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Wohnberechtigungsschein: Was ist das und wer bekommt ihn?

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 03.05.2022

Die Mieten steigen und steigen, vor allem in Ballungsgebieten. Auf dem freien Wohnungsmarkt haben Alleinerziehende, Rentner*innen, Hartz-IV-Empfänger*innen und Geringverdiener*innen kaum eine Chance, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Für sie ist eine staatlich geförderte Sozialwohnung oft die einzige Möglichkeit. Um so eine Wohnung zu bekommen, benötigen sie einen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS. Wer so einen Schein bekommt, wo und wie man ihn beantragen kann, erklären wir hier. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Bezug einer staatlich geförderten Wohnung. 
  • Sie haben aber damit keinen Anspruch auf eine Sozialwohnung. 
  • Um einen WBS zu bekommen, gelten bestimmte Bedingungen, zum Beispiel Einkommensgrenzen. 
  • Die Bedingungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. 
  • Der Wohnberechtigungsschein wird bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde beantragt. 

Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist ein vom Amt ausgestelltes Dokument. Sie benötigen das Dokument, um eine staatlich geförderte Sozialwohnung mieten zu dürfen. Leider verschafft Ihnen der Schein nicht automatisch eine günstige Wohnung. Vielmehr erlaubt er Ihnen nur, sich auf eine Wohnung zu bewerben, die mit dem Hinweis „WBS-Pflicht”, „WBS notwendig” oder ähnlichen Aussagen angeboten wird.  

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Der Staat möchte mit seinen Sozialwohnungen ganz bestimmte Personengruppen unterstützen. Deshalb ist klar, dass Sie für einen Wohnberechtigungsschein einige Bedingungen erfüllen müssen: 

  • Sie überschreiten nicht die geltenden WBS-Einkommensgrenzen (mehr dazu später). 
  • Sie haben eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedslandes. 
  • Wenn Sie Staatsangehörige*r eines Landes außerhalb der Europäischen Union sind, brauchen Sie eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Gültigkeit von mindestens einem Jahr. 
  • In manchen Städten können Sie einen Antrag erst stellen, wenn Sie zwei oder mehr Jahre dort gewohnt haben.  
  • Anerkannte Flüchtlinge benötigen noch keinen Aufenthaltstitel, müssen aber einen Anerkennungsbescheid vorlegen. 

Die geltenden Einkommensgrenzen sind im § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) gesetzlich festgelegt. Für eine Person liegt diese Grenze bei gerade mal 12.000 Euro im Jahr, für zwei Personen bei 18.000 Euro. Allerdings sind die Mietpreise vor allem in Ballungsgebieten inzwischen so stark gestiegen, dass sich viele auch mit einem höheren Einkommen keine „normalen“ Wohnungen leisten können. Für sie sind die Grenzen zu niedrig.  

Aber: Die Bundesländer dürfen abhängig von regionalen Verhältnissen von diesen Beträgen abweichen! Und das tun sie auch. Die tatsächlichen Grenzen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich. Beispiel: In Bayern liegt die Grenze für einen Einpersonenhaushalt bei 14.000 Euro im Jahr, in Schleswig-Holstein dagegen bei 19.400 Euro. Hamburg nennt zwar die gesetzliche Einkommensgrenze von 12.000 Euro jährlich, akzeptiert aber tatsächlich ein bis zu 30 Prozent höheres Einkommen.  

Tipp: Lassen Sie Ihren Anspruch beim zuständigen Wohnamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde individuell prüfen. Nur dort bekommen Sie eine verbindliche Aussage, ob Sie WBS-berechtigt sind oder nicht. Insbesondere Empfänger*innen von Arbeitslosengeld 2, Alleinerziehende, Rentner*innen und (Schwer-)Behinderte haben meist gute Aussichten.  

Eine schnelle und unkomplizierte erste Einschätzung liefert auch ein WBS Rechner

Ein Mann sitzt am Tisch und berechnet sein Haushaltseinkommen, im Hintergrund seine zwei Kinder
© istock/Wavebreakmedia/2017  Einen WBS bekommt nur, wer mit seinem Haushaltseinkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

WBS-Einkommensgrenze: Was zählt zum Haushaltseinkommen?

Entscheidend für den WBS-Antrag ist also Ihre Einkommensgrenze. Doch dazu zählt nicht nur Ihr Einkommen, sondern das Nettoeinkommen aller mit Ihnen im Haushalt lebenden Personen – das ist das sogenannte Haushaltseinkommen. 

Zum Haushaltseinkommen zählt in erster Linie 

  • Lohn oder Gehalt 
  • Arbeitslosengeld 
  • Krankengeld 
  • Kurzarbeitergeld 
  • BAföG und andere Hilfsgelder zur Berufsausbildung 

Dagegen zählen folgende Einkünfte nicht mit: 

  • Kindergeld 
  • Elterngeld 
  • Mutterschutzleistungen 
  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder 
  • Wohngeld 
  • Leistungen aus Kranken-, Pflege- oder der gesetzlichen Unfallversicherung 
  • Ausbildungsvergütung eines zum Haushalt gehörenden Kindes 

Was für eine Wohnung bekomme ich mit Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein gilt für eine staatlich geförderte Wohnung in „angemessener Größe“. Als angemessen gilt für eine alleinstehende Person eine Wohnfläche von 50 Quadratmetern. Für jede weitere Person kommen noch einmal 15 Quadratmeter dazu.  

Ein Zweipersonen-Haushalt kann eine WBS-pflichtige Zweizimmerwohnung mit bis zu 65 Quadratmetern beziehen, drei Personen drei Zimmer bis zu 80 Quadratmetern und vier Personen vier Zimmer bis zu 95 Quadratmetern. Einen gewissen Spielraum gibt es dabei aber durchaus: bis zu fünf Quadratmeter mehr werden in der Regel akzeptiert. 

Junger Mann beantragt bei der zuständigen Sachbearbeiterin einen Wohnberechtigungsschein
© istock/LaylaBird/2021  Einen WBS beantragt man beim örtlichen Wohnungsamt oder Bürgerbüro.

Wo kann ich einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Zuständig für Wohnberechtigungsscheine ist das Bezirks-, Bürger-, Wohnungs- oder Sozialamt Ihrer Stadt oder Gemeinde – in den meisten Städten das Amt für Wohnungswesen. 

Was kostet die WBS-Beantragung?

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. In vielen Städten ist die Beantragung kostenlos, oftmals wird aber eine im Voraus fällige Bearbeitungsgebühr zwischen fünf Euro und vierzig Euro verlangt.  

Für Hartz-IV-Bezieher*innen ist die Beantragung oft gebührenfrei. 

Beim Wohnungsamt prüft ein Mitarbeiter die Unterlagen eines Antragstellers
© istock/Charday Penn/2021  Für den Antrag auf einen WBS müssen Sie teilweise mehr als zehn Dokumente vorlegen.

Welche Unterlagen sind für den WBS-Antrag nötig?

Natürlich prüft der Staat ganz genau, wer wirklich eine Sozialwohnung benötigt und wer nicht. Deswegen müssen Sie bei der Antragstellung für einen Wohnberechtigungsschein eine ganze Reihe von Unterlagen und Nachweisen vorlegen. Von Stadt zu Stadt und je nach persönlicher Situation können sie sich unterscheiden. Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim zuständigen Amt; oftmals stehen sie auch auf der Webseite zum Download bereit.  

Folgende Unterlagen müssen Sie – soweit für Sie zutreffend – in der Regel immer vorlegen:  

  • Antragsformular, ausgefüllt und unterschrieben  
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass 
  • Einkommenserklärung der letzten zwölf Monate aller im Haushalt lebenden Personen mit entsprechenden Nachweisen wie Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Nachweise aus Kapitalvermögen etc. 
  • Einkommensbescheinigung vom Arbeitgeber, ausgefüllt und unterschrieben 
  • Nachweis steuerfreier Einkünfte wie Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld 
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung 
  • Schul- oder Studienbescheinigung 
  • Geburtsurkunden der Kinder 
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen 
  • Aufenthaltsbescheinigung 
  • Nachweis einer Schwangerschaft/Mutterpass 
  • Schwerbehindertenausweis 
  • Nachweis über zukünftig zu leistende Unterhaltszahlungen 
Eine Hausfassade mit mehreren Wohnungen
© istock/elxeneize/2019  Wer von Obdachlosigkeit bedroht ist, bekommt schneller eine der staatlich geförderten Wohnungen.

Was ist ein besonderer Wohnbedarf?

Bestimmte Personengruppen mit höherer Dringlichkeit werden bei der Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bevorzugt. Ein solcher „besonderer Wohnbedarf“ liegt zum Beispiel bei einer Schwerbehinderung oder drohender Obdachlosigkeit vor. Es gibt WBS-pflichtige Wohnungen, die nur von Personen mit einem solchen besonderen Wohnbedarf bezogen werden dürfen. 

Die zuständige Behörde bestimmt die Dringlichkeit des Wohnbedarfs und vermerkt die entsprechende Dringlichkeitsstufe auf dem Wohnberechtigungsschein. Dabei arbeiten die einzelnen Bundesländer mit unterschiedlich vielen Dringlichkeitsstufen.  

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein?

Ein WBS gilt vom Datum der Ausstellung für ein Jahr und nur für das entsprechende Bundesland. Ein Umzug bedeutet also, dass Sie einen neuen Antrag stellen müssen. 

Aber: Wenn Sie erst einmal eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen haben, können Sie dauerhaft darin wohnen bleiben – auch wenn Ihre Einkommenssituation sich verändert. 

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