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P-Konto: Alles Wichtige zu Freibeträgen und Bescheinigungen

Anna Ramm
von Anna Ramm, 22.07.2026

Jede*r kann in finanzielle Schwierigkeiten geraten, beispielsweise wegen einer längeren Krankheit oder persönlicher Schicksalsschläge. Unabhängig davon, ob die Situation selbst verschuldet oder unverschuldet eingetreten ist – der Staat hat für Schuldner*innen ein Konto mit Pfändungsschutz vorgesehen. Damit können Menschen, deren Hab und Gut gepfändet wird, weiterhin das Wichtigste zum Leben bezahlen, wie Essen, Miete, Heizung und Strom. Wir erklären, was du über dieses sogenannte P-Konto und den Freibetrag wissen musst.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Was ist ein P-Konto?

  • Das P-Konto schützt mit einem Freibetrag automatisch ein bestimmtes Guthaben vor Pfändungen und Verrechnungen durch die Bank.
  • Der allgemeine Pfändungsfreibetrag liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro. Das geschützte Guthaben auf dem P-Konto wird aufgerundet und beträgt 1.590 Euro.
  • Das geschützte Guthaben kann mittels Bescheinigungen um bestimmte Freibeträge erhöht werden, zum Beispiel für Kindergeld und Sozialleistungen.
  • Banken und Sparkassen müssen auf Antrag ein Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln.
  • Das P-Konto kann nur auf Guthabenbasis – also ohne Dispo – geführt werden. 

P-Konto: Was ist das?

„P-Konto” ist die gängige Kurzform für das sogenannte Pfändungsschutzkonto. Es unterscheidet sich vom normalen Bankkonto insofern, als dass es Guthaben von bis zu 1.590 Euro (Stand Juli 2026) vor Pfändungen schützt. Der geschützte Betrag kann sich durch zusätzliche Freibeträge noch weiter erhöhen. 

Ein solches P-Konto ist vor allem für Menschen mit hohen Schulden interessant. Normalerweise müssen sie befürchten, dass ihren Gläubiger*innen gerichtlich erlaubt wird, das Geld einfach vom Konto einzuziehen. Öffentliche Behörden wie zum Beispiel das Finanzamt dürfen das sogar ohne Gerichtsbeschluss. Vereinfacht gesagt: Die Gläubiger*innen dürfen so lange über das Konto der Verschuldeten verfügen, bis die offenen Beträge beglichen sind.

Gläubiger*innen können beim P-Konto nur auf den Betrag zugreifen, der den persönlichen Freibetrag übersteigt. Diese Möglichkeit wurde vom Staat eingeführt, damit Betroffenen bei einer Pfändung ein Minimum an Geld zum Leben bleibt.

Ein Mann hält eine leere Geldbörse in den Händen und auf dem Boden liegen Rechnungen, Kreditkarten und ein Taschenrechner
© istock/Chainarong Prasertthai/2018  Wenn es hart auf hart kommt, schützt ein P-Konto vor der Pfändung des gesamten Guthabens.

Freibeträge: Welche gibt es?

Der Freibetrag markiert die Grenze, bis zu der das Guthaben auf dem P-Konto vor Pfändungen und Verrechnungen geschützt ist – und zwar pro Kalendermonat.

Welche Freibeträge gibt es?

Es gibt drei Arten von pfändungsgeschützten Freibeträgen:

  • Pfändungsfreibetrag: Ein Guthaben bis 1.590 Euro ist der Basisschutz für verschuldete Personen. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich an die aktuellen Lebenshaltungskosten angepasst. Das nächste Mal zum 1. Juli 2027. 
  • Erhöhter Freibetrag: Mit einer Bescheinigung kann sich dein Freibetrag erhöhen. Zum Beispiel, wenn du unterhaltspflichtig bist, Kindergeld, Sozial- oder Asylbewerberleistungen für andere Haushaltsmitglieder oder weitere Zuschüsse vom Staat erhälst. 
  • Individueller Freibetrag: Bei höherem Einkommen oder anderen Ausnahmefällen kann der Freibetrag durch einen gerichtlichen oder behördlichen Antrag mit Nachweisen entsprechend angepasst werden.

Wichtig: Damit die Bank deinen Grundfreibetrag erhöht, musst du selbst aktiv werden und die Bescheinigungen und Bescheide für erhöhte oder individuelle Freibeträge bei deiner Bank vorlegen.

Wie hoch sind die Freibeträge für Unterhalt und Sozialleistungen?

Wenn du einer Person Unterhalt zahlen musst, beispielsweise für deine*n Ex-Partner*in, dein Kind oder einen Elternteil, bekommst du einen zusätzlichen Freibetrag von 597,42 Euro. Für jede weitere Person, für die du unterhaltspflichtig bist, steht dir ein Freibetrag von 332,83 Euro zu. Dieser gilt auch, wenn du oder andere Personen aus deinem Haushalt staatliche Leistungen empfangen. Du darfst allerdings nur maximal fünf Freibeträge dazu beantragen.

Beispielrechnung: Wenn du jemandem Unterhalt zahlst, beträgt dein geschütztes Guthaben auf einem P-Konto 2.187,42 Euro (1.590 plus 597,42 Euro). Bist du für zwei Personen unterhaltspflichtig, dann erhöht sich der Freibetrag um 332,83 Euro auf insgesamt rund 2.520,25 Euro und so weiter. Im Höchstfall – also bei fünf zusätzlichen Freibeträgen – können fast 3.518,74 Euro auf einem P-Konto vor Pfändungen geschützt sein. 

Was passiert mit zu viel Geld auf dem P-Konto?

Du darfst Geld, das über deinen Freibetrag hinausgeht, bis zu drei Monate lang ansparen. Wenn du also sparsam bist, kann sich auf deinem P-Konto mehr Geld ansammeln, als eigentlich geschützt ist. Damit das Geld nicht sofort an Gläubiger*innen geht, wird der Überschuss auf ein besonderes Zwischenkonto verschoben – das sogenannte „Auskehrungskonto“. Auf dieses Zwischenkonto haben weder du noch deine Gläubiger*innen direkten Zugriff. Wenn du in einem der folgenden Monate deinen Freibetrag nicht voll ausschöpfst, wird das zurückgehaltene Geld wieder auf dein P-Konto gebucht. Nach drei Monaten allerdings ist der Überschuss nicht mehr geschützt – dann darf er gepfändet werden.   

Tipps, wie du deine Schulden abbauen kannst, liest du im KlarMacher Ratgeber „Schulden abbauen: So entkommst du der Schuldenfalle”.

Bescheinigungen: Wie bekommt man sie?

Wie bereits erwähnt, kannst du unter bestimmten Bedingungen dein durch Freibeträge geschütztes Guthaben auf dem P-Konto mit Bescheinigungen erhöhen. Wann und wie das möglich ist, liest du hier.

Wo kann man sich die Bescheinigung ausstellen lassen?

Zusätzliche Freibeträge stehen dir zu, wenn du zum Beispiel Kindergeld erhältst oder gesetzlich anerkannte Sozialleistungen beziehst. In der Regel reicht schon der Leistungsbescheid von der zuständigen Behörde als Bescheinigung für das P-Konto aus. Ansonsten füllen unterschiedliche öffentlichen Einrichtungen kostenlos eine Bescheinigung aus:

  • Sozialleistungsträger (beispielsweise Arbeitsamt oder Jobcenter)
  • Familienkassen
  • Staatlich anerkannte Schuldner- und Verbraucherberatungsstellen für Insolvenz

Auch dein Arbeitgeber kann für dich eine Bescheinigung ausfüllen, verpflichtet sind Unternehmen dazu jedoch nicht. Alternativ kannst du dir das benötigte Dokument auch von Anwält*innen oder Steuerberater*innen besorgen. Die verlangen allerdings ein Honorar dafür.

Bei allen genannten Anlaufstellen kannst du dir auch Sonderzahlungen bescheinigen lassen, beispielsweise für gesundheitliche Maßnahmen. Wenn deine Bank die Bescheinigung akzeptiert, sind der Basisbetrag und der Freibetrag auf dem P-Konto vor Pfändungen geschützt. Sollte dies nicht der Fall sein, kannst du den erhöhten Pfändungsschutz auch beim Amtsgericht oder Vollstreckungsgericht beantragen.

Kommt die Pfändung von einer öffentlichen Behörde wie dem Finanzamt oder der Staatskasse, musst du den höheren Freibetrag dort beantragen. Denn öffentliche Gläubiger*innen dürfen Pfändungen direkt durchsetzen – ohne eine gerichtliche Erlaubnis.

Dein Kranken- oder Arbeitslosengeld reicht nicht?

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Wie kann man den individuellen Freibetrag erhöhen?

Manchmal sind die pfändungsfreien Einkünfte höher als das auf einem P-Konto geschützte Guthaben. Das kann passieren, wenn du zusätzliche unpfändbare Einkommensquellen hast. Dazu gehören zum Beispiel Geld für Mehrarbeitsstunden, Aufwandsentschädigungen, Treuegelder und Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld (zur Hälfte des Freibetrages, bis zu 795 Euro) Urlaubsgeld.  

Wenn deine unpfändbaren Einkünfte nicht mehr durch den Grundfreibetrag und weitere Freibeträge auf dem P-Konto gedeckt sind, kannst du bei Gericht oder der zuständigen Behörde einen Antrag auf die individuelle Festsetzung deines Freibetrags stellen. Es gibt dafür auch kostenlose Mustervorlagen, wie für das Weihnachtsgeld bei der Verbraucherzentrale. 

Erklärvideo zur Verbraucherinsolvenz - ein Weg aus der Verschuldung

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P-Konto: Wie kann man es eröffnen oder auflösen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Konto mit Pfändungsschutzfunktion einzurichten oder aufzulösen. Wichtig ist dabei: Du darfst maximal ein P-Konto haben. Die Bank fragt in der Regel bei der Schufa nach, ob bereits ein P-Konto auf deinen Namen besteht.

P-Konto eröffnen: So geht's

Es gibt zwei Möglichkeiten, ein P-Konto zu eröffnen:

  • Du stellst bei deiner Bank einen Umwandlungsantrag für dein Girokonto. Die Umstellung auf ein P-Konto ist kostenlos. Spätestens vier Tage nach deinem Antrag muss die Bank das Konto umwandeln, denn die Schutzfunktion steht allen Bankkund*innen per Gesetz zu. 
  • Du stellst bei einer Bank oder Sparkasse einen Antrag auf die Einrichtung eines P-Kontos. In dem Antrag kann direkt die Umwandlung des neuen Kontos in ein P-Konto verlangt werden. Am besten nimmst du dafür das Antragsformular von der Verbraucherzentrale.

Wenn du den Pfändungsschutz nicht mehr brauchst, widerrufst du die P-Konto-Vereinbarung. Dadurch wird dein Konto wieder auf ein normales Girokonto umgestellt. Oder du kündigst das Konto einfach. Dann löst die Bank es spätestens nach einem Monat auf.

Keine gesonderten Gebühren für P-Konten

Banken dürfen auch für ein Pfändungskonto Kontoführungsgebühren verlangen. Die Kosten dürfen aber nicht höher sein als die für ein herkömmliches Girokonto. Gesonderte Gebühren für zusätzliche Bearbeitungs- und Überwachungsaufwände sind unzulässig.

Wann sollte man ein P-Konto eröffnen?

Das P-Konto schützt das Guthaben auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Pfändung. Wenn beispielsweise am 20. November die Pfändung zugestellt wird, du aber erst zwei Wochen später bei deiner Bank die Umwandlung in ein P-Konto beantragst, reicht das aus. Dann stehen dir die Freibeträge – zumindest der Grundfreibetrag von 1.590 Euro – ab dem 20. November zu und nicht erst im Dezember.

Mit der Umwandlung kannst du warten, bis eine Pfändung tatsächlich droht oder erfolgt ist. Du solltest es aber spätestens einen Monat nach der Pfändung eingerichtet haben, denn nur so lange ist die Schutzfunktion auch rückwirkend gültig. Bedenke dabei, dass deine Bank nach dem Umwandlungsantrag auch noch vier Tage Zeit für die Umsetzung hat.

Wenn dein Konto im Minus ist, solltest du mit der Umwandlung nicht warten, um Geldeingänge zu schützen. Dann kann es bei drohender Pfändung sinnvoll sein, den Umwandlungsantrag frühzeitig zu stellen. Und zwar vor dem nächsten Geldeingang auf das Konto. Denn ab dem Zeitpunkt der Umwandlung darf die Bank das auf dem Konto eingehende Geld nicht mehr mit dem Minusbetrag verrechnen. Und es steht den Kontoinhaber*innen im Rahmen des Freibetrags als Guthaben zur Verfügung. 

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Welche Nachteile hat ein P-Konto?

Wenn kein akuter Bedarf an einem P-Konto besteht, solltest du keines einrichten. Denn das P-Konto bringt auch Nachteile mit sich:

  • Du hast nur Zugriff auf den geschützten Freibetrag. Ein möglicher Rest ist gesperrt.
  • Ein P-Konto darf nur auf Guthabenbasis geführt werden. Solltest du einen Dispo haben, wird dieser gelöscht.
  • Kreditkarten werden ebenfalls gesperrt, es sei denn, es handelt sich um eine Prepaid-Kreditkarte.
  • Sie können unter Umständen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, dem Abschluss eines Handyvertrags und Ähnlichem bekommen, da das P-Konto von der Schufa erfasst wird.

Übrigens: Mehr über die Schufa-Bewertung liest du im Ratgeber „Mysterium Schufa: So ensteht die Zahl über deine Kreditwürdigkeit”.

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein P-Konto und wer braucht es?

Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist ein Girokonto mit gesetzlichem Pfändungsschutz. Es schützt ein bestimmtes Guthaben automatisch vor dem Zugriff von Gläubiger*innen. Es ist sinnvoll für Menschen mit hohen Schulden, bei denen eine Kontopfändung droht oder bereits erfolgt ist. 

Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto 2026?

Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2026 monatlich 1.590 Euro. Dieser Betrag ist automatisch vor Pfändungen geschützt. Er wird jährlich angepasst – das nächste Mal zum 1. Juli 2027. 

Wie kann ich den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen?

Mit einer Bescheinigung lässt sich der Freibetrag erhöhen – etwa bei Unterhaltspflichten oder wenn du Kindergeld oder Sozialleistungen erhältst. Sie muss bei der Bank vorgelegt werden. Jobcenter, Familienkassen oder Schuldnerberatungen stellen die Bescheinigungen kostenlos aus. 

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