
“Weil ich noch viel vorhabe”: So schließen Sie Ihre Rentenlücke

Inzwischen dürfte es sich überall herumgesprochen haben: Die gesetzliche Rente reicht in den meisten Fällen nicht, um den Lebensstandard halten zu können. Außerdem wollen Sie im Alter ja nicht nur irgendwie über die Runden kommen. Sondern Sie möchten den neuen Lebensabschnitt genießen und endlich die Dinge machen, die Sie schon immer mal machen wollten! Und dazu brauchen Sie nicht nur Zeit. Sondern auch oft Geld. Für Reisen zum Beispiel. Oder ein neues Hobby. Oder die Enkelkinder ... Lassen Sie sich nicht Bange machen! Wenn Sie rechtzeitig planen, lässt sich die Rentenlücke schließen.
Themen in diesem Artikel
- Fangen Sie an: Schließen Sie die Rentenlücke
- Betriebsrente: Unterstützung vom Staat und Arbeitgeber
- Private Vorsorge: Viele Wege führen zum Ziel
- Staatlich gefördert: Riester und Rürup
- Aktien, Immobilien, Versicherungen: Sie haben die Wahl
Fangen Sie an: Schließen Sie Ihre Rentenlücke
Stecken Sie den Kopf nicht in den Sand. Verschaffen Sie sich frühzeitig einen Überblick, wie groß Ihre Rentenlücke voraussichtlich ausfällt. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit der zusätzlichen Altersvorsorge beginnen, umso kleiner sind die Beträge, die Sie aufwenden müssen.
Um die Rentenlücke auszugleichen, können Sie zwei Wege nutzen: die betriebliche Vorsorge über Ihren Arbeitgeber und die private Vorsorge. Diese beiden Vorsorge-Formen zusammen mit der gesetzlichen Rente nennt man das Drei-Säulen-Modell.
Betriebsrente: Unterstützung vom Staat und Arbeitgeber
Wenn Sie einen Teil Ihres Bruttogehaltes in eine betriebliche Altersvorsorge stecken, fördert das der Staat durch Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben. Und auch Ihr Arbeitgeber leistet einen Beitrag: Seit Anfang 2019 können Sie für einen neuen Vertrag einen Zuschuss Ihres Betriebes in Höhe von mindestens 15 Prozent verlangen. Ältere Verträge müssen Arbeitgeber dagegen erst ab 2022 bezuschussen. Schon heute zahlen aber viele Arbeitgeber mehr, manchmal sogar die kompletten Beiträge. So weit, so gut.
Und das sind die Nachteile der Betriebsrente:
- Bei Auszahlung werden die vorher eingesparten Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge fällig.
- Die Beiträge werden vom Bruttogehalt abgezogen. Erst von Ihrem verbliebenen – niedrigeren – Einkommen werden dann Rentenbeiträge abgeführt. Folglich sinken auch die gesetzlichen Rentenansprüche.

Private Vorsorge: Viele Wege führen zum Ziel
Für die private Vorsorge gibt es viele, sehr unterschiedliche Angebote, teilweise auch staatlich gefördert. Das einzig wahre, für jeden passende gibt es (leider) nicht. Welche für Sie persönlich die beste private Altersvorsorge ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Einkommen, familiäre Situation, Risikobereitschaft, Anspruch auf staatliche Förderung … die Liste ließe sich noch fortsetzen. In einem sind sich Fachleute aber einig: Geld auf dem Sparbuch oder auf dem Tagesgeldkonto sorgt in dieser Niedrigzinsphase nicht für die nötige Rendite!
Staatlich gefördert: Riester und Rürup
Um Altersarmut vorzubeugen, fördert der Staat die private Altersvorsorge auf verschiedenen Wegen.
Die Riester-Rente
Mit der Riester-Rente unterstützt Sie der Staat durch jährliche Zulagen und Steuervorteile. Die volle Zulage von 175 Euro bekommen Sie, wenn Sie vier Prozent Ihres Bruttojahreseinkommens in einen Riestervertrag einzahlen; bei Geringverdienern müssen es wenigstens 60 Euro im Jahr sein. Zusätzlich gibt es pro kindergeldberechtigtem Kind eine Zulage von 300 Euro (für vor 2008 geborene Kinder 185 Euro). Zusätzlich können Sie die Beiträge steuerlich geltend machen – sprich: von Ihrem Einkommen abziehen und entsprechend weniger Steuern zahlen.
Trotz der attraktiven Zulagen und Steuervorteile hat die Riester-Rente nicht den besten Ruf. Das liegt allerdings weniger an dem Produkt selbst, sondern vielmehr an den Angeboten: Sie sind oft zu teuer und wenig ertragreich, sodass die staatliche Förderung versickert. Vergleichen Sie daher verschiedene Angebote oder holen Sie sich unabhängigen Expertenrat, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Auch Stiftung Warentest bewertet regelmäßig Vorsorgeprodukte.
Die Rürup-Rente
Die Rürup-Rente, oder auch Basis-Rente, wird durch Steuervorteile staatlich gefördert: Bis zu 24.305 Euro können Alleinstehende (48.610 Euro bei Ehepaaren) als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben.
Selbstständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch auf Riester-Förderung. Für sie ist daher die Rürup-Rente die einzige Möglichkeit, eine staatlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Aber auch Gutverdiener können mittels Rürup-Rente ihre Steuerbelastung senken.

Aktien, Immobilien, Versicherungen: Sie haben die Wahl
Lebens- und Rentenversicherung
Eine Kapitallebens- oder private Rentenversicherung war lange Jahre der Klassiker der privaten Altersvorsorge. Das hat sich grundlegend geändert, seit die Versicherungen in der jetzigen Niedrigzinsphase ihre Garantiezinsen drastisch gesenkt haben. Stattdessen bieten sie verstärkt fondsgebundene Policen an. Dabei werden die Kundengelder in Wertpapierfonds angelegt, die von dem eingesammelten Kapital unter anderem die Aktien verschiedener Unternehmen kaufen. Solche Wertpapierfonds lassen höhere Renditen erwarten, bieten dafür aber meist keinen Garantiezins. Je nach Risikobereitschaft können Sie zwischen verschiedenen Fonds wählen: ein höherer Aktienanteil ist riskanter, aber in der Regel auch lohnender.
Aktien, Aktienfonds, ETF
Was Versicherungen machen, können Sie natürlich auch selbst tun: Ihre Rentenlücke mit Aktien schließen. Aktien sind Beteiligungen an Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden. Sie bieten langfristig die besten Renditechancen: In den letzten 45 Jahren gewann der Deutsche Aktienindex (DAX) im Durchschnitt acht Prozent im Jahr.
Wer sich die Auswahl von Aktien nicht zutraut, für den sind Aktienfonds eine Alternative, bei denen Experten die Beurteilung der Aktien übernehmen. Eine Sonderform von Aktienfonds sind sogenannte ETF (Exchange Traded Funds). Zu Deutsch heißt das ganz einfach “börsengehandelte Fonds”. Die meisten dieser Fonds sind sogenannte Indexfonds: Sie werden genau wie ein Aktienindex, zum Beispiel der DAX, zusammengesetzt. Das macht sie verhältnismäßig kostengünstig, weil sie nicht teuer verwaltet werden.
Grundsätzlich benötigen Sie für eine Geldanlage in Aktien oder Aktienfonds ein bisschen Mut, um bei Marktschwankungen nicht gleich die Nerven zu verlieren. Prüfen Sie sich daher selbst: Wie viel Risiko können Sie eingehen und trotzdem gut schlafen?
Tipp: Bei Anlagen in Wertpapierfonds können Sie zum Ansparen Fonds-Sparpläne nutzen und regelmäßig, zum Beispiel monatlich, einen kleinen Betrag anlegen. Das geht oft schon ab 50 Euro. Im Rentenalter entnehmen Sie mit einem Fonds-Entnahmeplan Ihren monatlichen Wunschbetrag und das restliche angesparte Vermögen bleibt weiter gewinnbringend angelegt.
Fonds und ETF: Verschaffen Sie sich einen Überblick
Fonds und ETF: Verschaffen Sie sich einen Überblick
Es gibt Tausende von Fonds und ETF in Deutschland. Wie soll man sich damit auskennen? Stiftung Warentest liefert eine Fülle an Informationen zu diesen Anlageformen:
https://www.test.de/Fonds-im-Test-Fuenf-Punkte-fuer-die-Besten-4331006-0/?mc=kurzurl.fonds
Außerdem hat die Stiftung Warentest über 19.000 Fonds und ETF getestet. Die Ergebnisse können Sie für einen geringen Kostenbeitrag abrufen.
“Betongold” oder die selbstgenutzte Immobilie
Wer eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus besitzt, kann sich im Rentenalter die Miete sparen. Oder er kann die Immobilie verkaufen oder vermieten und so seine Rente aufbessern. Voraussetzung dafür ist, dass der Hauskredit bis zum Rentenbeginn unbedingt getilgt sein muss. Außerdem sollten Sie nicht vergessen, dass auch eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus Geld kostet! Planen Sie bei Ihrer Rentenberechnung also auch einen nicht zu kleinen Betrag für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen ein.
Freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung
Was vielen gar nicht so bewusst ist: In die gesetzliche Rentenversicherung können Sie auch freiwillig einzahlen. Warum Sie das tun sollten? Weil es sich unter bestimmten Umständen lohnen kann.
Beispiel 1: Sie möchten schon vor Ihrer Regelaltersgrenze in Ruhestand gehen. Normalerweise kostet Sie das pro Monat 0,3 Prozent Abschlag. Aber: Wenn Sie älter als 50 sind, können Sie Sonderzahlungen leisten und damit diese Kürzungen ausgleichen. Und wenn Sie dann doch noch länger arbeiten möchten, erhöhen Sie mit den Sonderzahlungen Ihre Rente. Wie hoch genau Ihre Ausgleichszahlungen sein müsste, erfahren Sie von der Deutschen Rentenversicherung; rechnen Sie aber durchaus mit einem fünfstelligen Betrag. Das kann sich lohnen, wenn Sie eine Lebensversicherung oder eine Abfindung ausgezahlt bekommen oder eine größere Summe erben.
Beispiel 2: Sie haben nur kurz oder gar nicht in die Rentenversicherung eingezahlt, haben aber Kinder oder Angehörige gepflegt. Für Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse benötigen Sie eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren.
Pro Kind, das nach 1992 geboren wurde, werden Ihnen drei Jahre angerechnet; für früher geborene Kinder nur zwei Jahre. Wer also ein Kind hat und nie in die Rentenkasse eingezahlt hat, dem fehlen zwei oder drei Versicherungsjahre, um in den Genuss einer lebenslangen Rente zu kommen. Diese Lücke können Sie mit freiwilligen Beiträgen auffüllen.
Beispiel 3: Sie sind selbstständig und möchten sich mit freiwilligen Beiträgen eine gesetzliche Altersrente sichern. Auch in diesen Fällen gilt eine Mindestversicherungspflicht von fünf Jahren.
Hinweis: Freiwillige Beiträge müssen Sie beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung informiert Sie kostenlos und umfassend unter der Telefonnummer 0800 1000 4800. Oder Sie besorgen sich Auskunfts- und Kontaktdaten auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
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