Baugerüst vor einem Hausgiebel, an dem eine Wärmedämmung angebracht wird
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Zuschuss für die Haussanierung: Diese Förderungen gibt es

von Tanja Viebrock, 21.10.2025

Auch Häuser kommen in die Jahre und eine Haussanierung ist kein günstiges Unterfangen. Da sind Immobilienbesitzer*innen froh, wenn es Förderungen gibt. Der Staat gibt vor allem für energetische Sanierungen wie eine neue Heizung, eine Dachsanierung oder besser gedämmte Fenster etwas dazu. Aber auch für andere Modernisierungsmaßnahmen stellt er öffentliche Fördermittel bereit. Hier erfährst du, wofür und woher du eine Förderung bekommst.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Förderung für Haussanierung

  • Besonders viele Förderprogramme gibt es für Sanierungsmaßnahmen, die zum Energiesparen und Klimaschutz beitragen. 
  • Auch Einbruchschutz und Barrierefreiheit werden gefördert.
  • Staatliche Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden. 
  • Für manche Programme ist eine Energieberatung erforderlich. 
  • Für manche Programme ist eine Energieberatung erforderlich. 
  • Fördermittel gibt es in Form von Zuschüssen oder günstigen Krediten, auch ein Steuerbonus ist möglich. 

Was wird gefördert?

Bevor du dich zu früh freust: Fördermittel fließen nur für ausgewählte Maßnahmen und unter bestimmten Voraussetzungen. Finanziell unterstützt werden – grob gesagt – Sanierungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder im Interesse des Geldgebers sind. Darunter fallen vor allem: 

  • Energetische Sanierungen, die den Energieverbrauch senken
  • Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen, etwa Photovoltaikanlagen 
  • Altersgerechte Umbauten und Barrierereduzierung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes 

Wenn es hingegen nur um die Optik geht, etwa um das reine Aufhübschen der Fassade, haben letztendlich nur die Eigentümer*innen etwas davon. Daher gibt es für solche Maßnahmen keine Zuschüsse. Anders sieht es aus, wenn die Fassade gleichzeitig auch noch nach aktuellen Standards wärmegedämmt wird. Dann handelt es sich nämlich um eine energetische Sanierung, die unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, fällt (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Und weil das dazu beiträgt, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht, unterstützt der Bund solche Maßnahmen finanziell.

Natürlich profitierst du als Hausbesitzer*in auch selbst von einer energetischen Sanierung. Denn damit senkst du deine Energiekosten, sodass sich die Ausgaben auf längere Sicht – oft schon nach fünf bis zehn Jahren – rechnen. 

Detailaufnahme der Hände eines Handwerkers beim Anbringen einer Dachdämmung
© istock/artursfoto/2018  Eine Dachdämmung senkt den Energieverbrauch und trägt damit zum Erreichen der Klimaziele bei.

Wer vergibt Fördermittel?

Wenn es um Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen geht, ist der Bund der wichtigste Geldgeber. Seit 2021 gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Sie bündelt die deutschen Programme rund um Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden. Zuständig sind vor allem die staatliche KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) sowie das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Bundesförderung für effiziente Gebäude

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© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

Zusätzlich fördern auch die Bundesländer und Kommunen energetische Sanierungsvorhaben. Manche Programme lassen sich sogar mit der BEG kombinieren. Darüber hinaus bieten teils auch örtliche Stadtwerke oder Energieversorger Zuschüsse an – meist in Verbindung mit dem Einbau einer neuen Heizung.

Da die regionalen Förderangebote sehr unterschiedlich ausfallen, lohnt sich eine gründliche Recherche. Am besten lässt du dich bei der Planung deiner Haussanierung professionell beraten – zum Beispiel von der Verbraucherzentrale oder einer zertifizierten Energieberatung.

Extra-Zuschuss für Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Wenn du eine Sanierung planst, solltest du unbedingt eine zertifizierte Energieberatung hinzuziehen. Für den Umbau zum Effizienzhaus ist diese sogar Voraussetzung für eine Förderung. Die Agenturen unterstützen dich nicht nur bei der Auswahl geeigneter Fördermaßnahmen, sondern auch beim Beantragen von Fördermitteln.

Zu den Kosten für die Planung und Baubegleitung durch geprüfte Energieeffizienz-Expert*innen gibt der Staat einen Zuschuss. Wenn du mit der Energieberatung einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP) erstellst, wird bei der Umsetzung noch ein Extra-Zuschuss draufgelegt, der sogenannte iSFP-Bonus. 

Energetische Förderungen: Das Effizienzhaus als Muster für Energieeffizienz

Den größten Effekt in Sachen Energieeinsparung hat die Sanierung eines Altbaus zum sogenannten Effizienzhaus (EH). Deshalb gibt es dafür auch die höchsten Zuschüsse. Unter Altbau werden dabei nicht nur typische Gründerzeithäuser verstanden, sondern alles, was nicht gerade neu gebaut worden ist. Denn auch Häuser, die erst 20 Jahre auf dem Buckel haben, sind heute in Sachen Energieeffizienz bereits überholt. Viele Förderprogramme, zum Beispiel für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, sind bereits für fünf Jahre alte Häuser möglich.

Effizienzhäuser sind Gebäude, die besonders energieeffizient gebaut sind oder über bestimmte technische Ausstattung verfügen, die den Energieverbrauch senken. Die entscheidenden Faktoren dabei sind der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüften (der sogenannte Primärenergiebedarf) sowie der Wärmeverlust des Hauses. 

Nahaufnahme einer Person, die ihrem Gegenüber die Hand zur Unterstützung entgegen streckt
© istock/Mladen Zivkovic/2018  Der Staat greift Hausbesitzer*innen mit diversen Förderprogrammen finanziell unter die Arme.

Die KfW hat bestimmte Standards für die Energieeffizienz von Gebäuden festgelegt: das Effizienzhaus 115, 100, 85, 70, 55 und 40. Die Zahl sagt aus, wie viel Prozent Energie ein Effizienzhaus im Vergleich zu einem Referenzgebäude verbraucht. Die Werte für dieses Beispielgebäude sind gesetzlich vorgegeben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Je niedriger die Zahl, desto besser ist die Energieeffizienz und desto höher fällt die staatliche Förderung aus.

Beispiel: Ein Effizienzhaus 70 darf höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigen.

Damit ein Gebäude zum Effizienzhaus wird, sind in den meisten Fällen sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Je höher die energetische Effizienz, die du mit den Maßnahmen erreichst, desto höher fällt die Förderung aus. Du kannst sowohl für eine Komplettsanierung durchführen als auch für einzelne Maßnahmen Fördermittel beantragen. Zum Beispiel, wenn du deine zugigen alten Fenster austauschen willst. 

Thermografie-Aufnahme eines Wohnhauses im Display einer Wärmebildkamera, im Hintergrund ist unscharf das Gebäude zu sehen
© istock/hamikus/2017  Am höchsten fällt die Förderung für Eigentümer*innen aus, die ihre Immobilie auf Effizienzhaus-Standard bringen.

So wird der Umbau zum Effizienzhaus gefördert

Seit 2022 gibt es für den Umbau zum Effizienzhaus keine direkten Zuschüsse mehr. Stattdessen vergibt die KfW zinsgünstige Förderkredite mit einem sogenannten Tilgungszuschuss. Diesen Zuschuss bekommst du allerdings nicht ausgezahlt. Er fließt auf dein Kreditkonto, wodurch sich deine Kreditsumme verringert. Du profitierst von einer kürzeren Kreditlaufzeit und weniger Zinsen.

Wie viel Förderung für die Sanierung genau drin ist, hängt davon ab welche Effizienzklasse dein Haus nach der Sanierung erreicht. Neben den Effizienzhaus-Stufen gibt es noch zwei weitere Klassifizierungen, die eine Bonusförderung ermöglichen: die erneuerbare-Energien-Klasse (EE) und die Nachhaltigkeitsklasse (NH). Eine zusätzliche Förderung dafür gibt es, wenn mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs des Hauses mit erneuerbaren Energien gedeckt werden oder das Gebäude die Anforderungen des Qualitätssiegels nachhaltiges Gebäude erfüllt. 

Umbau eines Wohnhauses, das rundherum mit einem Baugerüst verkleidet ist
© istock/U. J. Alexander/2018  Der Staat greift Hausbesitzer*innen nicht nur bei der Komplettsanierung, sondern auch bei vielen einzelnen Maßnahmen unter die Arme.

Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Zuschuss je Wohneinheit:

  • Effizienzhaus 40: Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 20 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 40 mit EE- oder NH-Klasse: Förderkredit bis maximal 150.000 Euro, 25 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 55: Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 15 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 55 mit EE- oder NH-Klasse: Förderkredit bis maximal 150.000 Euro, 20 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 70: Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 10 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 70 mit EE- oder NH-Klasse: Förderkredit bis maximal 150.000 Euro, 15 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus 85: Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 5 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus Denkmal mit EE- oder NH-Klasse: Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 10 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten
  • Effizienzhaus 85 mit EE- oder NH-Klasse: Förderkredit bis maximal 150.000 Euro, 10 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 
  • Effizienzhaus Denkmal (für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz): Förderkredit bis maximal 120.000 Euro, 5 Prozent Tilgungszuschuss auf die förderfähigen Kosten 

Der Zuschuss erhöht sich bei allen Effizienzhaus-Standards um fünf Prozentpunkte, wenn du die Sanierung nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt.

Ein Rechenbeispiel: Wer ein Eigenheim auf den Effizienzhaus-40-Standard bringt und dabei nach einem iSFP vorgeht, kann dafür bis zu 120.000 Euro an Förderkredit erhalten. Es gibt einen Tilgungszuschuss von 25 Prozent (25 Prozent + 5 Prozent iSFP-Bonus) auf maximal 120.000 Euro, also 30.000 Euro. Dieser wird nach Abschluss der Sanierung auf den Kredit angerechnet. Ohne iSFP wären insgesamt höchstens 24.000 Euro Zuschuss drin. Voraussetzung ist natürlich, dass die förderfähigen Sanierungskosten mindestens 120.000 Euro betragen. Kostet die Sanierung 100.000 Euro, würden der Kredit entsprechend auf 100.000 Euro und der Tilgungszuschuss auf 25.000 (mit iSFP-Bonus) sinken.   

Was bedeutet „förderfähige Kosten“?

Welche Leistungen im Einzelnen gefördert werden, ist für jedes Förderprogramm genau festgelegt. Grundsätzlich fallen Anschaffungs-, Material- und Einbaukosten darunter. Oft werden noch weitere Ausgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme anfallen. Zum Beispiel die Kosten für die Entsorgung des alten Heizkessels oder wenn für die neue Heizanlage ein Durchbruch im Keller nötig ist. Auch die Planung und Baubegleitung durch eine Energieberatung ist förderfähig.

Förderung von energetischen Einzelmaßnahmen

Du kannst dein Haus auch Schritt für Schritt modernisieren – etwa mit einer neuen Heizung, einer Fassadendämmung oder einer Dachsanierung. Für all diese Maßnahmen gibt es staatliche Zuschüsse.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden solche Einzelmaßnahmen mit unterschiedlichen Fördersätzen unterstützt. Die maximale Zuschusssumme liegt pro Maßnahme und Wohneinheit bei 30.000 Euro pro Jahr. Zusätzlich kannst du einen günstigen Ergänzungskredit der KfW über bis zu 120.000 Euro aufnehmen.  

Frau schließt ein Elektroauto an eine Ladestation in ihrer Garage an
© istock/SolStock/2020  Auch für den Einbau einer Ladestation in der heimischen Garage gibt es einen Zuschuss vom Staat.

Förderungen für eine neue Heizung

Rund um das Thema Austausch und Modernisierung von Heizungen gibt es unzählige Förderungen. Neu seit 2024: Beim Heizungsaustausch ist der Umstieg auf erneuerbare Energien verpflichtend. Bei Bestandsgebäuden muss die neue Heizung mindestens zu 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Mit Zuschüssen gefördert werden unter anderem:

  • Solarkollektoren-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Einbau von Hybrid- und Gas-Brennwertheizungen
  • Brennstoffzellensysteme
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Optimierung der vorhandenen Heizanlage

Wie hoch der Zuschuss für die neue Heizung ausfällt, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Meist liegt er bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Für die Optimierung von Biomasse-Heizungen sind sogar 50 Prozent bis zu maximal 60.000 Euro möglich. In manchen Fällen sind noch weitere Zuschläge möglich, zum Beispiel wenn eine alte, funktionstüchtige Heizung vorzeitig gegen eine klimafreundlichere Alternative ausgetauscht wird (20 Prozent Klimaschutzbonus) oder der Bonus für einkommensschwache Eigentümer*innen (30 Prozent Einkommensbonus). Für Wärmepumpen gibt es 5 Prozent Energieeffizienz-Bonus.

Einen guten ersten Überblick über die einzelnen Heizungsförderungen gibt dieses Infoblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Teilweise lassen sich die Förderprogramme des Bundes mit denen der Länder kombinieren. Zertifizierte Energieeffizienz-Beratungen können dich dabei unterstützen.

Umbau eines Wohnhauses, das rundherum mit einem Baugerüst verkleidet ist
© stock/simonkr/2020  Den Heizungstausch kannst du unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 70 Prozent der Kosten fördern lassen.

Förderungen für weitere energetische Einzelmaßnahmen

  • Dämmung: Bei der Wärmedämmung von Außenwänden, der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke sowie einer Dachsanierung ist ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Das gilt auch für den Austausch von alten Fenstern und Außentüren.
  • Lüftungsanlage: Bei Anlagen, die mit einer Wärmerückgewinnung zu einer besseren Energieeffizienz beitragen, werden ebenfalls 15 Prozent der Kosten vom Staat zugeschossen.
  • Erneuerbare Energien: Für Anlagen, mit denen du Strom oder Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugst (also Photovoltaik, Wasser und Windkraft oder Biogas), kannst du neben den BEG-Förderungen beim Heizungsaustausch von der KfW einen Kredit über bis zu 100 Prozent der Investitionskosten bekommen. Förderfähig sind auch der Anschluss an Speichersysteme und der Netze. 
  • Smart-Home: Für den Einbau digitale Systeme, mit denen du den Energieverbrauch steuern und verringerst, ist ein Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Kosten möglich. Unterstützt wird beispielsweise der Einbau von Smartmetern, elektronische Heizkörperthermostate oder Systeme zum elektronischen Erfassen und Steuern von Energie und Wärme. 

Mit einem individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz jeweils um 5 Prozentpunkte und maximale Fördersumme verdoppelt sich.

Für den Extra-Euro zwischendurch

Klar, Geld anlegen und Zinsen kassieren ist prima. Aber ans Festgeld kommt man im Notfall nicht heran. Ein Sparbuch bringt kaum Ertrag. Die Lösung: Das TagesGeld der Hanseatic Bank mit attraktiven Zinsen. Und trotzdem ist das Geld täglich verfügbar. Für einen Sonderwunsch – oder falls etwas mal nicht nach Wunsch läuft.

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Staatliche Förderung von Einbruchschutz

Auch, wenn du dein Haus sicherer machen möchtest, bekommst du Unterstützung vom Staat. Am besten schützen mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Fenster, Türen oder Garagentore sowie Sicherheitsschlösser und Rollläden. Aber auch die Installation von Alarmanlagen und Smart-Home-Systemen mit Einbruchmeldefunktion werden gefördert.

Die KfW vergibt Förderkredite bis zu 50.000 Euro. Wichtig auch hier: Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Gefördert werden im Detail:

  • Smarthome-Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion
  • Einbruchhemmende Türen (bzw. Nachrüstsysteme)
  • Einbruchhemmende Garagentore
  • Einbruchhemmende Fenster sowie Terrassen- und Balkontüren (bzw. Nachrüstsysteme)
  • Einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden
  • Lichtschachtabdeckungen
  • Alarmanlagen

Mit dem Thema Einbruchschutz kennt sich einer besonders aus: die Polizei. Dort kannst du dich kostenlos beraten lassen, welche Sicherheitsmaßnahmen sich in deinem Fall am besten eignen. 

Energieeffizienz und Einbruchschutz gehen oft Hand in Hand

Erfüllen deine neuen einbruchshemmenden Fenster und Fenstertüren gleichzeitig auch energetische Vorgaben? Dann kannst du sie alternativ auch mit der BEG-Förderung für effiziente Gebäude fördern lassen. Du musst dich allerdings für eine der beiden Möglichkeiten entscheiden.

Förderung barrierefreier Baumaßnahmen

Auch (Umbau-)Maßnahmen für barrierefreies Wohnen fördert teilweise der Staat durch Kredite und Zuschüsse. Dazu gehören zum Beispiel folgende Umbauten:

  • Küche: In der Küche kannst du beispielsweise Küchenmöbel verbauen, die mit einem Rollstuhl unterfahrbar sind, oder Küchenoberschränke anbringen, die sich nach Bedarf absenken lassen.
  • Badezimmer: Um das Badezimmer barrierefreier zu gestalten, eignen sich Badewanneneinstiegshilfen wie Griffe oder Trittflächen. Und den Duschbereich kannst du beispielsweise durch eine Sitzmöglichkeit ergänzen oder auch insgesamt ebenerdig gestalten.
  • Schlafzimmer: Im Schlafzimmer wird dir die Einrichtung eines barrierefreien Zugangs zum Bett finanziert sowie vom Bett aus erreichbare Stromanschlüsse und Schalter.

Die KfW-Bank hat ein Förderprogramm für altersgerechtes Wohnen im Programm. Den zinsgünstigen Förderkredit bis zu 50.000 Euro (Stand: August 2025) erhältst du über die Kreditbank deiner Wahl. Bei der Beantragung jeglicher Unterstützung ist es wichtig, dass du diese vor Beginn deiner Baumaßnahmen einreichst. So kann die Bank eine erste Einschätzung bezüglich der Finanzierung abgeben und überprüfen, ob die Baumaßnahmen ihren Anforderungen von barrierefreiem Bauen entsprechen.

Weitere Fördermaßnahmen bieten auch die Pflegekassen. Bei entsprechender Einschränkung und Pflegestufe kannst du einen Zuschuss bis zu 4.180 Euro für dein (Umbau-)Projekt beantragen. Je nach Situation und Beurteilung der Pflegekasse ist der Zuschuss unterschiedlich hoch. Deshalb ist es sinnvoll, einen Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse einzureichen. Dabei solltest du beachten, dass die Arbeiten ausdrücklich das eigenständige Wohnen oder die Hilfe durch eine häusliche Pflegekraft ermöglichen. 

 

Wie läuft es mit Antrag und Auszahlung?

Je nach Programm kann die Beantragung unterschiedlich ablaufen, und auch die Voraussetzungen unterscheiden sich teilweise. Wichtig bei allen staatlichen Förderprogrammen ist, dass du den Antrag stellst, bevor du mit der Sanierung beginnst. Für viele Programme stellt die Bundesregierung nur eine bestimmte Gesamtsumme zur Verfügung. Ist dieser Topf bereits aufgebraucht, gehst du leider leer aus.

Bei den einigen Programmen erhältst du einen direkt ausgezahlten Zuschuss, bei anderen kannst du einen Förderkredit beantragen. In manchen Fällen wie beispielsweise dem Heizungsaustausch ist auch beides drin. Deinen Antrag stellst du abhängig von der Art der Förderung bei der KfW-Bank oder dem BAFA. 

Paar sitzt mit einem Laptop vor sich am Küchentisch und geht Dokumente durch
© istock/PeopleImages/2019  Staatliche Förderung für eine Haussanierung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.

Steuerermäßigung statt Fördermittel für die Sanierung

Ein Zuschuss zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ist alternativ auch über einen Steuerbonus möglich. Dafür gelten im Groben etwa dieselben Voraussetzungen wie bei der BEG-Förderung. Du benötigst eine offizielle Bescheinigung über die jeweiligen Leistungen durch ein Fachunternehmen, beispielsweise eine Heizungsbaufirma oder eine zertifizierte Energieberatung.

Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Bei den BEG-Sanierungsprogrammen reichen oft schon fünf Jahre. Und du musst dein Haus selbst bewohnen; für vermietetes Wohneigentum ist die steuerliche Förderung nicht möglich.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können 20 Prozent der Sanierungskosten (höchstens jedoch 40.000 Euro) mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Allerdings nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über drei Jahre: In den ersten beiden Jahren werden jeweils sieben Prozent von der Steuerschuld abgezogen, im dritten Jahr dann die verbleibenden sechs Prozent. Insgesamt können so bis zu 200.000 Euro begünstigt werden.

Wichtig zu wissen: Du musst dich entscheiden – entweder Steuerbonus oder BEG-Programm. Wenn der Staat die Sanierung schon anderweitig gefördert hat, gewährt er keine Steuerermäßigung mehr.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Welche Sanierungs-Maßnahmen werden vom Staat gefördert?

Gefördert werden vor allem energetische Maßnahmen wie Dämmung, neue Heizungen oder Fenster, außerdem Photovoltaik, Einbruchschutz und barrierefreier Umbau. Reine Schönheitsreparaturen ohne Energiespareffekt erhalten dagegen keine Förderung.

Wer vergibt Fördermittel für Haussanierungen?

Wichtige Förderstellen sind die KfW-Bank und das BAFA. Ergänzend gibt es Zuschüsse von Bundesländern, Kommunen und teils auch Stadtwerken. Oft können mehrere Programme miteinander kombiniert werden.

Muss ich Fördermittel vor der Sanierung beantragen?

Ja, der Antrag muss vor Beginn gestellt werden. Nachträglich gibt es keine Zuschüsse. Bei einigen Programmen ist zudem eine Energieberatung verpflichtend, die ebenfalls gefördert wird.

Gibt es auch steuerliche Vorteile bei der Sanierung?

Ja, für selbstgenutzte Immobilien ab zehn Jahren kannst du statt eines Zuschusses einen Steuerbonus bekommen. Bis zu 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro) lassen sich über drei Jahre mit der Einkommensteuer verrechnen. 

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