Handwerker mit Kappe mauert in Schwarzarbeit eine Wand eines neuen Hauses
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Was ist Schwarzarbeit? Risiken, Folgen und was erlaubt ist

Anna Ramm
von Anna Ramm, 01.12.2025

„Brauchen Sie eine Rechnung?“ Diese Frage hast du vielleicht schon mal gehört, wenn du deine Wohnung streichen oder deinen Garten winterfest machen lassen wolltest. „Wenn nicht, wird’s ein bisschen billiger!“ klingt verlockend, ist aber meist ein Angebot zur Schwarzarbeit. Das kann ernste Folgen haben. Wir erklären dir, was Schwarzarbeit genau ist – und welche Strafen und Konsequenzen drohen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Schwarzarbeit

  • Werden für geleistete Arbeit keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt oder gesetzliche Anmeldepflichten missachtet, handelt es sich um Schwarzarbeit. 
  • Schwarzarbeit ist illegal. 
  • Bei Aufdeckung drohen Strafen von hohen Bußgeldern bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. 

Schwarzarbeit: Verstoß gegen geltendes Recht

Ein Blick auf die monatliche Gehalts- oder Lohnabrechnung kann frustrierend sein: Nach Abzug von Kranken-, Arbeitslosen-, Rentenversicherung sowie Lohn- oder Einkommenssteuern bleibt oft gerade mal die Hälfte des Bruttoeinkommens übrig. Auch Unternehmen und Arbeitgeber tragen hohe Belastungen durch Steuern und Sozialabgaben.  

Da ist es wenig überraschend, dass manche Arbeitnehmende und Arbeitgeber auf die Idee kommen, „am Staat vorbeizuarbeiten“ – also schwarz zu arbeiten. Das heißt: keine Steuern, keine Sozialabgaben. Brutto für Netto. Klingt verlockend, ist aber illegal und unsolidarisch.  

Durch Schwarzarbeit entgehen dem Staat und den Sozialversicherungsträgern jedes Jahr Milliarden an Steuereinnahmen und Beiträgen. Deshalb gibt es in Deutschland sogar ein eigenes „Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung“ (SchwarzArbG). Darin ist festgelegt, wer die Einhaltung des Gesetzes überprüft: der Zoll mit seiner Einheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ (FKS).

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Aber was genau ist denn nun Schwarzarbeit? Schwarzarbeit ist, wenn jemand eine Dienst- oder Werkleistung erbringt und dabei gegen gesetzliche Pflichten verstößt – etwa indem die Person

  • als Arbeitgeber*in sozialversicherungsrechtliche Melde-, Beitrags- oder Aufzeichnungspflichten nicht erfüllt,
  • als Steuerpflichtige*r keine Steuern abführt,
  • als Sozialleistungsempfänger*in eine Tätigkeit nicht meldet,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein, oder
  • eine erforderliche gewerberechtliche Anmeldung unterlässt.

Wer schwarz arbeitet, verstößt gegen geltendes Recht – sei es gegen Steuer- oder Sozialversicherungsrecht oder durch den Missbrauch von Sozialleistungen.

Junges Pärchen lädt helles Sofa aus einem Umzugswagen
© istock/kali9/2011  Freundschaftsdienst oder Schwarzarbeit? Einmal beim Umzug helfen ist okay – regelmäßig gegen Geld nicht.

Keine Gewinnorientierung – keine Schwarzarbeit

Wo fängt Schwarzarbeit an? Darfst du einer Freundin beim Umzug helfen oder mit dem Nachbarssohn vor der Mathearbeit pauken? Natürlich – das ist völlig in Ordnung.

Der entscheidende Unterschied zur Schwarzarbeit liegt in der Gewinnorientierung und darin, wie regelmäßig eine Tätigkeit ausgeübt wird: einmalig, gelegentlich oder dauerhaft.

Alles, was du freiwillig für Angehörige, Nachbarn oder aus reiner Gefälligkeit machst – ohne die Absicht, Geld zu verdienen –, gilt nicht als Schwarzarbeit. Auch dann nicht, wenn du dafür als Dankeschön ein paar Euro bekommst. Entscheidend ist, dass die Bezahlung unter dem wirtschaftlichen Wert der Leistung liegt, also zum Beispiel nur die Materialkosten deckt.

Damit sollte aber auch klar sein: Wenn jede Woche eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis deine Wohnung putzt, musst du sie anmelden. Andernfalls handelt es sich um Schwarzarbeit und beide Beteiligten machen sich strafbar.

Junger Mann mit Schürze wischt einen Küchentisch
© istock/mixetto/2024  Eine private Haushaltshilfe nicht anmelden und bar bezahlen? Das kann teuer werden.

Drohende Strafen bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit ist keine Bagatelle. Je nach konkretem Fall kann sie als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden – mit teils empfindlichen Folgen. 

Ordnungswidrigkeit: Bußgeld bis zu 50.000 Euro

Wer etwa ein Gewerbe nicht anmeldet oder eine notwendige Eintragung in die Handwerksrolle versäumt, begeht „nur“ eine Ordnungswidrigkeit. Das kann aber ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen. Und selbst wer nur notwendige Dokumente gar nicht oder zu spät einreicht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 1.000 Euro rechnen.

Straftat: Geld- oder Freiheitsstrafe möglich

Wird die aufgedeckte Schwarzarbeit als Straftat eingestuft, drohen nicht nur noch deutlich höhere Geldbußen, sondern möglicherweise zusätzlich jahrelange Freiheitsstrafen. Wann droht eine solche Strafe?

  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Führt ein Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beschäftigten ab, drohen nach § 266a des Strafgesetzbuches (StGB) Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren – in besonders schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren.
  • Steuerhinterziehung: Nach § 370 der Abgabenordnung (AO) sind Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren, in schweren Fällen ebenfalls bis zu zehn Jahren, möglich – sowohl für Auftraggebende als auch für Schwarzarbeitende. 
  • Illegale Beschäftigung von Menschen aus dem Ausland: Wer Menschen ohne Aufenthaltstitel oder unter deutlich schlechteren Bedingungen als erlaubt beschäftigt, riskiert Geld- oder Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren.

Erschleichung von Sozialleistungen

Bürgergeldempfänger*innen sind verpflichtet, alle Einkommen beim Jobcenter anzumelden. Wer stattdessen schwarz arbeitet und das Geld dafür zusätzlich kassiert, muss mit einer Strafe wegen Leistungsbetrugs rechnen. Das Strafgesetzbuch sieht dafür eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Zusätzlich müssen unrechtmäßig erhaltene Leistungen zurückgezahlt werden, und es drohen Kürzungen oder der vollständige Entzug der Sozialhilfe.  

Übrigens: Wie viel du bei Bürgergeld und Rentenbezug ohne Abzüge dazuverdienen kannst, erfährst du in unserem Ratgeber „Wenig Rente, Gehalt oder Bürgergeld: Sparplan trotz kleinem Budget – so geht’s!”. 

Handwerker liegt unter einer umgestürzten Leiter am Boden und hält sich das verletzte Bein
© istock/ janiecbros /2020  Schwarzarbeitende haben bei einem Arbeitsunfall keinen Anspruch auf die gesetzliche Unfallversicherung.

Weitere Konsequenzen bei Schwarzarbeit

Schwarzarbeit birgt neben möglichen Strafen noch weitere Risiken – viele davon werden erst deutlich, wenn es zu spät ist.

Sozialversicherungsrechtliche Folgen

Wird Schwarzarbeit aufgedeckt, droht die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, oft inklusive Säumniszuschlägen und Verzugszinsen. Arbeitgeber müssen sowohl Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmer*innen-Anteile bis zu vier Jahre rückwirkend nachzahlen. Bei Vorsatz können es sogar bis zu 30 Jahre sein.

Für Arbeitnehmende kann Schwarzarbeit bedeuten, dass sie keine Ansprüche aus Renten-, Kranken-, Unfall- oder Arbeitslosenversicherung haben – denn es wurden keine Beiträge entrichtet.

Beispiele:

  • Du hast auf dem Weg zu einer Baustelle, auf der du schwarz arbeitest, einen Unfall. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht. 
  • Deine Haushaltshilfe ist nicht angemeldet und verletzt sich bei der Arbeit. Die Versicherung zahlt zwar zunächst, fordert das Geld aber später von dir zurück – zusätzlich drohen Bußgelder und Nachzahlungen.

Arbeitsvertragliche Folgen

Ein Arbeitsvertrag, in dem Schwarzarbeit vereinbart wird, nach § 134 BGB ungültig, weil er gegen gesetzliche Regelungen verstößt. Ohne gültigen Vertrag haben Schwarzarbeitende keinen Anspruch auf Lohn, Urlaub oder sonstige Leistungen.  

Auch Arbeitgeber stehen ohne rechtliche Grundlage da – sie können weder mangelhafte Leistungen noch Pflichtverletzungen einklagen.

Beispiele: 

  • Du lässt deine Terrasse ohne Rechnung neu verlegen – und bei Regen läuft Wasser ins Wohnzimmer. Eine Nachbesserung oder Schadenersatz kannst du nicht verlangen.
  • Du hast schwarz eine Wohnung gestrichen, doch der Auftraggebende zahlt nicht. Du hast keinen rechtlichen Anspruch auf deinen Lohn.

Arbeitsschutzrechtliche Folgen

Schwarzarbeitende verzichten auf arbeitsrechtlichen Schutz. Das bedeutet: kein Kündigungsschutz, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.  

Beispiel: Du hast dir ein Bein gebrochen und kannst nicht arbeiten – so lange bekommst du kein Geld.

Schwarzarbeit neben beruflicher Tätigkeit: Fristlose Kündigung

Manche Beschäftigte versuchen, sich nach Feierabend oder am Wochenende schwarz etwas dazuzuverdienen. Wird der eigene Arbeitgeber darauf aufmerksam, kann das eine fristlose Kündigung rechtfertigen – insbesondere, wenn die Schwarzarbeit bei der Konkurrenz erfolgt.

Was ist Schwarzarbeit? – #Finanzisch

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© finanzministeriumTV 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was gilt als Schwarzarbeit?

Schwarzarbeit liegt vor, wenn für eine erbrachte Leistung keine Steuern und Sozialabgaben gezahlt oder gesetzliche Melde-/Anmeldepflichten umgangen werden. Das gilt auch, wenn Handwerk ohne Eintragung, Einkommen nicht versteuert oder Sozialleistungen verschwiegen werden. Schwarzarbeit ist illegal und kann straf- oder bußgeldrechtlich verfolgt werden.

Wann ist eine private Gefälligkeit keine Schwarzarbeit?

Wenn du einmalig aus Gefälligkeit für Freund*innen oder Familie arbeitest und ihre Bezahlung höchstens deine Kosten decken, ist das keine Schwarzarbeit. Entscheidend sind fehlende Gewinnerzielungsabsicht und die Seltenheit der Leistung. Regelmäßige, entlohnte Tätigkeiten müssen hingegen angemeldet werden.

Welche Strafen drohen bei Schwarzarbeit?

Die Sanktionen reichen von hohen Bußgeldern (bis zu 50.000 Euro bei Ordnungswidrigkeiten) bis zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen (in schweren Fällen mehrere Jahre). Auch Auftraggebende können wegen Steuerhinterziehung oder Vorenthaltung von Sozialabgaben belangt werden.

Welche weiteren möglichen Nachteile gibt es bei Schwarzarbeit?

Neben Strafen drohen Nachzahlungen von Sozialbeiträgen, Verlust von Sozialversicherungsansprüchen, kein Unfallversicherungsschutz, ungültige Arbeitsverträge und keine zivilrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Nachbesserung. Arbeitgeber riskieren zudem Rückforderungen und langjährige Nachzahlungen.

Wie vermeide ich Schwarzarbeit, wenn ich Hilfe benötige oder jemanden beschäftige?

Melde bei dir im Privathaushalt angestellte Personen an (Minijob-Grenzen beachten), lass dir eine ordentliche Rechnung geben oder beauftrage registrierte Gewerbetreibende/Handwerker*innen. Vereinbare Zahlungen über Bank oder Rechnung — so bleibst du legal und hast Rechts- sowie Gewährleistungsansprüche. 

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