
Minijobben im Privathaushalt

Einkaufen, kochen, putzen, aufräumen, Kinder hüten, Hunde sitten: Im Haushalt gibt es einiges zu tun. Doch vieles davon fällt dir immer schwerer? Oder du hast keine Zeit dafür? Wie gut, wenn es Menschen gibt, die dich unterstützen. Wenn sie das regelmäßig tun und du sie dafür bezahlst, wird daraus ein Minijob – und du deren Arbeitgeber*in. Was du wissen musst, wenn du als Privatperson eine*n Minijobber*in beschäftigst, erfährst du hier.
Themen in diesem Artikel
- Minijob zu Hause? Nur mit Vertrag und Anmeldung!
- Haushaltshilfe gesucht? Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
- Lohn, Steuern und Sozialabgaben: Was gilt?
- Gibt es steuerlich Vorteile für Minijobs im Privathaushalt?
- Haushaltshilfe kündigen – was ist erlaubt, was nicht?

Auf den Punkt
- Minijobs in Privathaushalten funktionieren grundsätzlich genauso wie in Unternehmen.
- Auch als Privatperson bist du verpflichtet, deine Minijobber*innen sozial abzusichern.
- Du musst den Minijobber*innen einen festen Arbeitsvertrag geben – und mindestens den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen.
- Minijobber*innen zahlen auch in Privathaushalten keine Sozialabgaben und meistens auch keine Steuern.
- Anders als in Betrieben gilt im Privathaushalt nicht der allgemeine Kündigungsschutz, sondern die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
Minijob zu Hause? Nur mit Vertrag und Anmeldung!
Ein Minijob in einem Privathaushalt ist mehr als eine lose Vereinbarung. Nämlich eine richtige Anstellung, genau wie in einem Unternehmen. Das heißt, du schließt einen richtigen Arbeitsvertrag mit der Person, die dich im Haushalt unterstützen soll. Außerdem meldest du sie bei der Minijob-Zentrale an. Dann ist sie sozial abgesichert, sprich sie bekommt im Krankheitsfall weiterhin Geld und hat Anspruch auf Urlaub.
Doch auch für dich als Arbeitgeber*in ist ein offizieller Minijob von Vorteil. Der wichtigste: Eine Beschäftigung ohne Vertrag und offizielle Anmeldung wäre Schwarzarbeit – und die ist verboten. Bis zu 5.000 Euro Strafe kann dich das kosten. Und wenn einmal ein Unfall bei der Arbeit passiert, ist deine Haushaltshilfe versichert. Sonst müsstest du die Folgekosten selbst bezahlen.

Haushaltshilfe gesucht? Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
Ein Minijob in einem Privathaushalt ist nur erlaubt, wenn es sich um sogenannte haushaltsnahe Tätigkeiten handelt. Dazu zählen zum Beispiel Aufräumen, Fensterputzen, Kinderbetreuung oder die Versorgung von kranken, alten und pflegebedürftigen Personen. Alle anderen Tätigkeiten gelten als „gewerblicher Minijob“ oder „kurzfristiger Minijob“ (mehr dazu im Kasten) – dafür gelten andere Regeln als für Minijobs im Privathaushalt.
Im Arbeitsvertrag sollten folgende Punkte klar geregelt sein:
- Art der Tätigkeit: Was genau soll erledigt werden?
- Arbeitszeiten: Wann und wie oft wird gearbeitet?
- Lohn: Wie viel wird pro Stunde oder Monat gezahlt?
Außerdem gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen
Wichtig: Dein*e Ehepartner*in oder eines deiner Kinder darfst du nicht als Minijobber*innen einstellen. Bei anderen Verwandten kommt es auf den Einzelfall an. Da solltest du dich bei der Minijob-Zentrale erkundigen.
Wann ist ein Minijob kein Minijob?
Deine Nachbarn gießen in deinem Urlaub die Blumen, und als Dank gibt’s einen Blumenstrauß? Nein, das musst du nicht anmelden. Auch nicht, wenn ein Freund dir beim Umzug hilft. Solche Hilfeleistungen gelten als Gefälligkeit: Sie sind einmalig, nicht in erster Linie fürs Geld gedacht und beruhen nicht auf einem Vertrag. Eine kleine Anerkennung ist völlig in Ordnung.
Auch möglich: Deine Haushaltshilfe arbeitet selbstständig? Die musst du ebenfalls nicht bei der Minijob-Zentrale anmelden.
Alles, was nicht zu den haushaltsnahen Tätigkeiten gehört (zum Beispiel Kochen, Putzen, Gartenarbeit), gilt als „gewerblicher Minijob“. Hierfür gibt es ein eigenes Anmeldeverfahren bei der Minijob-Zentrale.
Wenn du dir unsicher bist, was was ist, hilft dir dieser Minijob-Checker.
Lohn, Steuern und Sozialabgaben: Was gilt?
Den Lohn kannst du mit deiner Haushaltshilfe frei aushandeln. Es gibt aber zwei gesetzliche Vorgaben:
- Du darfst nicht weniger zahlen als den gesetzlichen Mindestlohn. Pro Stunde müssen es also mindestens 12,82 Euro sein (Stand: 2025).
- Die Verdienstgrenze für Minijobber*innen gilt auch in einem Privathaushalt: Sie dürfen höchstens 556 Euro im Monat verdienen.
Dazu kommen Abgaben von maximal 14,92 Prozent vom Bruttolohn. Nämlich:
- 2 % Steuern
- 5 % Pauschalbeitrag an die Krankenversicherung
- 5 % Pauschalbeitrag an die Rentenversicherung
- 1,6 % Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
- 1,1 % für den Fall einer Krankheit der Haushaltshilfe
- 0,22 % für den Fall einer Schwangerschaft beziehungsweise Mutterschaft der Haushaltshilfe
Für eine kurzfristig beschäftigte Haushaltshilfe musst du keine Abgaben zur Kranken- und Rentenversicherung zahlen.
Im Unterschied zu gewerblichen Arbeitgebern musst du keinen Beitrag zur Arbeitslosenversicherung zahlen. Damit sind die Abgaben bei einem Minijob im Privathaushalt geringer als bei Minijobs in Unternehmen.
Besonders praktisch: Die Abgaben musst du dich nicht selbst berechnen, das übernimmt die Minijob-Zentrale für dich. Dafür musst du bei der Anmeldung ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, also die Erlaubnis, dass die Abgaben von deinem Konto abgezogen werden dürfen.
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Gibt es steuerlich Vorteile für Minijobs im Privathaushalt?
Ja – wenn du den Minijob ordnungsgemäß anmeldest, kannst du die Kosten in deiner Steuererklärung angeben. Du bekommst dann 20 Prozent der Ausgaben direkt von deiner Einkommensteuer abgezogen, maximal 510 Euro pro Jahr.
Besonders attraktiv ist das für Eltern: Beschäftigst du eine Minijobberin oder einen Minijobber ausschließlich zur Kinderbetreuung, kannst du seit Januar 2025 sogar 80 Prozent der Betreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren steuerlich absetzen – bis zu 4.800 Euro jährlich.
Wichtig: Damit diese Ausgaben anerkannt werden, muss die Bezahlung per Überweisung erfolgen – bar gezahlte Löhne erkennt das Finanzamt nicht an.
Und noch ein Tipp: Wie hoch deine möglicher Steuervorteile ausfallen könnten, kannst du mit dem Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale berechnen.
So findest du eine Haushaltshilfe
Du suchst eine Aushilfe auf Minijob-Bais für deinen Haushalt? Eine Möglichkeit ist die Haushaltsjob-Börse. Auf dieser Plattform kannst du deine Postleitzahl eingeben und Personen finden, die in deiner Region ihre Dienste anbieten.
Oder lieber einen Abreißzettel im Supermarkt um die Ecke aushängen? Dafür hat die Minijob-Zentrale diese Vorlage entwickelt.
Haushaltshilfe kündigen – was ist erlaubt, was nicht?
Bei Minijobs im Privathaushalt gilt nicht derselbe Kündigungsschutz wie in Unternehmen. Du musst als private Arbeitgeber*in die Kündigung nicht begründen, zum Beispiel mit wirtschaftlichen Gründen. Trotzdem gibt es ein paar Regeln, die du unbedingt beachten musst. Denn das Bürgerliche Gesetzbuch kennt eine Reihe von Regeln, die immer und überall gelten.
Was nicht erlaubt ist: Du darfst niemandem kündigen, weil du ihn oder sie diskriminieren willst – etwa wegen Hautfarbe, Religion oder Geschlecht. Auch wenn sich deine Haushaltshilfe weigert, etwas Unrechtmäßiges zu tun, darfst du das Arbeitsverhältnis deshalb nicht beenden.
Wenn ihr im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart habt, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum Monatsende oder zur Monatsmitte. Das bedeutet: Wenn du zum Beispiel Ende März kündigst, läuft das Arbeitsverhältnis noch bis Ende April. In der Probezeit sind es nur zwei Wochen. Die fristlose Kündigung ist in besonderen Fällen erlaubt, etwa bei Diebstahl oder grobem Fehlverhalten.
In jedem Fall muss die Kündigung schriftlich auf Papier erfolgen – also per Brief. Per E-Mail oder mündlich ist sie ungültig.
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