Was ist die Schuldenbremse?
Stand nicht neulich in den Nachrichten, dass Deutschland neue Schulden aufnimmt? Gibt es dafür nicht diese Schuldenbremse? Das stimmt: Die Schuldenbremse soll die deutsche Staatsverschuldung begrenzen. Warum es diese Regelung gibt, welche Ausnahmen wann gelten und wie es mit der Schuldenbremse weitergehen könnte, erklären wir hier.
Themen in diesem Artikel
- Schuldenbremse: Was ist das?
- Warum und seit wann gibt es die Schuldenbremse im Grundgesetz?
- Ausnahmen bei der Schuldenbremse
- Schuldenbremse: Pro und Contra
Schuldenbremse: Was ist das?
Die Schuldenbremse soll die Staatsverschuldung begrenzen. Dass Staaten Schulden aufnehmen, ist durchaus normal: Für große Investitionen leihen sie sich Geld, das sie über die Zeit zurückzahlen. Wenn du in deutsche Staatsanleihen investiert hast, schuldet Deutschland übrigens auch dir Geld – genau dazu dienen Staatsanleihen, um finanzielle Mittel zu erhalten.
Die Schuldenbremse in Deutschland verbietet also nicht pauschal, neue Staatsschulden aufzunehmen. Sie soll aber dafür sorgen, die Neuverschuldung im Rahmen zu halten. Denn je mehr Geld sich ein Staat leiht, desto mehr fallen an, und umso mehr Kosten werden in die Zukunft geschoben.
Die Schuldenbremse in Deutschland verbietet daher nicht grundsätzlich, neue Schulden aufzunehmen. Sie legt nur eine Grenze fest, um die Neuverschuldung im Rahmen zu halten. Denn je mehr Geld ein Staat sich leiht, desto höher sind die Zinsen und die zukünftigen Kosten.
In Deutschland ist eine jährliche Neuverschuldung von bis zu 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) erlaubt. Das BIP misst den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen, die innerhalb eines Jahres in einem Land erbracht werden. Die Neuverschuldung im Bundeshaushalt für das 2024 beträgt zum Beispiel 39,03 Milliarden Euro und entspricht damit genau dem erlaubten Rahmen.
Politik in zwei Minuten: „Schuldenbremse“
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Warum und seit wann gibt es die Schuldenbremse im Grundgesetz?
Die Idee, Staatsschulden zu begrenzen, gibt es nicht nur in Deutschland. In der ganzen EU gilt bereits seit 1997 der sogenannte Maastricht-Referenzwert: Demnach darf die Staatsverschuldung insgesamt nicht höher als sein als 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Im Jahr 2024 liegt Deutschland bei 63,6 Prozent des BIP, also knapp über dem Maastricht-Referenzwert, aber unter dem Durchschnitt des Euroraums von 89,7 Prozent. Der deutsche Höchstwert betrug 82 Prozent im Jahr 2010 – bedingt durch die Finanzkrise.
Die Finanzkrise ist auch genau das richtige Stichwort: Vor allem als Reaktion darauf wurde die Schuldenbremse 2009 von der Großen Koalition unter Angela Merkel eingeführt. Die Schuldenbremse ist auch nicht an irgendeiner x-beliebigen Stelle festgelegt. Sondern sie steht im Grundgesetz (Artikel 109 und 115), also in der Verfassung von Deutschland, die über allen anderen Gesetzen steht.
Übrigens: Wie hoch die Staatsschulden von Deutschland insgesamt sind, kannst du ganz aktuell auf der Schuldenuhr einsehen – im zweiten Quartal 2024 lagen sie bei rund 2,46 Billionen Euro.
Schuldenbremse in anderen Ländern
Manche Länder haben wie Deutschland eine Schuldenbremse in der Verfassung, zum Beispiel die Schweiz. In anderen Ländern wie Österreich und Frankreich steht hingegen keine Schuldenregelung in der Verfassung. In den USA gibt es auch keine Schuldenbremse, sondern eine feste Obergrenze für Schulden, die immer wieder angehoben wird (zuletzt waren rund 31,4 Billionen Dollar insgesamt erlaubt).
Ausnahmen bei der Schuldenbremse
Es halten sich nicht alle Länder an die EU-Auflage, mit den Schulden unter 60 Prozent des BIP zu bleiben – und auch Deutschland hat seine eigene Schuldenbremse in den letzten Jahren mehrfach ausgesetzt, also mehr Schulden aufgenommen als eigentlich erlaubt.
Woran das lag? An den großen Krisen der letzten Jahre, also der Coronapandemie und dem russischen Angriff auf die Ukraine. Die finanziellen Belastungen durch diese Krisen waren so hoch, dass die Regierungen sie ohne zusätzliche Schulden nicht bewältigen konnten. Und das war sogar erlaubt: Laut Grundgesetz ist es möglich, die Schuldenbremse bei Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen auszusetzen.
Aber nur dann. Deswegen gab es im Jahr 2023 auch ein viel beachtetes Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesregierung hatte 60 Milliarden Euro aus einem Notlagenkredit nicht mehr für die Folgen der Coronapandemie gebraucht, und wollte das Geld stattdessen nachträglich für einen Klimafonds nutzen. Die Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe? Das ist nicht erlaubt.
Warum nicht? Weil der Klimawandel eine langfristige Krise sei, aber keine spontane Notsituation wie die Pandemie. Deswegen darf die Bundesregierung dafür nicht die Schuldenbremse aussetzen.
Schuldenbremse: Pro und Contra
Zu der Schuldenbremse gibt es in Deutschland ein breites Spektrum an Meinungen. Manche wollen sie strikt beibehalten, andere wollen sie reformieren, und wieder andere wollen sie gleich komplett abschaffen. Schauen wir uns also noch einmal genau an, was für die Schuldenbremse spricht, und was gegen sie.
Zur Kritik an der Schuldenbremse gehören unter anderem folgende Punkte:
- Auch wenn die deutschen Staatsschulden von 2,46 Billionen Euro nach einer ungeheuren Geldsumme klingen – im internationalen Vergleich (zum Beispiel mit den USA) ist das relativ wenig Geld. Deswegen halten manche eine so strenge Schuldenbegrenzung für übertrieben.
- Die Schuldenbremse könnte notwendige Investitionen ausbremsen, wie bei langfristigen Krisen wie dem Klimawandel.
- Viele Investitionen sind nicht nur nötig, sondern sparen langfristig sogar Geld: Wer frühzeitig saniert, vermeidet größere Schäden in späteren Jahren, die dann so richtig teuer werden, zum Beispiel bei maroder Infrastruktur.
Es sprechen aber auch Argumente für die Schuldenbremse:
- Viele Anhänger*innen der Schuldenbremse fürchten eine zu große Schuldenlast für nachfolgende Generationen.
- Außerdem nimmt Deutschland Steuern ein – hat also grundsätzlich auch ohne Schulden Geld zur Verfügung. Wo es nicht reicht, meinen manche, sollten lieber die Ausgaben sinken, bevor weitere Einnahmequellen herangezogen werden.
Dazwischen gibt es Stimmen für einen Kompromiss: Ja zur Schuldenbremse, aber in einer veränderten Form, die Bund und Ländern mehr Spielraum erlaubt, um notwendige Investitionen zu tätigen. Zum Beispiel, indem Notlagenkredite für andere Zwecke verwendet werden können (was aktuell nicht erlaubt ist, siehe oben), oder indem die erlaubte Neuverschuldung von 0,35 Prozent auf ein Prozent des BIP erhöht wird.
So oder so: Falls eine Regierung die Schuldenbremse ändern oder ganz abschaffen will, braucht sie eine breite Unterstützung im Parlament. Änderungen im Grundgesetz können nur mit Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.
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