Wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag

Für deine Kapitalerträge – also Zinszahlungen – führen wir automatisch Steuern ans Finanzamt ab: 25 % Kapitalertragsteuer, darauf noch einmal 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Du kannst uns aber einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann stellen wir deine Kapitalerträge in der gestellten Höhe vom automatischen Steuerabzug frei. Die Höhe deines Freistellungsauftrags legst du im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen selbst fest. Die Höchstgrenze beträgt 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € für Verheiratete/Verpartnerte. Du kannst den für dich geltenden Höchstbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen.

Schnelle Hilfe

Freistellungsauftrag einreichen

Reiche jetzt ganz einfach deinen Freistellungsauftrag im Online Banking für das aktuelle oder nächste Jahr ein.

  1. Gehe dafür im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“.
  2. Wähle aus, ob du einen einzelnen oder gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen möchtest.
  3. Wähle dann eine der Optionen für die Höhe deines Wunschbetrages aus.
  4. Gib nun noch das „Gültig ab“ Datum ein.

Gib den Auftrag per App oder smsTAN frei und dein Freistellungsauftrag ist mit den angegebenen Daten gültig.

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag

Hier findest du häufig gestellte Fragen zum Thema Freistellungsauftrag

  • Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten oder ändern?

    Du kannst deinen Freistellungsauftrag im Online Banking Meine Hanseatic Bank einrichten und ändern.

    Gehe dafür im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“. Sofern du einen aktuellen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, kannst du diesen nach einer Bestätigung deiner Identität (z.B. per Secure App) einsehen.

  • Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags?

    Reiche uns deinen Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Zinszahlung ein.
     

    1. Diese erfolgt beim TagesGeld jeweils zum Ende des Kalendermonats und bei Kontoauflösung.
    2. Beim SparBrief mit jährlicher Zinszahlung (Typ 1) erfolgt die Zinszahlung jährlich zum Anlagedatum.
    3. Beim SparBrief Typ 2 erfolgt die Zinszahlung in einer Summe im Jahr der Fälligkeit bei Laufzeitende. 

    Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag wird für bereits gezahlte Zinsen berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einer Erstattung bereits berechneter Kapitalertragsteuern führen.

  • Kann ich meinen eingereichten Freistellungsauftrag löschen/widerrufen?

    Du kannst deinen Freistellungsauftrag im Online Banking Meine Hanseatic Bank löschen, sofern du noch keinen Betrag davon im aktuellen Jahr in Anspruch genommen hast.

    Dies kannst du überprüfen, indem du im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“ gehst. Sofern du einen aktuellen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, kannst du diesen nach einer Bestätigung deiner Identität (z.B. per Secure App) einsehen.

    Wenn du noch keinen Betrag in Anspruch genommen hast, kannst du den Prozess starten und für das gewünschte Jahr 0 € auswählen.

    Wenn du schon einen Betrag in Anspruch genommen hast, kannst du diesen nur auf den in Anspruch genommenen Betrag korrigieren.