Wichtige Informationen zum Freistellungsauftrag

Damit wir eine Änderung deines Freistellungsauftrags noch für das laufende Jahr berücksichtigen können, reiche uns diesen bitte frühzeitig, möglichst bis zum 18.12.2023, ein.

Bei Sparbriefen ist für das Kalenderjahr der Kontoeröffnung kein Freistellungsauftrag erforderlich, da die Zinsen frühestens nach einem Jahr gezahlt werden.

Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag

Hier findest du häufig gestellte Fragen zum Thema Freistellungsauftrag

  • Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten, ändern oder löschen?

    Fülle hierzu unser Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge aus und reiche es unterschrieben bei uns ein. 

    Bitte beachte:
     

    1. Änderst du deinen Freistellungsauftrag, muss der neue Auftrag mindestens über die Höhe des aktuell ausgeschöpften Freistellungsbetrags lauten.
    2. Sofern ein Freistellungsauftrag im laufenden Jahr noch nicht in Anspruch genommen wurde, kann er auch zum 01.01. des laufenden Jahres schriftlich mit dem Formular Freistellungsauftrag für Kapitalerträge widerrufen werden.
    3. Sofern du Gemeinschaftskonten bei uns führst, kann für alle deine Konten (betrifft auch eure Einzelkonten) nur ein gemeinschaftlich erteilter Freistellungauftrag berücksichtigt werden. Vorhandene Einzelfreistellungsaufträge werden durch einen gemeinschaftlich erteilten Freistellungauftrag ersetzt.
  • Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags?

    Reiche uns deinen Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Zinszahlung ein.
     

    1. Diese erfolgt beim TagesGeld jeweils zum Ende des Kalendermonats und bei Kontoauflösung.
    2. Beim SparBrief mit jährlicher Zinszahlung (Typ 1) erfolgt die Zinszahlung jährlich zum Anlagedatum.
    3. Beim SparBrief Typ 2 erfolgt die Zinszahlung in einer Summe im Jahr der Fälligkeit bei Laufzeitende. 

    Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag wird für bereits gezahlte Zinsen berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einer Erstattung bereits berechneter Kapitalertragsteuern führen.