Eine Frau betritt eine hell erleuchtete Kirche
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Berechnung der Kirchensteuer – für Angestellte und Rentner

Anna Ramm
von Anna Ramm, 30.06.2026

Kirchensteuer: Für die einen gehört sie selbstverständlich dazu, für die anderen ist sie ein echter Kostenfaktor. Aber wer muss sie eigentlich zahlen, wie hoch fällt sie aus – und wie kannst du dir einen Teil des Geldes vom Finanzamt zurückholen? Der KlarMacher hat die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Kirchensteuer berechnen

  • Kirchensteuerpflichtig sind in Deutschland Mitglieder von evangelischen, römisch-katholischen und jüdischen Gemeinden.
  • Die Höhe der Kirchensteuer beträgt acht oder neun Prozent der Einkommensteuer, je nach Bundesland.
  • Du kannst die Kirchensteuer von der Steuer absetzen und damit einen Teil des Geldes zurückbekommen.
  • Auch auf Kapitalerträge wie Dividenden wird die Kirchensteuer fällig.
  • Neben der Kirchensteuer gibt es noch das Kirchgeld.
  • Es gibt Fälle, in denen sich die Höhe der Kirchensteuer begrenzen lässt, zum Beispiel bei Spitzenverdiener*innen oder bei einer Abfindung. 

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Berechnung der Kirchensteuer hängt maßgeblich von zwei Punkten ab:

Warum der Wohnort wichtig ist? Weil die Kirchensteuer je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommensteuer beträgt. In Bayern und Baden-Württemberg liegt die Kirchensteuer bei acht Prozent, in allen anderen Bundesländern sind es neun.

Wie hoch deine eigene Kirchensteuer ist, kannst du mit einem Online-Steuerrechner leicht herausfinden. Du musst dich aber gar nicht selbst um die Berechnung kümmern. Bei Angestellten geht die Kirchensteuer ebenso wie die Einkommensteuer automatisch von ihrem Lohn ab. Bei Selbstständigen berechnet sie das Finanzamt

Kirchensteuer auf Kapitalerträge

Wenn du Kapitalerträge erzielst (zum Beispiel, weil du Aktien verkaufst oder Dividenden aus ETF-Anteilen einstreichst), dann werden auf diese Gewinne pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig – und auch Kirchensteuer. Die Berechnung der Kirchensteuer ist hier etwas komplizierter. Unterm Strich zahlst du in Bayern und Baden-Württemberg als Kirchensteuerpflichtige*r insgesamt 27,82 Prozent Steuern auf Kapitalerträge und in den anderen Bundesländern 27,99 Prozent.

Wie bei der Abgeltungssteuer berechnet die Bank, bei der du dein Depot hast, die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisch und führt sie direkt für dich ab. Immerhin: Wenn deine Gewinne unter dem Sparerpauschbetrag liegen, werden weder Abgeltungs- noch Kirchensteuer fällig. Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, musst du allerdings einen Freistellungsauftrag stellen. 

Wer zahlt überhaupt Kirchensteuer?

Kirchensteuer zahlen in Deutschland nicht bloß Katholik*innen und Protestant*innen. Laut Gesetz darf jede „Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft“ Kirchensteuer erheben, die als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt ist. Das gilt in Deutschland für die katholischen und evangelischen Kirchen, aber zum Beispiel auch für jüdische Kultusgemeinden. Andere Religionsgemeinschaften wie zum Beispiel die orthodoxen Kirchen dürften zwar Kirchensteuer erheben, verzichten aber darauf.  

Trotzdem werden nicht alle kirchensteuerpflichtigen Gläubigen zur Kasse gebeten. Aus der Berechnungsgrundlage der Einkommensteuer lässt sich nämlich direkt ableiten, ab wann du als Kirchenmitglied Kirchensteuer entrichten musst: sobald du Einkommensteuer bezahlst. Liegt dein Einkommen zum Beispiel unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (Stand: 2026), zahlst du keine Einkommensteuer – und damit auch keine Kirchensteuer. Wenn du einen Kinderfreibetrag in Anspruch nimmst, reduziert das deine Kirchensteuer zusätzlich.  

Somit gilt auch für Rentner*innen, die Mitglied in der Kirche sind: Sie zahlen nur dann Kirchensteuer, wenn sie auch Einkommensteuer bezahlen. Mehr über Steuern auf die Rente liest du in unserem Ratgeber: „Steuern auf die Rente: Bleibt noch genug für eine Extrarunde?“.

Auch Rentner*innen zahlen Kirchensteuer – sofern sie Einkommenssteuer zahlen.
© istock/Rawpixel/2018  Auch Rentner*innen zahlen Kirchensteuer – sofern sie Einkommenssteuer zahlen.

Kirchensteuer absetzen

Die Kirchensteuer wird automatisch von deinem Lohn abgezogen. Doch das Geld ist nicht ganz weg. Du kannst dir zumindest einen Teil davon wieder zurückholen. Denn du kannst die Kirchensteuer von der Steuer absetzen.  

Dafür musst du allerdings eine Einkommensteuererklärung machen und die gezahlte Kirchensteuer in der Anlage Sonderausgaben eintragen. Tipp: Machst du deine Steuererklärung über ELSTER und nutzt die Autofill-Funktion, wird deine gezahlte Krirchensteuer automatisch in den betreffenden Zeilen eingetragen. Das heißt, dass die Angaben aus deiner elektronischen Lohnsteuerbescheinigung direkt in ELSTER eingetragen werden, inklusive der Kirchensteuer.

Wichtig: Absetzen kannst du nur die Kirchensteuer, die auf deine Einkommensteuer angefallen ist. Wenn du Kirchensteuer auf Kapitalerträge bezahlt hast (siehe Infobox), kannst du diese Summe nicht absetzen.

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Was ist das Kirchgeld?

Neben der Kirchensteuer gibt es noch eine weitere Abgabe an die Kirche – das sogenannte Kirchgeld. Es fließt direkt an die jeweilige Kirchengemeinde, weshalb es auch als Gemeinde-Kirchensteuer oder Ortskirchensteuer bezeichnet wird.

Es gibt zwei Varianten des Kirchgelds:

  • das allgemeine Kirchgeld und
  • das besondere Kirchgeld.

Allgemeines Kirchgeld

Das allgemeine Kirchgeld wird zusätzlich zur Kirchensteuer erhoben. Die Höhe richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es kann bis zu 120 Euro im Jahr betragen.

Allerdings muss nicht jedes Kirchenmitglied dieses Kirchgeld bezahlen. Ob du betroffen bist, hängt davon ab, in welchem Bundesland zu wohnst, in welcher Kirchengemeinde du bist und welcher Religion du angehörst. Je nachdem ist das Kirchgeld mal Pflicht, mal nicht. Ob du Kirchgeld zahlen musst, erfährst du von deiner Gemeinde.

Besonderes Kirchgeld

Dieses betrifft nur Ehepaare, bei denen eine Person Mitglied in der Kirche ist und die andere nicht. Offiziell nennt man das eine „glaubensverschiedene Ehe“.  

Das besondere Kirchgeld soll verhindern, dass die Kirchengemeinde leer ausgeht, wenn bei dem Ehepaar keine Kirchensteuer fällig wird. Das könnte zum Beispiel passieren, wenn das Kirchenmitglied so wenig verdient, dass es keine Kirchensteuer zahlen muss – und das Nicht-Kirchenmitglied zahlt ohnehin keine Kirchensteuer. Dann schaut das Finanzamt auf das gemeinsame Einkommen des Ehepaars. Es berechnet daraus zum einen die Kirchensteuer, die bei so einem Einkommen fällig würde. Und zum anderen das besondere Kirchgeld. Gezahlt wird der höhere der beiden Beträge.

Allerdings: Wie beim allgemeinen Kirchgeld ist es auch beim besonderen Kirchgeld in der Praxis etwas komplizierter. Zum einen greift die Regel nur, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  • Das Ehepaar ist steuerlich gemeinsam veranlagt.
  • Das gemeinsame Einkommen beträgt mehr als 50.000 Euro (Stand: 2026).
  • Das Kirchenmitglied steuert weniger als 35 Prozent des Gesamteinkommens bei.

Zum anderen hängt es davon ab, wo das glaubensverschiedene Ehepaar wohnt und um welche Konfession es geht. Ob und wie viel Kirchgeld für dich fällig wird, erfragst du wegen der vielen Bedingungen und Ausnahmeregelungen am besten bei deiner Kirchengemeinde oder beim Finanzamt.

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© hessenschau 

Kirchensteuer einsparen

Wer viel Geld verdient, zahlt auch eine recht hohe Kirchensteuer. Deswegen gibt es für Spitzenverdiener*innen in den meisten Bundesländern eine Kappung. Dann werden nicht mehr acht oder neun Prozent der Einkommensteuer angesetzt, sondern ein fester, niedrigerer Prozentsatz auf das gesamte Einkommen. Wie hoch dieser „Kappungssatz“ ist, hängt vom Bundesland ab – er liegt zwischen 2,75 und 4 Prozent.

In Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland musst du diese Kappung deiner Kirchensteuer selbst beantragen und dein Einkommen mit deinem Steuerbescheid nachweisen. In allen anderen Bundesländern berechnet das Finanzamt die günstigere Kirchensteuer automatisch, sofern du entsprechend verdienst. Eine Ausnahme ist Bayern: Hier gibt es keinen Kappungssatz. Kirchensteuerpflichtige Spitzenverdiener*innen können aber einen teilweisen Erlass bei ihrer Kirche beantragen.

Eine weitere Möglichkeit des Teilerlasses der Kirchensteuer besteht bei einer Abfindung. Auf diese einmalige Zahlung wäre meist eine entsprechend hohe Summe Kirchensteuer fällig. Deswegen ist es möglich, bei deiner Kirche oder dem Kirchensteueramt formlos einen Teilerlass von 50 Prozent der Kirchensteuer zu beantragen. In der Praxis wird dieser Teilerlass häufig gewährt, aber die Kirchen sind nicht dazu verpflichtet.

Ansonsten gilt: Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt Kirchensteuer. Du kannst zwar einen Teil vom Finanzamt wiederbekommen (siehe oben), aber der einzige Weg, die Kirchensteuer komplett einzusparen, wäre, aus der Kirche auszutreten. Dafür musst du ein Formular ausfüllen und je nach Wohnort beim Standesamt oder Amtsgericht abgeben. Manchmal fällt dafür eine Gebühr zwischen 25 und 100 Euro an. Die Entscheidung, ob du in der Kirche bleibst oder nicht, sollte allerdings nicht allein wegen der Kirchensteuer getroffen werden. 

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei acht, in allen anderen Bundesländern bei neun Prozent.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, zum Beispiel der katholischen oder evangelischen Kirche. Voraussetzung ist allerdings, dass sie Einkommensteuer zahlen. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, muss in der Regel keine Kirchensteuer zahlen.

Muss man auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen?

Ja. Auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Gewinne aus Aktien und ETFs fällt zusätzlich zur Abgeltungsteuer auch Kirchensteuer an. Die Bank führt diese Steuer automatisch ans Finanzamt ab. Liegen die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag, fällt keine Kirchensteuer an – vorausgesetzt es wurde ein Freistellungsauftrag gestellt.

Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja. Die gezahlte Kirchensteuer auf Einkommen kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist allerdings nicht steuerlich absetzbar.

Wie kann man Kirchensteuer sparen?

Spitzenverdiener*innen profitieren in vielen Bundesländern von einer sogenannten Kappung der Kirchensteuer. Außerdem kann bei hohen Abfindungen häufig ein teilweiser Erlass beantragt werden. Komplett vermeiden lässt sich die Kirchensteuer nur durch einen Kirchenaustritt.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare mit gemeinsamem Einkommen, bei denen nur eine Person kirchensteuerpflichtig ist. Es kann in manchen Bundesländern erhoben werden, wenn das gemeinsame Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet und die kirchensteuerpflichtige Person nur wenig zum Haushaltseinkommen beiträgt.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Wie hoch ist die Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer beträgt in Deutschland je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommensteuer. In Bayern und Baden-Württemberg liegt sie bei acht, in allen anderen Bundesländern bei neun Prozent.

Wer muss Kirchensteuer zahlen?

Kirchensteuer zahlen Mitglieder bestimmter Religionsgemeinschaften, zum Beispiel der katholischen oder evangelischen Kirche. Voraussetzung ist allerdings, dass sie Einkommensteuer zahlen. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, muss in der Regel keine Kirchensteuer zahlen.

Muss man auf Kapitalerträge Kirchensteuer zahlen?

Ja. Auf Kapitalerträge wie Dividenden oder Gewinne aus Aktien und ETFs fällt zusätzlich zur Abgeltungsteuer auch Kirchensteuer an. Die Bank führt diese Steuer automatisch ans Finanzamt ab. Liegen die Erträge unter dem Sparerpauschbetrag, fällt keine Kirchensteuer an – vorausgesetzt es wurde ein Freistellungsauftrag gestellt.

Kann man die Kirchensteuer von der Steuer absetzen?

Ja. Die gezahlte Kirchensteuer auf Einkommen kann als Sonderausgabe in der Steuererklärung angegeben werden. Dadurch reduziert sich das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer auf Kapitalerträge ist allerdings nicht steuerlich absetzbar.

Wie kann man Kirchensteuer sparen?

Spitzenverdiener*innen profitieren in vielen Bundesländern von einer sogenannten Kappung der Kirchensteuer. Außerdem kann bei hohen Abfindungen häufig ein teilweiser Erlass beantragt werden. Komplett vermeiden lässt sich die Kirchensteuer nur durch einen Kirchenaustritt.

Was ist das besondere Kirchgeld?

Das besondere Kirchgeld betrifft Ehepaare mit gemeinsamem Einkommen, bei denen nur eine Person kirchensteuerpflichtig ist. Es kann in manchen Bundesländern erhoben werden, wenn das gemeinsame Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet und die kirchensteuerpflichtige Person nur wenig zum Haushaltseinkommen beiträgt.