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Wohnberechtigungsschein: Was ist das und wer bekommt ihn?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen , 18.09.2026

Die Mieten steigen und steigen, vor allem in Ballungsgebieten. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben Sozialhilfe-Empfänger*innen und Geringverdienende kaum eine Chance, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Als einzige Möglichkeit bleibt dann oft nur eine Wohnung, die vom Staat gefördert wird. Um so eine Wohnung zu bekommen, benötigen sie einen Wohnberechtigungsschein – die Abkürzung ist WBS. Wer so einen Schein bekommt, wo und wie man ihn beantragen kann, erklären wir hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Wohnberechtigungsschein

  • Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Bezug einer staatlich geförderten Wohnung. 
  • Du hast damit aber keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung beziehungsweise eine Wohnung, wo ein WBS erforderlich ist. 
  • Um einen WBS zu bekommen, gelten bestimmte Bedingungen, zum Beispiel Einkommensgrenzen. 
  • Die Voraussetzungen für einen WBS unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. 
  • Du kannst den Wohnberechtigungsschein je nach Gemeinde beim Sozial-, Bürger- oder Bezirksamt beantragen – in den meisten Fällen jedoch beim Amt für Wohnungswesen. 
  • In fast allen Bundesländern kannst du den Schein mittlerweile auch online beantragen. 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist ein vom Amt ausgestelltes Dokument. Das benötigst du, um eine staatlich geförderte Sozialwohnung mieten zu dürfen. Leider verschafft dir der Schein nicht automatisch eine günstige Wohnung, sondern erlaubt dir nur, dich auf eine Wohnung zu bewerben, die mit dem Hinweis „WBS-Pflicht”, „WBS erforderlich” oder ähnlichen Aussagen angeboten wird. 

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Der Staat möchte mit seinen Sozialwohnungen bestimmte Personengruppen unterstützen. Deshalb ist klar, dass du für einen Wohnberechtigungsschein einige Bedingungen erfüllen musst: 

  • Du überschreitest nicht die geltenden WBS-Einkommensgrenzen (mehr dazu später). 
  • Du hast die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedslandes. 
  • Wenn du Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der Europäischen Union bist, brauchst du eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr. 
  • In manchen Städten kannst du einen WBS-Antrag erst stellen, wenn du zwei oder mehr Jahre dort gemeldet bist.  
  • Anerkannte Flüchtlinge benötigen noch keinen Aufenthaltstitel, müssen aber einen Anerkennungsbescheid vorlegen. 

Tipp: Lass deinen Anspruch beim zuständigen Wohnungsamt individuell prüfen. Nur dort bekommst du eine verbindliche Aussage, ob du WBS-berechtigt bist oder nicht. Insbesondere Empfänger*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende, Alleinerziehende und Rentner*innen mit geringem Einkommen sowie Personen mit einer (Schwer-)Behinderung haben meist gute Aussichten. Eine schnelle und unkomplizierte erste Einschätzung liefert auch ein WBS-Rechner. 

Ein Mann sitzt genervt am Laptop und berechnet etwas auf einem Taschenrechner, im Hintergrund zwei Kinder
© istock/Wavebreakmedia/2017  Einen WBS bekommt nur, wer mit dem Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

WBS-Einkommensgrenzen: Was gilt für die Höhe des Einkommens?

Wie viel du maximal verdienen darfst, um einen WBS zu bekommen, steht im Paragrafen 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG): Die Basiswerte liegen bei 12.000 Euro (Einzelperson) und 18.000 Euro (zwei Personen). Da jedes Bundesland eigene Grenzen festlegt, liegen diese aber oft deutlich über dem gesetzlichen Basiswert von 12.000 Euro.

Denn die Mietpreise steigen vor allem in Ballungsgebieten teilweise so stark, dass sich viele auch mit einem höheren Einkommen keine normalen Wohnungen mehr leisten können. Daher unterscheiden sich die tatsächlichen Grenzen von Bundesland zu Bundesland und von Gemeinde zu Gemeinde zum Teil erheblich.  

Beispiele aus einigen Bundesländern für einen Einpersonenhaushalt (Stand 2026):

  • In Berlin gilt eine Einkommensgrenze von 16.800 Euro netto pro Jahr.  
  • In Bayern liegt die Netto-Grenze bei 17.500 Euro im Jahr.  
  • In Schleswig-Holstein gilt eine Netto-Grenze von jährlich rund 20.000 Euro.
  • In Hamburg liegt die Netto-Grenze mittlerweile bei 19.200 Euro.

Wichtig zu wissen: Die hier genannten Einkommensgrenzen beziehen sich auf den sogenannten 1. Förderweg. Mehr zum 1. Förderweg (WBS A) und 2. Förderweg (WBS B) im folgenden Abschnitt.

WBS A und WBS B: Was bedeutet das?

Vielleicht hast du bei der Wohnungssuche schon bemerkt, dass manche Anzeigen einen „WBS Typ A“ oder „WBS Typ B“ fordern. Der Hauptunterschied liegt hier in der Höhe deines Einkommens und der damit verbundenen Förderstufe:

  • WBS A (1. Förderweg): Dieser Schein ist für Haushalte mit geringem Einkommen gedacht. Wenn du unter den Basis-Einkommensgrenzen deines Bundeslandes liegst, erhältst du diesen Schein. Die Mieten für diese Wohnungen sind besonders günstig.
  • WBS B (2. Förderweg): Dieser Schein wird oft als „WBS für mittlere Einkommen“ bezeichnet. Hier liegen die Einkommensgrenzen deutlich höher. Er ist für Menschen gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt Schwierigkeiten haben, aber etwas mehr verdienen als die Zielgruppe für WBS A. Die Miete ist hier etwas höher als bei Typ A, liegt aber immer noch spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Wichtig: Mit einem WBS A kannst du dich in der Regel auch um eine WBS-B-Wohnung bewerben – andersherum funktioniert es jedoch nicht. Wer einen WBS-B-Schein hat, darf keine Wohnung beziehen, die explizit für den Typ A (den 1. Förderweg) reserviert ist. 

In manchen Bundesländern wie etwa Bayern gibt es mittlerweile sogar einen WBS Typ C für noch höhere Einkommensgruppen, um die soziale Mischung in den Vierteln zu fördern.

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WBS-Einkommenserklärung: Was zählt zum Haushaltseinkommen?

Entscheidend für den WBS-Antrag ist die Einkommensgrenze in deinem Bundesland und die Höhe deines Einkommens. Doch dazu zählt nicht nur dein Einkommen, sondern das Nettoeinkommen aller mit dir im Haushalt lebenden Personen – das ist das sogenannte Haushaltseinkommen.

Zum Haushaltseinkommen zählt in erster Linie

Dagegen zählen folgende Einkünfte nicht mit:

  • Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro
  • Kindergeld
  • Mutterschutzleistungen
  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder
  • Wohngeld
  • Leistungen aus der Kranken-, Pflege- oder der gesetzlichen Unfallversicherung
  • Ausbildungsvergütung eines zum Haushalt gehörenden Kindes 

Video: Was ist das Nettoeinkommen?

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WBS-Wohnung: Wie groß darf sie sein?

Ein Wohnberechtigungsschein gilt für eine staatlich geförderte Wohnung in angemessener Größe. Als angemessen gilt abhängig vom Bundesland für eine Person eine Wohnfläche zwischen 45 und 50 Quadratmetern. Für jede weitere Person kommen noch einmal 15 Quadratmeter dazu.  

Ein Zweipersonen-Haushalt kann eine WBS-pflichtige Zweizimmerwohnung mit bis zu 65 Quadratmetern beziehen, drei Personen drei Zimmer bis zu 80 Quadratmetern und vier Personen vier Zimmer bis zu 95 Quadratmetern. Einen gewissen Spielraum gibt es dabei aber durchaus: Bis zu fünf Quadratmeter mehr oder ein zusätzliches halbes Zimmer werden meistens akzeptiert, wenn die Miete innerhalb der Angemessenheitsgrenze liegt. 

Mann sitzt einer Sachbearbeiterin gegenüber
© istock/LaylaBird/2021  Einen WBS beantragt man beim örtlichen Wohnungsamt oder Bürgerbüro.

Wo beantrage ich einen Wohnberechtigungsschein?

Zuständig für Wohnberechtigungsscheine ist das Bezirks-, Bürger-, Wohnungs- oder Sozialamt deiner Stadt oder Gemeinde – in den meisten Städten das Amt für Wohnungswesen. Fast überall kannst du aber auch den WBS ganz einfach über das Service-Portal deines Bundeslandes online beantragen. 

Was kostet der WBS-Antrag?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. In vielen Städten ist die Beantragung kostenlos, in anderen Städten wiederum wird im Voraus eine Bearbeitungsgebühr von bis zu dreißig Euro verlangt – diese Gebühren entfallen aber in der Regel für Bezieher*innen von Grundsicherung für Arbeitssuchende. 

Ein Mann füllt ein Dokument aus, ihm gegenüber sind die Hände eines weiteren Mannes zu sehen
© istock/Charday Penn/2021  Für den Antrag auf einen WBS musst du teilweise mehr als zehn Dokumente vorlegen.

WBS-Antrag: Welche Formulare sind nötig?

Natürlich prüft der Staat ganz genau, wer wirklich eine Sozialwohnung benötigt und wer nicht. Deswegen benötigst du für die Antragstellung für einen Wohnberechtigungsschein eine Reihe von Unterlagen und Nachweisen. Von Stadt zu Stadt und je nach persönlicher Situation können sich die geforderten Unterlagen genauso unterscheiden wie die WBS-Formulare, die du für den Antrag ausfüllen musst. Die notwendigen Formulare erhältst du beim zuständigen Amt, oftmals stehen sie auch auf der Website zum Download bereit.  

Folgende Unterlagen musst du – soweit für dich zutreffend – in der Regel vorlegen:  

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben  
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Einkommenserklärung der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen mit entsprechenden Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise aus Kapitalvermögen etc. 
  • Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber, ausgefüllt und unterschrieben 
  • Nachweis steuerfreier Einkünfte wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld 
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung 
  • Schul- oder Studienbescheinigung 
  • Geburtsurkunden der Kinder 
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen 
  • Aufenthaltsbescheinigung 
  • Nachweis einer Schwangerschaft/Mutterpass 
  • Schwerbehindertenausweis 
  • Nachweis über zukünftig zu leistende Unterhaltszahlungen 
Eine bunt getünchte Hausfassade mit mehreren Wohneinheiten
© istock/elxeneize/2019  Wer von Obdachlosigkeit bedroht ist, bekommt schneller eine der staatlich geförderten Wohnungen.

Was bedeutet WBS mit besonderem Wohnbedarf?

Bestimmte Personengruppen mit höherer Dringlichkeit werden bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bevorzugt (Dringlichkeitsschein). Ein solcher besonderer Wohnbedarf kann zum Beispiel bei einer Schwerbehinderung, drohender Obdachlosigkeit oder bei Familien mit Kindern in sehr beengten Wohnverhältnissen vorliegen. Es gibt WBS-pflichtige Wohnungen, die nur Personen mit einem solchen besonderen Wohnbedarf beziehen dürfen.

Die zuständige Behörde bestimmt die Dringlichkeit des Wohnbedarfs und vermerkt die entsprechende Dringlichkeitsstufe auf dem Wohnberechtigungsschein. Dabei arbeiten die einzelnen Bundesländer mit unterschiedlich vielen Dringlichkeitsstufen.  

Erklärvideo: WBS - Was ist ein Wohnberechtigungsschein? 

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Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS gilt vom Datum der Ausstellung für ein Jahr und nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein Umzug bedeutet unter Umständen, dass du einen neuen Antrag stellen musst, damit du eine Wohnung mit WBS mieten darfst.  

Gut zu wissen: Hast du eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen, bleibt das Wohnrecht dauerhaft bestehen, auch wenn die Gültigkeit des Scheins abläuft oder sich deine Einkommenssituation verändert. Im Bundesland Hessen kann dann jedoch die sogenannte Fehlbelegungsabgabe fällig werden, eine Art Ausgleichszahlung für Besserverdienende in Sozialwohnungen.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist ein amtliches Dokument, das Personen mit geringem oder mittlerem Einkommen dazu berechtigt, eine staatlich geförderte Sozialwohnung zu beziehen. Der Schein garantiert keine Wohnung, ist aber die notwendige Voraussetzung, um sich auf Mietangebote mit „WBS-Pflicht“ bewerben zu können.

Wer hat Anspruch auf einen WBS?

Anspruch haben Haushalte, deren jährliches Nettoeinkommen unter bestimmten Grenzen liegt. Zudem müssen Antragstellende die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Besonders gute Aussichten haben Geringverdiener*innen, Alleinerziehende, Senior*innen mit kleiner Rente sowie Menschen mit Behinderung oder besonderem Wohnbedarf. 

Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Der Antrag wird beim zuständigen Wohnungsamt, Bürgeramt oder Sozialamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt. In den meisten Bundesländern ist die Beantragung mittlerweile bequem online über die offiziellen Service-Portale möglich. Die Prüfung erfolgt individuell nach den regional geltenden Einkommensgrenzen.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen für einen WBS?

Die Grenzen variieren je nach Bundesland. Während das Wohnraumförderungsgesetz Basiswerte von 12.000 Euro für Einzelpersonen und 18.000 Personen für Zwei-Personen-Haushalte nennt, liegen diese in Ballungsräumen oft höher.

Was bedeutet „WBS mit besonderem Wohnbedarf“?

Dieser Zusatz kennzeichnet eine besondere Dringlichkeit. Er wird vergeben, wenn soziale oder gesundheitliche Gründe vorliegen, wie etwa drohende Obdachlosigkeit, eine Schwerbehinderung oder stark überbelegte Wohnverhältnisse bei Familien. Inhaber*innen eines solchen Dringlichkeitsscheins werden bei der Vergabe von Sozialwohnungen bevorzugt behandelt. 

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Ein WBS ist ab dem Tag der Ausstellung genau ein Jahr lang gültig. Er gilt zudem nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Findet man innerhalb dieses Jahres keine Wohnung, muss der Antrag nach Ablauf der Frist neu gestellt werden.

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