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Restschuldversicherung kündigen: Wenn Sie kein Sicherheitsnetz mehr brauchen

von Tanja Viebrock, 13.07.2022

Sie haben einen Kredit aufgenommen und wollten dabei auf Nummer sicher gehen: Damit es im Fall einer Zahlungsunfähigkeit keine Probleme gibt, haben Sie dazu eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Aber inzwischen haben sich die Umstände geändert und Sie brauchen die Police gar nicht mehr? Etwa weil Sie Ihren Kredit vorzeitig ablösen? Oder weil das Risiko von Zahlungsschwierigkeiten deutlich gesunken ist? Ob das so einfach geht und wenn ja, wie – die KlarMacher klären auf. 

Themen in diesem Artikel

Kündigung bei vorzeitiger Kreditrückzahlung

Die Laufzeit einer Restschuldversicherung entspricht im Normalfall der Laufzeit des Kredits, für den sie abgeschlossen wird. Logisch eigentlich, denn sobald die letzte Rate beglichen ist, gibt es nichts mehr zu versichern. Aber was, wenn Sie Ihren Kredit vorzeitig zurückzahlen könnten, etwa weil Sie außerplanmäßig zu Geld gekommen sind? Dann benötigten Sie diese Versicherung ebenfalls nicht mehr. Und müssen ihn auch nicht weiterführen: In solchen Fällen kommen Sie dank Sonderkündigungsrecht problemlos aus dem Vertrag.

Unter Umständen endet die Versicherung sogar automatisch, und Sie müssen gar nicht weiter aktiv werden. Häufig ist das der Fall, wenn Sie selbst keinen direkten Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft haben, sondern die Restschuldversicherung über die Bank läuft. Bei solchen sogenannten Gruppenversicherungen informiert das Kreditinstitut die Versicherung über die Rückzahlung, und der Vertrag wird aufgelöst.

Falls Sie doch einen eigenen Vertrag mit dem Versicherer haben, kann es ausreichen, die Gesellschaft über das frühzeitige Kreditende zu informieren. Alles Weitere geschieht dann automatisch. Die genaue Regelung steht im Versicherungsvertrag. Häufig müssen Sie aber eine offizielle Kündigung schreiben. Darin sollten Sie um eine schriftliche Bestätigung bitten. Hier finden Sie einen Musterbrief. Am sichersten ist es, die Kündigung per Übergabe-Einschreiben zu verschicken. Damit können Sie genau nachweisen, wann die Kündigung bei der Versicherung eingegangen ist, sollte es zu Streit kommen.

Person zählt Geldbetrag in größeren Euro-Banknoten.
© istock/CiydemImages/2018  Wenn unerwartet genug Geld da ist, um den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen, können Sie die Restschuldversicherung kündigen.

Wichtig: Wenn eine schriftliche Kündigung nötig ist, aber Sie selbst keinen direkten Vertrag mit der Versicherung haben, müssen Sie die Bank auffordern, für Sie zu kündigen.

Wie schnell Sie im Fall einer Kündigung aus dem Vertrag rauskommen, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Diese Möglichkeiten gibt es:

  • Der Vertrag endet sofort mit der Kündigung: Im Idealfall lässt Sie die Versicherung direkt nach Erhalt der Kündigung aus dem Vertrag.
  • Der Vertrag endet nach Ablauf der Kündigungsfrist: Bei einigen Anbietern gelten Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten. Die müssen Sie einhalten, selbst wenn der Kredit schon abbezahlt ist. Abhängig von den Bedingungen tritt die Kündigung dann zwischen einem Monat und einem Jahr später in Kraft. Bei einem frisch abgeschlossenen Vertrag kann die erste Kündigungsmöglichkeit sogar noch weiter in der Zukunft liegen. Deshalb sollten Sie das Kleingedruckte bei Abschluss sehr genau lesen.

Kündigung bei Umschuldung

Seit der Aufnahme Ihres Kredits sind die Zinsen kräftig gesunken, sodass sie mit einer Umschuldung auf einen neuen Kredit günstiger fahren? Das ist eine gute Gelegenheit, aus dem Vertrag auszusteigen, wenn Sie Ihre Restschuldversicherung nicht länger nutzen wollen. Aus Sicht des bisherigen Kreditgebers ist eine Umschuldung nichts anderes als eine vorzeitige Rückzahlung. Für die Bank ist es egal, woher das Geld kommt – ob aus einer Erbschaft oder aus einem neuen Kredit. Deshalb gelten für die Kündigung der Restschuldversicherung bei einer Umschuldung dieselben Regeln, wie sie im vorherigen Abschnitt beschrieben sind.

Zufrieden lächelnder Handwerker klopft Baustaub aus seinen Arbeitshandschuhen
© istock/skynesher/2019  Wenn das Geschäft brummt und Ihr Job langfristig sicher ist, ist eine Restschuldversicherung womöglich nicht mehr nötig.

Kündigung bei laufendem Kredit

Auch wenn der Kredit noch eine Weile läuft, ist die Restschuldversicherung möglicherweise nicht mehr nötig. Etwa, weil Sie sich nur für den Fall einer drohenden Arbeitslosigkeit absichern wollten. Inzwischen brummt das Geschäft aber wieder und Ihr Job ist langfristig sicher. Oder Sie stellen fest, dass ein anderer Versicherer ein wesentlich günstigeres Angebot macht. Was auch immer Ihr Beweggrund ist: Beinahe jede Restschuldversicherung kann auch bei laufendem Kredit gekündigt werden. Dabei müssen Sie allerdings eine Kündigungsfrist einhalten. Und die kann mitunter ganz schön lang sein. Die genauen Bedingungen sind in den Versicherungsunterlagen aufgeführt. Üblich sind folgende Modelle:

  • Sie können monatlich kündigen.
  • Sie können jährlich zum Ende des Vertragsjahres kündigen: Der Versicherungsvertrag läuft immer für ein Jahr und verlängert sich automatisch um weitere zwölf Monate, wenn Sie nicht zum Ende der einjährigen Laufzeit kündigen. In der Regel muss die Kündigung in solchen Fällen einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Anbieter sein. Wichtig zu wissen dabei: Endes des Vertragsjahres heißt nicht Jahresende, sondern ein Jahr nach Vertragsbeginn.
  • Sie können erstmals nach drei Jahren kündigen: Manche Verträge haben eine Mindestlaufzeit (in der Regel drei Jahre) und verlängern sich danach automatisch immer um ein weiteres Jahr. In solchen Fällen können Sie zum ersten Mal zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen. Danach geht es dann immer zum Ende des Versicherungsjahres. Bei solchen Verträgen ist die Kündigungsfrist meist länger: Üblicherweise muss Ihr Kündigungsschreiben drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit beziehungsweise des Versicherungsjahres bei der Versicherungsgesellschaft sein.

Wichtig: Wenn der Versicherungsvertrag über den Namen der Bank läuft, müssen Sie die Kündigung dort einreichen. Bei solchen Gruppenversicherungen kann außerdem zusätzlich eine Zustimmung der Bank nötig sein.

Rückerstattung der Beiträge

Was bedeutet es für Ihre schon gezahlten Beiträge, wenn Sie Ihre Restschuldversicherung nicht bis zum Ende in Anspruch nehmen? Auch hier verfahren die Anbieter unterschiedlich:

  • Von manchen Versicherungen erhalten Sie keine Rückerstattung.
  • Einige Versicherungsunternehmen zahlen die überzahlten Beiträge direkt an Sie aus.
  • Bei manchen Verträgen wird die Rückerstattung mit Ihrem Kreditkonto verrechnet. Sprich: Sie nutzen es für die Rückzahlung des Kredits. In diesem Fall dürfen Sie häufig entscheiden, ob dadurch die Laufzeit verkürzt oder die Raten verringert werden sollen.

Ob Ihnen etwas zusteht, lässt sich also nur mit einem Blick in den Vertrag mit Sicherheit sagen. Wie viel Geld Sie zurückbekommen, ist leider manchmal etwas undurchsichtig. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Ihre Beitragsrückzahlung zu niedrig ausfällt, lassen Sie sich die Berechnung von der Versicherung erklären. Im Zweifelsfall können Sie sich auch an eine Verbraucherschutzorganisation wenden.

Eine junge Frau zahlt an der Kasse eines Modegeschäfts mit ihrer Kreditkarte
© istock/pixelfit/2017  Wenn Sie die Kreditkarte häufig nutzen, kann eine Restschuldversicherung sinnvoll sein.

Restschuldversicherung der Kreditkarte kündigen

Restschuldversicherungen gibt es nicht nur für Ratenkredite und Baufinanzierungen, sondern auch für Kreditkarten. Hier haben sie nur oft andere Bezeichnungen, etwa „Zahlungsschutz“ oder bei der Hanseatic Bank „SicherKreditkarte“. Das Prinzip ist aber das Gleiche. Auch diese Restschuldversicherung können Sie kündigen, wenn Sie keinen Bedarf mehr dafür haben. Werfen Sie einen Blick in die Unterlagen, welche Kündigungsfristen gelten. Da Sie bei einer Restschuldversicherung für die Kreditkarte meist keine Beiträge im Voraus zahlen, droht hier auch kein Stress mit Rückerstattungen.

Tipp: Falls Sie Ihre Kreditkarte der Hanseatic Bank vorübergehend nicht nutzen, brauchen Sie die Restschuldversicherung nicht gleich zu kündigen. Die Beiträge richten sich nämlich ganz fair nach Ihrem Saldo: In Monaten, in denen sich Ihre Kreditkartenabrechnung auf 0 Euro beläuft, zahlen sie auch nichts für SicherKreditkarte.

Per Widerruf direkt nach dem Abschluss raus aus dem Vertrag

Unter bestimmten Umständen müssen Sie Ihren Vertrag nicht kündigen, sondern können ihn widerrufen. Verbraucher haben direkt nach dem Abschluss von Versicherungsverträgen grundsätzlich für bestimmte Zeit ein Widerrufsrecht. Während dieser Zeit können Sie den Vertrag direkt wieder auflösen, falls Sie es sich anders überlegt oder die Versicherung versehentlich abgeschlossen haben. 

Wie lange diese Widerrufsfrist gilt, hängt von der Versicherungsart ab. 14 Tage sind es mindestens. Bei Lebensversicherungen gilt sogar eine Frist von 30 Tagen. In jedem Fall läuft die Frist erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie alle Vertragsunterlagen bekommen haben. 

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