Wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag

Für deine Kapitalerträge – also Zinszahlungen – führen wir automatisch Steuern ans Finanzamt ab: 25 % Kapitalertragsteuer, darauf noch einmal 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Du kannst uns aber einen Freistellungsauftrag erteilen. Dann stellen wir deine Kapitalerträge in der gestellten Höhe vom automatischen Steuerabzug frei. Die Höhe deines Freistellungsauftrags legst du im Rahmen der gesetzlichen Höchstgrenzen selbst fest. Die Höchstgrenze beträgt 1.000 € für Einzelpersonen bzw. 2.000 € für Verheiratete/Verpartnerte. Du kannst den für dich geltenden Höchstbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen.

Auf dem Screen des Smartphones wird gezeigt, wie einfach man den Freistellungsauftrag in der Hanseatic Bank App hinterlegen kann.
Schnelle Hilfe

Freistellungsauftrag einreichen

Reiche jetzt ganz einfach deinen Freistellungsauftrag im Online Banking für das aktuelle oder nächste Jahr ein.

  1. Gehe dafür im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“.
  2. Wähle aus, ob du einen einzelnen oder gemeinsamen Freistellungsauftrag einreichen möchtest.
  3. Wähle dann eine der Optionen für die Höhe deines Wunschbetrages aus.
  4. Gib nun noch das „Gültig ab“ Datum ein.

Gib den Auftrag per App oder smsTAN frei und dein Freistellungsauftrag ist mit den angegebenen Daten gültig.

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag

Hier findest du häufig gestellte Fragen zum Thema Freistellungsauftrag

Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein oder ändere ihn?

Du kannst deinen Freistellungsauftrag hier im Online Banking Meine Hanseatic Bank einrichten und ändern.

Wenn du bereits einen Freistellungsauftrag hast, kannst du ihn nach einer Identitätsbestätigung, zum Beispiel mit der Secure App, einsehen und ändern.

Welche Fristen gibt es für die Einreichung des Freistellungsauftrags?

Reiche deinen Freistellungsauftrag bitte rechtzeitig vor der Zinszahlung ein.

  1. Beim TagesGeld erfolgt die Zinszahlung am Ende des Kalendermonats oder bei Kontoauflösung.
  2. Beim SparBrief Typ 1 mit jährlicher Zinszahlung erfolgt die Zinszahlung jährlich zum Anlagedatum.
  3. Beim SparBrief Typ 2 erfolgt die Zinszahlung in einer Summe am Ende der Laufzeit.

Ein Freistellungsauftrag, der während des Jahres neu beantragt oder erhöht wird, gilt auch für bereits gezahlte Zinsen. Das kann zur Erstattung bereits gezahlter Kapitalertragsteuern führen.

Kann ich meinen Freistellungsauftrag löschen oder widerrufen?

Ja, du kannst deinen Freistellungsauftrag hier im Online Banking bei Meine Hanseatic Bank löschen, wenn du im aktuellen Jahr noch keinen Betrag genutzt hast.

Um deinen Freistellungsauftrag zu sehen, musst du deine Identität bestätigen, zum Beispiel mit der Secure App.

Wenn du noch keinen Betrag genutzt hast, kannst du den Auftrag für das Jahr auf 0 € setzen.

Falls du schon einen Betrag genutzt hast, kannst du den Auftrag nur auf diesen Betrag korrigieren.