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So funktioniert Geldwäsche: Wenn illegales Geld scheinbar sauber ist

von Thorsten Schierhorn, 30.08.2023

Ein Laden läuft seit Jahren schlecht, kaum ein*e Kund*in verirrt sich dort hinein – und trotzdem scheint von einer Pleite keine Spur? „Vielleicht eine Geldwäscherei“, raunt es dann womöglich schon bald durch die Nachbarschaft. Doch was genau ist damit eigentlich gemeint? Was wäre daran kriminell? Die KlarMacher erläutern, was es mit diesem Begriff auf sich hat.

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Grafik: Wie funktioniert Geldwäsche

Geldwäsche bedeutet: Illegales Geld soll salonfähig werden

Es gibt Geld, das kann man nicht einfach zur Bank tragen. Einnahmen aus dem Drogenhandel zum Beispiel. Oder aus Zuhälterei. Oder hohe Bestechungsgelder, die man für die eine oder andere Gefälligkeit erhalten hat.

Bei solchen krummen Dingern fließt häufig Bargeld, damit keine Bank und keine Strafbehörde das Geschäft nachvollziehen kann. Aber dann mit solchen hohen Summen an den Kassenschalter spazieren und das Geld aufs Konto einzahlen? Oder ein Luxusauto, eine schicke Yacht, eine Villa in bar bezahlen? Das kann für die Besitzer*innen dieses illegalen Geldes schnell ins Auge gehen. Denn Händler, Banken und Polizei wissen, dass solche großen Barbeträge kaum auf rechtmäßigem Wege zustande kommen. Da fliegt das verbrecherische Business schnell auf.

Kriminelle müssen also eine Geschichte (er)finden, wie sie das Geld auf ehrbare Art und Weise verdient haben. Erst dann können sie es ganz normal verwenden, es überweisen, tauschen, damit einkaufen.

Oder, wie es in einer Definition des Bundesinnenministeriums offiziell heißt: „Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.“

Das Ganze ist natürlich verboten. Denn schließlich verschleiern Geldwäscher*innen eine Straftat.

Geldwäsche läuft in drei Phasen

Es gibt unzählige Methoden, mit denen Kriminelle versuchen, ihr Geld in den „normalen“, legalen Wirtschaftskreislauf zu bekommen. Das Vorgehen umfasst in der Regel diese drei Phasen:

Phase 1: Platzierung

Zunächst muss das Geld auf ein Konto gelangen. Das geht mithilfe einer Scheinfirma. Ein klassisches Beispiel dafür ist eine Bar. Angenommen, dort gibt es pro Abend 20 Gäste und 400 Euro Umsatz. Nun könnte man als Betreiber*in einer solchen Bar behaupten, man habe 40 Gäste und 800 Euro Umsatz gehabt. Die erfundenen 400 Euro Umsatz legt man aus dem illegalen Geldbeutel in die Kasse. Zwar muss man die Einnahmen aus der Bar und damit auch das hinzugemogelte Geld versteuern. Aber dafür landet es mit einem legalen Anstrich auf dem Konto.

Woher kommt der Begriff „Geldwäsche“?

Der Legende nach war es der legendäre Gangsterboss Al Capone, der für den Begriff „Geldwäsche“ verantwortlich ist. Er verdiente sein Geld unter anderem mit illegalem Glücksspiel, Schutzgelderpressung und dem Verkauf von Alkohol, der von 1920 bis 1933 in den USA verboten war. Um seine Einnahmen legal aussehen zu lassen, kaufte er eine Reihe von Waschsalons. Diese Läden warfen angeblich hohe Gewinne ab – deutlich mehr Geld, als die tatsächlichen Kunden dort ließen. So wurde das Geld aus den illegalen Geschäften quasi „reingewaschen“.

Eine andere Methode ist das sogenannte Smurfing. Dabei wird das illegale Geld zunächst in viele kleine Beträge aufgeteilt. Die kann man jetzt überall einzahlen, wo geringe Summen in bar nicht weiter auffallen: bei Banken, beim Kauf von Reiseschecks, als Geldtransfer in andere Länder. Andere kaufen Jetons in Spielcasinos, die sie sich als angeblichen Gewinn in Form eines Schecks auszahlen lassen – den sie wiederum zur Bank tragen können.

Eine Nummer größer (und teurer) ist der Ankauf von Hehlerware, zum Beispiel gestohlene Autos oder Kunst. Die wird meistens ins Ausland gebracht und dort scheinbar ganz normal über diverse Händler-Kompliz*innen verkauft. Das Smurfing benötigt allerdings eine Menge Zeit und viele Helfer*innen (die „Schlümpfe“ genannt werden, englisch „Smurfs“, daher der Name der Methode).

Die Platzierungsphase ist für Geldwäscher*innen am gefährlichsten. Das Geld hat erst einen kurzen Weg hinter sich, der kriminelle Hintergrund lässt sich noch leicht zurückverfolgen. Wenn die Bar aus dem Beispiel oben nur zehn Fässer Bier im Monat einkauft, aber angeblich zwanzig ausschenkt, gerät sie früher oder später ins Visier des Finanzamts. Oder beim Smurfing: Wer regelmäßig Summen in bar bei der Bank einzahlt oder mit Gewinnerschecks aus einem Spielcasino anrückt, der ist den Bankangestellten bald bekannt – und verdächtig.

Mann hinter einem Bartresen zapft ein Glas Bier
© istock/Extreme Media/2018  Wer eine Kneipe zur Geldwäsche führt, schenkt offiziell das eine oder andere Bier mehr aus als in Wirklichkeit.

Phase 2: Verschleierung

Egal, wie die Platzierung in Phase 1 abläuft: Bei einem Verdacht können die Sicherheitsbehörden noch relativ leicht nachverfolgen, wer das Geld in Umlauf gebracht hat. Dieses Risiko wollen die Kriminellen in der zweiten Phase minimieren. Dafür muss das Geld möglichst schnell durch möglichst viele Hände wandern – oder besser: über viele Konten. Das geht zum Beispiel, indem Scheinfirmen gegründet werden, die anderen Scheinfirmen Rechnungen ausstellen. Oft bestehen diese Firmen nur auf dem Papier in Staaten mit niedrigen Steuersätzen. Bevorzugt in Ländern, die ausländischen Ermittlungsbehörden nicht verraten, wer bei ihnen welches Vermögen gebunkert hat.

Auch Anwält*innen und Notar*innen werden gern zwischengeschaltet, weil sie einer Schweigepflicht unterliegen. Irgendwann können Fahnder*innen nicht mehr nachvollziehen, ob das Geld aus einer Straftat stammt – das zumindest ist das Ziel der Geldwäscher*innen.

Phase 3: Integration

Das „gewaschene“ Geld auf einem (ausländischen) Konto mag für die Kriminellen zunächst ein Erfolg sein – es nützt ihnen aber noch nichts. Erst muss es auf scheinbar legalem Weg wieder auf ihr eigenes Konto zurück, damit sie es ausgeben können. Eine beliebte Methode hierfür ist, dass die Scheinfirma der eigenen Firma einen Kredit gibt. Das geliehene Geld kann legal investiert werden, etwa in Immobilien oder Investmentfonds. Eine andere Methode ist, dass die Scheinfirma die eigene Firma aufkauft – nun können die Kriminellen eine Quelle für ihr Vermögen angeben, nämlich den Verkaufserlös.

Erklär doch mal, Felix: Bekämpfung von Geldwäsche

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Leichtfertigkeit kann ins Gefängnis führen

Die Strafen für Geldwäsche sind in Paragraf 261 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Er besagt: Wer Geld (oder einen anderen Gegenstand) aus einer verbotenen Tat verbirgt oder beim Verbergen behilflich ist, dem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar. In schweren Fällen (etwa als Mitglied einer professionellen Geldwäsche-Organisation) sind auch zehn Jahre möglich.

Und wer bei einer Geldwäsche hilft, ohne es zu merken? Etwa weil man nicht weiß, ob Geld aus einem kriminellen Geschäft stammt, es aber auf ein anderes Konto weiterleitet? Das Gesetz nennt das „leichtfertige Geldwäsche“. Die wird mit maximal zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Seien Sie deshalb misstrauisch, wenn Sie jemand bittet, vorübergehend Geld auf Ihrem Konto zu „parken“ oder es von dort woanders hin zu überweisen.

Hand schiebt mehrere 50-Euro-Scheine über einen Banktresen
© istock/Igor Vershinsky/2018  Bei häufigen Bargeld-Einzahlungen müssen Banken prüfen, woher das Geld stammt.

Banken müssen die Augen offen halten

Um den Kriminellen ihr Handwerk so schwer wie möglich zu machen, gibt es in Deutschland ein Geldwäschegesetz. Offiziell heißt es „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz GwG. Es schreibt unter anderem vor, dass es so gut wie keine anonymen Geschäfte mehr geben darf.

So sind Banken dazu verpflichtet, bei jeder Kontoeröffnung genau zu prüfen, ob die neuen Kund*innen auch diejenigen sind, für die sich ausgeben (etwa per Postident, Video-Ident & Co.). Unternehmen und Banken haben eine „Sorgfaltspflicht“ und müssen deshalb auf ungewöhnliche Geldflüsse achten. Wenn ihnen etwas anrüchig vorkommt, müssen sie den Behörden eine Verdachtsmeldung übermitteln.

Seit August 2021 gelten noch schärfere Regeln. Jetzt dürfen Banken von Privatpersonen kein Bargeld mehr annehmen, wenn der Betrag über 10.000 Euro liegt und kein Nachweis vorliegt, woher das Geld stammt (siehe Kasten unten). Bei einer anderen Bank als der eigenen Hausbank ist sogar schon bei 2.500 Euro Schluss.

Bestimmte Unternehmen müssen außerdem Geldwäschebeauftragte benennen, die darauf achten, dass die gesetzlichen Regeln allen Mitarbeitenden bekannt sind und eingehalten werden.

So geraten Sie nicht ins Visier der Geldwäsche-Fahndung

Sie haben eine größere Summe Bargeld eingenommen, natürlich auf legalem Weg? Das geht zum Beispiel, wenn Sie ein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen. Oder wenn Ihnen die Großeltern einen Teil des Ersparten überlassen. Können Sie das Geld dann überhaupt zur Bank bringen, ohne in Verdacht zu geraten?

Am besten ist, Sie können die Herkunft des Geldes nachweisen. Lassen Sie sich von dem*der Käufer*in Ihres Gebrauchtwagens den Ausweis zeigen und setzen Sie gemeinsam einen Kaufvertrag auf. Bei Bargeld von Verwandten nehmen Sie bei der Einzahlung die Schenkungsurkunde oder das Testament mit. So können die Bankangestellten den Weg des Geldes bei Zweifeln prüfen.

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