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Mobiles Arbeiten im Ausland: Geht das und was müssen Angestellte beachten?

von Anna Ostrowska, 05.06.2024

Im Zuge der Coronapandemie sind Homeoffice und mobiles Arbeiten für viele Angestellte zum Alltag geworden. Warum also nicht das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und das Homeoffice für eine bestimmte Zeit ins Ausland verlegen? Zumindest in der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sind kürzere Arbeitsaufenthalte relativ unkompliziert. Je nach Land und Dauer kann sich die Auslandstätigkeit jedoch auf Steuer und Sozialversicherung auswirken. Was du rechtlich, steuerlich und sozialversicherungstechnisch beachten musst, erklären wir hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

 

  • Als Angestellte*r kannst du im Ausland arbeiten, wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt.
  • Regelungen für Steuern und Sozialversicherung sind sehr individuell und hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Gastland und der Aufenthaltsdauer ab.
  • In jedem Fall solltest du die Bestimmungen deines Gastlandes vor deinem Reiseantritt genau prüfen, beispielsweise auf den Internetseiten der jeweiligen Behörden im Ausland.
  • In Deutschland kannst du dich bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und deiner Krankenkasse über mobiles Arbeiten informieren.

Als Arbeitnehmer*in remote im Ausland arbeiten

Das Homeoffice ins Ausland zu verlegen, klingt verlockend. „Workation“ heißt der neue Trend, eine Wortschöpfung aus „work“ (dt. „Arbeit”) und „vacation“ (dt. „Urlaub“). Wenn du angestellt bist und dein Arbeitgeber dich ins Homeoffice schickt, darfst du jedoch nicht einfach deinen Laptop schnappen und um die Welt reisen. 

Homeoffice (auch Telearbeit genannt) bedeutet rechtlich, dass du die Arbeitsleistung zu Hause erbringst. Nur wenn du mit deinem Arbeitgeber das mobile Arbeiten vereinbart hast, steht es dir frei, von wo aus du arbeitest. Dann kannst du theoretisch auch im Ausland arbeiten. Einen gesetzlich verankerten Anspruch darauf hast du jedoch nicht. 

Um dein Büro ins Urlaubsdomizil zu verlegen, solltest du mit deinem Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung in den Arbeitsvertrag aufnehmen. Diese Vereinbarung regelt zum Beispiel  

  • Die zeitliche Befristung und Rückkehrpflicht
  • Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rahmenbedingungen
  • Arbeitszeiten und Erreichbarkeit
  • Mögliche Kostenerstattungen

Übrigens: Gibt es in deinem Unternehmen einen Betriebsrat, muss auch dieser den Bedingungen des mobilen Arbeitens im Ausland zustimmen und eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. 

Gilt deutsches Arbeitsrecht auch im Ausland?

Das deutsche Arbeitsrecht gilt im Ausland weiter, wenn deine Tätigkeit dort zeitlich beschränkt ist und dein Arbeitgeber der Auslandstätigkeit zugestimmt hat. Konkret bedeutet das: Deutschland muss weiterhin dein „gewöhnlicher Arbeitsort“ sein. Du darfst nicht mehr als die Hälfte deiner jährlichen Arbeitszeit im Ausland verbringen. Übrigens gelten auch beim Arbeiten in der Ferienwohnung oder im Hotel die Vorschriften des Arbeitsschutzes und der Arbeitsstättenverordnung.

Arbeiten im EU-Ausland: Keine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nötig

Brauchst du eine Aufenthalts- und/oder Arbeitserlaubnis, wenn du für eine Zeit im Ausland arbeitest? In der EU und der Schweiz ist das nicht nötig, denn dort können dank der sogenannten „Arbeitnehmerfreizügigkeit“ alle EU-Staatsbürger*innen ohne Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis arbeiten. 

In anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) ist das Arbeiten ohne Aufenthaltserlaubnis bis zu drei Monate lang möglich. Arbeitest du länger als drei Monate im EWR oder in einem Land außerhalb des EWR, musst du in der Regel Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung beantragen. 

Remote arbeiten im Ausland: Meldepflicht beachten

Unabhängig von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis musst du dich an die geltenden Meldepflichten deines Gastlandes halten. Als EU-Bürger*in darfst du dich in einigen Ländern der EU bis zu drei Monate aufhalten, ohne dich melden zu müssen. Doch Vorsicht: Andere EU-Länder verlangen eine Meldung für solche Kurzaufenthalte, selbst wenn du dich dabei in einem Hotel aufhältst.  

In Spanien beispielsweise musst du einen Kurzaufenthalt von unter drei Monaten nicht melden. In den Niederlanden hingegen brauchst du auch für solche Kurzaufenthalte eine Servicenummer, die du an einem von 19 Serviceschaltern in den Niederlanden beantragen kannst. Informiere dich daher rechtzeitig bei den zuständigen Behörden, wann und wo du dich gegebenenfalls melden und welche Dokumente du vorlegen musst. Beachte zudem mögliche Coronabestimmungen deines Gastlandes. 

Arbeiten im Ausland: Das gilt bei der Einkommensteuer

Was passiert mit der Einkommensteuer, wenn du eine Zeit lang im Ausland arbeitest? Das kommt unter anderem darauf an, wie lange du dich im Ausland aufhältst. Für das mobile Arbeiten im Ausland gilt unter anderem die 183-Tage-Regelung: Du bist auch weiterhin in Deutschland steuerpflichtig, wenn 

  • ein in Deutschland ansässiges Unternehmen dein Gehalt zahlt,
  • deine Aufenthaltsdauer im Ausland weniger als ein halbes Jahr (183 Tage) beträgt
  • und du keinen festen Wohnsitz im Ausland hast.

 

Junger Mann arbeitet mit Kopfhörern am Laptop im privaten Arbeitszimmer
© istock/Eva-Katalin/2019  Die 183-Tage-Regelung bestimmt unter anderem, ob du trotz Arbeit im Ausland in Deutschland Steuern zahlen musst.

Aber was, wenn die 183-Tage-Regelung für deinen Auslandsaufenthalt nicht gilt, weil du dich zum Beispiel länger im Ausland aufhältst? Dann kann es passieren, dass sowohl dein Gastland als auch Deutschland Einkommensteuer erheben. Damit es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt, hat Deutschland mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Wenn mehrere Staaten um deine Steuerzahlung konkurrieren, regelt ein DBA, welcher der beiden Staaten unter welchen Umständen ein Anrecht auf deine Steuerzahlung hat. Diese Abkommen werden individuell ausgehandelt und variieren von Land zu Land.  

In Ländern, mit denen es kein DBA gibt, kann es unter Umständen passieren, dass du doppelt Steuern zahlst. In der Regel kannst du jedoch die im Ausland gezahlte Steuer mit einem entsprechenden Zahlungsnachweis auf deine deutsche Steuerschuld anrechnen lassen. Weitere Infos zu diesem Thema erhältst du zum Beispiel von deiner Steuerberatung oder der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). 

Kindergeld abhängig von Steuerpflicht in Deutschland

Solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist (das heißt, solange du alle deine Einkünfte in Deutschland versteuerst), wird das Kindergeld auch bei Auslandsaufenthalten weiter an dich ausgezahlt.

Sozialversicherung im Ausland: Welche Regeln gelten?

Bei der Sozialversicherung gilt generell das Territorialprinzip. Du bist also dort sozialversicherungspflichtig, wo du arbeitest, und erwirbst auch dort deine Leistungsansprüche. Von diesem Prinzip gibt es Ausnahmen, zu denen auch ein kurzzeitiger Aufenthalt im europäischen Ausland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zählen kann. 

Arbeitest du nur vorübergehend für einen deutschen Arbeitgeber in einem dieser Länder und wirst auch weiterhin von ihm bezahlt, bleibt die deutsche Sozialversicherung in der Regel bestehen. Dass du weiterhin dem deutschen Sozialversicherungssystem unterliegst, musst du im Ausland unbedingt nachweisen können. Dafür benötigst du von deinem Arbeitgeber die sogenannte A1-Bescheinigung. 

Gut zu wissen: Insbesondere seit der Coronapandemie ist das Arbeiten im Ausland bei Arbeitnehmer*innen verbreitet. Bestehende Regelungen werden aus diesem Grund stetig überarbeitet. Was für dich gilt, hängt zudem von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Zugehörigkeit deines Wahllandes (EU, EWR oder Drittstaat) und der Aufenthaltsdauer. Pauschale Regeln hinsichtlich Steuer und Versicherung gibt es daher nicht. Bevor du dich auf den Weg in dein Traumland machst, solltest du dich außerdem bei deiner Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung informieren. 

Arbeiten im Ausland: Wie sieht es mit der Krankenversicherung aus?

Wenn du im Ausland krank wirst, können Kosten entstehen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht abdeckt. Dazu gehören beispielsweise der Krankenrücktransport oder Reise- und Unterbringungskosten für Angehörige, die dich im Krankenhaus besuchen. Es kann daher sinnvoll sein, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um mögliche Lücken zu schließen. Für den Besuch bei  Ärzt*innen benötigst du zudem die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) und deinen Personalausweis.

Sobald du dich im Ausland sozialversichern musst, unterliegst du dem Sozialrecht deines Gastlandes. Nicht immer sind die Leistungen ausländischer Sozialversicherungsträger genauso wie in Deutschland oder es gibt Wartezeiten. Um mögliche Nachteile auszugleichen, hat die Bundesrepublik mit vielen Ländern Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Diese gewährleisten beispielsweise die Krankenbehandlung im Ausland, wie sie dir auch in Deutschland zusteht. 

Was passiert mit deutschen Rentenansprüchen?

Wenn die deutsche Sozialversicherung während deines Auslandsaufenthalts Bestand hat, zahlst du weiterhin in die deutsche Rentenkasse ein. Doch auch wenn du nicht weiter einzahlen musst, verfallen deine erworbenen Rentenansprüche in Deutschland nicht.  

Gilt die deutsche Sozialversicherung für dich im Ausland nicht, solltest du dich vor Abreise darüber informieren, ob es sich für dich lohnt, weiterhin in die deutsche Rentenkasse einzuzahlen. Das kann sinnvoll sein, zum Beispiel, um die Ansprüche auf Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten oder die Mindestversicherungszeit für die deutsche Rente zu erfüllen. 

Sozialversicherungsabkommen müssen sich aber nicht immer auf alle Zweige der Sozialversicherung beziehen und können sehr unterschiedlich ausfallen. Bei längerfristigen Auslandsaufenthalten solltest du gut prüfen, welche Regelungen für das von dir gewählte Land gelten. Dies gilt umso mehr, wenn es kein Sozialversicherungsabkommen mit deinem Gastland gibt. Dann können dir die gesetzliche Krankenkasse beziehungsweise der private Rentenversicherungsträger helfen. So vermeidest du zum Beispiel einen fehlenden Versicherungsschutz oder eine Doppelversicherung. Unter Umständen musst du privat für eine ausreichende Absicherung sorgen. 

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