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Rürup-Rente kündigen? So entkommst du den Zahlungen

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 12.05.2025

Deine Rürup-Rente ist eine Investition in deine Zukunft. Aber vielleicht passt sie gerade nicht in deine Gegenwart. Etwa, weil die Beiträge dich stärker belasten als anfangs gedacht. Oder weil du das Geld dafür lieber anderweitig anlegen möchtest. Dann stellt sich die Frage: Kann ich die Rürup-Rente kündigen? Antwort:Eigentlich ja. Aber wahrscheinlich kommst du zu spät, denn die Kündigungszeit ist kurz. Die KlarMacher zeigen, wann und wie du deinen Rürup-Vertrag auflösen kannst. Und welche Alternativen es gibt. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Eine Rürup-Rente kannst du nur innerhalb der ersten 30 Tage kündigen. 
  • Nach dieser Frist kannst du deine Rürup-Rente nur noch beitragsfrei stellen – du zahlst dann nichts mehr ein. 
  • Zweite Option: Du versuchst, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln. 

Rürup-Rente kündigen: Du hast 30 Tage Zeit

Deine Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – zu kündigen, ist keine große Sache. Allerdings musst du dich damit beeilen. Denn das geht nur innerhalb von 30 Tagen, nachdem dir dein Vertragspartner – meist eine Versicherung oder Bank – sämtliche Vertragsdokumente geschickt hat. Dazu gehören unter anderem der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Dann hast du alles schwarz auf weiß und kannst die vereinbarten Vertragsdetails kontrollieren.

Deinen schriftlichen Widerruf schickst du am besten per Einschreiben mit Rückschein an deinen Versicherer. In dem Fall muss er per Unterschrift bestätigen, dass er deinen Brief erhalten hat. Diesen Zustellbeleg (Rückschein) erhältst anschließend du. Der Vorteil: Mit dem Dokument kannst du nachweisen, dass deine Kündigung tatsächlich beim Versicherer angekommen ist. Er kann sich also nicht rausreden. Auch nicht bei einem Rechtsstreit, ob du wirklich rechtzeitig gekündigt hast. 

Mehr zum Thema Einschreiben erfährst du übrigens in unserem Ratgeber „Briefe, Pakete & Co versichern: Was kostet es? Was bringt es?“. 

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Rürup-Rente kündigen: Du hast zwei Alternativen

Ist die 30-Tage-Widerrufsfrist verstrichen, kannst du deinen Rürup-Vertrag nicht mehr auflösen. So steht es in §152 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das ist auch ein wesentlicher Unterschied zwischen der Rürup-Rente und der Riester-Rente, die du jederzeit kündigen kannst. Das bedeutet aber nicht, dass du bis zu deinem Renteneintritt zum Zahlen verdammt bist. Sind dir die Beiträge zu hoch, hast du zwei Alternativen zur Kündigung deiner Basisrente.

1. Rürup-Rente beitragsfrei stellen

Bei dieser Variante frierst du deine Zahlungen gewissermaßen ein. Das funktioniert bei der Basisrente genauso wie bei der Riester-Rente, die du auch stilllegen kannst: Dazu vereinbarst du mit deinem Versicherer eine Beitragspause. Je nach Anbieter kann diese Pause sogar bis zu deinem Renteneintritt dauern. Obwohl du in dieser Ruhephase nichts mehr einzahlst, läuft deine Rürup-Rente weiter. Allerdings nur auf Basis des bis dahin angesparten Kapitals. Die Folge: Du bekommst am Ende monatlich weniger Rürup-Rente als ursprünglich angepeilt und riskierst womöglich eine sogenannte Rentenlücke. Außerdem können für die Beitragsfreistellung Gebühren anfallen.

Immerhin: Wenn du später wieder in deine Rürup-Rente einzahlen möchtest, so ist das mit den meisten Versicherern nach Absprache möglich.

Rürup-Rente rückabwickeln

Wer eine Rürup-Rente vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen hat, kann sie unter Umständen rückabwickeln. In dem Fall würdest du deine eingezahlten Beiträge plus Zinsen erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof so entschieden. Sein Urteil gilt beispielsweise für Lebens- und Rentenversicherungen, zu denen auch ein Rürup-Vertrag gehört. 

Hintergrund ist, dass viele Anbieter ihre Kund*innen nicht richtig über das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht aufgeklärt hatten. Rürup-müde Betroffene sollten ihre Verträge daraufhin prüfen lassen.

 

2. Rürup-Anbieter wechseln

Die zweite Alternative zur Kündigung der Rürup-Rente ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Günstiger heißt hier, dass ein anderer Anbieter weniger jährliche Verwaltungskosten für deinen Vertrag verlangt als dein bisheriger Partner. Ob sich dein aktueller Rürup-Partner auf diesen Deal einlässt, ist allerdings nicht sicher. Gesetzlich ist er nämlich nicht dazu verpflichtet. Es kommt also auf seine Kulanz an. 

Wenn ein Wechsel möglich wird, vereinbarst du einen neuen Vertrag und lässt das bereits vorhandene Kapital vom alten zum künftigen Versicherer übertragen. Dafür werden allerdings Gebühren fällig. Deshalb ist ein Anbieterwechsel nur sinnvoll, wenn er sich langfristig durch geringere laufende Kosten auszahlt.

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