Mysterium Schufa-Score: So entsteht die Zahl über deine Kreditwürdigkeit
Schufa Basis-Score | |
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Score-Wert | Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls |
über 97,5 % | sehr geringes Risiko |
95 - 97,5 % | geringes bis überschaubares Risiko |
90 – 95 % | zufriedenstellendes bis erhöhtes Risiko |
80 – 90 % | deutlich erhöhtes bis hohes Risiko |
50 – 80 % | sehr hohes Risiko |
unter 50 % | sehr kritisches Risiko |
Übrigens: Ein Schufa-Score von 100 Prozent ist nicht möglich. Selbst, wenn du alle deine Rechnungen immer pünktlich zahlst. Der Grund ist ein ganz natürlicher und gleichzeitig etwas makaber. Es gibt nämlich einen Risikofaktor, den niemand ausschließen kann: den Tod. Die Möglichkeit, dass Schuldner*innen sterben, bevor sie ihren Kredit oder ihr Auto abbezahlt haben, wird immer eingerechnet.
Wenn dein Score unter 90 Prozent liegt, solltest du versuchen, ihn zu verbessern. Wie das geht, erklären wir im KlarMacher-Beitrag „Schufa-Score verbessern“. Beispielsweise kannst du alte Schufa-Einträge löschen lassen.
Bonify: Schufa-Auskunft und mehr per App
Bonify ist ein Tochterunternehmen der Schufa. In der App Bonify Finanzmanager können die Nutzer*innen seit Juli 2023 auch ihren Schufa-Score in der App einsehen. Außerdem sollen noch weitere Funktionen folgen, zum Beispiel, dass die User*innen bei Änderungen ihrer Schufa automatisch eine Meldung erhalten.
Verschiedene Scores für unterschiedliche Branchen
Neben dem beschriebenen Basis-Score erstellt die Schufa auch noch spezielle Branchen-Scores für bestimmte Geschäftszweige, wie zum Beispiel Banken, Einzelhandel, Onlinehandel, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter. Diese Scores sind aussagekräftiger als der allgemeine Basis-Score.
Warum? Weil zum Beispiel bei fünf Monatsraten à 100 Euro für eine Waschmaschine wenig passieren kann, was dich an der pünktlichen Zahlung hindert. Aber eine Hausfinanzierung über mehrere Jahrzehnte mit viel höheren Raten? Da kann schon viel mehr geschehen, von Arbeitslosigkeit über Krankheit bis zum Tod.
Deshalb können deine einzelnen Branchen-Scores durchaus unterschiedlich ausfallen. Hier wird die Kreditwürdigkeit von der Schufa nicht in Prozent, sondern in Ratingstufen von A (sehr gut) bis M (schlecht) angegeben. Das Rating orientiert sich an einem Punktesystem – je mehr Punkte, desto besser deine Bonität. Grundlage ist natürlich auch hier dein Basis-Score.
Bei offenen negativen Schufa-Einträgen – zum Beispiel ein Eintrag in ein öffentliches Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht nach Privatinsolvenz oder vertragswidriges Verhalten – kann das Rating sogar auf N bis P fallen. So sieht die Branchen-Score-Tabelle der Schufa für Banken aus.
Schufa-Score-Tabelle: Banken | |||
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ohne offene Negativmerkmale | Rating | Punktzahl | Risikoquote |
A | 9.863 - 9.999 | 0,80 % | |
B | 9.772 - 9.862 | 1,64 % | |
C | 9.709 - 9.771 | 2,47 % | |
D | 9.623 - 9.708 | 3,10 % | |
E | 9.495 - 9.622 | 4,38 % | |
F | 9.282 - 9.494 | 6,21 % | |
G | 8.774 - 9.281 | 9,50 % | |
H | 8.006 - 8.773 | 16,74 % | |
I | 7.187 - 8.005 | 25,97 % | |
K | 6.391 - 7.186 | 32,56 % | |
L | 4.928 - 6.390 | 41,77 % | |
M | 1 - 4.927 | 60,45 % | |
mit offenen Negativmerkmalen | N | 4.112 - 9.999 | 48,47 % |
O | 1.107 - 4.111 | 77,57 % | |
P | 1 - 1.106 | 96,08 % |
Den eigenen Schufa-Score ermitteln: Bonitätsauskunft & Datenübersicht
Es gibt zwei Möglichkeiten herauszufinden, wie dein eigener Schufa-Score aussieht. Zum einen gibt es die Bonitätsauskunft, besser bekannt als Schufa-Selbstauskunft. Dabei handelt es sich um das Dokument, das beispielsweise Vermieter*innen bei Wohnungsbesichtigungen von Interessent*innen verlangen. Diese Schufa-Bonitätsauskunft kannst du für knapp 30 Euro (Stand: März 2025) entweder direkt in den Filialen der Schufa abholen oder online bestellen. Daneben gibt es auch einige Banken, die eine solche Bonitätsauskunft ausstellen.
Du erhältst dabei diese Dokumente:
- Eine Selbstauskunft zur Weitergabe an Dritte, zum Beispiel potenzielle Vermieter*innen. Hier wird die Kreditwürdigkeit in den oben beschriebenen Schufa-Scores angegeben. Weitere Details sind jedoch nicht enthalten. Es ist also nicht erkennbar, aufgrund welcher Einträge der Score zustande gekommen ist.
- Eine vollständige Datenübersicht, die ausschließlich für Ihre Augen bestimmt ist. Hier finden Sie neben den Schufa-Scores auch alle Informationen aufgelistet, die die Schufa über Sie zusammengetragen hat.
Kostenlose Datenübersicht: Was steht in der Schufa?
Den eigenen Schufa-Score und alle Daten der Auskunftei über dich kannst du auch ohne weitere Kosten in Erfahrung bringen. Denn du hast ein gesetzlich verankertes Recht zu erfahren, welche Informationen die Schufa von dir vorliegen hat. Deshalb muss dir die Auskunftei auf Anfrage einmal jährlich eine kostenlose Datenübersicht zukommen lassen. Unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei einem falschen Eintrag, kannst du auch öfters eine kostenlose Auskunft einholen.
Dabei handelt es sich um die Aufstellung, die auch der oben beschriebenen Selbstauskunft beiliegt. Das Bestellformular für diese Datenübersicht findet sich etwas versteckt auf der Schufa-Webseite. Dieses Dokument solltest du keinen Fall an Vermieter*innen oder andere Geschäftspartner*innen weitergeben. Denn es enthält jede Menge vertrauliche Informationen über dich.
Datenübersicht auf Fehler prüfen
Es lohnt sich, die kostenlose Datenübersicht jährlich anzufordern und alle Einträge gründlich zu prüfen. Denn es können sich Fehler einschleichen, die den Schufa-Score ungerechtfertigt verschlechtern. Zum Beispiel, wenn eine Bank das Einholen eines Angebots für einen Kredit fälschlicherweise als Kreditanfrage statt als Angebotsanfrage an die Schufa übermittelt hat.
Solche falschen Einträge muss die Schufa umgehend korrigieren.
EuGH-Urteil: Verstößt der Schufa-Score gegen Gesetze?
Die Schufa nutzt für die Berechnung ihres Scores zahllose Daten und öffentliche Quellen. Daraus berechnet ein Computer einen individuellen Wert für die einzelnen Verbraucher*innen in ihrer Kartei. Und dieser Wert trägt bei Unternehmen und Banken dazu bei, ob sie mit jemandem ein Geschäft eingehen oder einen Kredit vergeben. Das Scoring darf dabei aber nicht die alleinige Entscheidungsgrundlage sein. So hat es Ende 2023 der Europäische Gerichtshof (EuGH) festgestellt, bei dem ein Fall des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gelandet war.
Dort hatte eine Frau geklagt, die wegen eines zu geringen Schufa-Scores keinen Kredit bekommen hatte. Als sie wissen wollte, warum, gab ihr die Schufa keine konkrete Antwort und berief sich auf ihr Geschäftsgeheimnis. Das wollte die Klägerin nicht hinnehmen und zog vor das Verwaltungsgericht Wiesbaden. Im Hintergrund des Prozesses stand auch die Frage, ob die Schufa das Scoring völlig einem Computer überlassen darf. Damit könnte sie gegen die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen. Um das zu klären, rief das Verwaltungsgericht den EuGH in Luxemburg an.
Und der sieht das Scoring als eine von der DSGVO grundsätzlich verbotene „automatisierte Entscheidung im Einzelfall“ an, sofern die Kund*innen der Schufa, wie beispielsweise Banken, dem Wert eine maßgebliche Rolle im Rahmen der Kreditgewährung beimessen. Anders ausgedrückt: Auch Menschen müssen bei der Einschätzung des Schufa-Scores beteiligt sein, nicht nur Computer. Es sei denn, das deutsche Bundesdatenschutzgesetz lässt eine Ausnahme zu – trotz DSGVO. Damit muss sich nun das Gericht in Wiesbaden beschäftigen, an das der EuGH den Fall zurückspielte.
Urteil: Schufa-Score darf nicht maßgeblich für Kreditwürdigkeit sein
Was bedeutet das Luxemburger Urteil für den Schufa-Score in der Praxis? Noch wenig, denn das Verfahren schwebt noch. Wann es endet, ist nicht absehbar; es kann noch Jahre dauern. Doch sollte die Schufa tatsächlich gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen, ist ihr Scoring-Modell in der jetzigen Form unzulässig. Jedenfalls dann, wenn die Kunden der Auskunftei ihre geschäftlichen Entscheidungen ausschließlich darauf gründen.
Der EuGH entschied außerdem im Februar 2025, dass Auskunfteien wie die Schufa offenlegen müssen, welche Daten den jeweiligen Score beeinflussen. Das Geschäftsgeheimnis reicht als Grund für Geheimhaltung nicht mehr aus: Verbraucher*innen haben Anspruch auf verständliche Erklärungen. Im Zweifel müssen die aus Sicht der Auskunftei zu schützenden Details gegenüber Gerichten oder Aufsichtsbehörden offengelegt werden.
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