
Zinsen bei der Steuererstattung: Das steckt dahinter

Steuern zahlt wohl niemand gerne. Umso ärgerlicher daher, wenn du zu viel Steuern gezahlt hast und das Finanzamt sie erst nach Jahren erstattet. Immerhin: Auf den überzahlten Betrag gibt es Zinsen – allerdings nicht für die gesamte Zeit, die du warten musstest. Ab wann die Verzinsung greift, wie hoch der Zinssatz ist und wie er berechnet wird, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Warum zahlt das Finanzamt Zinsen?
- Zinsen auf Steuerrückzahlung: Wen kann das betreffen?
- Wann gibt es einen Ausgleich für die Wartezeit?
- Wie werden die Zinsen berechnet?
- Achtung: Zinsen vom Finanzamt sind steuerpflichtig
- FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Auf den Punkt: Zinsen auf Steuererstattung
- Das Finanzamt zahlt 0,15 Prozent Zinsen pro Monat auf den Betrag, den du zurückbekommst.
- Die Zinsen erhältst du ab dem 16. Monat nach dem Jahr, in dem du die Steuern gezahlt hast.
- Die Zinsen, die du bekommst, musst du versteuern.
- Denselben Zinssatz musst du zahlen, wenn du Steuern nachzahlen musst.
Warum zahlt das Finanzamt Zinsen?
Das Finanzamt stellt nach der Bearbeitung deiner Steuererklärung fest, dass du zu viele Steuern gezahlt hast? Bekommst du dieses Geld zurück? Und vielleicht noch einen Ausgleich obendrauf – dafür, dass du es in der Zwischenzeit nicht ausgeben, sparen oder anlegen konntest?
Der Gesetzgeber hat entschieden: Ja. Du bekommst nicht nur das Geld vom Finanzamt zurück, sondern auch Zinsen. Und zwar zu einem festgelegten Zinssatz und nach einer vorgegebenen Berechnungsmethode. Mehr dazu erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Wichtig: Umgekehrt musst du denselben Zinssatz entrichten, wenn du Steuern nachzahlen musst.
Zinsen auf Steuerrückzahlung: Wen kann das betreffen?
Jede Person, die eine Steuererklärung abgibt. Daher spielt für viele Angestellte die Frage nach den Zinsen auf die Steuerrückzahlung keine Rolle. Wer keine zusätzlichen Einkünfte hat, muss nämlich keine Steuererklärung abgeben: Der Arbeitgeber führt die Lohnsteuer automatisch ab und gleicht am Jahresende alles aus. Aber was man nicht muss, kann man ja freiwillig machen – auch eine Steuererklärung abgeben. So eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen – etwa, wenn du im Homeoffice gearbeitet hast. Mehr dazu erfährst du im Artikel „Steuer: Was kann ich absetzen”.
Anders sieht das unter anderem aus bei:
- Selbstständigen und Freiberufler*innen
- Personen, die zusätzliche Einkünfte haben – zum Beispiel aus Vermietung oder Kapitalanlagen
- Paaren, die die Steuerklassen 3/5 oder 4 mit Faktor gewählt haben.
Sie sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben – und können eventuell von den Zinsen auf die Steuererstattung profitieren.

Wann gibt es einen Ausgleich für die Wartezeit?
Wenn eine Steuererklärung für dich Pflicht ist, musst du sie normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Hilft dir eine Steuerberatung oder ein Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Bei einer freiwilligen Steuererklärung hast du sogar bis zu vier Jahre Zeit, um dir eine mögliche Erstattung zu sichern.
Bis die Steuerbescheide fertig sind, kann es allerdings dauern – manchmal sogar Jahre. Gründe sind zum Beispiel langwierige Streitigkeiten vor Finanzgerichten oder schlicht Personalmangel im Finanzamt.
Steht schließlich fest, dass du zu viel gezahlt hast, bekommst du nicht nur dein Geld zurück, sondern auch Zinsen: 0,15 Prozent für jeden Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Verzinsung startet aber nicht sofort, sondern erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem du die Steuer gezahlt hast – und läuft bis zum Datum des Steuerbescheids.
Wieso es sich nicht mehr lohnt, die Steuererklärung spät abzugeben
Früher konnten Steuerzahler*innen kräftig profitieren: Bis 2019 gab es auf Steuererstattungen satte 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Wer mit einer Rückzahlung rechnen konnte, hatte also einen Vorteil, die Steuererklärung möglichst spät einzureichen. Denn so hohe Zinsen gab es fast nirgendwo sonst.
Doch 2021 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Zinssatz realitätsfern und damit verfassungswidrig war. Seitdem gibt es für die Jahre ab 2019 nur noch 1,8 Prozent pro Jahr.
Der Zinssatz wird künftig regelmäßig überprüft – das erste Mal zum 1. Januar 2026.
Wie werden die Zinsen berechnet?
Das ist etwas kompliziert und nicht ganz einfach zu verstehen.
Beispiel:
- Du gibst eine freiwillige Steuererklärung für 2021 erst zum letztmöglichen Zeitpunkt am 31. Dezember 2025 ab.
- Das Finanzamt schickt dir Mitte August 2026 einen Steuerbescheid, dass du 2.000 Euro zu viel Einkommensteuer gezahlt hast.
Dann berechnen sich die Zinsen so:
- Für die ersten 15 Monate nach dem Steuerjahr gibt es keine Zinsen. Das ist die sogenannte Karenzzeit.
- Für die 40 Monate danach (also von April 2023) bis zu dem Monat vor dem Steuerbescheid (also bis Juli 2026) erhältst du je 0,15 Prozent auf die 2.000 Euro. Macht 120 Euro.
Für August 2026 gibt es keine Zinsen, weil nur volle Monate zählen.
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Achtung: Zinsen vom Finanzamt sind steuerpflichtig
Freu dich nicht zu früh: Auch die Zinsen, die du vom Finanzamt erhältst, gelten als Kapitaleinkünfte. Die musst du versteuern. Dafür gibst du sie in deiner nächsten Steuererklärung in der Anlage KAP an – selbst dann, wenn das Finanzamt den verspäteten Steuerbescheid zu verantworten hat.
Die gute Nachricht: Für Kapitaleinkünfte gilt der Sparerpauschbetrag – 1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Paare (Stand: 2025). Hast du diesen Freibetrag noch nicht ausgeschöpft, kannst du ihn für die Erstattungszinsen nutzen. Das musst du in der Steuererklärung entsprechend eintragen.
Liegt der Betrag darüber, wird die sogenannte Kapitalertragsteuer fällig: 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Bei 120 Euro Zinsen bleiben dir nach Abzug etwa 88,35 Euro.
Und es gibt noch einen Pferdefuß: Für das Jahr, in dem du Zinsen auf eine Steuerrückzahlung erhältst, musst du in jedem Fall eine Steuererklärung machen. Denn im Gegensatz zu einer Bank und anderen Finanzdienstleistungen in Deutschland führt das Finanzamt die fälligen Steuern nicht automatisch ab. Wenn sich durch die Steuererklärung herausstellt, dass du aus anderen Gründen vielleicht zusätzlich Steuern nachzahlen musst, können Zinsen vom Finanzamt sogar ein Nachteil sein.
FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Wann zahlt das Finanzamt Zinsen auf Steuerrückzahlungen?
Das Finanzamt zahlt Zinsen, wenn sich nach der Bearbeitung deiner Steuererklärung herausstellt, dass du zu viel Einkommensteuer gezahlt hast und du eine Steuerrückerstattung bekommst. Die Verzinsung beginnt aber erst mit dem 16. Monat nach Ablauf des Steuerjahres und läuft bis zum Datum des Steuerbescheids.
Wie hoch sind die Zinsen auf Steuererstattungen?
Aktuell liegt der Zinssatz bei 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr (Stand: 2025). Gezahlt werden die Zinsen nur für volle Monate ab dem 16. Monat nach Ende des Steuerjahres.
Muss man Zinsen vom Finanzamt versteuern?
Ja, Zinsen auf Steuererstattungen gelten als Kapitaleinkünfte und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Der Sparerpauschbetrag (1.000 Euro für Singles, 2.000 Euro für Verheiratete) kann angerechnet werden. Auf alles darüber hinaus werden 25 Prozent Kapitalertragsteuer fällig plus Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Lohnt es sich, die Steuererklärung spät abzugeben?
Früher ja, denn bis 2019 gab es satte 6 Prozent Zinsen pro Jahr. Heute liegt der Satz nur noch bei 1,8 Prozent. Daher bringt eine verspätete Abgabe keinen großen Vorteil mehr und kann im Gegenteil sogar Nachteile haben.
Muss ich wegen Zinsen vom Finanzamt zwingend eine Steuererklärung abgeben?
Ja. Sobald du Zinsen auf eine Steuererstattung erhältst, musst du für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Denn anders als bei Geldanlagen bei deutschen Banken und Finanzdienstleistungen, führt das Finanzamt die Steuern auf die Zinsen nicht automatisch ab.
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