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Sparen

Vermögenswirksame Leistungen: Die Vor- und Nachteile einfach erklärt

Anna Ramm
von Anna Ramm, 15.12.2025

Stell dir vor, du bekommst jeden Monat Geld geschenkt, ohne dass du dafür groß etwas tun müsstest. Was zu schön klingt, um wahr zu sein, gibt es tatsächlich: Vermögenswirksame Leistungen, kurz VL oder VWL, sind eine Extra-Finanzspritze von deinem Arbeitgeber, die du zusätzlich zu deinem Gehalt erhältst. Die betriebliche Sozialleistung soll dir helfen, langfristig ein kleines Vermögen aufzubauen. Doch wie jede Geldanlage haben auch vermögenswirksame Leistungen ihre Vor- und Nachteile. Welche das sind, erfährst du hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Vermögenswirksame Leistungen

  • Vermögenswirksame Leistungen sind monatliche Zuschüsse vom Arbeitgeber, mit denen du gezielt Vermögen aufbauen kannst. 
  • Du kannst jedes Jahr bis zu 480 Euro extra erhalten. 
  • Bleibst du unter gewissen Einkommensgrenzen, winken zusätzlich attraktive staatliche Förderungen. 
  • Du hast die Wahl zwischen verschiedenen Anlageformen, die jeweils ihre Vor- und Nachteile haben. 

Vorteil 1: Gratis-Finanzspritze vom Arbeitgeber

Klar, der größte Vorteil von vermögenswirksamen Leistungen ist, dass du neben deinem eigentlichen Gehalt jeden Monat einen bestimmten Betrag zusätzlich geschenkt bekommst – und zwar ohne, dass du dafür Überstunden schieben oder sonstwelche Extra-Leistungen erbringen musst.

Wie hoch die vermögenswirksamen Leistungen sind, hängt vom Arbeitgeber ab. Meist ist der Betrag im Tarifvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag geregelt. Manche Firmen zahlen bis zu 40 Euro im Monat, andere nur 15 Euro. Im öffentlichen Dienst liegt der Zuschuss sogar nur bei 6,65 Euro. Aber wie heißt es so schön: „Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.“  

Am besten wirfst du also einmal einen Blick in deinen Arbeitsvertrag oder fragst bei der Personalabteilung oder dem Betriebsrat nach, ob vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Denn: Laut einer Umfrage des Markt- und Meinungsforschungsinstituts YouGov nutzen nur 40 Prozent der Beschäftigten diese Förderung – umso weniger übrigens, je niedriger das Haushaltseinkommen war.

Wichtig: Sind vermögenswirksame Leistungen nicht vertraglich vereinbart, handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Einen Anspruch auf das Extra-Geld hast du dann also nicht.

Mehr Details zu diesem Thema liest du in unserem Ratgeber „Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie läuft das?“. 

Kurz und knapp: Was sind vermögenswirksame Leistungen 

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Vorteil 2: Sparen, leicht gemacht

Mit dem Sparen ist das ja oft so eine Sache: Du nimmst dir vor, ab sofort jeden Monat einen Teil von deinem Gehalt beiseitezulegen, um dir vielleicht in ein paar Jahren ein neues Auto zu kaufen. Die ersten Monate läuft alles wie geplant, doch dann brauchst du das Geld doch wieder für andere Dinge – zum Beispiel, weil dein Handy kaputtgeht oder deine jährliche Nebenkostenabrechnung unerwartet hoch ausfällt. Und manchmal bleibt nach Abzug aller laufenden Kosten gar kein Geld zum Sparen übrig.

Mit vermögenswirksamen Leistungen passiert dir das nicht so leicht. Denn das Geld gibt es nicht nur umsonst, es landet auch gar nicht erst auf deinem Konto: Dein Arbeitgeber überweist es direkt an den von dir ausgewählten Sparvertrag. Das kann ein Bausparvertrag sein, aber auch ein ETF-Sparplan, der in Aktien investiert.

Spendiert dir dein Arbeitgeber den Höchstbetrag von 40 Euro im Monat (theoretisch kann er dir auch mehr zahlen), sparst du damit jedes Jahr 480 Euro. Nicht schlecht, oder? 

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Vorteil 3: Mit staatlichen Zulagen noch mehr Geld erhalten

Und es kommt noch besser: Bleibst du mit deinem Gehalt nämlich unter bestimmten Einkommensgrenzen und investierst in förderfähige Anlageformen, schießt sogar der Staat noch ein Sümmchen dazu: 

  • Die Arbeitnehmersparzulage kannst du beantragen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Die Förderung gibt es, wenn deine vermögenswirksamen Leistungen in einen Fondssparplan fließen, du einen Bausparvertrag abschließt oder du die VL für die Tilgung einer Baufinanzierung nutzt. Bei einem Fondssparplan bekommst du die höchste Förderung: 20 Prozent auf höchstens 400 Euro Sparsumme, also maximal 80 Euro im Jahr. Für Bausparverträge gibt es 9 Prozent auf maximal 470 Euro, also bis zu 43 Euro.
  • Die Wohnungsbauprämie erhälst du, wenn dein zu versteuerndes Einkommen 35.000 Euro im Jahr nicht überschreitet. Sie ist auf die Anlageform Bausparvertrag beschränkt. Hier gibt es 10 Prozent auf höchstens 700 Euro Sparsumme, sprich maximal 70 Euro pro Jahr. Wichtig: Hierfür musst du mindestens 50 Euro pro Jahr selbst in den Bausparvertrag einzahlen – unabhängig von den VL-Leistungen des Arbeitgebers.

Gut zu wissen: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dein Bruttogehalt. Hiervon abgezogen werden noch Werbungskosten, Freibeträge und sonstige Aufwendungen. Das zu versteuernde Einkommen ist also in der Regel niedriger als dein Bruttogehalt. Für gemeinsam veranlagte Paare gelten die doppelten Einkommensgrenzen, bei der Arbeitnehmersparzulage also 80.000 Euro, bei der Wohnungsbauprämie 70.000 Euro.

Ein junger Mann sitzt am Schreibtisch vor einem Laptop und schaut sich lächelnd Dokumente an
© istock 532522431 / Ridofranz / 2015  Ob dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, steht häufig in deinem Arbeitsvertrag.

So lohnen sich vermögenswirksame Leistungen

VL-Verträge laufen in der Regel über sieben Jahre, wobei im letzten Jahr keine Beiträge mehr eingezahlt werden. Anschließend kannst du frei über das Geld verfügen. Und so kann schon eine ganze Menge Geld zusammenkommen, wie unser Rechenbeispiel zeigt: 

Angenommen dein Arbeitgeber zahlt dir jeden Monat 40 Euro, die du in einen Fondssparplan anlegst, der eine jährliche Rendite von fünf Prozent erwirtschaftet. Hast du zusätzlich Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, sieht die Rechnung so aus: 

  • Einzahlungen (sechs Jahre monatlich 40 Euro): 2.880 Euro  
  • Zinsen (sieben Jahre mit Zinseszinseffekt): ca. 638 Euro

Dein angespartes Geld nach sieben Jahren: rund 4.000 Euro! Wohlgemerkt: Diese stattliche Summe hat dir dein Arbeitgeber spendiert, ohne dass du dafür selbst etwas zur Seite legen musstest. Das lohnt sich!

Arbeitnehmersparzulage doppelt kassieren

Um die staatliche Zulage voll auszuschöpfen, kannst du einen Bausparvertrag und einen Fondssparplan parallel abschließen und so jedes Jahr maximal 123 Euro Arbeitnehmersparzulage erhalten (80 Euro plus 43 Euro). Dafür müssen insgesamt 870 Euro in die beiden VL-Verträge fließen, sodass du in der Regel auch selbst einen Teil deines Gehalts sparen musst. Bei Ehepaaren steigt die Zulage entsprechend auf 246 Euro pro Jahr. 

Nachteil 1: Du musst dich kümmern

Vermögenswirksame Leistungen fallen nicht vom Himmel, du musst schon selbst aktiv werden, um die Extra-Finanzspritze einzuheimsen – und das bringt ein bisschen Bürokratie mit sich. Zunächst musst du dich bei deinem Arbeitgeber erkundigen, ob überhaupt vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. 

Falls ja, brauchst du im nächsten Schritt einen Sparvertrag, der für vermögenswirksame Leistungen geeignet ist, zum Beispiel bei einer Bank oder Bausparkasse. Hierfür ist es sinnvoll, dass du dich nicht nur über die Anlagemöglichkeiten informierst, sondern dir auch Gedanken über deine persönlichen Sparziele machst. Willst du zum Beispiel irgendwann eine Immobilie finanzieren oder lieber in Aktien investieren?   

Anschließend reichst du den Nachweis über den Sparvertrag bei deinem Arbeitgeber ein. Möchtest du außerdem die Arbeitnehmersparzulage nutzen, musst du sie jedes Jahr neu mit deiner Steuererklärung beantragen. 

Nicht vergessen: Freistellungsauftrag einrichten!

Kapitalerträge sind steuerpflichtig, sofern sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Da bilden auch Gewinne aus deiner VL-Anlage keine Ausnahme. Damit das Finanzamt möglichst wenig nichts von deinem Ersparten abknapst, solltest du am besten gleich bei Abschluss des Vertrages einen Freistellungsauftrag einrichten

Nachteil 2: Lange Vertragsbindung

VL-Verträge laufen – wie bereits erwähnt – in der Regel über sieben Jahre. In dieser Zeit kommst du nicht an das angesparte Geld. Zwar kannst du den VL-Vertrag jederzeit kündigen, doch sobald du staatliche Förderungen erhalten hast, werden sie meist gestrichen – und oft sogar zurückgefordert.  

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen ein vorzeitiger Ausstieg ohne Verlust möglich ist, zum Beispiel bei Erwerbsunfähigkeit oder dem Tod der Partnerin oder des Partners.

Kurz gesagt: Ein vorzeitiger Ausstieg will gut überlegt sein.

Tipp: Rechtzeitig an einen neuen VL-Vertrag denken!

Damit dir die Zahlungen von vermögenswirksamen Leistungen durch deinen Arbeitgeber während der einjährigen Ruhephase im siebten Jahr nicht durch die Lappen gehen, solltest du nach dem sechsten Jahr bereits einen neuen VL-Vertrag abschließen.

Nachteil 3: Kaum Vermögensaufbau bei kleinen Beträgen

Nicht viele Arbeitgeber zahlen ihren Mitarbeitenden die vollen 40 Euro im Monat an vermögenswirksamen Leistungen. Im öffentlichen Dienst sind es zum Beispiel gerade einmal 6,65 Euro. Klar, auch kleine Beträge summieren sich – aber unter den gleichen Annahmen wie im obigen Rechenbeispiel hast du nach sieben Jahren gerade mal rund 600 Euro angespart. 

Tipp: Du kannst die Sparsumme erhöhen, indem du selbst etwas in den VL-Vertrag einzahlst. Der Betrag wird einfach von deinem Nettogehalt abgezogen und direkt in den Vertrag überführt. Das lohnt sich besonders, wenn du Anspruch auf staatliche Förderungen hast, die dadurch entsprechend steigen.  

Und wichtig zu wissen: Auch wenn dein Arbeitgeber keine VL zahlt, kannst du eigene Vermögenswirksame Leistungen anlegen, um überhaupt förderberechtigt zu sein. 

Nettogehalt: Was wirklich auf deinem Konto landet

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Nachteil 4: Kosten und Anlagerisiko je nach Sparform

Alle Anlageformen für vermögenswirksamen Leistungen haben ihre Vor- und Nachteile. Je nachdem, wofür du das Geld nach sieben Jahren nutzen möchtest, solltest du die passende Sparform wählen:

  • Ein Fondssparplan kann hohe Renditen bringen, birgt aber auch Risiken. Steigen die Börsenkurse nicht wie erwartet oder fallen sie gerade zu dem Zeitpunkt, an dem du das Geld brauchst, kann es sogar weniger sein, als dein Arbeitgeber eingezahlt hat. Du kannst das Geld zwar im Depot lassen und auf bessere Kurse warten, dennoch erfordert das Wertpapiersparen eine gewisse Risikobereitschaft. 
  • VL-Banksparpläne sind dagegen sicherer, bieten aber meist geringere Rendite. Ein großer Nachteil: Sie sind nicht staatlich gefördert – für alle, die ohnehin über den Einkommensgrenzen liegen, ist das jedoch irrelevant. 
  • Bausparpläne sind oft mit hohen Kosten verbunden, zum Beispiel durch Abschlussgebühren, die die Rendite mindern. Dafür kannst du hier zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage auch die Wohnungsbauprämie erhalten und so gezielt für Wohneigentum sparen. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zuschüsse vom Arbeitgeber, die zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Sie helfen beim langfristigen Vermögensaufbau und können auch direkt in Bausparverträge, Fondssparpläne oder andere förderfähige Anlagen fließen.

Wer kann vermögenswirksame Leistungen erhalten?

Grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt. Die Höhe variiert je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Auch Eigenzahlungen sind möglich, um Förderungen vom Staat zu nutzen.

Wie lange läuft ein VL-Vertrag und wann kann ich auf das Geld zugreifen?

VL-Verträge haben in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren. Im letzten Jahr werden keine Beiträge mehr eingezahlt, danach kannst du frei über das angesparte Geld verfügen. Eine vorzeitige Kündigung ist möglich, kann aber zu Verlusten führen – etwa bei staatlichen Förderungen.

Welche Risiken gibt es bei vermögenswirksamen Leistungen?

Risiken hängen von der gewählten Sparform ab. Fondssparpläne bieten gute Renditechancen, bergen aber Kursschwankungsrisiken. Banksparpläne sind sicherer, meist aber staatlich nicht gefördert. Bausparpläne haben oft Abschlussgebühren, bieten aber zusätzliche Prämien. 

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