.
  • Bei Vereinbarungen zwischen 2009 und 2017: Die Zusage muss seit mindestens fünf Jahren bestehen und Angestellte müssen zum Kündigungszeitpunkt mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Bei vor 2009 ausgesprochenen Pensionszusagen muss nur das Mindestalter von 25 Jahren erfüllt sein, eine Mindestbetriebszugehörigkeit ist hier nicht erforderlich.

Das sind die gesetzlichen Vorgaben. Arbeitgebern steht es frei, ihre Betriebsrenten schon früher unverfallbar zu machen. Längere Fristen dürfen sie jedoch nicht vereinbaren.

Detailaufnahme einer Person in Sneakern und schwarzer Hose, die Treppenstufen hinaufsteigt
© istock/mhaselden/2015  Wenn du den nächsten Karriereschritt in Angriff nimmst, kann deine bAV mitkommen.

Welche Möglichkeiten habe ich beim Arbeitgeberwechsel?

Bei einem Jobwechsel kannst du entscheiden, wie du mit deinen erworbenen Anwartschaften umgehst. Sind deine Rentenansprüche bereits unverfallbar, hast du folgende Möglichkeiten: 

  • Mitnahme zum neuen Arbeitgeber: Viele Arbeitnehmer*innen möchten ihre betriebliche Altersvorsorge mitnehmen. Anwartschaften aus einer bAV in Form von Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds darfst du grundsätzlich beim Jobwechsel mitnehmen. Dein neuer Arbeitgeber ist verpflichtet, dir eine Möglichkeit zur betrieblichen Altersvorsorge anzubieten. Dies gilt allerdings nur für die Direktversicherung (also die Entgeltumwandlung plus Mindestzuschuss). Lösungen über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds sind nicht gesetzlich vorgeschrieben. Worauf du achten musst und welche Regeln für das Mitnehmen der bAV bei Jobwechsel gelten, erfährst du im folgenden Abschnitt.
  • bAV privat weiterführen: Du kannst deinen bAV-Vertrag auch allein, also unabhängig vom alten und neuen Arbeitgeber, über eine Direktversicherung weiterlaufen lassen. Dann zahlst du nach dem Jobwechsel aus eigener Tasche ein. Der Nachteil: Du verlierst  die Steuervorteile aus der Entgeltumwandlung, die ja gerade ein großer Pluspunkt der bAV sind.
  • Vertrag ruhen lassen: Wenn du nicht weiter über die bAV fürs Alter vorsorgen möchtest, kannst du den Vertrag einfrieren. Das heißt, dass du keine Beiträge mehr dazu leistest. Die bisher eingezahlte Summe bleibt dann bis zum Rentenbeginn beim Anbieter und wird wie vereinbart für dich verzinst. Dabei können allerdings Gebühren anfallen, die vom angesparten Betrag abgezogen werden.

Wichtig: Auch wenn du das Geld gerade gut gebrauchen könntest, etwa weil für den neuen Job ein Umzug in eine andere Stadt ansteh. Ein Jobwechsel reicht nicht als Grund, um die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Eine Auszahlung der bAV vor Renteneintritt ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Mehr dazu im KlarMacher Artikel „Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?“.

Junge Frau im Business-Outfit und ein Mann mittleren Alters besiegeln eine geschäftliche Absprache per Handschlag
© istock/seb_ra/2019  Im Idealfall vereinbarst du mit dem neuen Arbeitgeber, dass er in den alten Vertrag einsteigt.

Wie funktioniert die bAV-Mitnahme zum neuen Arbeitgeber?

Um eine betriebliche Altersvorsorge bei einem anderen Arbeitgeber fortzuführen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Deine bAV läuft über eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds.  
  • Du hast den Vertrag nach 2004 abgeschlossen. 
  • Der bisher angesparte Betrag liegt unter deiner Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung.
  • Du hast den alten Arbeitsvertrag vor weniger als einem Jahr gekündigt.

Grundsätzlich gibt es beim Jobwechsel zwei Wege, mit der bAV weiter fürs Alter vorzusorgen: 

  1. Dein neuer Arbeitgeber steigt in deinen vorhandenen Vertrag mit ein: Das ist meist die beste und einfachste Lösung. Du behältst deinen Versicherungsvertrag, den du schon bei der alten Firma hattest. Du lässt nur den neuen Arbeitgeber als Versicherungsnehmer eintragen. Voraussetzung ist, dass die alte und die neue Firma sowie die Versicherung damit einverstanden sind. Dann kümmert sich die Personalabteilung deines neuen Unternehmens um alles Weitere. 
  2. Du wechselst zur bAV der neuen Firma (Portierung): Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, jede Art von bAV-Vertrag in der laufenden Form zu übernehmen (s. o.). Deshalb musst du unter Umständen deine betriebliche Altersvorsorge bei dem Anbieter fortführen, mit dem das neue Unternehmen zusammenarbeitet. Du schließt dann einen neuen Vertrag ab, der die Anwartschaften aus deiner alten bAV aufnimmt. In diesem Fall solltest du die Konditionen genau prüfen. Oft fallen neue Abschlusskosten an. Und auch der Garantiezins kann niedriger sein als beim alten Vertrag.  

Sprich das Thema bAV-Mitnahme möglichst frühzeitig beim neuen Arbeitgeber an, beispielsweise bei der Vertragsunterzeichnung. Dann können alle notwendigen Formalitäten rechtzeitig in die Wege geleitet werden. Deine Anlaufstellen sind in der Regel die Personalabteilungen beider Firmen. 

Gut zu wissen: Der Zuschuss der neuen Firma zur bAV kann geringer ausfallen als bisher. Unternehmen sind nämlich nur zu einem Mindestzuschuss von 15 Prozent verpflichtet. Wenn der künftige Arbeitgeber hingegen deutlich mehr drauflegt als der alte, kann er dadurch Einkommensteuer und Sozialabgaben sparen. Und du kannst damit hohe Abschlussgebühren und niedrigere Zinsen bei einem Neuvertrag ausgleichen. Es kann sich also lohnen, zu verhandeln!

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Und wenn es mit dem neuen Arbeitgeber nicht passt?

Wenn der neue Arbeitgeber nicht in deinen alten Vertrag einsteigen möchte und dir sein bAV-Angebot nicht gefällt, hast du zwei Optionen: 

  • Du führst den Vertrag privat fort, indem du den monatlichen Beitrag von deinem Konto überweist. Damit musst du allerdings auf die Steuervorteile der Entgeltumwandlung verzichten. 
  • Du legst den Vertrag auf Eis und überlegst dir eine andere Lösung. Behalte dabei aber im Hinterkopf, dass du ab Ausscheiden aus dem alten Arbeitsverhältnis nur ein Jahr Zeit hast, um deine Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitzunehmen.  

Falls du dir nicht sicher bist, ob es mit dem neuen Job auf längere Sicht etwas wird: Es kann sinnvoll sein, die bAV erst einmal beitragsfrei zu stellen oder privat einzuzahlen. Dann sind organisatorischer Aufwand und etwaige Abschlussgebühren nicht für die Katz, wenn du schon nach ein paar Monaten wieder gehen solltest. Die Portierung kannst du auch noch vornehmen, wenn die Probezeit erfolgreich überstanden ist.  

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge beim Arbeitgeberwechsel?

Die eingezahlten Beiträge deiner bAV gehen beim Jobwechsel nicht verloren. Du kannst den Vertrag mitnehmen, privat weiterführen oder ruhen lassen. Eine Auszahlung ist bei einem Jobwechsel aber in der Regel nicht möglich.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge kündigen?

Eine Kündigung der bAV ist nur selten möglich. Ein Jobwechsel stellt in der Regel keinen ausreichenden Grund dar und berechtigt nicht zum Anspruch auf sofortige Auszahlung In der Regel bleibt der Vertrag bestehen und läuft bis zur Rente.

Muss mein neuer Arbeitgeber meine bAV übernehmen?

Der neue Arbeitgeber muss nur eine Direktversicherung mit Entgeltumwandlung und Mindestzuschuss von 15 % anbieten. Er ist nicht verpflichtet, deinen bestehenden Vertrag zu übernehmen. Eine Übertragung ist aber möglich, wenn beide Arbeitgeber und der Versicherer zustimmen. 

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