Musst du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben?
Minijobber*innen sind gern gesehene Aushilfen – etwa in Geschäften, in der Gastronomie oder im privaten Haushalt. Ihr Pluspunkt: weniger bürokratischer Aufwand für Arbeitgeber und Minijobber*innen. Doch was ist, wenn die Steuererklärung ins Spiel kommt? Wann musst du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben und wo trägst du die Einnahmen ein? Hier erfährst du die Antworten.
Themen in diesem Artikel
- Steuervorteile beim Minijob
- Wann muss der Minijob in der Steuerklärung angegeben werden?
- Wo gibst du die geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung an?
Auf den Punkt
- Die meisten Minijobs müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Das gilt für alle Minijobs, die pauschal versteuert werden.
- Bei individueller Versteuerung: Trage die Angaben aus deiner Lohnsteuerbescheinigung in die Anlage N der Steuererklärung ein.
Steuervorteile beim Minijob
Ein Minijob ist eine Arbeit, mit der du im Monat nicht mehr verdienen darfst als 538 Euro oder die du maximal drei Monate beziehungsweise 70 Tage pro Jahr ausübst. Solche Tätigkeiten werden auch als geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen bezeichnet.
Minijobs bieten attraktive finanzielle und bürokratische Erleichterungen: keine Sozialabgaben und häufig keine Steuern. Und wenn doch? Bei einer Steuerpflicht können Steuerfreibeträge wie zum Beispiel die Pendlerpauschale genutzt werden. Und unter Umständen profitierst du von Steuerentlastungen.
Aber: Wann gilt die Steuerpflicht, und wer muss überhaupt die geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung angeben? Das kommt darauf an.
Minijob: Vorteile für private Arbeitsgeber
Private Arbeitgeber haben geringere zusätzliche Kosten für Versicherungen und Umlagen (14,94 Prozent) im Vergleich zu gewerblichen Arbeitgebern (31,4 Prozent). (Stand: 2024) Sie können sich außerdem einen Teil der Kosten über die Steuererklärung zurückholen, indem sie ihre Angestellten auf Minijobbasis unter „Haushaltsnahe Aufwendungen“ eintragen. Kinderbetreuungskosten gehören in die Anlage „Sonderausgaben“.
Wichtig: Das Arbeitsentgelt muss auf das Konto des Beschäftigten überwiesen werden, da das Finanzamt nur Kontobelege als Nachweis akzeptiert.
Wann muss der Minijob in der Steuerklärung angegeben werden?
Minijobs werden in der Regel pauschal besteuert. Der Arbeitgeber zahlt dann eine Pauschalsteuer von zwei Prozent. Und zwar an die Minijob-Zentrale und nicht wie sonst bei der Einkommensteuer üblich, an das Finanzamt. Das bedeutet in diesem Fall: Damit sind deine Steuern auf den Minijob abgegolten und du brauchst deine Minijob-Einnahmen nicht in deiner Steuererklärung anzugeben.
Das gilt auch, wenn du neben deinem Hauptjob noch einen Minijob hast, der pauschal versteuert wird. Dann musst du nichts weiter tun, da der Minijob bereits vollständig versteuert ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst, und zwar, wenn die Steuern für deinen Minijob statt an die Minijob-Zentrale an das Finanzamt gehen. Wann ist das der Fall?
- Wenn du neben einem sozialversicherungspflichtigen Job mehrere Minijobs hast, kann die Steuerpauschale nicht mehr angewendet werden.
- Wenn der Arbeitgeber auf die Pauschalversteuerung verzichtet und der Lohn nach der individuellen Lohnsteuerklasse versteuert wird.
Aber die gute Nachricht ist: Dies kann bei Angestellten unter bestimmten Umständen zu einer nachträglichen Steuerrückzahlung führen.
Mehrere Minijobs gleichzeitig? So geht's!
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Was gilt für Rentner*innen mit Minijob bei der Steuererklärung?
Rentner*innen mit Hinzuverdiensten, zum Beispiel aus Minijobs, müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre gesamten Einkünfte bestimmte Steuerfreibeträge überschreiten. Diese Freibeträge umfassen unter anderem:
- Grundfreibetrag von 11.604 Euro pro Jahr (Stand: 2024)
- Rentenfreibetrag: Die Höhe ist abhängig vom Rentenjahrgang. Mehr dazu liest du im Ratgeber „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?”.
- Basisbeiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
- 36 Euro für Sonderausgaben
- 102 Euro für Werbungskosten
- Bei Nebeneinkünften ab 65 Jahren zusätzlich: Altersentlastungsbetrag
Im Einzelfall können noch weitere Freibeträge hinzukommen.
Übrigens: Wer sonst noch eine Steuererklärung abgeben muss oder eben nicht, liest du in diesem Ratgeber „Pflicht oder Kür: Wer muss keine Steuererklärung abgeben?”.
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Wo gibst du die geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung an?
Wenn du deinen Minijob in der Steuererklärung angeben musst, tust du dies im Hauptvordruck der Einkommensteuererklärung. Das kannst du auch online über Elster oder eine Steuersoftware machen. Nutze dazu die Daten aus deiner Lohnsteuerbescheinigung, die dir dein Arbeitgeber am Jahresende für deinen Minijob ausstellt.
Die entsprechenden Angaben trägst du in Anlage N ein – dem Formular für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit:
- Gib auf der ersten Seite Daten an, wie deine Steuernummer – nicht zu verwechseln mit der Steuer-ID – und deinen Bruttoarbeitslohn aus dem Minijob.
- Auf den Seiten 2 bis 3 trägst du die auf dich zutreffenden Werbungskosten ein. Dazu gehören unter anderem Fahrtkosten, die Homeoffice-Pauschale, Ausgaben für Arbeitsmittel oder Arbeitszimmer. Aber: Der Aufwand lohnt sich nur, wenn deine tatsächlichen Werbungskosten den sogenannten Pauschbetrag für Arbeitnehmer in Höhe von 1.230 Euro pro Jahr übersteigen. (Stand: 2024) Denn dieser Betrag wird dir automatisch von deinen steuerpflichtigen Einnahmen abgezogen.
- Seite 4 ist für dich nur relevant, wenn du einen doppelten Haushalt führst. Dann kannst du dort deine Mehraufwände, beispielsweise die Kosten für eine Zweitunterkunft, steuerlich geltend machen.
Wichtig: Bei Zusammenveranlagung eines Ehepaares müssen beide jeweils die Anlage N für ihre geringfügige Beschäftigung in der Steuererklärung ausfüllen.
Noch Fragen zum Minijob?
Du willst noch mehr über Minijobs erfahren? Die Antworten findest du unseren weiteren Minijob-Ratgebern:
- Defintion: Was ist ein Minijob?
- Welche Grenzen gelten für Minijobs?
- Minijob und Steuern: Wer muss sie zahlen und wer nicht?
- Rentenversicherung beim Minijob: Wie hoch ist der Beitrag und wie die Befreiung?
- Kurz erklärt: Bist du bei einem Minijob krankenversichert?
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