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P-Konto: Alles über Freibeträge, Bescheinigungen & Co.

von Anna Ostrowska, 12.01.2024

Jede*r kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten, beispielsweise wegen einer längeren Krankheit oder persönlicher Schicksalsschläge. Unabhängig davon, ob die Situation selbst verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist – der Staat hat für Schuldner*innen ein Konto mit Pfändungsschutz als Notfallplan ins Leben gerufen. Damit können Menschen, deren Hab und Gut gepfändet wird, weiterhin das Wichtigste zum Leben wie Essen, Miete, Heizung und Strom bezahlen können. Wir erklären, was du über dieses sogenannte P-Konto wissen musst.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Das P-Konto schützt automatisch ein Guthaben von 1.410 Euro vor Pfändungen und Verrechnungen durch die Bank.
  • Das geschützte Guthaben kann mittels Bescheinigungen um bestimmte Freibeträge erweitert werden, zum Beispiel für Kindergeld und Sozialleistungen.
  • Die Banken und Sparkassen müssen auf Antrag ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. 
  • Das P-Konto kann nur auf Guthabenbasis – also ohne Dispo – geführt werden.

P-Konto: Was ist das?

„P-Konto“ ist die gängige Kurzform für das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Es unterscheidet sich vom normalen Bankkonto insofern, als Guthaben von bis zu 1.410 Euro nicht gepfändet werden dürfen. Der geschützte Betrag kann sich durch zusätzliche Freibeträge noch weiter erhöhen.

Ein solches P-Konto ist vor allem für Personen interessant, die hohe Schulden haben. Normalerweise müssen sie befürchten, dass die Gläubiger*innen vom Gericht die Erlaubnis bekommen, das Geld einfach vom Konto abzuziehen. Öffentliche Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt dürfen das sogar ohne Gerichtsbeschluss. Sprich: Die Gläubiger*innen dürfen, vereinfacht gesagt, so lange über das Konto der Verschuldeten verfügen, bis die offenen Beträge beglichen sind.

Aber eben nicht über das Geld auf einem P-Konto – zumindest nicht, solange nicht mehr drauf ist als der geschützte Freibetrag. Diese Möglichkeit wurde vom Staat eingeführt, damit Betroffenen bei einer Pfändung ein Minimum an Geld zum Leben bleibt.

Übrigens: Das Guthaben darf bis zu drei Monate angespart werden.

Freibeträge: Welche gibt es?

Der Freibetrag markiert die Grenze, bis zu der Guthaben auf dem P-Konto vor Pfändungen und Verrechnungen geschützt ist – und zwar pro Kalendermonat.

Welche Freibeträge gibt es?

Es gibt drei Arten von pfändungsgeschützten Freibeträgen:

  • Grundfreibetrag: Das Guthaben bis 1.410 Euro ist der Basisschutz für verschuldete Personen. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. Das nächste Mal geändert wird er zum 1. Juli 2024.
  • Erhöhter Freibetrag: Mit einer Bescheinigung kann sich dein Freibetrag erhöhen. Zum Beispiel, wenn du unterhaltspflichtig bist, Kindergeld, Sozial- oder Asylbewerberleistungen für andere Haushaltsmitglieder oder weitere Zuschüsse vom Staat erhälst. 
  • Individueller Freibetrag: Bei höherem Einkommen oder anderen Ausnahmefällen kann der Freibetrag durch einen gerichtlichen oder behördlichen Antrag mit Nachweisen entsprechend angepasst werden.

Wichtig: Du musst die Bescheinigungen und Bescheide für erhöhte oder individuelle Freibeträge bei deiner Bank vorlegen. Im Gegensatz zum Grundfreibetrag werden diese nicht automatisch bei der Umwandlung eines Kontos zum P-Konto gewährt. Mehr dazu liest du im übernächsten Abschnitt.

Wie hoch sind die Freibeträge für Unterhalt und Sozialleistungen?

Wenn du einer Person Unterhalt zahlen musst, beispielsweise für deine*n Ex-Partner*in, dein Kind oder einen Elternteil, bekommst du einen zusätzlichen Freibetrag von 527,76 Euro. Für jede weitere Person, der gegenüber du unterhaltspflichtig bist, steht dir ein Freibetrag von 294,02 Euro zu. Dieser gilt auch, wenn du oder andere Personen aus deinem Haushalt staatliche Leistungen empfangen. Du darfst allerdings nur maximal fünf Freibeträge dazu beantragen.

Beispielrechnung: Wenn du jemandem Unterhalt zahlst, ist dein Freibetrag 1.937,76 Euro (1.410 plus 527,76 Euro). Bist du für zwei Personen unterhaltspflichtig, dann erhöht sich der Freibetrag um 294,02 Euro auf insgesamt rund 2.2033 Euro und so weiter. Im Höchstfall – also bei fünf zusätzlichen Freibeträgen – können fast 3.114 Euro auf einem P-Konto vor Pfändungen geschützt sein.

Ein Mann hält eine leere Geldbörse und auf dem Boden liegen Rechnungen, Kreditkarten und ein Taschenrechner
© istock/Chainarong Prasertthai/2018  Wenn es hart auf hart kommt, schützt ein P-Konto vor der Pfändung des gesamten Guthabens.

Bescheinigungen: Wie bekommt man sie?

Wie bereits erwähnt, kannst du unter bestimmten Bedingungen dein geschütztes Guthaben auf dem P-Konto mit Bescheinigungen erweitern lassen. Wann und wie das möglich ist, liest du hier.

Wo kann man sich die Bescheinigung ausstellen lassen?

Zusätzliche Freibeträge stehen dir zu, wenn du zum Beispiel Kindergeld erhältst oder gesetzlich anerkannte Sozialleistungen beziehst. In der Regel reicht schon der Leistungsbescheid von der zuständigen Behörde als Bescheinigung für das P-Konto aus. Ansonsten kannst du dir an unterschiedlichen öffentlichen Einrichtungen kostenlos eine Bescheinigung ausstellen lassen wie:

  • Sozialleistungsträger wie das Arbeitsamt oder Jobcenter
  • Familienkassen
  • staatlich anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen für Insolvenz

Auch dein Arbeitgeber kann für dich eine Bescheinigung ausfüllen; verpflichtet sind Unternehmen dazu jedoch nicht. Alternativ kannst du dir das benötigte Dokument auch von Anwält*innen oder Steuerberater*innen ausstellen lassen. Die verlangen allerdings ein Honorar dafür. 

Bei allen genannten Anlaufstellen kannst du dir auch Sonderzahlungen – beispielsweise für gesundheitliche Maßnahmen – bescheinigen lassen. Wenn deine Bank die Bescheinigung akzeptiert, ist der Basisbetrag plus der Freibetrag auf dem P-Konto vor Pfändungen geschützt. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du den erhöhten Pfändungsschutz auch beim Amtsgericht oder Vollstreckungsgericht beantragen.

Kommt die Pfändung von einer öffentlichen Behörde wie dem Finanzamt oder der Staatskasse, musst du den höheren Freibetrag dort beantragen. Denn öffentliche Gläubiger dürfen Pfändungen direkt durchsetzen – ohne eine gerichtliche Erlaubnis.

Wie kann man den individuellen Freibetrag erhöhen?

Unter Umständen kann es sein, dass die pfändungsfreien Einkünfte höher sind als das auf einem P-Konto geschützte Guthaben. Zum Beispiel, wenn du noch zusätzliches unpfändbares Einkommen hast. Dazu gehören unter anderem Mehrarbeitsstunden, Aufwandsentschädigungen, Treuegelder, Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (zur Hälfte des Freibetrages, bis zu 705 Euro) und Urlaubsgeld

Sind deine unpfändbaren Einkünfte nicht mehr durch den Basisschutz und eventuelle weitere Freibeträge auf dem P-Konto geschützt? Dann kannst du bei Gericht oder der zuständigen Behörde einen Antrag auf die individuelle Festsetzung deines Freibetrags stellen. Es gibt dafür auch kostenlose Mustervorlagen wie für das Weihnachtsgeld bei der Verbraucherzentrale.

Video: Schuldnerberatung erklärt – heute: P-Konto

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© Caritasverband Kleve 

 

P-Konto: Wie kann man es eröffnen oder auflösen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Konto mit Pfändungsschutzfunktion einzurichten oder aufzulösen. Wichtig ist dabei: Du darfst maximal ein P-Konto haben. Die Bank fragt in der Regel bei der Schufa nach, ob bereits ein P-Konto auf deinem Namen besteht. Mehr über die Schufa liest du im Ratgeber „Mysterium Schufa-Score: So entsteht die Zahl über deine Kreditwürdigkeit”.

Wie geht die Eröffnung eines P-Kontos?

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein P-Konto zu eröffnen:

  • Du stellst bei deiner Bank einen Umwandlungsantrag für dein Girokonto. Die Umstellung auf ein P-Konto ist kostenlos, aber nicht unbedingt dessen Kontoführung. Spätestens vier Tage nach deinem Antrag muss die Bank das Konto umwandeln, denn die Schutzfunktion steht allen Bankkund*innen per Gesetz zu. 
  • Du stellst bei einer Bank oder Sparkasse einen Antrag auf die Einrichtung eines P-Kontos. In dem Antrag kann direkt die Umwandlung in ein P-Konto verlangt werden. Am besten nimmst du dafür das Antragsformular von der Verbraucherzentrale.

Wenn du den Pfändungsschutz nicht mehr brauchst, widerrufst du die P-Konto-Vereinbarung. Dadurch wird dein Konto wieder auf ein normales Girokonto umgestellt. Oder du kündigst das Konto einfach. Dann löst die Bank es spätestens nach einem Monat auf.

Wann sollte man ein P-Konto eröffnen?

Das P-Konto schützt das Guthaben auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung. Wenn beispielsweise am 20. November die Pfändung zugestellt wird, du aber erst zwei Wochen später bei deiner Bank die Umwandlung in ein P-Konto beantragst, reicht das aus. Dann stehen dir die Freibeträge –zumindest der Grundfreibetrag von 1.410 Euro – ab dem 20. November zu und nicht erst im Dezember.

Deswegen brauchst du bei Pfändungsgefahr nicht sofort ein P-Konto. Du solltest es aber spätestens einen Monat nach der Pfändung umstellen, denn nur so lange ist die Schutzfunktion auch rückwirkend gültig. Bedenke dabei, dass deine Bank nach dem Umwandlungsantrag auch noch vier Tage Zeit für die Umsetzung hat.

Ausnahme: Das Konto ist in Minus. Dann kann es bei drohender Pfändung sinnvoll sein, den Umwandlungsantrag frühzeitig zu stellen. Und zwar vor dem nächsten Geldeingang dem Konto. Denn ab dem Zeitpunkt der Umwandlung darf die Bank das auf dem Konto eingehende Geld nicht mehr verrechnen. Und es steht den Kontoinhaber*innen im Rahmen des Freibetrags als Guthaben zur Verfügung.

Wichtig: Der Pfändungsschutz gilt auch für Gemeinschaftskonten – allerdings nur für einen Monat. Innerhalb dieser Zeit sollten die Kontoinhaber*innen das Geld auf Einzelkonten übertragen. Denn nur Einzelkonten lassen sich in ein P-Konto umwandeln. 

Welche Nachteile hat ein P-Konto?

Wenn kein akuter Bedarf an einem P-Konto besteht, solltest du auch keines einrichten. Denn das P-Konto bringt auch Nachteile mit sich:

  • Du hast nur Zugriff auf den geschützten Freibetrag. Der Rest ist gesperrt.
  • Ein P-Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden. Solltest du einen Dispo haben, wird dieser gelöscht.
  • Kreditkarten werden ebenfalls gesperrt, es sei denn, es handelt sich um eine Prepaid-Kreditkarte.
  • Sie können unter Umständen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, dem Abschluss eines Handyvertrags und Ähnlichem bekommen, da das P-Konto von der Schufa erfasst wird.

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