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BAföG-Rückzahlung: Wie läuft das? Wie viel Nachlass gibt es?

von Dagmar Sörensen, 03.07.2023

Ihr BAföG-Antrag ist bewilligt, der Staat greift Ihnen während des Studiums finanziell unter die Arme. Der ersten Begeisterung folgt aber nicht selten die Ernüchterung: Kann ich das Geld später überhaupt zurückzahlen? Spätestens zum Ende der Studienzeit drängt sich diese Frage auf. Klar: Wer BAföG bezogen hat, startet mit Schulden ins Berufsleben. Aber die Rückzahlungsmodalitäten sind relativ entspannt geregelt. Schließlich will der Staat mit dem BAföG gerade denjenigen ein Studium ermöglichen, die nicht mit dem sprichwörtlichen goldenen Löffel im Mund geboren sind. Die KlarMacher erklären, was auf Sie zukommt.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Eine BAföG-Rückzahlungspflicht gilt nur für Studierende, nicht für Schüler*innen.
  • Die Rückzahlung ist bei maximal 10.010 Euro (bzw. 10.000 Euro bei Förderungsbeginn vor August 2019)  gedeckelt.
  • Fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer fordert der Staat zur Rückzahlung auf.
  • Getilgt wird in vierteljährlichen Raten von 390 Euro.
  • Wer wenig verdient, kann die Raten reduzieren oder die Rückzahlung vorübergehend aussetzen.

Überschaubare Schulden mit entspannten Zahlungsbedingungen

Fakt ist: Das BAföG-Amt vergisst nicht! Wer während des Studiums BAföG bekommt, muss einen Teil des Geldes später zurückzahlen. Trotzdem müssen Sie sich keine Sorgen machen, dass Sie später vor einem unüberwindbaren Schuldenberg stehen und Ihnen in den ersten Jahren im Job kaum etwas von Ihrem Gehalt bleibt. Denn BAföG-Schulden sind überschaubar. Egal wie viel BAföG Sie bekommen haben, Sie müssen maximal 10.010 Euro zurückzahlen.

Das klingt womöglich erst einmal nach ganz schön viel Geld. Ist es natürlich auch, allerdings haben Sie jede Menge Zeit für die Rückzahlung und die monatlichen Raten sind gedeckelt: Mehr als 130 Euro müssen Sie später nicht von Ihrem Gehalt abknapsen. (Stand: November 2020) Das klingt schon viel überschaubarer, oder? 

Es ist sogar noch ein Nachlass drin, wenn Sie zum Rückzahlungszeitpunkt Ihre BAföG-Schulden komplett auf einen Schlag bezahlen können. Auch wenn das zum jetzigen Zeitpunkt für Sie völlig utopisch klingen mag: Das passiert gar nicht so selten. Denn in vielen Fällen belaufen sich die BAföG-Schulden auf einen niedrigeren Betrag als die erwähnten 10.010 Euro. Um wieviel sich der Rückzahlungsbetrag reduziert, wenn Sie Ihre gesamten BAföG-Schulden per Einmalzahlung begleichen, lesen Sie im Abschnitt „Was bringt eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung?”

Junge Geschäftsfrau hält eine Präsentation
© istock/Tempura/202  Die Rückzahlung des BAfög-Darlehens beginnt erst, wenn der Darlehensnehmer sich schon beruflich etablieren konnte.

Die Rückzahlungspflicht gilt übrigens nur für Studierende an wissenschaftlichen Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien, insbesondere Berufsakademien. Schüler bekommen BAföG als sogenannten Vollzuschuss gewährt; sie müssen also gar nichts zurückzahlen.

Wichtig: Die Rückzahlungsverpflichtung gilt nur für die Person, die das BAföG bekommen hat. Weder Eltern noch Ehepartner*innen müssen dafür geradestehen. Sie kann auch nicht vererbt werden und verfällt im Falle des Todes. 

Wann muss BAföG zurückgezahlt werden?

Die eigentliche Rückzahlungsverpflichtung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Der maximale Zeitraum für die Rückzahlung des Darlehens beträgt 20 Jahre. Bei sogenannten „Altschuldnern”, die vor September 2019 erstmals BAföG bekommen haben, kann sich der Zeitraum durch Freistellungen bis auf höchstens 30 Jahre verlängern.

Zuständig für die BAföG-Rückforderungen ist das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Es verschickt etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer einen sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid an die ihm vorliegende Adresse. Dieser Bescheid stellt die Förderungshöchstdauer und die Höhe der Darlehensschuld verbindlich fest und enthält die wesentlichen Informationen zu den Rückzahlungsmodalitäten. Mit dem BAfög-Rückzahlungsrechner können Sie sich schon vorab einen Eindruck der Belastungen verschaffen, die auf Sie zukommen. 

Wichtig: Wenn Sie BAföG empfangen haben, sind Sie anschließend verpflichtet, dem BVA sämtliche Adress- und gegebenenfalls Namensänderungen umgehend mitzuteilen! Das kann per Mail an bafoeg@bva.bund.de erfolgen oder über das BAföG-online-Portal des BVA. Vergessen Sie das nach einem Umzug oder nach der Hochzeit, fallen 25 Euro Gebühren an, weil die BVA die neue Adresse erst ermitteln muss. Außerdem setzen Sie die Möglichkeit eines Schuldenerlasses nach 20 Jahren aufs Spiel, wenn Sie sich nicht an die Regeln halten. Mehr dazu im Abschnitt „Wann können BAföG-Schulden erlassen werden?”

Wie läuft die Rückzahlung im Regelfall ab?

Der Rückzahlungsbescheid enthält einen Tilgungsplan, in dem angegeben ist, wann die erste Rate fällig wird. Im Regelfall liegt die monatliche Ratenhöhe derzeit bei 130 Euro. Getilgt wird allerdings vierteljährlich; Sie zahlen alle drei Monate 390 Euro. (Stand: November 2020) Sollten die Raten nicht pünktlich gezahlt werden, können zusätzliche Kosten und Zinsen auf Sie zukommen.

Spätestens nach der Zahlung von 77 Monatsraten sind Sie schuldenfrei, selbst wenn Sie nur eine reduzierte Rate zahlen. Es ist egal ob Sie bis dahin tatsächlich die Hälfte des erhaltenen Betrags zurückgezahlt haben oder nicht. Denn 77 x 130 Euro ergeben 10.010 Euro, also den maximalen Rückzahlungsbetrag. Für diejenigen, die schon vor September 2019 erstmals BAföG bekommen haben, gelten noch die vorherigen, etwas anderen Regeln. Sie zahlen maximal 10.000 Euro zurück bei einer monatlichen Regelrate von 105 Euro. Sobald dieser Betrag abgezahlt wurde, erlöschen die Restschulden.

 Soviel zum Regelfall. Es gibt allerdings zahlreiche Ausnahmen, die wir im Folgenden erläutern.

Junges Paar spielt mit Kleinkind auf dem Fußboden
© istock/Rawpixel/2018  Wenn Sie in der Zwischenzeit ein Kind bekommen haben, erhöhen sich die Freibeträge.

Was, wenn ich mir die Raten nicht leisten kann?

Wer netto nur wenig verdient, hat Anspruch auf eine Reduzierung der Rückzahlungsraten bis hin zu einer vollständigen Freistellung.  Es gilt ein Freibetrag von 1.260 Euro netto pro Monat, der Ihnen auf jeden Fall zum Leben bleibt. Liegt Ihr monatliches Nettoeinkommen darunter, können Sie sich von der BAföG-Rückzahlung freistellen lassen.

 Abhängig von der persönlichen Lebenssituation kann die Einkommensgrenze auch höher liegen, denn es gibt weitere Freibeträge. Hinzugerechnet werden können ...

  • 570 Euro pro Kind, das im eigenen Haushalt betreut wird.
  • 630 Euro für Ehe- oder Lebenspartner*innen, solange diese über kein eigenes Einkommen verfügen oder selbst BAföG beziehen.

(Stand: November 2020) 

Liegt Ihr monatliches Einkommen als kinderloser Single knapp über der aktuellen Freigrenze, aber unter 1.390 Euro (= 1.260 Euro Einkommensfreibetrag + 130 Euro Regelrate), können Sie eine reduzierte Rate zahlen. In solchen Fällen wird nur der Betrag fällig, um den Ihr Nettoeinkommen die Freigrenze von 1.260 Euro übersteigt. Und das auch nur, sofern die Rate über 42 Euro liegt. Alles, was darunter ist, wird generell freigestellt.

Junge Frau mit Stift und Taschenrechner in den Händen
© istock/erdikocak/2019  Wenn Sie genau rechnen müssen, um über die Runden zu kommen, kann eine reduzierte BAföG-Rate möglich sein.

Reduzierte Raten oder eine Freistellung müssen beim BVA beantragt  werden. Dabei müssen Sie belegen, dass Ihr Einkommen zu gering für eine Rückzahlung ist – etwa mit einem Gehaltsnachweis. Der Antrag geht direkt online über das BAföG-Rückzahlungsportal des BVA. Hier können auch die dafür erforderlichen Nachweise hochgeladen werden. Das gilt nicht nur direkt zu Beginn der Rückzahlung, sondern auch, wenn inmitten des Rückzahlungszeitraums finanzielle Engpässe auftreten. Beispielsweise wenn Sie arbeitslos werden. Die BAföG-Raten auszusetzen oder zu reduzieren ist meist kein großes Problem, Sie sollten nur unmittelbar handeln.

Die Freistellung gilt in der Regel für ein Jahr; sie muss also jedes Jahr wieder beantragt werden. Ändern sich das Einkommen oder andere Umstände, die für die Freistellung von Bedeutung waren, müssen Sie das BVA umgehend informieren. Zum Beispiel, wenn Ihr*e Partner*in zwischenzeitlich das Studium beendet hat und jetzt selbst Geld verdient.

Aber: Eine Freistellung bedeutet keinen Schuldenerlass, sondern nur eine Verschiebung der Ratenzahlungen nach hinten! 

Wichtig: Eine Freistellung ist nicht mehr möglich, wenn schon Forderungen aufgelaufen sind. Zum Beispiel, weil dem BVA eine Adressänderung nicht mitgeteilt wurde und einige Zeit vergangen ist, bis das Amt Sie ausfindig gemacht hat. Dann können unter bestimmten Umständen die Ansprüche nur gestundet werden. Dafür fallen aber Zinsen an. Und: Wer eine BAföG-Stundung in Anspruch nimmt, kann später nicht mehr auf einen Schuldenerlass nach 20 Jahren hoffen.

Höhere Ratenzahlungen durch Freistellung möglich

Freistellungen über mehrere Jahre können bei Altschuldnern dazu führen, dass die noch offenen BAföG-Schulden nicht innerhalb der verbleibenden Rückzahlungsfrist getilgt werden können. In dem Fall kann die Ratenhöhe auch auf über 130 Euro im Monat ansteigen, wobei die Freibeträge immer berücksichtigt werden müssen. Sind die Schulden am Ende nicht alle getilgt, wird der Rest auf einmal fällig.

Was bringt eine vorzeitige BAföG-Rückzahlung?

Wer über ausreichend Geld verfügt, um sein BAföG auf einmal zurückzuzahlen, der wird mit einem Nachlass belohnt. Ein entsprechendes Angebot finden Sie im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid des BVA. Wenn Ihre Rücklagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht ausreichen, um Ihre Schulden auf einen Schlag zu begleichen, bleibt die Möglichkeit grundsätzlich bis zur endgültigen Tilgung bestehen. Allerdings fällt der Nachlass bei geringerer Restschuld niedriger aus.

Die folgende Übersicht zeigt anhand einiger Beispielbeträge, welchen Unterschied der Rabatt ausmacht. Die derzeit gültige vollständige Nachlasstabelle finden Sie auf der Internetseite des BVA.

Darlehenshöhe NachlassZahlungsbetrag in Euro
1.000 Euro6 % 940 Euro
5.000 Euro13 %4.350 Euro
10.000 Euro21 %7.900 Euro
12.500 Euro24,5 %9.348 Euro
15.000 Euro27,5 %10.875 Euro
20.000 Euro33,5 %13.300 Euro
24.000 Euro38 % 14.880 Euro

Bei einem BAföG-Kredit von 24.000 Euro würde also ein Nachlass von 38 Prozent (= 9.120 Euro) gewährt. Das klingt nach einem guten Deal, ist es aber oft nicht. Denn zahlen müssten Sie in dem Fall noch 14.880 Euro – bleiben Sie dagegen bei Ratenzahlungen, sind es in der Regel höchstens 10.010 Euro. Wer sich mit dem Gedanken einer BAföG-Rückzahlung auf einen Schlag trägt, sollte also genau hinsehen.

Auf der anderen Seite kann es sich manchmal sogar rechnen, einen Kredit aufzunehmen, um die BAföG-Schulden auf einen Schlag zu bezahlen. Natürlich nur, wenn Zinskosten die Ersparnis nicht aufheben.

Junge Frau lehnt sich entspannt auf einer Couch zurück, während sie einen Brief liest
© istock/Igor Vershinsky/2019  Fühlt sich gut an, wenn das Bundesverwaltungsamt die vollständige BAföG-Rückzahlung bestätigt.

Wann können BAföG-Schulden erlassen werden?

Für Studierende, die nach September 2019 zum ersten Mal BAföG bekommen haben, gilt der sogenannte Kooperationserlass. Diese neue Regelung sorgt dafür, dass die verbleibende Restschuld 20 Jahre nach Beginn der Rückzahlungsverpflichtung erlassen wird. Aber nur, wenn Sie sich bis dahin immer an alle Regeln und Auflagen gehalten haben. Konkret heißt das laut BVA:

  • Es dürfen zum Ende des Rückzahlungszeitraumes keine Zahlungsrückstände vorhanden sein.
  • Im Rückzahlungszeitraum ggf. angefallene Mahnkosten wurden von Ihnen mit dem Zahlungsrückstand beglichen.
  • Es wurden während der gesamten Rückzahlungszeit keine Stundungen gewährt.
  • Es wurden keine Anschriftenermittlungskosten erhoben.
  • Es wurden keine Rückstandszinsen erhoben.
  • Es wurden keine Bußgelder erhoben.

Ist nur eine der Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Schuldenerlass abgelehnt und die restliche Darlehenssumme einschließlich möglicher offener Kosten und Zinsen sofort und in einer Zahlung fällig. 

Dann bleibt Ihnen als letzte Möglichkeit einen Antrag auf Härtefallprüfung zu stellen, um doch noch einen Schuldenerlass zu bekommen. Der Härtefallantrag hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn Sie nur geringfügig gegen Ihre Zahlungs- und Mitwirkungspflichten verstoßen haben. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein einziges Mal Ihre Anschrift ermittelt werden musste oder Sie nur kurzzeitig in Zahlungsrückstand geraten sind.

Sind BAföG-Rückzahlungen steuerlich absetzbar?

Sind BAföG-Rückzahlungen steuerlich absetzbar?

Schön wär’s! Absetzen könnten Sie nur die Zinsen; da BAföG aber ein zinsloses Darlehen ist, geht das leider nicht.

Anders sieht es mit einem Studienkredit aus: Die Zinsen dafür können Sie steuerlich geltend machen, die Tilgungsraten aber auch nicht. 

Wenn Sie schon vor September 2019 BAföG bezogen haben, gelten Sie als sogenannter Altschuldner. Diese konnten bis zum 2. März 2020 einen Antrag stellen, damit die neuen Regelungen auch für sie angewendet werden. Ist das nicht geschehen, wird es mit dem Schuldenerlass für Altschuldner deutlich schwieriger. Wer seine BAföG-Schulden nach 20 Jahren noch nicht zurückgezahlt hat, kann einen Aufschub um bis zu weitere zehn Jahre erhalten, wenn das Einkommen unter der Freigrenze liegt.

Die BAföG-Schulden verjähren aber auf keinen Fall. Nach 20 Jahren (beziehungsweise 30 Jahren für Altschuldner mit entsprechender Verlängerung) enden nur die Regelungen nach dem BAföG-Gesetz. Die Schulden werden dann nach den deutlich strengeren Regeln der Bundeshaushaltsordnung (BHO) behandelt, die auch für Steuerschulden gelten. Damit werden dann unter anderem Zinsen fällig.

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