Stundung

Was ist eine Stundung?

Bei einer Stundung müssen Schuldner*innen den fälligen Betrag erst später zahlen.

Stundung

Kreditraten, Miete, Steuern – wir alle müssen regelmäßig Zahlungen leisten. Was aber, wenn wir dafür nicht das nötige Geld haben? Und vielleicht am Lebensnotwendigsten sparen müssten wie etwa dem Essen? Dann könnest du als Schuldner*in versuchen, bei den Gläubiger*innen eine Stundung zu erreichen. Das würde bedeuten, du zahlst die fällige Summe nicht zum verabredeten Zeitpunkt, sondern später.

Die Gläubiger*innen müssen der Stundung zustimmen. Dabei gibt es drei Formen: Bei einer befristeten Stundung einigen sich beide Seiten auf einen neuen Termin, an dem die Zahlung fällig ist. Bei einer unbefristeten Stundung wird lediglich die Zahlung ausgesetzt, aber der neue Zahlungstermin offen gelassen. Bei einer stillschweigenden Stundung stimmen die Gläubiger*innen der Stundung offiziell nie zu, aber unternehmen auch nichts, um das Geld einzutreiben. Aber weder die unbefristete noch die stillschweigende Stundung bedeuten, dass niemals mehr gezahlt wird. Die Gläubiger*innen können eigenständig einen Termin festlegen, wenn sie die Stundung nicht mehr akzeptieren.