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Haus besitzen? Diese Kosten und Steuern kommen auf Sie zu

von Dagmar Sörensen, 16.01.2024

Sie träumen von den eigenen vier Wänden und kalkulieren gerade, wie viel Haus Sie sich leisten können? Kaufpreis, Maklergebühr und Grunderwerbsteuer haben Sie dabei sicher auf dem Zettel. Aber wie ist es mit den Kosten, die bei einem Hausbesitz laufend anfallen? Das sind schnell ein paar hundert Euro im Monat, die Sie neben der Ratenzahlung für den Immobilienkredit aufbringen müssen. Wir geben Ihnen einen Überblick, damit Müllabfuhr, Steuern und Co. Sie nicht eiskalt erwischen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Hausbesitzer*innen müssen neben den Tilgungsraten auch die laufenden Betriebskosten zahlen.
  • Es empfiehlt sich, diese schon vor dem Hauskauf zumindest grob zu kennen und einzukalkulieren. 
  • Als Faustregel können Sie mit laufenden Betriebskosten von 4 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche rechnen. 

Nebenkosten wichtig für Finanzplanung

Die Nebenkosten für Hausbesitzer*innen stellen das Pendant zum Wohngeld von Besitzer*innen einer Eigentumswohnung dar. Zu diesen Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, gehören etwa Gebühren für Müllabfuhr, Straßenreinigung, Strom und Grundsteuern. Öffentliche Nebenkosten gehen an Ihre Gemeinde, private Nebenkosten zahlen Sie für die Dienste von Unternehmen.  

Wie viel dabei zusammenkommt, ist abhängig von mehreren Faktoren: etwa von der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen, der Größe Ihres Hauses, der Bausubstanz, der Anzahl der im Haus wohnenden Personen und dem persönlichen Verbrauch. Insofern können die im folgenden genannten Zahlen nur Richtwerte sein. 

Tipp: Sie sollten die Nebenkosten schon vor dem Hauskauf zumindest grob kennen und bei der Finanzplanung berücksichtigen. Das verhindert später böse Überraschungen, weil das Ganze teurer geworden ist als gedacht. 

Mitarbeiter der Müllabfuhr leert einen Abfalleimer
© istock/kzenon /2018  Für die Abfallentsorgung müssen Hausbesitzer*innen Gebühren bezahlen.

Öffentliche Betriebskosten

Öffentliche Betriebskosten können Sie weder beeinflussen noch vermeiden. Die Gemeinden berechnen Ihnen Gebühren dafür, dass Sie als Hausbesitzer*innen öffentliche Infrastruktur wie etwa die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder die Müllabfuhr nutzen. Zusätzlich erheben sie Steuern.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ziehen Städte und Gemeinden ein, für die sie eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen ist. Mit ihr werden beispielsweise Schulen, Kindertagesstätten oder Büchereien finanziert. 

In die recht komplizierte Berechnung fließen der Grundstückswert und sogenannte Hebesätze ein, die von jeder Gemeinde selbst festgelegt werden. Diese variieren je nach Finanzsituation der Gemeinden beträchtlich – und damit auch die Höhe der Grundsteuern.  

Monatliche Kosten: 35 bis 75 Euro   

Neue Grundsteuer ab 2025

Neue Grundsteuer ab 2025

Die Grundsteuer wird zurzeit reformiert. Die Berechnung erfolgt zwar auf die gleiche Weise wie bisher, allerdings wird der Grundstückswert anders ermittelt. Zum 1. Januar 2022 erfolgt eine Neubewertung der Grundstücke; auf der Basis wird die Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 neu festgelegt.  

Ziel der Grundsteuerreform ist eine gerechtere Besteuerung, nicht eine grundsätzliche Erhöhung. Die neue Berechnungsmethode wird dazu führen, dass einige Hausbesitzer*innen mehr, andere dagegen weniger bezahlen müssen. Was das im Einzelfall bedeutet, kann noch niemand sagen. 

Müllabfuhr

Die Gebühren für die Müllentsorgung hängen von der Größe der genutzten Abfallbehälter ab. Auch hier zeigen sich große regionale Unterschiede, die einige hundert Euro jährlich ausmachen können. Die Gebührenordnung erhalten Sie beim zuständigen Entsorgungsunternehmen. 

Monatliche Kosten: 3 bis 15 Euro pro Person im Haushalt 

Straßenreinigung und Winterdienst

Viele Gemeinden fordern Gebühren für die Straßenreinigung oder den Winterdienst direkt an Ihrem Grundstück. Die Berechnung erfolgt in der Regel anhand der Frontmeter des Anwesens. Entsprechend unterschiedlich fallen die Kosten aus. 

Monatliche Kosten: 10 bis 50 Euro 

Wasser und Abwasser

Die Kosten für Wasser und Abwasser zahlen Sie nach Kubikmeter entweder an die Gemeinde oder die Stadtwerke – zu ebenfalls sehr unterschiedlichen Preisen. Ihr persönlicher Verbrauch hat maßgeblichen Anteil an Ihrer Wasserrechnung. Das bedeutet auch, dass Sie an dieser Stelle einiges sparen können. 

Monatliche Kosten: 15 bis 25 Euro pro Person im Haushalt 

Ein Heizungsmonteur überprüft die Heizungsanlage
© istock/Wicki58/2019  Die Heizung macht einen großen Teil der monatlichen Betriebskosten aus.

Private Betriebskosten

Neben den öffentlichen Hausnebenkosten kommen auch private Kosten auf Hausbesitzer*innen zu. Sie ergeben sich aus Verträgen mit Unternehmen und werden meist monatlich fällig.

Heizung inklusive Wartung und Instandhaltungsrücklage

Die Heizung macht einen sehr großen Teil der laufenden Kosten für Hausbesitzer*innen aus – heute mehr denn je. Die Höhe setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: 

  • Energieform. Die gängigsten Heizungen arbeiten nach wie vor mit Gas, Heizöl oder Fernwärme. Das bedeutet aktuell hohe bis sehr hohe Kosten. Wärmepumpen oder Pelletöfen sind bei Gebrauchtimmobilien noch selten und bei Neuinstallation zurzeit nur mit langen Lieferzeiten erhältlich. 
  • Persönliches Heizverhalten. Damit können Sie die Kosten erheblich beeinflussen. Eine inzwischen wohl oft gehörte Faustregel: Ein Grad weniger Raumtemperatur ergibt eine Ersparnis von rund sechs Prozent. 
  • Zustand Ihres Hauses. Klar: Ein gut gedämmtes Haus ist günstiger zu beheizen als eines mit undichten Fenstern. 
  • Jährliche Inspektion und Wartung. Dabei werden der Zustand der Heizung und die Abgaswerte kontrolliert 
  • Rücklage für den früher oder später fälligen Austausch der Heizung – je älter die Heizung, desto höher die Summe. 

Kosten:  

  • 11 bis 17 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (Stand: Mitte 2022). Bei den derzeit noch steigenden Energiepreisen kann es auch noch mehr werden.  
  • 350 bis 500 Euro im Jahr für die Wartung  
  • 30 bis 50 Euro Instandhaltungsrücklage im Monat 
Ein Schornsteinfeger auf dem Dach reinigt den Schornstein
© istock/gabort71/2020  Die Kosten für Schornsteinfeger*innen gehören zu den privaten Betriebskosten für ein Haus.

Schornsteinfeger*innen

Schornsteinfeger*innen überprüfen und reinigen Ihren Schornstein, messen die Emissionen der Heizungsanlage und stellen Feuerstättenbescheide aus. Hat Ihr Haus einen Kamin, überprüfen sie auch diesen. Die Kosten dafür ergeben sich anhand der Kehr- und Überprüfungsordnung. 

Monatliche Kosten: 4 bis 9 Euro 

Strom

Beim Strom entscheiden Ihr persönlicher Verbrauch und die Konditionen Ihres Stromanbieters über die Kosten. Hier liegt einiges an Sparpotential und es lohnt sich, regelmäßig Vergleichsangebote einzuholen.  

Die Kosten werden nach den verbrauchten Kilowattstunden (kWh) pro Jahr berechnet. Vergleichsportale gehen von einem durchschnittlichen Stromverbrauch eines Zwei-Personen-Haushalts von 2.500 kWh im Jahr aus; für jedes weitere Familienmitglied können Sie 1.000 kWh mehr zugrunde legen. 

Monatliche Kosten: 100 bis 150 Euro 

Versicherungen

In Ihrem Haus steckt eine Menge Geld! Schon aus diesem Grund sind Versicherungen unbedingt empfehlenswert für Hausbesitzer*innen. Die Kosten dafür variieren je nach Anbieter, gewähltem Leistungsumfang und Größe des Hauses. 

Diese Versicherungen sind besonders wichtig: 

  • Die Wohngebäudeversicherung ersetzt Ihren Schaden am Haus und am festen Inventar etwa bei Bränden, Stürmen oder Leitungswasserschäden. 
  • Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an sonstigem Inventar wie Möbel, Teppiche, Hausrat. 
  • Die Elementarversicherung deckt Risiken wie Hochwasser und Erdbeben oder Starkregen ab. 
  • Die private Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht sichert Schäden Dritter durch das Gebäude ab. Beispiel: Herabfallende Dachziegel. 

Monatliche Kosten: 30 bis 70 Euro 

Telefon und Internet

Anbieter für Telefon und Festnetz bieten heutzutage in der Regel Flatrates an. Wie hoch die Kosten dafür ausfallen, ist abhängig von Ihren Ansprüchen und dem Anbieter. 

Monatliche Kosten: 30 bis 40 Euro 

Rundfunkbeitrag

Jeder Haushalt in Deutschland zahlt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Beitrag, unabhängig von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen und davon, ob Sie das Angebot überhaupt nutzen. 

Monatliche Kosten: 18,36 Euro (Stand: September 2022) 

Ein Architekt und eine Architektin sitzen an der Bauzeichnung eines neuen Hauses
© istock/Anchiy/2017  Schon bei der Planung des Hauses lohnt es sich, die Betriebskosten im Blick zu haben.

 

Kosten für ein Haus im Monat

Die Betriebskosten für ein Haus werden von vorgegebenen Gebühren, Steuern und Lohn für Dienstleistungen (zum Beispiel Handwerksarbeiten) sowie zu einem großen Teil vom eigenen Verhalten bestimmt. Insofern kann die folgende Aufstellung nur als Anhaltspunkt dienen. 

Basis: Einfamilienhaus mit einer Größe von 130 m² Wohnfläche, von zwei Personen bewohnt.

Art der NebenkostenNebenkosten monatlichNebenkosten jährlich
Grundsteuer50€600€
Müllabfuhr14€168€
Straßenreinigung/Winterdienst30€360€
Wasser und Abwasser35€420€

Heizung inklusive Wartung
und Instandhaltungsrücklage

190€2.280€
Schornsteinfeger6€72€
Strom120€1.440€
Versicherungen40€480€
Telefon und Internet30€360€
Rundfunkbeitrag20€240€
Nebenkosten gesamt535€6.420€
Nebenkosten pro m²4,12€

49,38€

Dieses Rechenbeispiel zeigt: Für ein Einfamilienhaus müssen Sie monatlich mit Kosten von mehr als 500 Euro rechnen, und zwar zusätzlich zur Kredittilgung.  

Tipp: Als Faustregel für eine erste grobe Einschätzung der Nebenkosten einer Immobilie gilt ein Betrag von vier Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Für eine genauere Planung sind Kostenplaner aus dem Internet hilfreich. 

Ein Klempner liegt unter dem Waschtisch und schraubt an der Abwasserleitung
© istock/ RightFramePhotoVideo/2020  Handwerkerleistungen können Sie bis zu 1.200 Euro jährlich von der Steuer absetzen.

Diese Kosten können Sie absetzen

Hausbesitzer*innen, die im eigenen Haus wohnen, haben monatlich einiges zu bezahlen. Wäre doch schön, wenn man davon etwas von den Steuern absetzen könnte! Leider sind die Möglichkeiten dazu eng begrenzt. Folgendes akzeptiert das Finanzamt:  

  • Von Handwerkerleistungen können Sie 20 Prozent absetzen. Allerdings nur bis zu einer Höhe von 1.200 Euro im Jahr. Dazu müssen die Handwerkerleistungen in der Rechnung separat aufgeführt werden, denn Materialkosten wie Farben, Tapeten oder Teppiche werden nicht anerkannt. 
  • Sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen können Sie ebenfalls geltend machen, beispielsweise für Putzhilfen, Kinderbetreuung, Gartenpflege oder Ähnliches. Beschäftigen Sie dafür Minijobber*innen, werden 20 Prozent akzeptiert, maximal 510 Euro im Jahr. Bei Sozialversicherungspflichtigen oder Selbstständigen bis zu 4.000 Euro im Jahr. 

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