Sabbatical: Welche Versicherungen brauche ich?
Davon träumen viele: Für ein paar Monate oder länger den gewohnten Trott hinter sich lassen und das machen, was man immer schon mal machen wollte. Die lang geplante Weltreise antreten, ein vernachlässigtes Hobby wiederbeleben. Oder einfach mal Zeit für die Familie haben. Egal, wofür Sie eine Auszeit nutzen möchten: Ein Sabbatical-Jahr macht’s möglich. Warum Sie so eine Auszeit gut planen sollten, erklären wir hier.
Themen in diesem Artikel
- Sabbatical-Modelle: Diese Möglichkeiten haben Sie
- Unbezahlter Urlaub oder Kündigung: Das müssen Sie beachten
- Sonstige Versicherungen: Wägen Sie ab
Auf den Punkt
- Für ein Sabbatical-Jahr gibt es verschiedene Modelle.
- Bei einigen Modellen bekommen Sie Gehalt und sind sozialversichert.
- Bei anderen Modellen bekommen Sie kein Geld und müssen sich selbst versichern.
Sabbatical-Modelle: Diese Möglichkeiten haben Sie
Was genau ist ein Sabbatical eigentlich? Ein Sabbatical oder auch Sabbatjahr ist eine berufliche Auszeit, die Arbeitnehmer*innen nach eigenem Ermessen gestalten können.
Für Beamt*innen und Angestellte im Öffentlichen Dienst ist diese Art Sonderurlaub gesetzlich geregelt. Andere Beschäftigte besitzen keinen rechtlichen Anspruch darauf. Allerdings stehen inzwischen viele Unternehmen dem Wunsch nach einem Sabbatical aufgeschlossen gegenüber und haben entsprechende Tarifverträge unterzeichnet oder Betriebsvereinbarungen getroffen. Eine Nachfrage in Ihrem Betrieb bringt Klarheit.
Es gibt mehrere Sabbatical-Modelle, die sich vor allem hinsichtlich Gehalt und Sozialversicherung unterscheiden.
Teilzeitmodell oder Sabbatical durch Lohnverzicht
Bei diesem Modell sind Sie in Vollzeit beschäftigt, erhalten aber statt eines kompletten Gehalts nur einen vorab vereinbarten Teil davon. Den Rest sparen Sie für den Sonderurlaub an.
Beispiel: Während der Ansparphase arbeiten Sie 40 Stunden pro Woche, bekommen aber lediglich das Geld für 30 Stunden. Das Gehalt für die restlichen zehn Stunden sammeln Sie an. So können Sie nach drei Jahren ein ganzes Sabbatjahr (Freistellungsphase) bei gleichbleibendem Gehalt von 75 Prozent einlegen.
Vorteile: Bei diesem Modell erhalten Sie durchgängig ein Gehalt. Genauso zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin je die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge, einschließlich Kranken- und Rentenversicherung.
Nachteile: Sie müssen während der Anspar- und Freistellungsphase mit weniger Gehalt auskommen.
Arbeitszeit- oder Zeitwertkonto
Dies sind streng genommen zwei verschiedene Varianten, die aber sehr ähnlich funktionieren. Sie werden derzeit am häufigsten genutzt. Beim Arbeitszeitkonto sammeln Sie Überstunden und nicht genommene Urlaubstage und häufen damit ein Zeitguthaben für die geplante längere Auszeit an.
Auf einem Zeitwertkonto können Sie sich zusätzlich Gehaltsbestandteile wie Weihnachtsgeld, Tantiemen oder Bonuszahlungen in Zeitguthaben umrechnen lassen.
Das angesparte Zeitguthaben nutzen Sie für Ihr Sabbatical – bei vollem Gehalt.
Vorteile: Das Ansparen ist sehr flexibel möglich. Sie erhalten durchgängig Ihr ganzes Gehalt und bleiben sozialversichert; die Beiträge zahlen Sie und Ihr Arbeitgeber weiterhin hälftig.
Nachteile: keine
Unbezahlter Sonderurlaub
Ihr Unternehmen bietet keines der vorgenannten Modelle an? Dann können Sie versuchen, für ein Sabbatical mit Ihrem Arbeitgeber zumindest unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.
Vorteile: Ihr Arbeitsverhältnis bleibt unverändert bestehen. Sie haben einen Anspruch auf Rückkehr und auch an Ihrem Kündigungsschutz ändert sich nichts.
Nachteile: Ihre Sozialversicherungsbeiträge zahlt Ihr Arbeitgeber bei unbezahltem Sonderurlaub nur bis zu vier Wochen, danach müssen Sie sich selbst darum kümmern. Gehalt bekommen Sie während des Sabbaticals nicht.
Kündigung
Letzte und schlechteste Möglichkeit, wenn Ihr Arbeitgeber nicht zu einem Entgegenkommen bereit ist: Sie kündigen.
Vorteile: Keine
Nachteile: Kein Gehalt, keine Sozialversicherung, keine Sicherheit durch ein weiterhin bestehendes Arbeitsverhältnis. Sie können sich arbeitslos melden. Allerdings werden Sie bei eigener Kündigung in der Regel für drei Monate gesperrt, bekommen also in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld. Und: Sie müssen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, eine lange Reise ist also nicht drin.
Urlaubsanspruch bleibt auch im Sabbatical-Jahr
Solange Ihr Arbeitsverhältnis besteht, haben Sie auch Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 24 Werktagen. Wenn Sie also eine einjährige Auszeit nehmen, können Sie diese Zeit noch einmal dranhängen.
Der Grund: Der gesetzliche Urlaubsanspruch ist eine gesetzliche Verpflichtung und nicht etwa eine Gegenleistung des Arbeitgebers für Ihre erbrachte Arbeitsleistung!
Unbezahlter Urlaub oder Kündigung: Das müssen Sie beachten
Wenn Ihr Arbeitgeber kein Sabbatical-Modell anbietet, bleiben Ihnen die Optionen unbezahlter Urlaub oder Kündigung. Was bedeutet das für Ihre Sozialversicherungen?
Krankenversicherung
Eine Krankenversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, deshalb besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht. Diese gilt auch während eines Sabbaticals! Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als vier Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Und damit weder eine Kranken- noch eine Pflegeversicherung. Im Klartext: Sie müssen sich freiwillig kranken- und pflegeversichern und die Beiträge selbst zahlen. Und das gilt natürlich erst recht, wenn Sie kündigen. Der Mindestbeitrag ist immer fällig, auch wenn Sie kein oder nur ein geringes Einkommen beziehen. Er liegt derzeit je nach Krankenversicherung bei rund 160 Euro monatlich zuzüglich Pflegeversicherung von rund 40 Euro (Stand 2022).
Achtung für den Fall, dass Sie Ihr Sabbatical in einem Land außerhalb der EU verbringen wollen: Hat das kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland, kommt Ihre gesetzliche Krankenversicherung dort nicht für Behandlungen auf! Sie benötigen stattdessen eine Auslandskrankenversicherung, bei längeren Auslandsaufenthalten eine spezielle Langzeit-Police. In beiden Fällen sollte der Rücktransport im Krankheitsfall enthalten sein.
Rentenversicherung
Ähnlich sieht es bei der Rentenversicherung aus: Bei einem Sabbatical mit unbezahltem Sonderurlaub von mehr als einem Monat oder nach Kündigung sind Sie auf sich selbst gestellt. Aber: Im Gegensatz zur Krankenversicherung besteht hier keine Versicherungspflicht. Sie können die Rentenversicherung also für die Dauer Ihrer Auszeit ruhen lassen. Allerdings fehlen Ihnen dann möglicherweise wichtige Beitragszeiten für Ihre spätere Rente. Deshalb kann es ratsam sein, den Mindestbeitrag von derzeit 83,70 Euro (Stand Februar 2022) im Monat freiwillig selbst zu zahlen.
Arbeitslosenversicherung
Auch die Arbeitslosenversicherung zahlt Ihr Arbeitgeber bei unbezahltem Sonderurlaub noch einen Monat lang weiter. Danach nicht mehr. Eine freiwillige Versicherung ist bei der Arbeitslosenversicherung nicht möglich.
Sonstige Versicherungen: Wägen Sie ab
Was passiert bei einer längeren Auszeit vom Job mit anderen laufenden Versicherungen? Hier gilt es abzuwägen: behalten, ruhen lassen oder kündigen?
- Eine private Haftpflichtversicherung sollten Sie unbedingt behalten. Sie gilt in der Regel weltweit und kann überall im Ernstfall sehr hilfreich sein.
- Die Hausratversicherung sollten Sie ebenfalls behalten. Es sei denn, Sie lösen Ihren Haushalt während Ihres Sabbaticals komplett auf.
- Auch eine Lebensversicherung sollten Sie behalten, denn eine Kündigung wäre verlustreich. Gegebenenfalls, zum Beispiel bei finanziellen Engpässen, können Sie sie beitragsfrei stellen.
- Wenn Sie Ihr Auto nicht benötigen und abmelden, sollten Sie auch die Kfz-Versicherung ruhen lassen. Denken Sie daran, dass Ihr abgemeldetes Auto dann auf privatem Grund abgestellt werden muss. Auf der Straße dürfen Sie es nicht mehr parken.
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