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Zuschuss für die Haussanierung: Diese Förderungen gibt es

von Tanja Viebrock, 24.11.2022

Die Situation dürfte vielen Hausbesitzer*innen bekannt vorkommen: Gefühlt sind sie gerade erst richtig in den eigenen vier Wänden angekommen und schon muss die Heizung ausgetauscht werden. Ja, auch Häuser kommen in die Jahre. Irgendwann drängt sich das Thema Sanierung auf. Leider kein günstiges Unterfangen. Doch in vielen Fällen gibt der Staat was dazu, wenn du dein Haus modernisieren möchtest. Hier erfährst du, wofür und woher du eine Förderung bekommst. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Besonders viele Förderprogramme gibt es für Sanierungsmaßnahmen, die zum Energiesparen und/oder Klimaschutz beitragen.
  • Auch Einbruchschutz und Barrierefreiheit werden gefördert.
  • Staatliche Förderungen müssen vor Baubeginn beantragt werden.
  • Für manche Programme ist eine Energieberatung erforderlich.
  • Teilweise können mehrere Förderprogramme miteinander kombiniert werden.
  • Auch die Förderung durch einen Steuerbonus ist möglich.

Was wird gefördert?

Bevor du dich zu früh freust: Fördermittel fließen nur für ausgewählte Maßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen. Finanziell unterstützt werden – grob gesagt – Sanierungen, die gesetzlich vorgeschrieben oder im Interesse des Geldgebers sind. Darunter fallen vor allem:

  • Energetische Sanierungen, die den Energieverbrauch senken
  • Maßnahmen, die zum Klimaschutz beitragen, etwa Photovoltaikanlagen
  • Altersgerechte Umbauten und Barrierereduzierung
  • Verbesserung des Einbruchschutzes
  • Einbau von Systemen für weniger Energieverbrauch, etwa ein Smart-Home-System, das die Heizung reguliert

Wenn es hingegen nur um die Optik geht, etwa um das reine Aufhübschen der Fassade, haben letztendlich nur die Eigentümer*innen etwas davon. Daher gibt es für solche Maßnahmen keine Zuschüsse. Anders sieht es aus, wenn die Fassade gleichzeitig auch noch nach aktuellen Standards wärmegedämmt wird. Dann handelt es sich nämlich um eine energetische Sanierung, die unter die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, fällt (mehr dazu im nächsten Abschnitt). Und weil das dazu beiträgt, dass Deutschland seine Klimaziele erreicht, unterstützt der Bund solche Maßnahmen finanziell.

Natürlich profitierst du als Hausbesitzer*in auch selbst von einer energetischen Sanierung. Denn damit senkst du deine Energiekosten, sodass sich die Ausgaben auf längere Sicht – oft schon nach fünf bis zehn Jahren – rechnen.

Detailaufnahme der Hände eines Handwerkers beim Anbringen einer Dachdämmung
© istock/artursfoto/2018  Eine Dachdämmung senkt den Energieverbrauch und trägt damit zum Erreichen der Klimaziele bei.

Wer vergibt Fördermittel?

Wenn es um Zuschüsse zu Sanierungsmaßnahmen geht, ist der Bund der wichtigste Geldgeber. Es gibt so viele verschiedene staatliche Förderungen, dass man leicht den Überblick verliert. Mal kommt das Geld von der staatlichen KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau), mal vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz BAFA).

Im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingeführt. Seit Januar 2021 sind bereits einige der ehemaligen KfW- und BAFA-Förderungen darunter zusammengefasst und seit Juli 2021 kamen weitere Förderprogramme hinzu. Die alten KfW- und BAFA-Programme laufen deshalb nach und nach aus.

Neben dem Bund unterstützen auch die Bundesländer beziehungsweise die Kommunen Sanierungsvorhaben. Zum Teil kannst du diese Förderprogramme zusätzlich zur Bundesförderung beantragen. Mitunter gibt es für bestimmte Maßnahmen auch noch Zuschüsse von den örtlichen Stadtwerken oder Energieversorgern (meist im Zusammenhang mit der Heizungsanlage).

Die regionalen Programme fallen sehr unterschiedlich aus. Deshalb solltest du dich in jedem Fall gründlich informieren, welche Förderungsmöglichkeiten es an deinem Wohnort gibt. Lass dich am besten professionell unterstützen, etwa von der Verbraucherzentrale oder einer zertifizierten Energieberatung. Letztere ist für viele Sanierungsvorhaben ohnehin zwingend erforderlich. Einen Überblick über die wichtigsten staatlichen Förderungen für Sanierungen findest du im nächsten Abschnitt.

Förderung barrierefreier Baumaßnahmen

Auch (Umbau-)Maßnahmen für barrierefreies Wohnen fördert teilweise der Staat durch Kredite und Zuschüsse. Die KfW-Bank hat eine Reihe von Förderprogrammen für altersgerechtes Wohnen entwickelt. Es lässt sich zwischen zwei Varianten des Zuschusses unterscheiden: Einmalzahlungen und Förderkredite. 

Den einmaligen Zuschuss kannst du direkt bei der KfW-Bank beantragen, die Förderkredite mit niedrigen Zinsen erhältst du über deine Hausbank. Bei der Beantragung jeglicher Unterstützung ist es wichtig, dass du diese vor Beginn deiner Baumaßnahmen einreichst. So kann die Bank eine erste Einschätzung bezüglich der Finanzierung abgeben und überprüfen, ob die Baumaßnahmen ihren Anforderungen von barrierefreiem Bauen entsprechen. 

Weitere Fördermaßnahmen bieten auch die Pflegekassen. Bei entsprechender Einschränkung und Pflegestufe kannst du einen Zuschuss für dein (Umbau-)Projekt beantragen. Je nach Situation und Beurteilung der Pflegekasse ist der Zuschuss unterschiedlich hoch. Deshalb ist es sinnvoll, einen Kostenvoranschlag für die Umbaumaßnahmen bei der Pflegekasse einzureichen. Dabei solltest du beachten, dass die Arbeiten ausdrücklich das eigenständige Wohnen oder die Hilfe durch eine häusliche Pflegekraft ermöglichen. 

Nahaufnahme einer Person, die ihrem Gegenüber die Hand zur Unterstützung entgegen streckt
© istock/Mladen Zivkovic/2018  Der Staat greift Hausbesitzer*innen mit diversen Förderprogrammen finanziell unter die Arme.

Die wichtigsten staatlichen Förderprogramme

Den größten Effekt in Sachen Energieeinsparung hat die Sanierung eines Altbaus zum sogenannten Effizienzhaus (EH). Deshalb gibt es dafür auch die höchsten Zuschüsse. Unter Altbau werden dabei nicht nur typische Gründerzeithäuser verstanden, sondern alles, was nicht gerade neu gebaut worden ist. Denn auch Häuser, die erst 20 Jahre auf dem Buckel haben, sind heute in Sachen Energieeffizienz bereits überholt. Viele Förderprogramme, zum Beispiel für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus, sind bereits für fünf Jahre alte Häuser möglich.

Was versteht man unter KfW-Effizienzhaus?

Dabei handelt es sich um einen energetischen Standard, den die staatliche Förderbank KfW bestimmt. Die entscheidenden Faktoren dabei sind der Energiebedarf für Heizung, Warmwasser und Lüften (der sogenannte Primärenergiebedarf) sowie der Wärmeverlust des Hauses.

Es gibt mehrere Abstufungen: Effizienzhaus 115 (wird bei Sanierungen nicht mehr gefördert), 100, 85, 70, 55 und (ab Juli 2021) 40. Die Zahl sagt aus, wie viel Prozent Energie ein solches Haus im Vergleich zu einem Referenzgebäude verbraucht. Die Werte für dieses Beispielgebäude sind gesetzlich vorgegeben durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ein Effizienzhaus 70 darf höchstens 70 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes benötigen.

Je niedriger die Zahl, desto besser ist also die Energieeffizienz, und desto höher fällt die staatliche Förderung aus.

Damit ein Gebäude zum Effizienzhaus wird, sind in den meisten Fällen sehr umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Aber auch für bestimmte einzelne Maßnahmen können Fördermittel beantragt werden. Zum Beispiel, wenn Sie erst einmal nur Ihre zugigen alten Fenster austauschen wollen.

Extra-Zuschuss für Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Wenn du eine Sanierung planst, solltest du unbedingt eine zertifizierte Energieberatung hinzuziehen. Bei vielen Förderprogrammen ist deren Einschätzung ohnehin Voraussetzung. Die Agenturen unterstützen dich auch bei der Beantragung von Fördermitteln. Zu den Kosten für die Planung und Baubegleitung durch geprüfte Energieeffizienz-Expert*innen gibt der Staat ebenfalls einen Zuschuss. Wenn du mit der Energieberatung einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (kurz: iSFP) erstellst, wird bei der Förderung noch ein Extra-Zuschuss draufgelegt, der sogenannte iSFP-Bonus.

Thermografie-Aufnahme eines Wohnhauses im Display einer Wärmebildkamera, im Hintergrund ist unscharf das Gebäude zu sehen
© istock/hamikus/2017  Am höchsten fällt die Förderung für Eigentümer*innen aus, die ihre Immobilie auf Effizienzhaus-Standard bringen.

Wofür gibt es wie viel Geld vom Staat?

Weil die Umstellung der Sanierungsförderung des Bundes noch im Gange ist, können einige der Fördermaßnahmen erst ab dem 1. Juli 2021 beantragt werden. Dafür laufen diverse „alte“ KfW- und BAFA-Programme zu diesem Termin aus. Da sie nicht mehr beantragt werden können, werden sie in dieser Übersicht nicht mehr aufgeführt. 

Förderung für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus (EH)

Zuschuss je Wohneinheit:

  • Effizienzhaus 40: 45 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 54.000 Euro
  • Effizienzhaus 40 Erneuerbare-Energien-Klasse: 50 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 150.000 Euro, also bis zu 75.000 Euro
  • Effizienzhaus 55: 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 48.000 Euro
  • Effizienzhaus 55 Erneuerbare-Energien-Klasse: 45 Prozent der förderfähigen Kosten bismaximal 150.000 Euro, also bis zu 67.500 Euro
  • Effizienzhaus 70: 35 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 42.000 Euro
  • Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse: 40 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 150.000 Euro, also bis zu 60.000 Euro
  • Effizienzhaus 85: 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 36.000 Euro
  • Effizienzhaus 85 Erneuerbare-Energien-Klasse: 35 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 150.000 Euro, also bis zu 52.500 Euro
  • Effizienzhaus 100: 27,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 33.000 Euro
  • Effizienzhaus 100 Erneuerbare-Energien-Klasse: 32,5 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 150.000 Euro, also bis zu 48.750 Euro
  • Effizienzhaus Denkmal (für Baudenkmäler und besonders erhaltenswerte Bausubstanz): 25 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 120.000 Euro, also bis zu 30.000 Euro
  • Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse: 30 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal 150.000 Euro, also bis zu 45.500 Euro

Voraussetzung für die höhere Förderung in der Klasse Erneuerbare Energien (EE) ist, dass eine neue Heizungsanlage eingebaut wird, die mehr als 55 Prozent des Energiebedarfs über erneuerbare Energien deckt.

Der Zuschuss erhöht sich bei allen Effizienzhaus-Standards um fünf Prozentpunkte, wenn du die Sanierung nach einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) umsetzt.

Ein Rechenbeispiel: Wer ein Eigenheim mit einer kleinen Einliegerwohnung auf den Effizienzhaus-40-Standard bringt und dabei nach einem iSFP vorgeht, kann dafür bis zu 120.000 Euro an Fördermitteln erhalten. Für jede der beiden Wohneinheiten gibt es 50 Prozent (45 Prozent + 5 Prozent iSFP-Bonus) von maximal 120.000 Euro, also 60.000 Euro. Ohne iSFP wären es insgesamt höchstens 108.000 Euro (2 × 54.0000 Euro). Voraussetzung ist natürlich, dass die Sanierungskosten mindestens 120.000 Euro betragen. Kostet die Sanierung 100.000 Euro, würde der Staat insgesamt nur 90.000 Euro (beziehungsweise 100.000 Euro mit iSFP) zuschießen.  

Was bedeutet „förderfähige Kosten“?

Welche Leistungen im Einzelnen gefördert werden, ist für jedes Förderprogramm genau festgelegt. Grundsätzlich fallen Anschaffungs-, Material- und Einbaukosten darunter. Oft werden aber auch noch weitere Ausgaben berücksichtigt, die im Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme anfallen. Zum Beispiel die Kosten für die Entsorgung des alten Heizkessels oder wenn für die neue Heizanlage ein Durchbruch im Keller nötig ist. Auch die Planung und Baubegleitung durch eine Energieberatung ist förderfähig.

Für Einzelmaßnahmen bei Wohngebäuden – wenn keine Komplettsanierung zum Effizienzhaus stattfindet – wurde Mitte 2022 die maximale Höhe der förderfähigen Kosten gesenkt. Von 150.000 Euro auf 120.000 Euro je Wohneinheit. 

Förderungen für eine neue Heizung

Rund um das Thema Austausch und Modernisierung von Heizungen gibt es unzählige Förderungen. Mit Zuschüssen gefördert werden unter anderem:

  • Solarkollektoren-, Biomasse- und effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Einbau von Hybrid- und Gas-Brennwertheizungen
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Optimierung der vorhandenen Heizanlage

Wie hoch der Zuschuss für die neue Heizung ausfällt, hängt vom jeweiligen Förderprogramm ab. Meist liegt er bei 20 bis 35 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch bei 40 Prozent. Auch hier gibt es den iSFP-Bonus von fünf Prozent. In manchen Fällen sind noch weitere Zuschläge möglich, etwa wenn bei der Sanierungsmaßnahme eine Ölheizung ausgetauscht wird. Einen guten ersten Überblick über die einzelnen Heizungsförderungen gibt dieses Infoblatt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Teilweise lassen sich die Förderprogramme des Bundes mit denen der Länder kombinieren. Zertifizierte Energieeffizienz-Beratungen können dich dabei unterstützen.

Frau schließt ein Elektroauto an eine Ladestation in ihrer Garage an
© istock/SolStock/2020  Auch für den Einbau einer Ladestation in der heimischen Garage gibt es einen Zuschuss vom Staat.

Förderungen für weitere Einzelmaßnahmen

  • Dämmung: Bei der Wärmedämmung von Außenwänden, des Dachs beziehungsweise der obersten Geschossdecke oder der Kellerdecke ist ein Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Kosten möglich (maximal jedoch 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr). Das gilt auch für den Austausch von alten Fenstern und Außentüren. 
  • Lüftungsanlage: Bei Anlagen, die zu einer besseren Energieeffizienz beitragen, werden ebenfalls 15 Prozent der Kosten vom Staat zugeschossen. Ein zusätzlicher Bonus in Höhe von fünf Prozent ist nur möglich, wenn die Lüftung als Maßnahme im individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) enthalten ist. Dann beträgt der Zuschuss bis zu 20 Prozent.
  • Brennstoffzelle: Die Höhe des Zuschusses hängt von der Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems ab. Der Grundbetrag liegt bei 6.800 Euro, hinzu kommen 550 Euro pro 0,1 Kilowatt. Die Obergrenze liegt bei 40 Prozent der förderfähigen Kosten und damit bei maximal 34.300 Euro für jede Brennstoffzelle.
  • Ladestation für Elektroautos: Wollen Unternehmen für Firmen- oder Mitarbeitendenfahrzeuge Ladestationen kaufen und an nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen installieren, zahlt ihnen die KfW bis zu 900 Euro für pro Ladepunkt. Den Zuschuss können auch freiberuflich Tätige und Vereine beantragen. Achtung: Das solltest du bis zum 27.12.2022 tun, da die Fördermittel bis dahin wahrscheinlich aufgebraucht sind, wie die KfW warnt.
  • Einbruchschutz: Einen Zuschuss von bis zu 1.600 Euro gibt es zum Beispiel für den Einbau von einbruchhemmenden Türen und Rollläden, die Nachrüstung von Zusatzschlössern oder für die Installation von Alarmanlagen und Smart-Home-Systemen mit Einbruchmeldefunktion.
  • Barrierereduzierung: Für altersgerechte Umbauten wie etwa den Bau von Rampen, die Verbreiterung von Türen, den Einbau von Treppenliften ist ein Zuschuss von bis zu 6.250 Euro

Barrierefreie Umbaumaßnahmen innerhalb der Wohngebäude

Zu den Maßnahmen, die das Wohnumfeld verbessern, zählen zusätzlich zu den oben genannten Umbauten zur Barrierereduzierung auch weitere Maßnahmen innerhalb der Wohnung oder des Hauses.

  • Küche: In der Küche kannst du beispielsweise Küchenmöbel verbauen, die mit einem Rollstuhl unterfahrbar sind, oder Küchenoberschränke anbringen, die sich nach Bedarf absenken lassen.
  • Badezimmer: Um das Badezimmer barrierefreier zu gestalten, eignen sich Badewanneneinstiegshilfen wie Griffe oder Trittflächen. Und den Duschbereich kannst du beispielsweise durch eine Sitzmöglichkeit ergänzen oder auch insgesamt ebenerdig gestalten.
  • Schlafzimmer: Im Schlafzimmer wird dir die Einrichtung eines barrierefreien Zugangs zum Bett finanziert sowie vom Bett aus erreichbare Stromanschlüsse und Schalter. 
Paar sitzt mit einem Laptop vor sich am Küchentisch und geht Dokumente durch
© istock/PeopleImages/2019  Staatliche Förderung für eine Haussanierung muss vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden.

Wie läuft es mit Antrag und Auszahlung?

Je nach Programm kann die Beantragung unterschiedlich ablaufen, und auch die Voraussetzungen unterscheiden sich teilweise. Wichtig bei allen staatlichen Förderprogrammen ist, dass du den Antrag stellst, bevor du mit der Sanierung beginnst. Für viele Programme stellt die Bundesregierung nur eine bestimmte Gesamtsumme zur Verfügung. Ist dieser Topf bereits aufgebraucht, gehen Sie leider leer aus.

Bei den meisten Programmen kannst du wählen, wie du die Förderung bekommen möchtest: entweder als Kredit mit Tilgungszuschuss oder als direkt ausgezahlten Zuschuss. Der Betrag, den der Staat dazugibt, ist in beiden Fällen gleich hoch. Deinen Antrag stellst du abhängig von der Art der Förderung bei der KfW-Bank oder dem BAFA.

  • Wenn du zur Finanzierung Ihres Sanierungsvorhabens einen Kredit brauchst, beantragst du die Förderung bei der KfW-Bank. Den Darlehensbetrag musst du nicht vollständig zurückzahlen, da der Förderbetrag abgezogen wird.
  • Brauchst du keinen Kredit, um die Sanierung zu stemmen, beantragst du die Förderung direkt beim BAFA. 

Video: Bundesförderung für effiziente Gebäude

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© Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 

Steuerermäßigung statt Fördermittel für die Sanierung

Ein Zuschuss zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ist alternativ auch über einen Steuerbonus möglich. Dafür gelten im Groben etwa dieselben Voraussetzungen wie bei der BEG-Förderung. Sie benötigen eine offizielle Bescheinigung über die jeweiligen Leistungen durch ein Fachunternehmen, beispielsweise eine Heizungsbaufirma oder eine zertifizierte Energieberatung.

Einen wichtigen Unterschied gibt es allerdings: Das Gebäude muss mindestens zehn Jahre alt sein. Bei den BEG-Sanierungsprogrammen reichen oft schon fünf Jahre. Und du musst dein Haus selbst bewohnen; für vermietetes Wohneigentum ist die steuerliche Förderung nicht möglich.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können 20 Prozent der Sanierungskosten (höchstens jedoch 40.000 Euro) mit der Einkommensteuer verrechnet werden. Allerdings nicht auf einen Schlag, sondern verteilt über drei Jahre: In den ersten beiden Jahren werden jeweils sieben Prozent von der Steuerschuld abgezogen, im dritten Jahr dann die verbleibenden sechs Prozent. Insgesamt können so bis zu 200.000 Euro begünstigt werden.

Wichtig zu wissen: Du musst dich entscheiden – entweder Steuerbonus oder BEG-Programm. Wenn der Staat die Sanierung schon anderweitig gefördert hat, gewährt er keine Steuerermäßigung mehr.

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