Fragen & Antworten
Du hast Fragen rund um unsere Produkte oder Services? In unseren FAQ findest du die wichtigsten Hilfestellungen und viele nützliche Informationen.
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Was ist die PSD2?
Die „Zweite Europäische Zahlungsdiensterichtlinie“ (Payment Service Directive 2) ist eine EU-Richtlinie, die seit dem 14. September 2019 gilt. Wie alle europäischen Finanzdienstleister ist auch die Hanseatic Bank verpflichtet, die Bestimmungen umzusetzen, die für mehr Sicherheit, Transparenz und fairen Wettbewerb im digitalen Zahlungsverkehr sorgen sollen.
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Was hat sich durch die PSD2 geändert?
Die starke Kund*innenauthentifizierung, auch Zwei-Faktor-Authentifizierung genannt, erhöht die technische Sicherheit bei Online-Aufträgen und schützt dich als Kund*in besser vor Betrug.
Durch einheitliche rechtliche Grundlagen wird ein sicherer Kontozugriff für zertifizierte Drittdienstleister, d.h. Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienste, ermöglicht. Diese unterliegen strengen Vorschriften und einer Erlaubnis- bzw. Registrierungspflicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Was ist ein Zahlungsauslösedienst?
Mit einem Zahlungsauslösedienst kann eine Überweisung beim Onlineshopping so beschleunigt werden, dass der*die Zahlungsempfänger*in, also der Onlinehändler, sofort eine Zahlungseingangsbestätigung erhält und die Ware dementsprechend direkt versenden kann. Ein Zahlungsvorgang, für den die Benutzung eines Zahlungsauslösedienstes bei der Hanseatic Bank infrage käme, wäre eine Geldüberweisung von deinem Kreditkartenkonto auf dein Girokonto. Insofern ist der Anwendungsbereich für Zahlungsauslösedienstleister bei der Hanseatic Bank zurzeit sehr klein.
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Was ist ein Kontoinformationsdienst?
Ein Kontoinformationsdienst erfasst Kontoinformationen von mehreren Konten einer Person und stellt die Daten gesammelt dar. Erlaubst du einem Kontoinformationsdienst beispielsweise den Zugriff auf dein GenialCard Kreditkartenkonto bei der Hanseatic Bank, auf dein Girokonto bei deiner Hausbank und auf dein Paypal-Konto, können die Finanzdaten der drei Konten zusammen in einer App dargestellt werden. Ein Beispiel hierfür ist die Multibanking-App „Numbrs“.
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Welche Drittdienstleister können nun auf mein Konto zugreifen?
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen hat die Hanseatic Bank, wie alle anderen europäischen Banken auch, eine einheitliche Schnittstelle bereitgestellt, über die Drittdienstleister auf Konten zugreifen können. Dies ist grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zum einen musst du als Kund*in deine ausdrückliche Zustimmung erteilen und diese im Rahmen der sogenannten starken Kundenauthentifizierung (oder auch „Zwei-Faktor-Authentifizierung“) bestätigen, zum anderen können nur Drittdienstleister auf die Schnittstelle zugreifen, die die vorgeschriebenen Sicherheitsstandards erfüllen und durch die Behörde für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) entsprechend zertifiziert sind. Das Zertifikat des Drittdienstleisters prüft die Hanseatic Bank im Falle einer Zugriffsveranlassung dann im Hintergrund.
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Wie kann ich mich vor dem ungewollten Zugriff von Drittdienstleistern auf mein Konto schützen?
Du musst jeden Drittdienstleister vor dem Kontozugriff autorisieren, sonst findet kein Zugriff statt. Die gesetzlichen Regelungen schaffen einen einheitlichen Rechtsrahmen für den Kontozugriff durch Drittdienstleister, der die Sicherheit und den Verbraucherschutz erhöht.