Steuern, Arbeit und Rente: Was ändert sich im Jahr 2026?
Neues Jahr, neue Regeln: Wer bekommt 2026 mehr Geld oder mehr Förderung vom Staat? Was wird teurer – und wo kannst du sogar sparen? In diesem Ratgeber findest du alle wichtigen Änderungen für das Jahr 2026 auf einen Blick.
Themen in diesem Artikel
- Energie und Umwelt 2026: Strom wird günstiger, Sprit wird teurer
- Steuern 2026: Grundfreibetrag, Spitzensteuer, Ehrenamt und Gastronomie
- Arbeitsrecht 2026: Gesetzlicher Mindestlohn, Minijob & Co.
- Sozialhilfe und Bürgergeld 2026: Gleiches Geld und strengere Regeln
- Sozialversicherung 2026: Höhere Grenzen für Beiträge und Versicherungen
- Altersvorsorge und Rente 2026: Aktivrente, Rentenerhöhung & mehr
- Familie 2026: Höhere Zuschüsse und Ganztagesbetreuung
- Mobilität 2026: Führerschein, Deutschlandticket, Pendlerpauschale und E-Auto-Prämie
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Auf den Punkt: Änderungen 2026
- Die CO₂-Steuer steigt von 55 Euro auf bis zu 65 Euro pro Tonne.
- Der Steuergrundfreibetrag wird von 12.096 Euro auf 12.348 Euro angehoben.
- Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 1,08 Euro auf 13,90 Euro und die Minijobgrenze um 47 Euro auf 603 Euro.
- Die steuer- und sozialversicherungsfreie Einnahmengrenze für nebenberufliche Ehrenämtern erhöht sich von 3.000 Euro auf 3.300 Euro.
- Beim Kindersofortzuschlag gibt es ein Plus von 5 Euro pro Monat und beim Kindergeld von 4 Euro.
- Das Deutschlandticket wird mit 63 Euro teurer, ebenso wie der Sprit – um voraussichtlich rund 3 Cent pro Liter.
- Aktivrente: Nach dem Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze darf man ab 2026 bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen.
Energie und Umwelt 2026: Strom wird günstiger, Sprit wird teurer
Die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen – und auch im Jahr 2026 gibt es weiterhin Preissteigerungen – aber voraussichtlich nicht beim Strom.
Strom ab 2026: Entlastung durch Zuschüsse für Netzentgelte
Ab 2026 sollen die Strompreise etwas sinken. Der Staat gibt 6,5 Milliarden Euro pro Jahr aus, damit die Netzentgelte – also der Teil des Strompreises, der fürs Stromnetz anfällt – um etwa 16 Prozent günstiger werden. Zusammen mit der wegfallenden Gasspeicherumlage ergibt das Entlastungen von rund 10 Milliarden Euro.
Für private Haushalte bedeutet das: Der Strompreis könnte im Schnitt um etwa 2 Cent pro Kilowattstunde sinken. Bei einem Vier-Personen-Haushalt wären das ungefähr 60 bis 70 Euro im Jahr. Allerdings gibt es drei Haken:
- Wie viel du wirklich sparst, hängt stark davon ab, wo du wohnst, weil die Netzentgelte regional unterschiedlich hoch sind.
- Manche Haushalte bekommen vielleicht nur die Hälfte der Entlastung.
- Energieversorger müssen die niedrigeren Netzentgelte nicht eins zu eins an die Kund*innen weitergeben.
Unterm Strich: Die Stromkosten dürften sinken, aber wie deutlich du es merkst, ist von deinem Netzgebiet und deinem Anbieter abhängig.
Heizung, Strom, Sprit: So sparst du Kosten
In diesen KlarMacher Ratgebern bekommst du viele nützliche Tipps, wie du deine Energiekosten senken und gleichzeitig die Umwelt schonen kannst:
- Strom sparen: Mit diesen Tipps senkst du die Kosten
- Heizkosten sparen: 9 Tipps für warme Füße für weniger Geld
- Wie lassen sich mit weniger Kraftstoff mehr Kilometer fahren?
- Energie sparen: So viel bringen neue Haushaltsgeräte
CO₂-Steuer ab 2026 und 2027
Der Preis für das Heizen und Tanken mit fossilen Brennstoffen steigt zum 1. Januar 2026 von derzeit 55 Euro auf bis zu 65 Euro pro Tonne. Für 2026 bedeutet das zunächst für Verbraucher*innen, dass sie wieder tiefer in die Tasche greifen müssen: Der Außenhandelsverband für Mineralöl und Energie rechnet damit, dass Benzin und Diesel um etwa drei Cent pro Liter teurer werden. Wer mit Heizöl und Erdgas heizt, muss ebenfalls mit höheren Kosten rechnen.
Ab 2027 wird die aktuelle nationale CO₂-Steuer abgeschafft. Stattdessen kommt ein neues EU-weites System namens Emissionshandel (ETS 2). Dann bestimmt nicht mehr der Staat den CO₂-Preis, sondern der Markt – also Angebot und Nachfrage. Fachleute rechnen damit, dass die Preise für Heizöl, Benzin und Diesel ab 2027 nochmal spürbar steigen. Wie stark genau, lässt sich aber kaum vorhersagen, weil der Preis künftig ständig schwankt und vom Markt beeinflusst wird.
Hintergrund: Der CO₂-Preis für Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas wurde in Deutschland im Jahr 2021 mit 25 Euro pro Tonne eingeführt – mit dem (Klima-)Ziel, den Verbrauch zu drosseln und so den CO₂-Ausstoß zu reduzieren.
Interessant: Die CO₂-Steuer fließt nicht wie andere Steuerarten in den Bundeshaushalt, sondern in klimafördernde Projekte für die CO₂-Kompensation.

Steuern 2026: Grundfreibetrag, Spitzensteuer, Ehrenamt und Gastronomie
Die bereits vom Bundestag verabschiedeten Gesetze bringen einige steuerliche Änderungen für 2026 mit sich.
Welche Steuerentlastungen bringt das Jahr 2026?
Im Jahr 2026 steigt der steuerliche Grundfreibetrag um 252 Euro – von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Für Einkommen bis zu dieser Höhe müssen keine Steuern gezahlt werden. Dieser Betrag wird wegen der Inflation in der Regel jährlich angepasst.
Inwiefern bleibt dir dann im Jahr 2026 mehr Netto vom Brutto im Vergleich zu 2025? In diesem Ratgeber findest du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du es online berechnen kannst: „Steuern berechnen – ganz einfach, mit einem Online-Steuerrechner”.

Anhebung der Grenze für Spitzensteuersatz
Den Spitzensteuersatz muss man künftig erst ab einem höheren Einkommen zahlen – nämlich ab 69.879 Euro statt wie bisher 68.481 Euro.
Ehrenamt: Höhere Pauschalen und gemeinnützige Anerkennung von E-Sport
Um das ehrenamtliche Engagement zu fördern, werden im Jahr 2026 bürokratische Hürden abgebaut und zwei Freibeträge angehoben:
- Übungsleiterpauschale: von 3.000 Euro auf 3.300 Euro pro Jahr. Sie gilt z. B. für Trainer*innen, Chorleiter*innen oder Jugendbetreuer*innen. Beispiel: Als Fußballtrainer*in erhältst du 275 Euro im Monat. Die 3.300 Euro im Jahr bleiben komplett steuerfrei.
- Ehrenamtspauschale: von 840 Euro auf 960 Euro pro Jahr. Sie deckt viele andere freiwillige Tätigkeiten ab, etwa Vorstandsarbeit oder Organisationsaufgaben. Beispiel: Bekommst du als Vereins-Kassierer*in 20 Euro im Monat, bleiben die 240 Euro im Jahr steuerfrei.
Ebenfalls neu: E-Sport gilt jetzt offiziell als gemeinnützig. Das heißt im Klartext: Vereine, in denen gemeinsam gezockt wird, bekommen ähnliche Vorteile wie klassische Sportvereine. Beim E-Sport trainierst du nicht nur deine Reaktion, sondern auch Teamwork – genau das erkennt der Gesetzgeber jetzt an.
Und zu guter Letzt: Gemeinnützige Organisationen können jetzt Photovoltaik nutzen, ohne Angst vor Verlust der Gemeinnützigkeit zu haben – wie das bisher (theoretisch) möglich war.
Restaurants 2026: Öfter mal lecker essen gehen!?
Ab dem 1. Januar 2026 könnte das Stück Kuchen im Bäckerei-Café und die Besuche in manchen Restaurants etwas günstiger werden: Dann soll für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent gelten. Getränke sind davon allerdings nicht betroffen.
Der Notgroschen für Neukauf und Reparatur
Ein neues Fahrrad oder die Reparatur gehen ganz schön ins Geld? Gut, wenn du dann etwas zurückgelegt hast. Zum Beispiel per TagesGeld bei der Hanseatic Bank. Denn dort ist es täglich verfügbar und bringt trotzdem attraktive Zinsen.
Arbeitsrecht 2026: Gesetzlicher Mindestlohn, Minijob & Co.
Auch bei den Regelungen rund um den Job tut sich einiges im nächsten Jahr.
Gesetzlicher Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich zum 1. Januar 2026 um 1,08 Euro von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Für das Jahr 2027 ist eine Erhöhung auf 14,60 Euro geplant.
Geringfügigkeitsgrenze beim Minijob
Minijobber*innen dürfen ab 2026 monatlich 603 Euro (bisher 556 Euro) verdienen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen. Diese sogenannte Verdienstgrenze für Minijobs wird in der Regel bei jeder Erhöhung des Mindestlohns angepasst – damit die Arbeitszeit (rund 10 Stunden) für Minijobs nicht gekürzt werden muss. Das bedeutet aber auch, dass sich die Untergrenze zum Midijob von 556,01 Euro auf 603,01 Euro verschiebt. Die Obergrenze von 2.000 Euro bleibt unverändert.
Übrigens: Die Anhebung kann sich auch positiv für erwerbstätige Bürgergeld-Bezieher*innen auswirken. Die Freibeträge für Erwerbstätige ändern sich nämlich. Ein Beispiel macht's klarer: Verdienst du 556 Euro im Monat, bleiben davon rund 195 Euro anrechnungsfrei. Steigt dein Verdienst 2026 – etwa durch den höheren Mindestlohn – auf 603 Euro, bleiben sogar 209 Euro übrig, die nicht auf das Bürgergeld angerechnet werden. Du hast also am Ende mehr in der Tasche.
Wie genau die Berechnung funktioniert und welche Freibeträge es gibt, erfährst du ausführlich im Ratgeber „Wenig Rente, Gehalt oder Bürgergeld: Sparplan trotz kleinem Budget – so geht’s!”.
Mehr Gehalt in den Lehrjahren ab 2026
Die Mindestvergütung für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen wird ab 2026 deutlich erhöht:
- im ersten Lehrjahr von 682 auf 724 Euro pro Monat,
- im zweiten Lehrjahr von 805 auf 854 Euro,
- im dritten Lehrjahr 921 auf 977 Euro
- und im vierten Lehrjahr von 955 auf 1.014 Euro.
Tariflich gebundene Ausbildungsbetriebe müssen diese Mindestvergütung einhalten; Betriebe ohne Tarifbindung dürfen maximal 20 Prozent unter der tariflichen Mindestvergütung zahlen. Die neuen Untergrenzen gelten für alle, die ihre Ausbildung im Laufe des Jahres 2026 beginnen. Aber: Der Großteil der Auszubildenden erhält ohnehin bereits ein höheres Gehalt als den Mindestwert.
Mehr Transparenz bei Gehältern
Künftig sollen Gehaltsangaben schon im Bewerbungsprozess gemacht werden. Arbeitgeber müssen außerdem jährlich Informationen zu Entgeltkriterien bereitstellen. Bei Lohndiskriminierung liegt die Beweislast beim Arbeitgeber. Jede*r Beschäftigte kann Auskunft über Gehälter verlangen, egal wie groß das Unternehmen ist.
Die EU-Richtlinie ist am 6. Juni 2023 in Kraft getreten und muss bis zum 7. Juni 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. Das wird auch Auswirkungen auf das deutsche Entgelttransparenzgesetz haben.

Sozialhilfe und Bürgergeld 2026: Gleiches Geld und strengere Regeln
Warum? Die Höhe der Regelsätze werden zu 70 Prozent anhand der durchschnittlichen Lebenshaltungskosten und zu 30 Prozent aus der Lohnentwicklung berechnet. Dadurch würde der Regelsatz für Alleinstehende rechnerisch eigentlich auf 557 Euro sinken – sechs Euro weniger als die aktuell gültigen 563 Euro. Grund dafür ist unter anderem die niedrigere Inflation.
Gekürzt wird aber nicht: Die Besitzschutzregelung (§ 28a Abs. 5 SGB XII) verhindert, dass bewilligte Beträge sinken. Somit bekommen Alleinstehende auch 2026 weiterhin 563 Euro. Das gilt ebenfalls für die anderen Regelbedarfsstufen:
- Ehepaare und eingetragene Lebenspartner*innen: 506 Euro
- Volljährige in Einrichtungen: 451 Euro
- 14 – 17 Jahre: 471 Euro
- 6 – 13 Jahre: 390 Euro
- 0 – 5 Jahre: 357 Euro
Die Regierung plant jedoch einige andere Änderungen beim Bürgergeld für 2026:
- Das Bürgergeld soll künftig „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ heißen.
- Pflichtverstöße – etwa das Nicht-Erscheinen zu Jobcenter-Terminen – führen schneller zu Leistungskürzungen von 30 Prozent oder mehr.
- Vermögensfreibeträge werden eingeschränkt.
- Bei hohen Mieten gibt es strengere Obergrenzen – Betroffene müssen gegebenenfalls selbst zahlen oder umziehen.
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Sozialversicherung 2026: Höhere Grenzen für Beiträge und Versicherungen
Fast immer, wenn der Staat bestimmte Grenzwerte für die Sozialversicherung festlegt, orientiert er sich an der sogenannten Bezugsgröße. Sie entspricht in etwa dem durchschnittlichen Monatsgehalt von allen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind (aus dem vorletzten Jahr). 2026 beträgt sie monatlich 3.955 Euro – das sind 210 Euro mehr als im Jahr 2025.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenze ist das maximale Einkommen, von dem dir ein Anteil für die Sozialversicherung abgezogen wird – alles, was darüber liegt, bleibt beitragsfrei. Diese Grenze gilt seit 2025 einheitlich für Ost und West.
- Zum 1. Januar 2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung von 8.050 Euro auf 8.450 Euro pro Monat.
- Und bei der gesetzlichen Krankenversicherung von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro pro Monat.
Versicherungspflichtgrenze
Ob du dich privat versichern kannst, hängt von der Höhe deines Einkommens und der Versicherungspflichtgrenze ab. Denn bis zu der Grenze bist du automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (Ausnahme: Selbstständige und bestimmte Berufsgruppen wie Verbeamtete). Zum 1. Januar 2026 steigt sie von 6.150 Euro auf 6.450 Euro pro Monat beziehungsweise von 73.800 Euro auf 77.400 Euro pro Jahr. Verdienst du mehr, darfst du zwischen privaten oder gesetzlichen Krankenkassen wählen.
Mehr über die Versicherungspflichtgrenze erfährst du in diesem Ratgeber: „Krankenkasse: Ab wann darfst du dich privat versichern?".
Neue Hinzuverdienstgrenzen bei der Erwerbminderungsrente
Wer voll erwerbsgemindert ist, darf ab Januar 2026 bis zu 20.763,75 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Erwerbsminderungsrente gekürzt wird. 2025 lag die Grenze bei 19.661,25 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze für den Hinzuverdienst zur Rente bei 41.527,50 Euro. Dabei gilt: Wer eine volle Erwerbsminderung hat, darf maximal drei Stunden täglich arbeiten; bei teilweiser Erwerbsminderung sind bis zu sechs Stunden erlaubt. Und: Die individuelle Grenze kann höher berechnet werden.

Altersvorsorge und Rente 2026: Aktivrente, Rentenerhöhung &. mehr
Mehr Geld wird es 2026 auch für Ruheständler*innen geben – dank des höheren Durchschnittsentgelts, dem durchschnittlichen Jahresverdienst aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland. Der erhöht sich von 50.493 Euro auf (vorläufig) 51.944 Euro.
Rentenplus: Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?
Zum 1. Juli 2026 steigen die Renten voraussichtlich um weitere 3,5 bis 4 Prozent.
Höhere Steuerförderbeträge bei der bAV
Wer fürs Alter eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) betreibt, profitiert 2026 von erhöhten steuerlichen Förderbeträgen für Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Die steigen von 618 Euro auf rund 676 Euro. Wer so viel vom Bruttogehalt in die Rentenkasse steckt, muss darauf keine Steuern zahlen. Obendrein müssen für maximal 338 Euro (statt 322 Euro) auch keine Sozialabgaben (Rente, Krankenkasse) abgeführt werden. Ausgenommen davon sind pauschal besteuerte Direktversicherungen und Pensionskassen.
Außerdem gilt der höhere sozialversicherungsfreie Förderbetrag ab Januar 2026 auch für Unterstützungskassen und Direktzusagen im Rahmen einer Entgeltumwandlung. Auch hier wird er von monatlich 322 Euro auf 338 Euro aufgestockt.
Höherer Freibetrag für die Betriebsrente 2025
Gute Nachrichten gibt es für alle, die eine Rente aus der betrieblichen Altersvorsorge beziehen. Dafür werden Beiträge für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung fällig. Aber es gibt einen Freibetrag – Rentner*innen müssen nur Krankenkassenbeiträge auf den Teil der Rente entrichten, der diesen Freibetrag übersteigt. Und dieser erhöht sich 2026 von monatlich 187,25 Euro auf 197,75 Euro.
Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung ist es anders. Hierfür ist die Summe kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Der Unterschied: Wenn deine Betriebsrente die Freigrenze überschreitet, musst du Beiträge zur Pflegeversicherung zahlen – dann aber von der vollen Betriebsrente statt nur von dem Anteil, der über der Grenze liegt (Mehr dazu findest du in diesem Artikel).
Wichtig: Der Freibetrag für die Krankenkasse und die Freigrenze für die Pflegeversicherung gelten nur für Pflichtversicherte, nicht für freiwillig Versicherte.
Aktivrente: Bis 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Ab 1. Januar 2026 startet die neue Aktivrente: Wer im Rentenalter weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei dazuverdienen. Die gesetzliche Rente bleibt davon unberührt. So möchte die Bundesregierung ältere Beschäftigte entlasten und mehr Menschen motivieren, länger im Job zu bleiben.
Die Aktivrente ist freiwillig. Selbstständige und Beamte sind jedoch ausgeschlossen.
Tschüss Rente per Scheck: Girokonto ist ab 2026 Pflicht
Ab 2026 bekommen Rentner*innen in Deutschland ihre Rente nur noch aufs Girokonto überwiesen. Wer seine Rente bisher per Scheck erhalten hat, muss also ein Konto angeben, sonst kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Zahlungen kommen – das Geld wird aber nachgezahlt.
Übrigens: Wer noch kein Konto hat, kann zum Beispiel ganz einfach ein sogenanntes Basiskonto eröffnen – alle EU-Büger*innen haben per Gesetz einen Anspruch auf so ein Konto. Damit lassen sich alle wichtigen Zahlungen erledigen.

Familie 2026: Höhere Zuschüsse und Ganztagesbetreuung
Auch für Familien mit Nachwuchs stehen im Jahr 2026 ein paar wichtige Änderungen an.
Mehr Kindergeld statt Kindergrundsicherung
Eigentlich sollte im Jahr 2025 das Kindergeld durch die Kindergrundsicherung ersetzt werden. Diese ist weiterhin nicht in Aussicht. Stattdessen wird erneut das Kindergeld erhöht – um 4 Euro pro Kind, also von 255 Euro auf 259 Euro.
Höherer Kinderfreibetrag
Auch dieser soll im neuen Jahr erhöht ausfallen. Und zwar steigt der Kinderfreibetrag zum 1. Januar 2026 von 6.672 Euro auf 6.828 Euro (3.414 je Elternteil) pro Jahr. Der zusätzliche Freibetrag für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf der Kinder liegt im Jahr 2026 weiterhin bei 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil).
5 Euro mehr Kindersofortzuschlag
Der Kindersofortzuschlag steigt um 5 Euro auf 25 Euro pro Kind und Monat. Diesen Zuschuss gibt es für Familien mit einem sehr geringen Einkommen.
Anspruch auf Ganztagesbetreuung
Ab 1. August 2026 haben Eltern in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Diese Regelung wird stufenweise eingeführt: Zuerst für Erstklässler*innen — ab August 2029 gilt er dann für alle Kinder der Klassen 1 bis 4.
Mobilität 2026: Führerschein, Deutschlandticket, Pendlerpauschale und E-Auto-Prämie
Wer 2026 unterwegs ist, für den wird manches günstiger, manches teurer.
Führerschein 2026: Umtauschpflicht für Ausstellungsjahre 1999 bis 2001
Wenn dein Führerschein zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, musst du ihn bis spätestens 19. Januar 2026 tauschen – gegen den neuen fälschungssicheren EU-Führerschein im Scheckkartenformat. Ausgenommen sind nur Personen, die vor 1953 geboren wurden.
Wer bei einer Kontrolle noch den alten Führerschein dabei hat, muss in Deutschland mit 10 Euro Verwarnungsgeld rechnen. Im Ausland können die Strafen deutlich höher ausfallen.
Übrigens: Der Führerschein soll ab 2026 auch günstiger werden – dank Simulatoren und App. Doch die Umsetzung wird noch diskutiert. (siehe Video).
Führerschein soll günstiger und digitaler werden: Das könnte sich 2026 ändern!
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Deutschlandticket wird teurer
Ab dem 1. Januar 2026 kostet das Deutschlandticket 63 Euro statt wie bisher 58 Euro. Mit dem Deutschlandticket können Reisende deutschlandweit sämtliche öffentlichen Regional- und Nahverkehrsmittel nutzen. Das Ticket wird als Abo angeboten, ist aber monatlich kündbar. Besonders Pendler*innen profitieren oft davon, während Gelegenheitsfahrer*innen gut kalkulieren sollten. Verbraucherzentralen raten, das Ticket bei geringer Nutzung vorübergehend zu kündigen und später bei Bedarf wieder zu buchen.
Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Apropos Pendler*innen: Ab dem 1. Januar 2026 gibt es dauerhaft eine Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher gab es 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent.
Neue E-Auto-Prämie 2026
Ab 1. Januar 2026 könnte es eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro für neue und gebrauchte E-Autos geben. Die Förderung gilt für Fahrzeuge bis rund 53.500 Euro und ist an Einkommensgrenzen gekoppelt.
Zudem soll die Steuerbefreiung für reine Elektroautos um fünf Jahre verlängert werden (maximal zehn Jahre, längstens bis Ende 2035).
Übrigens: Mit welchen Kosten du beim Laden eines E-Autos rechnen kannst, liest du hier.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Was ändert sich 2026 beim Kindergeld und Kinderfreibetrag?
2026 steigt das Kindergeld um 4 Euro auf 259 Euro pro Kind. Auch der Kinderfreibetrag wird erhöht, von 6.672 Euro auf 6.828 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es einen Kindersofortzuschlag von 25 Euro für Familien mit geringem Einkommen.
Welche Steueränderungen gelten ab 2026?
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, der Spitzensteuersatz greift erst ab 69.879 Euro. Ehrenamtspauschalen und Übungsleiterfreibeträge werden erhöht, und auf Speisen in Gastronomiebetrieben soll nach Regierungsplänen ein ermäßigter Steuersatz von sieben Prozent gelten.
Was ändert sich 2026 für Minijobber*innen und beim Mindestlohn?
Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro pro Stunde. Die Verdienstgrenze für Minijobs erhöht sich auf 603 Euro monatlich, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Auszubildende erhalten höhere Mindestvergütungen.
Welche Neuerungen gibt es bei der Rente und Altersvorsorge 2026?
Die Renten steigen voraussichtlich um 3,5 bis 4 Prozent. Bei der betrieblichen Altersvorsorge erhöhen sich die steuerfreien Beiträge, und die neue Aktivrente erlaubt bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfreies Hinzuverdienen im Rentenalter.
Welche Änderungen kommen 2026 bei Mobilität und E-Autos?
Der Preis für das Deutschlandticket steigt auf 63 Euro, die Pendlerpauschale beträgt 38 Cent – schon ab dem ersten Kilometer. Für E-Autos ist ab Januar 2026 eine Kaufprämie von mindestens 3.000 Euro geplant, die Steuerbefreiung wird um fünf Jahre verlängert.
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