
Staatliche Förderungen für den Vermögensaufbau: Wer spart, wird belohnt

„Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“ – klingt altmodisch, stimmt aber nach wie vor. Du denkst, fürs Sparen oder Investieren bleibt am Monatsende nichts übrig? Dann solltest du wissen: Vermögensaufbau funktioniert auch mit kleinen Beträgen – und der Staat hilft sogar mit. Besonders für junge Menschen oder alle mit schmalem Budget gibt es staatliche Förderprogramme, die den Einstieg erleichtern. Wir zeigen dir, wo es finanzielle Unterstützung gibt – und was du tun musst, um dir deinen Anteil zu sichern.
Themen in diesem Artikel
- Mehr als sparen: Definition Vermögensaufbau
- Geschenk vom Staat für VL-Sparerende: Die Arbeitnehmersparzulage
- Staatliche Förderung fürs Bausparen: Die Wohnungsbauprämie
- Finanzspritze für die Altersvorsorge: Die Riester-Zulagen

Auf den Punkt
- Vermögensaufbau bedeutet, regelmäßig Geld so anzulegen, dass es mit der Zeit mehr wird.
- Dabei lässt dich der Staat nicht allein: Mit Arbeitnehmersparzulage, Wohnungsbauprämie und Riester-Zulagen gibt es gleich mehrere Förderprogramme, die dich beim Sparen unterstützen.
- Allerdings gelten je nach Förderung bestimmte Voraussetzungen – zum Beispiel bei der Arbeitnehmersparzulage: Hier darf dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 40.000 Euro liegen (für Alleinstehende).
Mehr als sparen: Definition Vermögensaufbau
Sparen und Vermögensaufbau haben eines gemeinsam: Du legst Geld zur Seite. Aber beim Vermögensaufbau geht’s einen Schritt weiter. Ziel ist es, dir mit der Zeit ein solides finanzielles Polster aufzubauen – also nicht nur Geld anzuhäufen, sondern es für dich arbeiten zu lassen.
Das gelingt zum Beispiel, indem du regelmäßig investierst: in Aktien, Fonds, Immobilien oder andere sogenannte Vermögenswerte. Diese Anlagen bringen im Idealfall Erträge – etwa durch Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen oder eben auch: staatliche Zuschüsse! So wächst dein Vermögen Stück für Stück – über das reine Sparen hinaus.
Tipp: Regionale Förderungen
Viele Bundesländer oder Städte bieten eigene Förderprogramme für den Hausbau, die Altersvorsorge oder Gründungen. Es lohnt sich, vor Ort nachzufragen. Nutze dazu auch die Förderdatenbank des Bundes.
Geschenk vom Staat für VL-Sparerende: Die Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VL) – zwischen 6,65 Euro und 40 Euro monatlich. Klingt vielleicht nicht nach viel, aber übers Jahr kommen so bis zu 480 Euro zusammen – geschenkt, einfach so.
Aber: Das Geld ist zweckgebunden. Es soll dir helfen, dir Schritt für Schritt ein Vermögen aufzubauen. Deshalb musst du es in eine gesetzlich zugelassene Sparform stecken – etwa einen Fonds- oder Bausparvertrag. Nach sieben Jahren kannst du dann über das angesparte Kapital verfügen.
Und das Beste ist: Unter bestimmten Voraussetzungen bekommst du zusätzlich zur Zahlung deines Arbeitgebers auch vom Staat Geld obendrauf – in Form der Arbeitnehmersparzulage.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Dieses zusätzliche Geldgeschenk kriegt nicht jede*r. Sondern nur die, die maximal so viel verdienen:
- Höchstens 40.000 Euro bei Alleinstehenden
- Bis zu 80.000 Euro bei Ehepaaren und eingetragen Lebenspartnerschaften
Wer ein höheres Einkommen hat, bekommt keine Arbeitnehmersparzulage.
Wichtig: vorher nachfragen! Nicht jeder VL-Sparplan ist automatisch zulagenfähig. Frag vor dem Abschluss unbedingt beim Anbieter nach, ob du für das jeweilige Produkt die Arbeitnehmersparzulage bekommst. In Einzelfällen ist sie nämlich vertraglich ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage?
Das hängt davon ab, wie du deine Vermögenswirksamen Leistungen angelegt hast:
- Bei einem Bausparvertrag oder für die Tilgung einer Baufinanzierung gibt es einen Zuschuss von maximal 43 Euro pro Jahr, für Paare 86 Euro.
- Bei Fondssparplänen gibt es bis zu 80 Euro beziehungsweise 160 Euro jährlich vom Staat.
Aber: Der Gesetzgeber fördert sogar zwei verschiedene VL-Anlageformen gleichzeitig!
Du kannst:
- bis zu 400 Euro im Jahr in einen Fondssparplan einzahlen und bekommst dafür eine Förderung von 20 Prozent, also 80 Euro.
- zusätzlich bis zu 470 Euro im Jahr in einen Bausparvertrag stecken und die Förderung von 9 Prozent, also 43 Euro kassieren.
Macht zusammen: 123 Euro vom Staat pro Jahr. Für Ehepaare gibt’s die Beträge doppelt.
Wie komme ich an die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage musst du mit deiner Steuererklärung beantragen. Dazu kreuzt du einfach auf der ersten Seite im Hauptformular das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an und trägst auf der zweiten Seite unter Punkt 42 eine „1“ ein. Falls dein*e Ehepartner*in ebenfalls zulageberechtigt ist, gehört in das nebenstehende Feld nochmals eine „1“. Der Aufwand ist also gering und lohnt sich.
Tipp: Wenn du einmal vergessen hast, die Arbeitnehmersparzulage zu beantragen, ist das kein Problem! Du hast bis zu vier Jahre lang Zeit, den Antrag nachzuholen.
Staatliche Förderung auch ohne Geld vom Arbeitgeber
Dein Arbeitgeber zahlt nicht den Höchstbetrag von 40 Euro monatlich an vermögenswirksamen Leistungen, vielleicht auch gar nichts? Und du wärst eigentlich berechtigt, eine Arbeitnehmersparzulage zu bekommen? Dann kannst du diese maximal 40 Euro auch aus eigener Tasche zahlen und dir so die Arbeitnehmersparzulage sichern.
Dazu musst du deinen Arbeitgeber beauftragen, die VL ganz oder teilweise von deinem Lohn oder Gehalt auf das von dir gewählte Anlagekonto zu überweisen. Für die staatliche Förderung macht es nämlich keinen Unterschied, wer die VL zahlt. Entscheidend ist, dass die Überweisung von deinem Arbeitgeber kommt.
Staatliche Förderung fürs Bausparen: Die Wohnungsbauprämie
Bausparverträge fördert der Staat sogar in zweifacher Hinsicht:
- Mit der Arbeitnehmersparzulage, wenn du deine VL fürs Bausparen einsetzt.
- Mit einer Wohnungsbauprämie.
Für die Wohnungsbauprämie gilt eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro im Jahr (Ehepaare 70.000 Euro). Allerdings kannst du die Wohnungsbauprämie nicht anstelle der Arbeitnehmersparzulage beantragen. Sprich: Wenn du deine VL auf den Bausparvertrag fließen lässt und Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hast, dann geht die sozusagen vor. Wenn du dann noch zusätzlich die Wohnungsbauprämie obendrauf bekommen willst, musst du in diesen Vertrag auch zusätzliches Geld einzahlen. Nur wenn du keine Arbeitnehmersparzulage bekommst, kannst du direkt die Wohnungsbauprämie beantragen.
Mit der Wohnungsbauprämie spendiert dir der Staat maximal zehn Prozent Prämie auf einen Sparbetrag bis zu 700 Euro jährlich (1.400 Euro bei Ehepaaren). Bedeutet für dich: bis zu 70 Euro beziehungsweise 140 Euro geschenkt.
Wie komme ich an die Bausparprämie?
Die Bausparprämie beantragt deine Bausparkasse für dich; du erhältst sie am Ende der Laufzeit deines Vertrages.
Übrigens: Für wen sich ein Bausparvertrag lohnt und für wen nicht, erfährst du in dem Ratgeber „Weg zum Wohnglück? So sinnvoll ist ein Bausparvertrag”.

Finanzspritze für die Altersvorsorge: Die Riester-Zulagen
Um die private Altersvorsorge zu fördern, hat der Gesetzgeber die Riester-Rente geschaffen. Sie bietet zum einen Steuervorteile, zum anderen aber auch Zulagen. Diese Altersvorsorgezulage kannst du bei Abschluss eines Riester-Vertrages beantragen.
Übrigens: Welche Vorteile und Nachteile die Riester-Rente mit sich bringt, erfährst du im Ratgeber „Riestern, ja oder nein? Die Vorteile und die Nachteile der Riester-Rente einfach erklärt”.
Wie hoch ist die Förderung bei Riester?
Die Altersvorsorgezulage besteht aus zwei Teilen:
- Einer Grundzulage von 175 Euro im Jahr sowie
- inderzulagen von 300 Euro im Jahr pro Kind (Bei Kindern, die vor 2008 geboren wurden, sind es nur 185 Euro).
Wenn du bei Vertragsabschluss noch keine 25 Jahre alt bist, bekommst du darüber hinaus einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.
Mehr dazu findest du im Ratgeber „Riester-Rente: Mit Zulagen wächst die Altersvorsorge kräftig”.
Noch mehr Extra-Euro in der Rente: mit dem SparBrief
Die Förderung der Riester-Rente gilt nur bis zu einem Höchstbetrag. Du kannst noch mehr Geld zurücklegen? Dann lohnt sich der SparBrief der Hanseatic Bank. Dafür gibt es zwar keine staatliche Förderung – aber dafür attraktive Zinsen. Das stockt die Rente kräftig auf!

Wie hoch muss mein Riester-Beitrag sein?
Um die Förderung in voller Höhe zu bekommen, musst du mindestens vier Prozent deines letztjährigen Bruttoeinkommens einzahlen – und zwar inklusive der Zulagen. Bis zu 2.100 Euro im Jahr kannst du bei der Riester-Rente steuerlich absetzen. Du zahlst also entsprechend weniger Einkommensteuer.
Lohnt sich das?
Das hängt von deiner persönlichen Situation ab: Für verheiratete Geringverdienende mit kleinen Kindern lohnt es sich am meisten. Mehr zu diesem Thema liest du in diesem KlarMacher Beitrag: „Riestern? Ich?“ Für wen die Riester-Rente sinnvoll ist – und wann sie sich nicht lohnt”.
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