Der Hund ist der beste Freund des Menschen, heißt es. Und immer mehr Menschen zählen sich zu den glücklichen Hundehalter*innen. Die beliebten Fellnasen kosten aber auch eine Stange Geld, unter anderem Hundesteuer. Warum eigentlich? Und ab welchem Alter ist Ihr Hund steuerpflichtig? Ist die Hundesteuer auch steuerlich absetzbar? Diese und noch mehr Fragen rund um die Steuer für den Hund beantworten die KlarMacher für Sie.
Hundesteuer ist keine Luxussteuer, sondern eine örtliche Aufwandsteuer.
Die Kosten für die Hundesteuer fallen von Ort zu Ort unterschiedlich hoch aus: von null Euro bis 255 Euro pro Jahr für den ersten Hund – und bis zu 1.600 Euro für einen Listenhund.
Die Steuern für Zweit- und Dritthunde sowie Listenhunde sind oft höher.
Manche Hundehalter*innen können die Hundesteuer steuerlich absetzen oder sich davon befreien lassen.
Die An- oder Abmeldung der Hundesteuer erfolgt in der Regel über das Finanzamt.
Warum gibt es Hundesteuer überhaupt – und keine Katzensteuer?
Berechtigt ist die Frage ja durchaus. Der Staat zumindest profitiert von den Abgaben für Hunde: 2020 vermeldete das Statistische Bundesamt Rekordeinnahmen von 380 Millionen Euro. Tendenz steigend!
Genau genommen profitieren die öffentlichen Kassen des jeweiligen Landkreises. Denn die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Und gehört wie auch die Real- und Verbrauchssteuern zu den Gemeindesteuern. Das heißt: Es handelt sich um örtliche Steuereinnahmen, die die Gemeinden verwalten. Andere Gemeindesteuern sind zum Beispiel Vergnügungs-, Jagd-, Zweitwohnungs-, Schankerlaubnis- und Getränkesteuern. Keine Gemeinde ist verpflichtet, Hundesteuer zu erheben, doch bis auf wenige Ausnahmen verzichtet kaum eine Kommune auf diese Einnahmequelle.
So weit, so gut. Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, muss es nun heißen: Warum erheben nahezu alle Gemeinden Hundesteuer, aber keine Katzensteuer? Die Antwort liegt in der Geschichte der Hundesteuer: Die ersten offiziellen Hundesteuern wurden im 19. Jahrhundert erhoben. Sie gehörten zu den Kategorien Nutzungsgebühren und Luxussteuern.
Bayern erhob ab 1876 die Nutzungsgebühr für Hunde aus polizeilichen Gründen. Preußen führte bereits 1810 die Hundesteuer ein – allerdings als Luxussteuer. Der Hintergedanke: Wer genug Geld für einen Hund und dessen Versorgung hat, kann auch mehr Steuern zahlen. Katzen hingegen dienten der Ratten- und Mäusebekämpfung und versorgten sich damit selbst. Deswegen betrachtete man sie nicht als Luxusgüter wie Hunde. Zwar zählen die Steuern für Hunde seit 1949 deutschlandweit zur Gemeindesteuer, doch bis heute wird die Hundesteuer noch oft fälschlicherweise als Luxussteuer bezeichnet.
Natürlich hat sich die Situation mittlerweile verändert: Heute leisten Katzen den Menschen in erster Linie Gesellschaft. Tatsächlich gab es bereits mancherorts Diskussionen über die Einführung der Katzensteuer. Doch bis heute kam es noch nicht zur Umsetzung der Vorschläge. (Stand: März 2022)
Eben weil die Hundesteuer eine Sache der Gemeinde ist, fallen die Kosten regional unterschiedlich hoch aus: von 1 Euro in Ettal in Bayern bis zu 255 Euro auf Helgoland für den ersten Hund. Wie oben bereits erwähnt, gibt es nur wenige Gemeinden in Deutschland, die gar keine Hundesteuer erheben. In kleineren Orten sind die Hundesteuersätze aber oft niedriger als in größeren Städten. Beispiel: Im beschaulichen Rödelsee in Bayern beträgt die Hundesteuer für einen Hund nur 25 Euro pro Jahr und in Mainz 190 Euro.
Ein, zwei, drei Hunde – eine Steuermarke?
Nein, jeder Hund braucht eine eigene Steuermarke. Dazu kommt: In manchen Orten ist die Steuer für Zweit- und Dritthunde höher als für den Ersthund. Warum ist das so? Neben den finanziellen Einnahmen dient die Hundesteuer auch der Begrenzung der Hundeanzahl. So zahlen Sie zum Beispiel in Heidelberg für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, aber für jeden weiteren Hund schon das Doppelte – 216 Euro.
Kleiner Hund – keine Steuer?
Nein, die Gewichtsklasse spielt bei der Besteuerung keine Rolle, aber unter Umständen die Hunderasse: Manche Kommunen verlangen für Listenhunde – das sind Hunde, die auf der Liste der gefährlichen Rassen stehen – deutlich mehr von den Halter*innen. In Hamburg zahlen Sie beispielsweise für einen Listenhund 600 Euro. Für einen Hund, der nicht auf der Liste steht, zahlen Sie dort nur 90 Euro pro Jahr. Welche Hunde auf der Liste stehen, ist wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden. Oft sind es dennoch dieselben oder Rassen mit ähnlicher Abstammung. In Hamburg stehen folgende Rassen auf der Liste:
Pitbull Terrier
American Staffordshire Terrier
Staffordshire Bullterrier
Bullterrier, Bullmastiff
Dogo Argentino
Dogue de Bordeaux
Fila Brasileiro
Kangal
Kaukasischer Owtscharka
Mastiff
Mastín Español
Mastino Napoletano
Rottweiler
Mischlinge mit den in der Liste genannten Rassen
Steuererlass: Hunde adoptieren statt kaufen
Andere Städte wiederum unterscheiden bei der Besteuerung nicht Rasse, sondern nach der Herkunft des Hundes. Es gibt Städte wie Berlin, die die Adoption von Hunden aus dem Tierschutz steuerlich begünstigen. Hunde aus Tierheimen – egal aus welchem – sind im ersten Jahr oder mehrere Jahre von der Steuer befreit. Wichtig ist nur, dass Sie den Adoptionsnachweis haben.
Zu guter Letzt unterscheidet sich die Handhabung der Hundesteuer noch regional nach Alter des Hundes: In manchen Orten wie Stuttgart bittet das Finanzamt Sie ab dem ersten Tag der Haltung zur Kasse – unabhängig vom Alter des Hundes. In anderen wie Hamburg und Marburg erst, wenn der Hund seinen vierten Lebensmonat erreicht hat.
Hundesteuertabelle: Beispiele für die unterschiedliche Besteuerung
Jede Kommune hat ein eigenes Hundesteuergesetz, aus dem hervorgeht, wie viel Sie für Ihren Hund oder Ihre Hunde jeweils zahlen müssen. Eine beispielhafte Tabelle mit den Hundesteuersatzungen von sieben Städten und Orten zeigt, wie unterschiedlich die Kosten pro Jahr regional ausfallen.
Gemeinde/Stadt
Ersthund
Zweithund
Dritthund
erster Listenhund
zweiter Listenhund
dritter Listenhund
Hamburg
90 Euro
90 Euro
90 Euro
600 Euro
600 Euro
600 Euro
Berlin
120 Euro
180 Euro
180 Euro
120 Euro
180 Euro
180 Euro
Düsseldorf
96Euro
150 Euro
180 Euro
600 Euro
900 Euro
1.200 Euro
Stuttgart
108 Euro
216 Euro
216 Euro
612 Euro
612 Euro
612 Euro
Marburg
60 Euro
66 Euro
72 Euro
120 Euro
132 Euro
144 Euro
Wengen
96 Euro
192 Euro
192 Euro
1.600 Euro
1.600 Euro
1.600 Euro
Windorf
0 Euro
0 Euro
0 Euro
0 Euro
0 Euro
0 Euro
(Stand: 2022)
Hundesteuer nicht bezahlen – diese Konsequenzen drohen
Sich vor den Kosten drücken? Das ist keine gute Idee, denn wenn das Ordnungsamt Sie bei einer Kontrolle erwischt, können sehr hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro auf Sie zukommen. Generell gilt: Die Hundesteuermarke muss bei jedem Gassigang dabei sein.
Die Hundesteuer-Fahnder
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In manchen Städten wie Berlin müssen Hartz-4-Empfänger*innen, Rentner*innen, Asylbewerber*innen und andere Personengruppen keine Hundesteuer zahlen. Viele Gemeinden bieten Geringverdiener*innen oder Sozialhilfeempfänger*innen die Möglichkeit, einen Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung zu stellen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrem Finanzamt.
Dann gibt es noch bestimmte Hunde, die von der Steuerpflicht ausgenommen sind oder für die ein ermäßigter Satz gilt. Hier hat ebenfalls jede Gemeinde eine eigene Regelung: In der Hundesteuersatzung Ihres Ortes finden Sie eine Liste der Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind. Dazu gehören in der Regel Hunde des öffentlichen Dienstes, Rettungshunde, Zuchthunde, Blinden- und Assistenzhunde. Manchmal sind, wie oben erwähnt, auch Tierheimhunde – zumindest für einen bestimmten Zeitraum – steuerfrei.
Aber auch Hunde, die nicht in der Steuersatzung vorkommen, werden unter Umständen auf Antrag von der Steuer befreit oder profitieren von Steuervergünstigungen. Und zwar, wenn sie bei der Arbeit helfen. Das sind zum Beispiel Wachhunde auf einem Firmengelände, Hunde, die in der Hundeschule eingesetzt werden, Schulbegleithunde und ähnliche. Sie können die Kosten für Ihre Arbeitshunde, wie Hundesteuer und Futter, außerdem teilweise oder ganz als Werbungskosten von der Steuer absetzen.
Doch Vorsicht: Wenn Sie die Kosten für einen Arbeitshund 100 Prozent steuerlich geltend machen, ist der Hund quasi Betriebseigentum. Und im Fall einer Insolvenz darf er vom Staat eingezogen werden. Bedenken Sie auch: Im Fall einer Prüfung müssen Sie nachweisen, warum Sie Ihren Hund für Ihre Arbeit brauchen.
Sie halten Ihren Vierbeiner rein privat? Dann gibt es noch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Sie können zwar nicht die Hundesteuer selbst, aber Ihre Tierhalterhaftpflicht als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Das geht aber nur, wenn Sie den Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht bereits ausgeschöpft haben. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro. Mehr dazu lesen Sie im Ratgeber „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen”.
Des Weiteren kann es sein, dass Ihr Finanzamt Hundesitter*innen oder mobile Hundefriseur*innen, die zu Ihnen nach Hause kommen, als haushaltsnahe Dienstleistung einstuft. Dann lassen sich bis zu 20 Prozent der Betreuungs- oder Friseurkosten steuerlich absetzen. Wichtig: Sie müssen die haushaltsnahen Leistungen per Überweisung bezahlen. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Hundesteuer: Wie und wo an- oder abmelden?
Wie die An- und Abmeldung der Hundesteuer erfolgt, regelt jede Gemeinde unterschiedlich. In der Regel müssen Sie Ihr Haustier bei dem Finanzamt melden, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Auf der Website der meisten Finanzämter finden Sie Vordrucke für die An- oder Abmeldung Ihres Hundes sowie Links zur Onlineregistrierung. In Hamburg zum Beispiel hier. Bei manchen Kommunen reicht auch eine formlose E-Mail oder ein Schreiben für die steuerliche Anmeldung Ihres Hundes. Sie erhalten dann die Hundesteuermarke per Post oder können sie sich abholen. Und noch einmal zur Erinnerung: Die Hundesteuermarke beim Gassi gehen immer dabeihaben!