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Musst du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Anna Ramm
von Anna Ramm, 16.02.2026

Minijobber*innen sind gern gesehene Aushilfen – etwa in Geschäften, in der Gastronomie oder im privaten Haushalt. Ihr Pluspunkt: weniger bürokratischer Aufwand für Arbeitgeber und für sie selbst. Doch was ist, wenn die Steuererklärung ins Spiel kommt? Wann musst du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben und wo trägst du die Einnahmen ein? Hier erhältst du die Antworten.  

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Steuererklärung beim Minijob

  • Die meisten Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt für alle Minijobs, die pauschal versteuert werden. 
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sind Minijobs individuell nach Lohnsteuerklasse zu versteuern.
  • Bei individueller Versteuerung gehören die Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung. 

Steuervorteile beim Minijob

Ein Minijob ist ein Beschäftigungsverhältnis, mit dem du im Monat nicht mehr verdienen darfst als 603 Euro oder das du maximal drei Monate beziehungsweise 70 Tage pro Jahr ausübst (Stand: 2026). Solche Tätigkeiten werden auch als geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen bezeichnet.

Minijobs bieten attraktive finanzielle und bürokratische Erleichterungen: Du leistest keine Sozialabgaben und führst häufig keine Steuern ab.  Und wenn doch? Bei einer Steuerpflicht können Steuerfreibeträge wie zum Beispiel die Pendlerpauschale genutzt werden. Und unter Umständen profitierst du von Steuerentlastungen.

Aber: Wann gilt die Steuerpflicht, und wer muss überhaupt die geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben? Das kommt darauf an.

Minijob: Vorteile für private Arbeitgeber

Private Arbeitgeber haben bei Minijobs geringere zusätzliche Kosten für Versicherungen und Umlagen (14,62 Prozent) im Vergleich zu gewerblichen Arbeitgebern (31,17 Prozent). (Stand: 2026) Sie können sich außerdem einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen, indem sie ihre Angestellten auf Minijobbasis unter „Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse“ eintragen. Kinderbetreuungskosten gehören jedoch in die Anlage „Sonderausgaben“.

Wichtig: Das Arbeitsentgelt muss auf das Konto des Beschäftigten überwiesen werden, da das Finanzamt nur Kontobelege als Nachweis für das Beschäftigungsverhältnis akzeptiert. 

Wann muss der Minijob in der Steuerklärung angegeben werden?

Minijobs werden in der Regel pauschal besteuert. Der Arbeitgeber zahlt dann eine Pauschalsteuer von zwei Prozent. Und zwar an die Minijob-Zentrale und nicht an das Finanzamt, wie sonst bei der Einkommensteuer üblich. Das bedeutet in diesem Fall: Damit sind deine Steuern auf den Minijob abgegolten und du brauchst deine Minijob-Einnahmen nicht in deiner Steuererklärung anzugeben. 

Das gilt auch, wenn du neben deinem Hauptjob noch einen Minijob hast, der pauschal versteuert wird. Dann musst du nichts weiter tun, da der Minijob bereits vollständig versteuert ist.

Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst, und zwar, wenn die Steuern für deinen Minijob statt an die Minijob-Zentrale an das Finanzamt gehen. Wann ist das der Fall?

  • Wenn du neben einem sozialversicherungspflichtigen Job mehrere Minijobs hast, kann die Steuerpauschale nicht mehr angewendet werden.
  • Wenn der Arbeitgeber auf die Pauschalversteuerung verzichtet und der Lohn nach der individuellen Lohnsteuerklasse versteuert wird.

Aber die gute Nachricht ist: Dies kann bei Angestellten unter bestimmten Umständen zu einer nachträglichen Steuerrückzahlung führen. 

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© Minijob-Zentrale  Wichtig: Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob‑Grenze ist auf 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr gestiegen.

Wichtig: Seit 1. Januar 2026 liegt der Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob‑Grenze ist auf 603 Euro im Monat und 7.236 Euro im Jahr gestiegen.

Was gilt für Rentner*innen mit Minijob bei der Steuererklärung?

Rentner*innen müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente und ihre Einkünfte zusammen bestimmte Steuerfreibeträge überschreiten. Diese Freibeträge umfassen unter anderem: 

Im Einzelfall können noch weitere Freibeträge hinzukommen. 

Für Rentner*innen mit Hinzuverdiensten aus Minijobs gilt also dasselbe wie für Nicht-Rentner*innen: Verzichtet ihr Arbeitgeber auf die pauschale Versteuerung, müssen die Einkünfte aus dem Minijob unter Umständen in der Steuererklärung angegeben werden. 

Übrigens: Wer sonst noch eine Steuererklärung abgeben muss oder eben nicht, liest du in diesem Ratgeber „Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?”.

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Wo gibst du die geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung an?

Wenn du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst, tust du dies im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung. Das kannst du auch online über Elster oder eine Steuersoftware machen. Nutze dazu die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung, die dir dein Arbeitgeber am Jahresende für deinen Minijob ausstellt.

Die entsprechenden Angaben trägst du in Anlage N ein – dem Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit:

  • Gib auf der ersten Seite deine Steuernummer –  nicht zu verwechseln mit der Steuer-ID – und deinen Bruttoarbeitslohn aus dem Minijob an.
  • Auf den Seiten 2 bis 3 trägst du die auf dich zutreffenden Werbungskosten ein. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, die Homeoffice-Pauschale, Ausgaben für Arbeitsmittel oder Arbeitszimmer. Aber: Der Aufwand lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten den sogenannten Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr übersteigen. (Stand: 2026) Denn dieser Betrag wird dir automatisch von deinen steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen.
  • Seite 4 ist für dich nur relevant, wenn du einen doppelten Haushalt führst. Dann kannst du dort deine Mehraufwände steuerlich geltend machen, beispielsweise die Kosten für eine Zweitunterkunft.

Wichtig: Bei Zusammenveranlagung eines Ehepaares müssen beide jeweils die Anlage N für ihre geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung ausfüllen. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

In den meisten Fällen nicht. Wird dein Minijob pauschal mit zwei Prozent vom Arbeitgeber versteuert, sind die Steuern damit abgegolten. Du musst die Einnahmen dann nicht in der Steuererklärung angeben – auch nicht, wenn du zusätzlich einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob hast.

Wann muss ein Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?

Du musst deinen Minijob angeben, wenn er individuell nach deiner Lohnsteuerklasse versteuert wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Arbeitgeber auf die Pauschalsteuer verzichtet oder du neben einem Hauptjob mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst.

Wo trage ich einen steuerpflichtigen Minijob in der Steuererklärung ein?

Ein individuell versteuerter Minijob wird in der Anlage N der Einkommensteuererklärung eingetragen. Grundlage sind die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung deines Arbeitgebers, etwa Bruttolohn, einbehaltene Lohnsteuer und Sozialabgaben.

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