Vorsorgen

Rürup-Rente kündigen? So entkommen Sie den Zahlungen

von Detlev Neumann, 02.11.2022

Ihre Rürup-Rente ist eine Investition in Ihre Zukunft. Aber vielleicht passt sie gerade nicht in Ihre Gegenwart. Etwa, weil die Beiträge Sie stärker belasten als anfangs gedacht. Oder weil Sie das Geld dafür lieber anderweitig anlegen möchten. Dann stellt sich die Frage: Kann ich die Rürup-Rente kündigen? Antwort: Ja! Jederzeit? Nein! Die KlarMacher zeigen, wann und wie Sie Ihren Rürup-Vertrag auflösen können. Und welche Alternativen es gibt.

Themen in diesem Artikel

Rürup-Rente kündigen: Sie haben 30 Tage Zeit

Ihre Rürup-Rente – auch Basisrente genannt – zu kündigen, ist keine große Sache. Allerdings müssen Sie sich damit beeilen. Denn das geht nur innerhalb von 30 Tagen, nachdem Ihnen Ihr Vertragspartner – meist eine Versicherung oder Bank – sämtliche Vertragsdokumente geschickt hat. Dazu gehören unter anderem der Versicherungsschein und die Versicherungsbedingungen. Dann haben Sie alles schwarz auf weiß und können die vereinbarten Vertragsdetails kontrollieren.

Ihren schriftlichen Widerruf schicken Sie am besten per Einschreiben mit Rückschein an Ihren Versicherer. In dem Fall muss er per Unterschrift bestätigen, dass er Ihren Brief erhalten hat. Diesen Zustellbeleg (Rückschein) erhalten anschließend Sie. Der Vorteil: Mit dem Dokument können Sie nachweisen, dass Ihre Kündigung tatsächlich beim Versicherer angekommen ist. Er kann sich also nicht rausreden. Auch nicht bei einem Rechtsstreit, ob Sie wirklich rechtzeitig gekündigt haben.

Rürup-Rente kündigen: Sie haben zwei Alternativen

Ist die 30-Tage-Widerrufsfrist verstrichen, können Sie Ihren Rürup-Vertrag nicht mehr auflösen. So steht es in §152 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Das bedeutet aber nicht, dass Sie bis zu Ihrem Renteneintritt zum Zahlen verdammt sind. Sind Ihnen die Beiträge zu hoch, haben Sie zwei Alternativen zur Kündigung Ihrer Rürup-Rente.

1. Rürup-Rente beitragsfrei stellen

Bei dieser Variante frieren Sie Ihre Zahlungen gewissermaßen ein. Dazu vereinbaren Sie mit Ihrem Versicherer eine Beitragspause. Je nach Anbieter kann diese Pause sogar bis zu Ihrem Renteneintritt dauern. Obwohl Sie in dieser Ruhephase nichts mehr einzahlen, läuft Ihre Rürup-Rente weiter. Allerdings nur auf Basis des bis dahin angesparten Kapitals. Die Folge: Sie bekommen am Ende monatlich weniger Rürup-Rente als ursprünglich angepeilt und riskieren womöglich eine sogenannte Rentenlücke. Außerdem können für die Beitragsfreistellung Gebühren anfallen.

Immerhin: Möchten Sie später wieder in Ihre Rürup-Rente einzahlen, so ist das mit den meisten Versicherern nach Absprache möglich.

2. Rürup-Anbieter wechseln

Die zweite Alternative zur Kündigung der Rürup-Rente ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter. Günstiger heißt hier, dass er weniger jährliche Verwaltungskosten für Ihren Vertrag verlangt als Ihr bisheriger Partner. Ob sich Ihr aktueller Rürup-Partner auf diesen Deal einlässt, ist allerdings nicht sicher. Gesetzlich ist er nämlich nicht dazu verpflichtet. Es kommt also auf seine Kulanz an.

Wenn ein Wechsel möglich wird, vereinbaren Sie einen neuen Vertrag und lassen das bereits vorhandene Kapital vom alten zum künftigen Versicherer übertragen. Dafür werden allerdings Gebühren fällig. Deshalb ist ein Anbieterwechsel nur sinnvoll, wenn er sich langfristig durch geringere laufende Kosten auszahlt.

Rürup-Rente rückabwickeln

Wer eine Rürup-Rente vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen hat, kann sie unter Umständen rückabwickeln. In dem Fall würde er seine eingezahlten Beiträge plus Zinsen erhalten. Das hat der Bundesgerichtshof so geurteilt. Seine Entscheidung gilt beispielsweise für Lebens- und Rentenversicherungen, zu denen auch ein Rürup-Vertrag gehört.

Hintergrund ist, dass viele Anbieter ihre Kunden nicht richtig über das Widerspruchs- bzw. Rücktrittsrecht aufgeklärt hatten. Rürup-müde Betroffene sollten ihre Verträge daraufhin prüfen lassen.

War der Inhalt für dich hilfreich?

Teile den Artikel:

Das könnte Sie auch interessieren: