Fragen und Antworten zum Freistellungsauftrag
Hier findest du häufig gestellte Fragen zum Thema Freistellungsauftrag
- Wie kann ich einen Freistellungsauftrag einrichten oder ändern?
Du kannst deinen Freistellungsauftrag im Online Banking Meine Hanseatic Bank einrichten und ändern.
Gehe dafür im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“. Sofern du einen aktuellen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, kannst du diesen nach einer Bestätigung deiner Identität (z.B. per Secure App) einsehen.
- Wie sind die Fristen für die Einreichung des Freistellungsauftrags?
Reiche uns deinen Freistellungsauftrag bitte frühzeitig vor Zinszahlung ein.
- Diese erfolgt beim TagesGeld jeweils zum Ende des Kalendermonats und bei Kontoauflösung.
- Beim SparBrief mit jährlicher Zinszahlung (Typ 1) erfolgt die Zinszahlung jährlich zum Anlagedatum.
- Beim SparBrief Typ 2 erfolgt die Zinszahlung in einer Summe im Jahr der Fälligkeit bei Laufzeitende.
Ein unterjährig neu beantragter oder erhöhter Freistellungsauftrag wird für bereits gezahlte Zinsen berücksichtigt. Dies kann unter Umständen zu einer Erstattung bereits berechneter Kapitalertragsteuern führen.
- Kann ich meinen eingereichten Freistellungsauftrag löschen/widerrufen?
Du kannst deinen Freistellungsauftrag im Online Banking Meine Hanseatic Bank löschen, sofern du noch keinen Betrag davon im aktuellen Jahr in Anspruch genommen hast.
Dies kannst du überprüfen, indem du im Menü unter „Meine Daten“ auf „Steuerdaten“ und „Freistellungsauftrag“ gehst. Sofern du einen aktuellen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, kannst du diesen nach einer Bestätigung deiner Identität (z.B. per Secure App) einsehen.
Wenn du noch keinen Betrag in Anspruch genommen hast, kannst du den Prozess starten und für das gewünschte Jahr 0 € auswählen.
Wenn du schon einen Betrag in Anspruch genommen hast, kannst du diesen nur auf den in Anspruch genommenen Betrag korrigieren.