Eine Frau streichelt einen Husky mit blauen Augen am Hals
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Hundesteuer zahlen: Warum, wie viel, ab wann und wo?

Anna Ostrowska
von Anna Ostrowska, 20.06.2025

Der Hund ist der beste Freund des Menschen, heißt es. Und immer mehr Menschen zählen sich zu den glücklichen Hundehalter*innen. Die beliebten Fellnasen kosten aber auch eine Stange Geld, unter anderem Hundesteuer. Warum eigentlich? Und ab welchem Alter ist dein Hund steuerpflichtig? Ist die Hundesteuer auch steuerlich absetzbar? Diese und noch mehr Fragen rund um die Steuer für den Hund beantworten die KlarMacher für dich.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

 

  • Hundesteuer ist keine Luxussteuer, sondern eine örtliche Aufwandsteuer.
  • Die Kosten für die Hundesteuer fallen von Ort zu Ort unterschiedlich hoch aus: von null Euro bis 255 Euro pro Jahr für den ersten Hund – und bis zu 1.600 Euro für einen Listenhund.
  • Die Steuern für Zweit- und Dritthunde sowie Listenhunde sind oft höher.
  • Manche Hundehalter*innen können die Hundesteuer steuerlich absetzen oder sich davon befreien lassen.
  • Die An- oder Abmeldung der Hundesteuer erfolgt in der Regel über das Finanzamt.

Warum gibt es Hundesteuer überhaupt – und keine Katzensteuer?

Berechtigt ist die Frage durchaus. Der Staat zumindest profitiert von den Abgaben für Hunde: 2023 vermeldete das Statistische Bundesamt Rekordeinnahmen von 421 Millionen Euro. Tendenz steigend! 

Genau genommen profitieren die öffentlichen Kassen des jeweiligen Landkreises. Denn die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Und gehört wie auch die Real- und Verbrauchssteuern zu den Gemeindesteuern. Das heißt: Es handelt sich um örtliche Steuereinnahmen, die die Gemeinden verwalten. Andere Gemeindesteuern sind zum Beispiel Vergnügungs-, Jagd-, Zweitwohnungs-, Schankerlaubnis- und Getränkesteuern. Keine Gemeinde ist verpflichtet, Hundesteuer zu erheben, doch bis auf wenige Ausnahmen verzichtet kaum eine Kommune auf diese Einnahmequelle.

Eine verschlafene junge Katze kuschelt sich an einen größeren schwarzen Hund
© istock/petesphotography/2021  Die Gesellschaft von Hunden galt lange Zeit als steuerpflichtiger Luxus – die von Katzen nicht.

So weit, so gut. Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen, muss es nun heißen: Warum erheben nahezu alle Gemeinden Hundesteuer, aber keine Katzensteuer? Die Antwort liegt in der Geschichte der Hundesteuer: Die ersten offiziellen Hundesteuern wurden im 19. Jahrhundert erhoben. Sie gehörten zu den Kategorien Nutzungsgebühren und Luxussteuern.

Bayern erhob ab 1876 die Nutzungsgebühr für Hunde aus polizeilichen Gründen. Preußen führte bereits 1810 die Hundesteuer ein – allerdings als Luxussteuer. Der Hintergedanke: Wer genug Geld für einen Hund und dessen Versorgung hat, kann auch mehr Steuern zahlen. Katzen hingegen dienten der Ratten- und Mäusebekämpfung und versorgten sich damit selbst. Deswegen betrachtete man sie nicht als Luxusgüter wie Hunde. Zwar zählen die Steuern für Hunde seit 1949 deutschlandweit zur Gemeindesteuer, doch bis heute wird die Hundesteuer noch oft fälschlicherweise als Luxussteuer bezeichnet.

Natürlich hat sich die Situation mittlerweile verändert: Heute leisten Katzen den Menschen in erster Linie Gesellschaft. Tatsächlich gab es bereits mancherorts Diskussionen über die Einführung der Katzensteuer. Doch bis heute kam es noch nicht zur Umsetzung der Vorschläge. (Stand: 2025)

Übrigens: Mehr über die verschiedenen Steuerarten liest du in unserem Ratgeber „Steuerarten: Welche Steuern gibt es in Deutschland?”.

Ein Hund sitzt auf einer Couch und schaut erwartungsvoll
© istock/Nevena1987/2020  Egal wie süß dein Hund blickt und wie klein er ist: Hundesteuer musst du in der Regel trotzdem bezahlen.

Hundesteuer: Kosten – wie hoch sind sie?

Eben weil die Hundesteuer eine Sache der Gemeinde ist, fallen die Kosten regional unterschiedlich hoch aus: von 0 Euro in Windorf in Bayern bis zu jährlich 255 Euro auf Helgoland für den ersten Hund. Wie oben bereits erwähnt, gibt es nur wenige Gemeinden in Deutschland, die gar keine Hundesteuer erheben. In kleineren Orten sind die Hundesteuersätze aber oft niedriger als in größeren Städten. Beispiel: Im beschaulichen Ettal in Bayern beträgt die Hundesteuer für einen Hund nur 25 Euro pro Jahr und in Mainz 186 Euro. 

Ein, zwei, drei Hunde – eine Steuermarke?

Nein, jeder Hund braucht eine eigene Steuermarke beziehungsweise Anmeldung für die Hundesteuer. Dazu kommt: In manchen Orten ist die Steuer für Zweit- und Dritthunde höher als für den Ersthund. Warum ist das so? Neben den finanziellen Einnahmen dient die Hundesteuer auch der Begrenzung der Hundeanzahl. So zahlst du zum Beispiel in Heidelberg für den ersten Hund 108 Euro im Jahr, aber für jeden weiteren Hund schon das Doppelte – 216 Euro. 

Kleiner Hund – keine Steuer?

Nein, die Gewichtsklasse spielt bei der Besteuerung keine Rolle, aber unter Umständen die Hunderasse: Manche Kommunen verlangen für Listenhunde deutlich mehr Steuern von den Halter*innen. In Hamburg zahlen sie beispielsweise für einen Listenhund 600 Euro. Für einen Hund, der nicht auf der Liste steht, sind dort nur 90 Euro pro Jahr fällig. Sogenannte Listenhunde sind Hunde, die auf der Liste der gefährlichen Rassen stehen. In manchen älteren Steuersatzungen werden sie noch veraltet als Kampfhunde bezeichnet. 

Welche Hunde auf der Liste stehen, ist wiederum von Bundesland zu Bundesland verschieden. Oft sind es dennoch dieselben oder Rassen mit ähnlicher Abstammung. In Hamburg stehen zum Beispiel folgende Rassen auf der Liste:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier, Bullmastiff
  • Dogo Argentino
  • Dogue de Bordeaux
  • Fila Brasileiro
  • Kangal
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Mastiff
  • Mastín Español
  • Mastino Napoletano
  • Rottweiler 
  • Mischlinge mit den in der Liste genannten Rassen

Einige Bundesländer führen keine Rasseliste oder haben sie abgeschafft – dazu gehören Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und seit 2024 auch Brandenburg.

Steuererlass für den Tierschutz: Hunde adoptieren statt kaufen

Andere Städte wiederum unterscheiden bei der Besteuerung nicht nach der Rasse, sondern nach der Herkunft des Hundes. Es gibt Städte wie Berlin, die die Adoption von Hunden aus dem Tierschutz steuerlich begünstigen. Hunde aus Tierheimen – egal aus welchem – sind im ersten Jahr oder mehrere Jahre von der Steuer befreit. Wichtig ist nur, dass du den Adoptionsnachweis hast. 

Eine Familie schaut sich einen Schäferhundmischling im Tierheim an
© istock/bluecinema/2021  #Adoptdontshop ist das Hashtag vieler Hundefans. Manche Städte unterstützen die Adoption von Tierheimhunden mit Steuervergünstigungen.

Ab wann muss man Hundesteuer zahlen?

Zu guter Letzt unterscheidet sich die Handhabung der Hundesteuer noch regional nach dem Alter des Hundes: In manchen Orten wie Stuttgart bittet das Finanzamt dich ab dem ersten Tag der Haltung zur Kasse – unabhängig vom Alter des Hundes. In anderen Städten erst, wenn der Hund seinen dritten, vierten oder sechsten Lebensmonat erreicht hat. 

Hundesteuertabelle: Beispiele für die unterschiedliche Besteuerung

Jede Kommune hat ein eigenes Hundesteuergesetz, aus dem hervorgeht, wie viel du für deinen Hund oder deine Hunde jeweils zahlen musst. Eine beispielhafte Tabelle mit den Hundesteuersatzungen von sieben Städten und Orten zeigt, wie unterschiedlich die Kosten pro Jahr regional ausfallen.

Gemeinde/StadtErsthundZweithundDritthundErsterZweiterDritter
Hamburg90 Euro90 Euro90 Euro600 Euro600 Euro600 Euro
Berlin120 Euro180 Euro180 Euro120 Euro180 Euro180 Euro
Düsseldorf96 Euro150 Euro180 Euro600 Euro900 Euro1.200 Euro
Stuttgart108 Euro216 Euro216 Euro612 Euro612 Euro612 Euro
Marburg60 Euro66 Euro72 Euro120 Euro132 Euro144 Euro
Wengen96 Euro192 Euro192 Euro1.600 Euro1.600 Euro1.600 Euro
Windorf0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro0 Euro

(Stand: 2025)

Hundesteuer nicht bezahlen – diese Konsequenzen drohen

Sich vor den Kosten drücken? Das ist keine gute Idee, denn wenn das Ordnungsamt dich bei einer Kontrolle erwischt, können sehr hohe Bußgelder bis zu 10.000 Euro auf dich zukommen. Generell gilt: Die Hundesteuermarke muss bei jedem Gassigang dabei sein – außer in den Orten, die keine Hundesteuermarken ausgeben, wie zum Beispiel Berlin. Dort prüft das Ordnungsamt aber auch, ob der Hund steuerlich angemeldet ist.

Die Hundesteuer-Fahnder

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© SWR Landesschau Baden-Württemberg 

Wer profitiert bei der Hundesteuer von Vergünstigungen?

In manchen Städten wie Berlin müssen Bezieher*innen von Bürgergeld, Rentner*innen, Asylbewerber*innen und andere Personengruppen keine Hundesteuer zahlen. Viele Gemeinden bieten Geringverdienenden oder Sozialhilfeempfänger*innen die Möglichkeit, einen Antrag auf Steuerbefreiung oder -ermäßigung zu stellen. Erkundige dich dazu bei deinem Finanzamt

Dann gibt es noch bestimmte Hunde, die von der Steuerpflicht ausgenommen sind oder für die ein ermäßigter Satz gilt. Hier hat ebenfalls jede Gemeinde eine eigene Regelung: In der Hundesteuersatzung deines Ortes findest du eine Liste der Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind. Dazu gehören in der Regel Hunde des öffentlichen Dienstes, Rettungshunde, Zuchthunde, Blinden- und Assistenzhunde. Manchmal sind, wie oben erwähnt, Tierheimhunde – zumindest für einen bestimmten Zeitraum – steuerfrei. 

Aber auch Hunde, die nicht in der Steuersatzung vorkommen, werden unter Umständen auf Antrag von der Steuer befreit oder profitieren von Steuervergünstigungen. Und zwar, wenn sie bei der Arbeit helfen. Das sind zum Beispiel Wachhunde auf einem Firmengelände, Hunde, die in der Hundeschule eingesetzt werden, Schulbegleithunde und ähnliche. Die Kosten für deine Arbeitshunde, wie Hundesteuer und Futter, kannst du außerdem teilweise oder ganz als Werbungskosten von der Steuer absetzen.

Doch Vorsicht: Wenn du die Kosten für deinen Hund 100 Prozent steuerlich geltend machst, ist er quasi Betriebseigentum. Und im Fall einer Insolvenz darf dein Arbeitshund vom Staat eingezogen werden. Bedenke ebenfalls: Im Fall einer Prüfung durchs Finanzamt musst du nachweisen, warum du deinen Hund für deine Arbeit brauchst.

Ein Hund schaut durch ein Gartentor
© istock/Jevtic/2014  Bewacht dein Hund ein Gewerbegrundstück? Dann kannst du die Kosten für ihn eventuell steuerlich absetzen.

Du hältst deinen Vierbeiner rein privat? Dann gibt es noch eine Möglichkeit, Steuern zu sparen. Du kannst zwar nicht die Hundesteuer selbst, aber deine Tierhalterhaftpflicht als Sonderausgabe in der Steuererklärung angeben. Das geht aber nur, wenn du den Höchstbetrag von 1.900 Euro nicht bereits ausgeschöpft hast. Für Selbstständige gilt ein Höchstbetrag von 2.800 Euro. Mehr dazu liest du im Ratgeber „Geschützt und gespart: Diese Versicherungen kann man von der Steuer absetzen”.

Des Weiteren kann es sein, dass das Finanzamt Hundesitter*innen oder mobile Hundefriseur*innen, die zu dir nach Hause kommen, als haushaltsnahe Dienstleistung einstuft. Dann lassen sich bis zu 20 Prozent der Betreuungs- oder Friseurkosten von der Steuer absetzen. Wichtig: Bezahle die haushaltsnahen Leistungen per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.

Der Notgroschen für den Hund

Das neue orthopädische Körbchen oder die Medikamente für den Hund gehen ganz schön ins Geld? Gut, wenn du dann etwas zurückgelegt hast. Zum Beispiel beim TagesGeld der Hanseatic Bank. Denn dort ist es täglich verfügbar und bringt trotzdem attraktive Zinsen. 

Zum TagesGeld

Hundesteuer: Wie und wo an- oder abmelden?

Wie du deinen Hund anmelden beziehungsweise abmelden kannst, regelt jede Gemeinde unterschiedlich. Meistens musst du dein Haustier bei dem Finanzamt melden, das für deinen Wohnsitz zuständig ist. Auf der Website der meisten Finanzämter findest du Vordrucke für die An- oder Abmeldung deines Hundes sowie Links zur Onlineregistrierung. Bei manchen Kommunen reicht auch eine formlose E-Mail für die steuerliche Anmeldung deines Hundes. 

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