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Online bestellen in China, England und Co.: Was kostet der Zoll?

von Anna Ostrowska, 04.01.2022

Sie wollen neue Turnschuhe bestellen und finden welche im Internet zum Schnäppchenpreis? Doch der Onlineshop ist in den USA, in China oder sonst wo außerhalb von Europa? Oder wie England nicht in der Europäischen Union? Dann kommen eventuell noch Zoll und andere Einfuhrabgaben dazu. Und die Schuhe sind plötzlich doch ganz schön teuer. Wir machen klar, wann und in welcher Höhe zusätzliche Kosten bei Onlinebestellungen anfallen.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Bestellungen aus Drittländern wie England, China und USA sind zollmeldepflichtig. 
  • Für Produkte, deren Rechnung inklusive Porto nicht mehr als 150 Euro beträgt, fallen keine Zollgebühren an ‒ aber Einfuhrumsatzsteuern (sieben oder 19 Prozent) und eventuell Verbrauchsteuer sowie Servicegebühren.
  • Die Höhe der Servicekosten für die Zollabwicklung hängt vom Zustelldienst ab. 
  • Die Verbrauchsteuer ist bei Tabakprodukten, alkoholischen Getränken und Kaffee fällig ‒ auch bei Beträgen unter 150 Euro.

Was macht Bestellungen aus dem Ausland manchmal teurer?

Onlineshopping ist bequem und grenzenlos. Viele Artikel sind im Ausland sogar deutlich günstiger als in Deutschland. Doch wenn Sie etwas aus Staaten außerhalb der Europäischen Union – also aus Drittländern – bestellen, könnte es unerwartet teuer werden: Zum Kaufpreis kommen möglicherweise weitere Kosten hinzu, mit denen Sie vielleicht nicht gerechnet haben. Das sind die sogenannten Einfuhrabgaben. Die werden seit dem Brexit auch für Bestellungen aus Großbritannien fällig. Denn mit dem EU-Austritt gehören England, Wales, Schottland und Nordirland ebenfalls zu den Drittländern. 

Warum gibt es überhaupt Einfuhrabgaben? Unter anderem, damit eben nicht jede*r nur noch im günstigeren Ausland einkauft. Und die lokalen Händler*innen wegen der Konkurrenz nicht pleitegehen. Im Fachdeutsch ausgedrückt: Die Abgaben auf den Import von Waren sind eine Maßnahme zur Regulierung des Wirtschaftskreislaufs.

Welche Einfuhrabgaben und -kosten gibt es?

Einfuhrabgaben sind Kosten, die Sie gegebenenfalls bei einer Bestellung aus Drittländern zusätzlich zu Kaufpreis und Versand bezahlen müssen. Es gibt drei Arten von Einfuhrabgaben: Zoll, Verbrauchssteuern und Einfuhrumsatzsteuern. Auch können noch Servicegebühren anfallen. Wir erklären, wann und wofür welche Abgaben erhoben werden.

Was sind Zollkosten?

Zoll fällt bei der Einfuhr (seltener auch bei der Ausfuhr oder Durchfuhr) von Waren oder Dienstleistungen aus einem Drittland an.

  •  Jede Warengruppe hat einen eigenen Zollprozentsatz. Wie hoch der ist, sehen Sie auf der Website vom Zoll. Beispiel: Für Bekleidung gehen zwölf Prozent vom Preis an den Zoll. Manche Waren sind von der Zollgebühr ausgenommen, wie Laptops und Bücher.
  • Auf Sendungen im Wert bis 150 Euro wird kein Zoll erhoben. 
  • Entscheidend für die Berechnung der Zollkosten und der Einfuhrumsatzsteuer (siehe übernächstes Kapitel) ist der Zollwert der Sendung. Das ist ihr Warenwert (= Kaufpreis) plus Versandkosten ‒ sofern diese in der Rechnung stehen.

Für selbst mitgebrachte Souvenirs aus dem Urlaub gelten übrigens andere Zollbestimmungen.

Welche Waren darf man nicht bestellen?

Manche Produkte dürfen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Dazu gehören Plagiate, bestimmte Arzneimittel, Waffen, Tier- und Pflanzenarten, Feuerwerkskörper, einige Lebensmittel und Textilien. Schauen Sie im Zweifelsfall auf der Website vom Zoll nach.

Was sind Verbrauchsteuern? 

Verbrauchsteuern werden für den Verbrauch oder Gebrauch bestimmter Produkte erhoben. Das Finanzamt kassiert die Steuern direkt bei den Händlern. Aber diese können die Steuern wiederum über den Kaufpreis auf die Käufer*innen abwälzen.

  • Verbrauchsteuern zahlt man für verbrauchsfähige Produkte des täglichen Konsums. Dazu gehören alkoholische Getränke und Tabakprodukte wie Zigaretten oder Zigarillos sowie Kaffee.
  • Die Höhe der Steuern ist von der eingeführten Warenmenge und vom entsprechenden Verbrauchsteuersatz abhängig. Beispiel: Auf einen Liter reinen Alkohol werden etwa 13 Euro Steuern fällig und auf ein Kilo Kaffee um 2,20 Euro. Sie können die Verbrauchsteuersätze auf der Website vom Zoll nachschauen.

Was sind Einfuhrumsatzsteuern?

Jedes Land in der Europäischen Union berechnet sogenannte Umsatzsteuern (= Mehrwertsteuer) auf den Verkauf und Kauf von Waren oder Dienstleistungen. Diese Steuern sind also auch bei der Einfuhr in die Europäische Union fällig. Daher bezeichnet man sie als Einfuhrumsatzsteuern (EUSt).

  • Je nachdem, was Sie bestellen, beträgt die Einfuhrumsatzsteuer ermäßigte sieben Prozent (zum Beispiel für Bücher, Gemälde und Lebensmittel) oder reguläre 19 Prozent (für Kleidung und alle andere Waren). 
  • Wenn die Einfuhrumsatzsteuer auf Ihre Bestellung mehr als ein Euro beträgt, zahlen Sie diese immer.
  • Einfuhrumsatzsteuerbeträge von bis zu einem Euro fallen sozusagen unter den Tisch. Dadurch bleiben Bestellungen bis zu einem Zollwert von rund 5,30 Euro steuerfrei. Für Waren mit reduziertem Steuersatz gilt das bis zu rund 14 Euro. Achten Sie darauf, die Währung korrekt umzurechnen.

Was sind Servicegebühren?

Weitere mögliche Kosten sind sogenannte Servicepauschalen. Sie gehören nicht zu den Einfuhrabgaben des Zolls. Stattdessen werden sie meist als Pauschale von der Deutschen Post, DHL und weiteren Zustellern erhoben. Und zwar dafür, dass sie die Sendung für Sie beim Zoll anmelden und Ihnen die Einfuhrabgaben vorstrecken. Wie hoch die Servicegebühren ausfallen, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Wann fallen Einfuhrabgaben an und wann nicht?

Unter bestimmten Voraussetzungen fallen Gebühren für den Import von Produkten an oder auch nicht. Wann was der Fall ist, sehen Sie im Folgenden.

Beispielrechnung: Wann fallen Einfuhrabgaben an?

Sie bestellen Schuhe aus England für 100 Euro inklusive Versand. Die Einfuhrumsatzsteuer für Schuhe beträgt 19 Prozent. Es fallen keine Zollgebühren an, weil der Sendungswert unter 150 Euro liegt. Die Verbrauchsteuer entfällt ebenfalls. Und der Zustelldienst verlangt fünf Euro als Servicepauschale.

  • Rechnungsbetrag inklusive Porto (gleich Zollwert): 100 Euro. 
  • Einfuhrumsatzsteuern: 19 Euro (19 Prozent von 100 Euro).
  • Servicepauschale: fünf Euro.
  • Zusätzliche Kosten insgesamt: 24 Euro (19 Euro plus fünf Euro). 

Sie zahlen für die Schuhe also letztendlich 124 Euro statt 100 Euro.

Sie haben zum Beispiel Schuhe über 150 Euro beim englischen Onlineshop „Asos” bestellt? Dann kommen zu den Einfuhrumsatzsteuern und Servicegebühren des Zustellanbieters noch die Zollgebühren dazu. Bei Lederschuhen betragen diese acht Prozent vom Zollwert. Bei Schuhen mit einem anderen Obermaterial zirka 17 Prozent.

Beispielrechnung: Wann fallen keine Einfuhrabgaben an?

Sie bestellen in den USA ein Buch für sechs Euro inklusive Versand. Der Zollwert ist somit sechs Euro. Die Zollgebühren entfallen aus zwei Gründen:

  • Der Zollwert liegt unter 150 Euro. 
  • Der Zollsatz für Bücher beträgt null Prozent.

Bücher sind auch nicht verbrauchsteuerpflichtig wie Alkohol, Tabak und Co. Also kommt für das Buch beim Import nach Deutschland eigentlich nur die Einfuhrumsatzsteuer als Abgabe dazu. Für Bücher gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von sieben statt 19 Prozent. Sieben Prozent von sechs Euro sind 0,42 Euro. Diese 42 Cent an Einfuhrumsatzsteuern fallen aber ebenfalls weg, weil der Betrag unter einem Euro liegt.

Sie sind sich nicht sicher, welchem Onlineshop Sie trauen können? Lesen Sie mehr dazu im Artikel „Von Trusted Shops bis TÜV: Welches Siegel für Onlineshops taugt was?”.

Frau packt Schuhe aus einem Paket aus
© istock/brizmaker/2020  Wie viel Zoll Sie für die Schuhe aus China zahlen müssen, hängt vom Preis und Material (Leder oder nicht) ab.

Wann muss man Bestellungen beim Zoll anmelden?

Alle steuerpflichtigen Bestellungen aus einem Drittland wie China (zum Beispiel bei den Onlineshops Shein, Vova, Banggood oder Aliexpress), den USA (Wish) und England (Amazon UK) müssen beim Zoll angemeldet werden. Ausnahme: Post- und Kuriersendungen, bei denen die Einfuhrumsatzsteuer unter einem Euro liegen. Diese sind nicht steuerpflichtig und landen direkt bei den Empfänger*innen.

Die Anmeldung beim Zoll übernimmt meistens der Zustelldienst für Sie. Vorausgesetzt, der Onlineshop hat die Rechnung mit allen Angaben auf das Paket geklebt. Nur so können die Zollbeamt*innen die Gebühren berechnen. Die Postanbieter bezahlen alle anfallenden Einfuhrabgaben an den Zoll. Diese Kosten holen sie sich bei der Zustellung an die Besteller*innen zurück. Meistens heißt das: Sie bezahlen die Gebühren direkt an der Haustür. Deswegen ist es wichtig, dass Sie genug Bargeld parat haben, wenn Sie eine zollpflichtige Sendung erwarten.

Worauf sollte man sonst noch beim Onlineshopping achten? Das lesen Sie in dem Artikel „Online shoppen? Aber sicher! 6 Regeln, die Sie beim Bezahlen mit Kreditkarte schützen.”

Interview: Waren online bestellen - Worauf schaut der Zoll?

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© IHK Ostbrandenburg bewegt 

Muss man das Paket beim Zollamt abholen?

Nur, wenn der Paketdienst die Zollanmeldung nicht übernimmt. Das könnte der Fall sein, wenn die Informationen auf der Verpackung nicht ausreichend sind. Auch möglich: Der Zoll zweifelt an den Angaben auf der Sendung und will deren Inhalt überprüfen. Dann erhalten Sie eine Nachricht von der Post, dass Ihr Paket beim Zollamt liegt. Und die Sendung muss noch verzollt werden. Sie können die Zollanmeldung mit Ihrer Rechnung entweder persönlich beim Zollamt oder online erledigen.

Es geht auch, dass Sie die Post gegen eine Servicegebühr nachträglich mit der Zollabwicklung beauftragen. Das ist die sogenannte „nachträgliche Postverzollung”. Anschließend wird Ihnen die Sendung direkt zugestellt. Hier finden Sie eine Ausfüllhilfe für die Zollanmeldung

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