So funktioniert Geldwäsche: Wenn illegales Geld scheinbar sauber ist
Woher kommt der Begriff „Geldwäsche“?
Woher kommt der Begriff „Geldwäsche“?
Der Legende nach war es der legendäre Gangsterboss Al Capone, der für den Begriff „Geldwäsche“ verantwortlich ist. Er verdiente sein Geld unter anderem mit illegalem Glücksspiel, Schutzgelderpressung und dem Verkauf von Alkohol, der von 1920 bis 1933 in den USA verboten war. Um seine Einnahmen legal aussehen zu lassen, kaufte er eine Reihe von Waschsalons. Diese Läden warfen angeblich hohe Gewinne ab – deutlich mehr Geld, als die tatsächlichen Kunden dort ließen. So wurde das Geld aus den illegalen Geschäften quasi „reingewaschen“.
Eine andere Methode ist das sogenannte Smurfing. Dabei wird das illegale Geld zunächst in viele kleine Beträge aufgeteilt. Die kann man jetzt überall einzahlen, wo geringe Summen in bar nicht weiter auffallen: bei Banken, beim Kauf von Reiseschecks, als Geldtransfer in andere Länder. Andere kaufen Jetons in Spielcasinos, die sie sich als angeblichen Gewinn in Form eines Schecks auszahlen lassen – den sie wiederum zur Bank tragen können.
Eine Nummer größer (und teurer) ist der Ankauf von Hehlerware, zum Beispiel gestohlene Autos oder Kunst. Die wird meistens ins Ausland gebracht und dort scheinbar ganz normal über diverse Händler-Kompliz*innen verkauft. Das Smurfing benötigt allerdings eine Menge Zeit und viele Helfer*innen (die „Schlümpfe“ genannt werden, englisch „Smurfs“, daher der Name der Methode).
Die Platzierungsphase ist für Geldwäscher*innen am gefährlichsten. Das Geld hat erst einen kurzen Weg hinter sich, der kriminelle Hintergrund lässt sich noch leicht zurückverfolgen. Wenn die Bar aus dem Beispiel oben nur zehn Fässer Bier im Monat einkauft, aber angeblich zwanzig ausschenkt, gerät sie früher oder später ins Visier des Finanzamts. Oder beim Smurfing: Wer regelmäßig Summen in bar bei der Bank einzahlt oder mit Gewinnerschecks aus einem Spielcasino anrückt, der ist den Bankangestellten bald bekannt – und verdächtig.
Phase 2: Verschleierung
Egal, wie die Platzierung in Phase 1 abläuft: Bei einem Verdacht können die Sicherheitsbehörden noch relativ leicht nachverfolgen, wer das Geld in Umlauf gebracht hat. Dieses Risiko wollen die Kriminellen in der zweiten Phase minimieren. Dafür muss das Geld möglichst schnell durch möglichst viele Hände wandern – oder besser: über viele Konten. Das geht zum Beispiel, indem Scheinfirmen gegründet werden, die anderen Scheinfirmen Rechnungen ausstellen. Oft bestehen diese Firmen nur auf dem Papier in Staaten mit niedrigen Steuersätzen. Bevorzugt in Ländern, die ausländischen Ermittlungsbehörden nicht verraten, wer bei ihnen welches Vermögen gebunkert hat.
Auch Anwält*innen und Notar*innen werden gern zwischengeschaltet, weil sie einer Schweigepflicht unterliegen. Irgendwann können Fahnder*innen nicht mehr nachvollziehen, ob das Geld aus einer Straftat stammt – das zumindest ist das Ziel der Geldwäscher*innen.
Phase 3: Integration
Das „gewaschene“ Geld auf einem (ausländischen) Konto mag für die Kriminellen zunächst ein Erfolg sein – es nützt ihnen aber noch nichts. Erst muss es auf scheinbar legalem Weg wieder auf ihr eigenes Konto zurück, damit sie es ausgeben können. Eine beliebte Methode hierfür ist, dass die Scheinfirma der eigenen Firma einen Kredit gibt. Das geliehene Geld kann legal investiert werden, etwa in Immobilien oder Investmentfonds. Eine andere Methode ist, dass die Scheinfirma die eigene Firma aufkauft – nun können die Kriminellen eine Quelle für ihr Vermögen angeben, nämlich den Verkaufserlös.
Erklär doch mal, Felix: Bekämpfung von Geldwäsche
Leichtfertigkeit kann ins Gefängnis führen
Die Strafen für Geldwäsche sind in Paragraf 261 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Er besagt: Wer Geld (oder einen anderen Gegenstand) aus einer verbotenen Tat verbirgt oder beim Verbergen behilflich ist, dem drohen bis zu fünf Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe. Schon der Versuch ist strafbar. In schweren Fällen (etwa als Mitglied einer professionellen Geldwäsche-Organisation) sind auch zehn Jahre möglich.
Und wer bei einer Geldwäsche hilft, ohne es zu merken? Etwa weil man nicht weiß, ob Geld aus einem kriminellen Geschäft stammt, es aber auf ein anderes Konto weiterleitet? Das Gesetz nennt das „leichtfertige Geldwäsche“. Die wird mit maximal zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet. Seien Sie deshalb misstrauisch, wenn Sie jemand bittet, vorübergehend Geld auf Ihrem Konto zu „parken“ oder es von dort woanders hin zu überweisen.
Banken müssen die Augen offen halten
Um den Kriminellen ihr Handwerk so schwer wie möglich zu machen, gibt es in Deutschland ein Geldwäschegesetz. Offiziell heißt es „Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten“, kurz GwG. Es schreibt unter anderem vor, dass es so gut wie keine anonymen Geschäfte mehr geben darf.
So sind Banken dazu verpflichtet, bei jeder Kontoeröffnung genau zu prüfen, ob die neuen Kund*innen auch diejenigen sind, für die sich ausgeben (etwa per Postident, Video-Ident & Co.). Unternehmen und Banken haben eine „Sorgfaltspflicht“ und müssen deshalb auf ungewöhnliche Geldflüsse achten. Wenn ihnen etwas anrüchig vorkommt, müssen sie den Behörden eine Verdachtsmeldung übermitteln.
Seit August 2021 gelten noch schärfere Regeln. Jetzt dürfen Banken von Privatpersonen kein Bargeld mehr annehmen, wenn der Betrag über 10.000 Euro liegt und kein Nachweis vorliegt, woher das Geld stammt (siehe Kasten unten). Bei einer anderen Bank als der eigenen Hausbank ist sogar schon bei 2.500 Euro Schluss.
Bestimmte Unternehmen müssen außerdem Geldwäschebeauftragte benennen, die darauf achten, dass die gesetzlichen Regeln allen Mitarbeitenden bekannt sind und eingehalten werden.
So geraten Sie nicht ins Visier der Geldwäsche-Fahndung
So geraten Sie nicht ins Visier der Geldwäsche-Fahndung
Sie haben eine größere Summe Bargeld eingenommen, natürlich auf legalem Weg? Das geht zum Beispiel, wenn Sie ein Auto auf dem Gebrauchtwagenmarkt verkaufen. Oder wenn Ihnen die Großeltern einen Teil des Ersparten überlassen. Können Sie das Geld dann überhaupt zur Bank bringen, ohne in Verdacht zu geraten?
Am besten ist, Sie können die Herkunft des Geldes nachweisen. Lassen Sie sich von dem*der Käufer*in Ihres Gebrauchtwagens den Ausweis zeigen und setzen Sie gemeinsam einen Kaufvertrag auf. Bei Bargeld von Verwandten nehmen Sie bei der Einzahlung die Schenkungsurkunde oder das Testament mit. So können die Bankangestellten den Weg des Geldes bei Zweifeln prüfen.