Fahrrad steuerlich absetzen: Nicht nur Sprit, sondern auch Geld sparen!
| Angestellte privates Fahrrad | ||
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | Werbungskosten | Dienstreisepauschale |
| Einfacher Weg zur Arbeit mit 38 Cent pro Kilometer | Kosten für dienstlich veranlasste Fahrten sind anteilig (privat/beruflich) absetzbar | Zulassungspflichtige S-Pedelecs (Kraftfahrzeuge) 20 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer |
| Grundlage sind die jährlichen Gesamtkosten (anteiliger Kaufpreis, Wartung und Reparatur, ...) | Gilt nicht für normale Fahrräder und nicht motorisierte E-Bikes | |
| Angestellte/Arbeitgeber Dienstfahrrad | ||
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | Steuerbefreiung | Dienstreisepauschale |
| Weg zur Arbeit (30 bis 38 Cent pro Kilometer) | Dienstfahrrad ist kein geldwerter Vorteil, wenn
| Zulassungspflichtige S-Pedelecs 20 Cent pro dienstlich gefahrenen Kilometer |
| Steuerersparnis | Gilt nicht für normale Fahrräder und nicht motorisierte E-Bikes | |
| Keine Steuern und Sozialabgaben bei Nutzungsüberlassung | ||
| Selbstständige/Freiberufler*innen Betriebsfahrrad | ||
|---|---|---|
| Entfernungspauschale | Betriebskosten | Mehrwertsteuerabzug |
| Einfacher Weg zur Arbeit mit 38 Cent pro Kilometer | Anteilig, bei mindestens 10-prozentiger betrieblicher Nutzung | Bei umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen |
| Vollständig, bei mindestens 50-prozentiger betrieblicher Nutzung | ||
Du hast ein Dienstfahrrad?
Nicht nur die Deutsche Post, sondern auch andere Unternehmen stellen ihren Beschäftigten ein Dienstfahrrad zur Verfügung. Alle seit 2019 angeschafften Dienstfahrräder sind von der Steuer befreit. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahr 2030. Allerdings nur, wenn du das Fahrrad zusätzlich zum Lohn gestellt bekommst. Diese sogenannte Nutzungsüberlassung wird durch einen nachträglichen Eintrag in deinem Arbeitsvertrag geregelt.
Solange das Fahrrad Firmeneigentum bleibt, zahlst du nichts ans Finanzamt. Im Gegensatz zum Dienstwagen fallen für dich auch bei privater Nutzung deines Dienstfahrrads keine Steuern für den geldwerten Vorteil an. Es gibt hier zwei Sonderfälle:
- Sollte deine Firma ein E-Bike als Eigentum auf dich übertragen, wird es als geldwerter Vorteil über deinen Lohn verrechnet. Dann werden Steuern fällig. Aber vergünstigt, wie bei einem Elektro-Dienstwagen. Für einen normalen Dienstwagen zahlst du ein Prozent des Bruttolistenpreises (Preisempfehlung des Herstellers) als Steuern. Für das Fahrrad nur 0,25 Prozent.
- Auch für ein S-Pedelec, das du zusätzlich zum Gehalt bekommst oder das als Eigentum auf dich übertragen wird, zahlst du Steuern. Dabei gelten die gleichen Regeln wie bei einem Elektro-Dienstwagen: Du zahlst monatlich nur 0,25 Prozent vom Bruttolistenpreis als Steuern. Mehr dazu liest du im Artikel „Geldwerter Vorteil: Was ist das? Was muss man versteuern?”.
In beiden Fällen musst du dich nicht um die Versteuerung kümmern. Das übernimmt dein Arbeitgeber für dich. Heißt: Es läuft alles automatisch über deine Gehaltsabrechnung.
Dein Betrieb hat eine Ladestation für E-Bikes? Das Aufladen gilt nicht als geldwerter Vorteil und ist somit (lohn-)steuerfrei.
Erklärvideo: Geldwerter Vorteil
Wie können Freiberufler*innen & Co. Fahrräder steuerlich absetzen?
Selbstständige können ihr Fahrrad als Betriebsfahrrad von der Steuer absetzen. Aber nur, wenn sie es zu mindestens zehn Prozent beruflich nutzen. Sonst gelten dieselben Bedingungen wie für die Privatpersonen, die mit ihrem Fahrrad zur Arbeit fahren (siehe oben).
Anders als bei der privaten Nutzung vom Betriebsauto fallen für die private Nutzung vom Betriebsfahrrad keine Steuern für den geldwerten Vorteil an. Doch das Finanzamt kann Nachweise für die berufliche Nutzung (Fahrtenbuch oder Kund*innenrechnungen) verlangen. Auch hier gibt es wieder eine Ausnahme für motorisierte Fahrräder mit mehr als 25 km/h: Hier sind für den privaten Nutzungsanteil 0,25 Prozent der gesamten Kosten als geldwerter Vorteil anzusetzen. Und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort noch einmal 0,03 Prozent.
Du nutzt das Fahrrad überwiegend beruflich (50 Prozent plus)? Dann wird es automatisch zum Betriebsvermögen gezählt, und du kannst alle Rechnungen rund ums Fahrrad beim Finanzamt einreichen. Laufende Kosten wie Versicherung, Reparatur, Wartung, Ersatzteile und Zubehör sind dann Betriebsausgaben. Aber: Solltest du das Fahrrad verkaufen, ist der Erlös eine Betriebseinnahme und du müsstest den Gewinn versteuern.
Für die Anschaffungskosten gelten folgende Regelungen:
- Fahrräder bis 1.000 Euro (bis 2022: 800 Euro) können sofort als „geringwertiges Wirtschaftsgut” abgesetzt werden.
- Teurere Räder werden auf die Nutzungsdauer – meistens sieben Jahre – verteilt abgeschrieben. Das Fahrrad ist dann in der Steuererklärung eine „Privateinlage”.
Und wie ist es beim Fahrradleasing? Dann gelten die gleichen Regeln, aber die Abrechnung wird einfacher: Du setzt einfach die Leasingraten und laufende Kosten als Betriebsausgaben an.
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer*innen können alle nachweisbaren Kosten rund ums Fahrrad von der Vorsteuer abziehen. Das heißt: Sie sparen die Mehrwertsteuer vom Kauf- oder Dienstleistungspreis.
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FAQ: Häufige Fragen und Antworten
Kann ich mein privates Fahrrad von der Steuer absetzen?
Ja. Wenn du mit deinem privaten Fahrrad zur Arbeit fährst, kannst du die Strecke über die Entfernungspauschale absetzen. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel und 38 Cent pro Kilometer (Stand 2026), bereits ab dem ersten Kilometer des kürzesten Arbeitswegs.
Ist ein Dienstfahrrad steuerfrei?
Ein Dienstfahrrad ist steuerfrei, wenn es dir zusätzlich zum Gehalt überlassen wird und im Eigentum des Arbeitgebers bleibt. Das gilt auch bei privater Nutzung. Steuerfrei sind normale Fahrräder und nicht zulassungspflichtige E-Bikes bis 25 km/h, aktuell befristet bis 2030.
Können Selbstständige und Freiberufler*innen ein Fahrrad steuerlich absetzen?
Ja. Wird das Fahrrad mindestens 10 Prozent beruflich genutzt, sind anteilige Kosten absetzbar. Ab 50 Prozent beruflicher Nutzung zählt es zum Betriebsvermögen, und alle laufenden Kosten sind Betriebsausgaben. Anschaffungskosten bis 1.000 Euro können als geringwertige Wirtschaftsgüter abgeschrieben werden.
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