
Steuern und Finanzen: Was ändert sich 2023 für dich?

Und wieder ist ein Jahr vorbei. Ein Jahr, bei dem unser Geldbeutel ganz schön belastet wurde. Ob 2023 Entlastung bringt? Immerhin bedeutet der Jahreswechsel für viele Menschen mehr Geld im Job und mehr Förderung vom Staat. Ob das auch für dich gilt, erfährst du in diesem Ratgeber.
Themen in diesem Artikel
Energie und Umwelt
Eine Krise folgt der nächsten – und die Menschen spüren das immer mehr im Geldbeutel. Mit Preisbremsen will die Bundesregierung zumindest die hohen Energiekosten deckeln. Gleichzeitig unterstützt sie weiter den Kauf weniger umweltschädlicher Autos – wenn auch die Prämien dafür geringer ausfallen als noch 2022. Hier einige Maßnahmen im Überblick.
Preisbremsen für Energie
Die Kosten fürs Heizen nehmen wegen der krisenbedingt stark erhöhten Preise weiterhin erheblich zu. Das sollen Gas- und Strompreisbremsen abfedern. Kommen werden diese zwar erst im März 2023, doch gelten sie dann rückwirkend auch für Januar und Februar.
Vorgesehen ist, die Preise auf einem bestimmten Niveau zu halten. Allerdings nicht für den gesamten Bedarf. Die Bremsen gelten nur für 80 Prozent deines Verbrauchs aus dem Vorjahr. Bis zu dieser Menge sind folgende Höchstpreise festgesetzt.
- Gas: 12,0 Cent pro Kilowattstunde
- Fernwärme: 9,5 Cent pro Kilowattstunde
- Strom: 40 Cent pro Kilowattstunde
Was jedoch über die 80-Prozent-Grenze hinausgeht, kostet dich den aktuellen Marktpreis. Die Laufzeit der Preisbremsen dauert bis einschließlich April 2023.
49-Euro-Ticket
Wer auf das eigene Auto verzichtet und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist, verbraucht weniger Energie und schont damit die Natur. Den umweltfreundlichen Umstieg auf Busse und Bahnen erleichterte die Bundesregierung 2022 mit dem 9-Euro-Ticket. Die Maßnahme kam so gut an, dass eine Neuauflage kommt.
So günstig wie zuvor wird die aber nicht. 49 Euro ist der Preis des Deutschlandtickets, wie es offiziell heißen soll. Wann es zu haben sein wird, steht noch nicht fest (Stand: Mitte Dezember 2022). Im Gespräch ist der 1. April des neuen Jahres.
Umweltbonus für E-Autos
Die Bundesregierung fährt die finanzielle Unterstützung beim Kauf von E-Autos und Plug-in-Hybriden zurück. Künftig gibt es (nur noch) folgende, gestaffelte Zuschüsse für reine Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben).
- Für Neufahrzeuge mit einem Nettolistenpreis bis zu 40.000 Euro beträgt der Förderbetrag 4.500 Euro. Bis Ende 2022 gab es 6.000 Euro.
- Bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und bis zu 65.000 Euro beträgt der Förderbetrag 3.000 Euro (bisher 5.000 Euro).
Übrigens: Ab 2024 wird der Umweltbonus weiter verringert. Unterstützt werden dann nur noch Autos bis zum Nettolistenpreis von 45.000 Euro. Teurere Fahrzeuge werden nicht mehr gefördert. Und schon ab 1. Januar 2023 gibt es keinen Zuschuss mehr für Plug-in-Hybridautos – egal, wie viel sie kosten.

Arbeit und Steuern
Auch hinsichtlich der Regelungen in den Bereichen Job und Steuern tut sich einiges im nächsten Jahr. Dazu zählen vor allem die Einführung des Bürgergelds, höhere Gehälter in den Pflegeberufen und ein angehobener Steuerfreibetrag.
Bürgergeld
Das Bürgergeld löst ab 1. Januar 2023 das bisherige Arbeitlosengeld II (Hartz IV) ab. Mit dem Wechsel sind für Arbeitslose oder Menschen mit geringem Einkommen mehrere Veränderungen verbunden. Hier einige der wichtigsten:
- Der Regelsatz erhöht sich für alleinstehende Erwachsene zum 1. Januar 2023 um 53 Euro von 449 Euro auf 502 Euro. Auch Lebenspartner*innen sollen mehr Geld bekommen: 451 Euro statt bisher 404 Euro. Für Kinder gibt es ebenfalls eine Aufstockung: 14-bis 17-Jährige erhalten 420 Euro (bisher 376 Euro), 6- bis 13-Jährige 348 Euro (bisher 311 Euro) und Kleinkinder bis fünf Jahre 318 Euro (bisher 285 Euro).
- Freibeträge: Wer monatlich zwischen 520 und 1.000 Euro dazuverdient, kann 30 Prozent davon behalten, sprich: Das wird nicht vom Bürgergeld abgezogen.
- Ersparnisse von bis zu 15.000 Euro pro Person sind geschützt (Schonvermögen). Das Bürgergeld gibt es auch, wenn jemand diese Summe zur Verfügung hat.
- Für Aus- oder Weiterbildungen gibt es ein monatliches Weiterbildungsgeld von 150 Euro. Wer einen Abschluss erzielt, erhält zusätzlich eine Prämie.
- Im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit gilt für Alleinstehende ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro sowie von 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Dieses Geld muss nicht für den Lebensunterhalt verwendet werden.
Steuergrundfreibetrag
2023 steigt der Steuergrundfreibetrag von 10.347 Euro auf 10.908 Euro. Und wenn wir schon dabei sind: 2024 soll er nach aktuellem Stand auf 11.604 Euro klettern. Bis zu diesen Beträgen müssen keine Steuern gezahlt werden.
Die Anhebung gehört zum Inflationsausgleichsgesetz der Bundesregierung.
Spitzensteuersatz
Dazu zählt ebenfalls eine Anpassung beim Spitzensteuersatz. Der beträgt 42 Prozent. Erhoben wird er bislang bei Jahreseinkommen ab 58.597 Euro. Vom 1. Januar 2023 an wird die Grenze auf 62.810 Euro erhöht. Auch hier ein Blick in die etwas weitere Zukunft: 2024 wird der Spitzensteuersatz ab 66.761 Euro fällig.
Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent (ab rund 278.000 Euro) bleibt vorerst unangetastet.
Homeoffice-Pauschale
Gute Nachrichten für Menschen, die von zu Hause aus arbeiten. Sie können 2023 in ihrer Einkommenssteuererklärung eine Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro jährlich geltend machen. Bislang ging das nur bis zu 600 Euro.
Für jeden Tag sind sechs Euro anrechenbar. Außerdem sind künftig 210 statt 120 Homeoffice-Tage steuerbegünstigt.
Tabaksteuer
Raucher*innen müssen für Glimmstängel 2023 noch tiefer in die Tasche greifen, denn die Tabaksteuer wird um 10 Cent pro 20 Zigaretten angehoben. Damit wird eine entsprechende Schachtel durchschnittlich 7,70 Euro kosten.
Dabei wird es aber nicht bleiben: Ab 2025 werden im Mittel 7,85 Euro je Packung fällig und ab 2026 etwa 8,00 Euro.
Mindestlohn in der Pflege
2023 gibt es mehr Gehalt für Menschen, die in der Pflege beschäftigt sind – sogar in zwei Stufen. Ab Mai bekommen beispielsweise Pflegehilfskräfte 13,90 Euro pro Stunde. Das sind 20 Cent mehr als jetzt. Im Dezember 2023 wird der Mindestlohn auf 14,15 Euro erhöht.
Pflegefachkräfte erhalten ebenfalls eine Gehaltsaufstockung. Sie verdienen ab 1. Mai wenigstens 17,65 Euro (plus 55 Cent) und ab 1. Dezember 18,25 pro Stunde.
Außerdem erhöht sich der Urlaubsanspruch bei einer Fünftagewoche von 27 Tagen im Jahr 2022 auf 29 Tage ab 2023.
Mindestlohn für Auszubildende
Wer 2023 eine Ausbildung beginnt, startet mit einer höheren gesetzlichen Mindestausbildungsvergütung ins Berufsleben. Die lag für den Ausbildungsjahrgang 2022 bei 585 Euro. Für den nächsten gibt es wenigstens 620 Euro. Auch die Vergütung für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr wird ab 2023 erhöht. Gegenüber dem Einstiegsbetrag des ersten Ausbildungsjahres erhalten Auszubildende 18 Prozent, 35 Prozent beziehungsweise 40 Prozent mehr.

Rente und Altersvorsorge
Mehr Geld wird es 2023 auch für Ruheständler*innen geben – in den alten und den neuen Bundesländern. Außerdem tut sich etwas bei den Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) der Sozialversicherungen und der betrieblichen Altersvorsorge.
Rente
Mitte kommenden Jahres sollen die Renten steigen. Konkret: ab 1. Juli 2023 im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent. Damit fällt die geplante Erhöhung etwas geringer aus als im laufenden Jahr, in dem die Rentner*innen im Schnitt mehr als fünf Prozent zusätzlich bekamen.
Die Anhebung gilt nicht nur für die Altersrente, sondern auch für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, für gesetzliche Unfallrenten sowie für die Renten aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse.
Dennoch bekommen die Rentner*innen im Osten der Republik weiterhin weniger als jene im Westen. Aber die Renten gleichen sich 2023 wieder etwas näher an. Der Ost-Rentenwert von derzeit 98,6 Prozent erreicht im kommenden Jahr 99,3 Prozent des Westwerts.
Gleichzeitig bleibt der Beitragssatz, mit dem die Beschäftigten die Rente finanzieren, bis 2026 stabil bei 18,6 Prozent. Erst 2027 soll er auf 19,3 Prozent steigen und bis 2030 auf 20,2 Prozent.
Beitragsbemessungsgrenze
Bereits zum 1. Januar 2023 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung. Sie liegt dann in den östlichen Bundesländern bei 7.100 Euro im Monat (2022: 6.750 Euro) und in den westlichen bei 7.300 Euro im Monat (2022: 7.050 Euro).
Bis zu den genannten Werten müssen Beschäftigte Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Alles, was sie darüber hinaus verdienen, wird nicht angetastet.
Hinzuverdienstgrenze
Bisher dürfen Frührentner*innen nur in einem gewissen Rahmen ihre Rente aufstocken. Wer mehr verdient, dem wird die Rente gekürzt. Das soll sich ändern: Ab 2023 fällt die Hinzuverdienstgrenze komplett weg. Was bedeutet, dass dann auch Menschen im vorzeitigen Ruhestand (zum Beispiel mit 63 Jahren) unbegrenzt nebenbei verdienen dürfen. Das durften bisher nur reguläre Altersrentner*innen.
Betriebliche Altersvorsorge
Wer fürs Alter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreibt, profitiert 2023 von erhöhten steuerlichen Förderbeträgen für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die steigen von 564 auf 584 Euro. Parallel wird der sozialversicherungsfreie Beitrag von 282 auf 292 Euro monatlich angehoben. Ausgenommen davon sind pauschalbesteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.
Außerdem gilt der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag ab Januar 2023 auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Auch hier wird er von monatlich 282 auf 292 Euro aufgestockt.
Gute Nachrichten gibt es für alle, die eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Dafür werden zwar Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Aber es gibt einen Freibetrag – Rentner*innen müssen nur Krankenkassenbeiträge entrichten, die diesen Freibetrag übersteigen. Und der erhöht sich 2023 von monatlich 164,50 auf 169,75 Euro.
Gleiches gilt auch für die Pflegeversicherung. Deren Freibetrag erhöht sich auf 169,75 Euro monatlich. Wichtig: Die Freibeträge – auch die für die Krankenkasse – gelten nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Versicherte.

Familie und Versicherungen
Nicht nur an die Rentner*innen denkt der Staat, sondern auch an Familien mit Nachwuchs. Sie unterstützt er ebenfalls stärker als bisher. Allerdings werden viele Krankenversicherungen teurer.
Kindergeld
Eltern erhalten ab 2023 mehr finanzielle Förderung vom Staat. Das Kindergeld steigt durchschnittlich um 13 Prozent an. Damit bekommen Familien für die ersten drei Kinder jeweils 250 Euro monatlich. Vorher gab es 219 Euro für das erste und zweite Kind sowie 225 Euro für das dritte Kind. Ab dem vierten Kind werden weiterhin pro Monat 250 Euro gezahlt.
Kinderfreibetrag
Auch dieser soll im neuen Jahr erhöht ausfallen. Und zwar steigt der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2023 von 8.548 auf 8.688 Euro pro Jahr.
Gebäudeversicherungen
Naturkatastrophen haben in der jüngsten Vergangenheit große Schäden an Immobilien verursacht. Deshalb werden viele Gebäudeversicherungen ihre Prämien heraufsetzen. Außerdem setzt ihnen die Inflation stark zu, in deren Folge Reparaturen deutlich teurer geworden sind.
Versicherte sollten also die nächsten Beitragsinformationen aufmerksam lesen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln.
Zusatzbeitrag für der gesetzlichen Krankenkassen
Ebenfalls mehr Geld wird für viele gesetzliche Krankenkassen fällig. Sie werden den Zusatzbeitrag um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent hochschrauben. Weil darüber aber jede Versicherung nach eigener Kassenlage entscheidet, kann die Anhebung von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich ausfallen oder sogar entfallen. Deshalb lohnt sich gegebenenfalls auch hier ein Vergleich und Wechsel der Krankenkasse.

Sonstiges
Führerschein
Nicht mehr viel Zeit haben Führerscheininhaber*innen, die zwischen 1959 und 1964 geboren wurden. Sie müssen ihre graue oder rosafarbene Fahrerlaubnis umtauschen. Ab spätestens 19. Januar 2023 brauchen sie den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein im EC-Karten-Format.
Pfand in der Gastronomie
Restaurants, Lieferdienste und Caterer müssen ihrer Kundschaft ab 1. Januar 2023 Mehrwegbehälter bereitstellen. Das gilt für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen.
Ausgenommen von der Pflicht sind kleine Betriebe mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern. Allerdings müssen sie Speisen und Getränke in mitgebrachte Behältnisse der Gäste abfüllen.
Wohngeld
Angesichts der hohen Energiepreise soll es mehr Wohngeld für mehr Menschen geben. So erhöht sich die staatliche Unterstützung von durchschnittlich rund 180 Euro pro Monat auf gut 370 Euro pro Monat. Gleichzeitig wird der Kreis der berechtigten Bezieher*innen vergrößert. Statt wie bisher 600.000, sollen ungefähr zwei Millionen Haushalte Wohngeld erhalten.
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