Basiskonto: Alles über das Bankkonto für jedermann und jederfrau
Ohne Konto geht nichts. Miete überweisen, Strom bezahlen, Einkünfte kassieren – die wichtigsten Geldaktionen laufen schon lange nicht mehr bar. Aber was, wenn die Bank das Konto kündigt? Etwa wenn man den Job verliert oder die Wohnung? Dann hilft ein Basiskonto. Das muss die Bank jedem und jeder geben. Was Sie darüber wissen müssen, erfahren Sie hier. Und auch für Flüchtlinge, die erst in Deutschland ankommen, ist es die schnellste Lösung. Wie das geht, verfolgen wir am (fiktiven) Beispiel einer jungen Ukrainerin. Nennen wir sie Darja.
Themen in diesem Artikel
- Basiskonto: Was ist das?
- Wer hat Anrecht auf ein solches Konto?
- Was kostet es?
- Wie eröffnen Sie ein Basiskonto?
- Was ist der Unterschied zwischen einem Giro- und einem Basiskonto?
- Wann kann die Bank ein Basiskonto ablehnen?
Auf den Punkt
- Jeder Mensch, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat ein Anrecht auf ein Basiskonto.
- Das Basiskonto ist nur für eine Person gültig.
- Sie benötigen zur Eröffnung eines Basiskontos einen Personalausweis oder einen Reisepass, notfalls reichen auch eine Aufenthaltsgestattung, ein Ankunftsnachweis oder ein Duldungspapier.
- Ohne festen Wohnsitz? Eine Postanschrift oder eine Postadresse genügt.
- Das Basiskonto bietet die grundlegenden Funktionen wie Ein- und Auszahlungen. Überweisungen, Lastschriften und Daueraufträge. Sie können neben einer Bankkarte auch einen Zugang zum Online Banking beantragen.
- Das Basiskonto ist ein reines Guthabenkonto, das heißt: Sie können es nicht überziehen.
- Die Bank kann das Konto nur aus wichtigen Gründen kündigen oder ablehnen. In beiden Fällen muss sie dieses schriftlich begründen.
Basiskonto: Was ist das?
Ein Basiskonto ist ein Konto, das die grundlegendsten Bankgeschäfte ermöglicht. Also zum Beispiel Geld abheben und einzahlen, Überweisungen tätigen, Lastschriften und Daueraufträge einrichten oder Verrechnungscheck einlösen. Auch bargeldloses Bezahlen und Online Banking ist mit dem Basiskonto möglich. Klingt so, als wäre im Grunde alles wie bei einem normalen Girokonto? Ist es auch. Bis auf einen Unterschied: Ein Basiskonto ist ein reines Guthabenkonto. Sprich: Sie können dieses Konto nicht überziehen, wenn es mal eng wird. Die Bank gewährt Ihnen keinen Kredit.
Eine geflüchtete Person wie unser fiktives Beispiel Darja aus der Ukraine hätte damit zumindest die Möglichkeit, Geld vom Amt zu bekommen. Denn das wird in aller Regel aufs Konto überwiesen und nicht in bar ausgezahlt.
Diese Funktionen bietet ein Basiskonto
- Das Ein- und Auszahlen von Bargeld
- Lastschriften
- Überweisungen
- Daueraufträge
- Bargeldloses Zahlen
- Online Banking
Wer hat Anrecht auf ein Basiskonto?
Ein Konto, das weniger kann als ein normales Girokonto? Für wen sollte so ein Konto gut sein? Ganz einfach: Für alle, die sonst keins bekommen. Zum Beispiel, weil sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Jeder und jede Volljährige soll aber die Möglichkeit haben, Geld zu transferieren. Oder die Miete per Bankeinzug zu bezahlen. Kleidung und Tickets in Onlineshops zu kaufen. Kurz: an den ganz normalen Dingen des Alltags teilzunehmen. So will es die Europäische Union. Deshalb hat sie das Basiskonto ins Leben gerufen. Jede Bank, die Girokonten anbietet, muss auch ein Basiskonto anbieten – und darf es niemandem verwehren.
Was ist das Basiskonto und für wen ist es gemacht?
Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.
Das Basiskonto folgt dem sogenannten Zahlungskontengesetzt (ZKG). Es besagt, dass niemand in der Europäischen Union benachteiligt werden darf aufgrund
- der Staatsangehörigkeit,
- der Sprache,
- des Wohnsitzes,
- der Rasse,
- des Geschlechts,
- der Religion,
- der Hautfarbe,
- der Herkunft,
- der genetischen Merkmale (etwa das Aussehen),
- der Weltanschauung, politischen oder sonstigen Anschauung,
- der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit,
- des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung,
- des Alters
- oder der sexuellen Ausrichtung.
Und dieses Benachteiligungsverbot gilt eben auch bei der Eröffnung eines Bankkontos. Banken können daher bei einem Basiskonto nicht frei entscheiden, wen sie als Kunde oder Kundin ablehnen. Die Geldinstitute müssen die Antragsteller*innen sogar unterstützen und ein Konto innerhalb von zehn Arbeitstagen eröffnen.
Auch für unser Beispiel Darja stand ein Basiskonto zur Verfügung. Sie ist zwar keine Bürgerin der Europäischen Union. Sie hält sich aber rechtmäßig in der EU auf. Deshalb profitieren auch Personen vom Zahlungskontengesetz, die keinen festen Wohnsitz haben, sich im Asylverfahren befinden, geduldet oder geflohen sind.
Was kostet es?
Ein Konto für Menschen ohne Einkommen ist bestimmt kostenlos, denken Sie? Dann liegen Sie leider falsch. Die Bank darf „angemessene Gebühren“ verlangen, so steht es im Zahlungskontengesetz. Aber was heißt das genau? Das ist nicht so einfach zu beantworten. Denn jedes Geldinstitut kann die Preise für die Kontoführung selbst kalkulieren.
Was angemessen ist und was nicht, das legen die Gerichte immer im Einzelfall fest. Zum Beispiel entschied der Bundesgerichtshof in einem Verfahren von Juni 2020, dass eine monatliche Gebühr von 8,99 Euro zuzüglicher weiterer Kosten unzulässig ist. Als Richtwert nannte der Bundesgerichtshof einen Wert von 6,45 Euro. Das sei aber eher als Durchschnittspreis zu sehen. Einen Einheitspreis wollte das Gericht nicht festlegen.
Deshalb: Wenn Sie ein Basiskonto eröffnen wollen, fragen Sie vorab erst nach den Kontoführungsgebühren. Sind alle Serviceleistungen inklusive – oder nur eine bestimmte Anzahl? Wie viel müssten Sie dann für eine Überweisung zahlen? Wie viel für einen Dauerauftrag? Die Gebühren weichen mitunter stark voneinander ab, ein Vergleich kann sich daher lohnen.
Manchmal ist das Basiskonto unterm Strich sogar teurer als ein Girokonto! Und das, obwohl das Basiskonto eigentlich besonders für Menschen ohne oder mit geringem Einkommen gedacht ist. Informieren Sie sich deshalb genau über die Preise aller Angebote einer Bank. Diese finden Sie im Aushang der Filiale, auf der Website des Geldinstituts und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kurz AGB.
Unser Beispiel Darja hat vorab gleich fünf Angebote eingeholt und auch einen Blick aufs Girokonto geworfen. Die Basiskonten bei Direktbanken waren teilweise kostenlos, doch Darja wollte lieber eine Betreuung in einer Geschäftsstelle. Schließlich fand sie bei einer Filialbank ein Basiskonto für 3 Euro im Monat, dafür muss sie aber trotzdem vieles per Online Banking erledigen.
Das Antragsformular für ein Basiskonto auf Ukrainisch
Der Bundesverband deutscher Banken e.V. informiert auf Ukrainisch unter folgendem Link über das Basiskonto:
https://bankenverband.de/themen/informationen-zum-basiskonto/
Wie eröffnen Sie ein Basiskonto?
Für ein Basiskonto brauchen Sie nur wenige Unterlagen. Sie müssen lediglich einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass bei einer Bank vorlegen, die auch Girokonten anbietet. Denn nur dort gibt es ebenfalls ein Basiskonto. Falls Sie keinen europäischen Pass besitzen, können Sie auch eine Aufenthaltsgestattung, ein Ankunftsnachweis oder ein Duldungspapier einreichen.
Dann fehlt nur noch das Antragsformular. Dieses bekommen Sie in der Regel in der Filiale. Manche Geldinstitute stellen diesen Antrag auch als Download im Internet zur Verfügung. Auf dieser Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) finden Sie zudem ein allgemeines Formular zum Download. Dieses akzeptiert jedes Geldinstitut.
Darja kann nach einer Regelung vom April 2022 für die Eröffnung eines Basiskontos auch ihr ukrainisches Ausweisdokument nutzen. Neben diesen Ausweispapieren brauchen Flüchtlinge aus dem ukrainischen Kriegsgebiet dazu noch ein Dokument einer deutschen Behörde. Dieses heißt Anlauf-, Fiktions- oder Meldebescheinigung. Diese Papiere genügen dann der Bank, um die Identität des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin zu prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Giro- und einem Basiskonto?
Doch warum nicht einfach gleich ein Girokonto eröffnen? Zumal es manchmal nicht einmal teurer ist? Die Antwort ist ganz einfach: Das können Sie. Wenn Sie dürfen.
Denn bei einem Girokonto entscheidet die Bank, ob Sie Kund*in werden dürfen. Das liegt am wichtigsten Unterschied zwischen Basis- und Girokonto: der Kreditmöglichkeit. Bei einem Basiskonto können Sie nur das Geld nutzen, das vorher darauf eingezahlt oder überwiesen wurde. Beim Girokonto gibt es dagegen den Dispositionskredit. Dabei „überziehen“ Sie Ihr Konto und leben erst einmal auf Pump.
So einen Kredit räumt die Bank nicht jeder und jedem ein. Vorher überprüft die Bank immer Ihre finanzielle Situation. Haben Sie noch hohe Rechnungen zu zahlen? Haben Sie laut Schufa vielleicht manche Rechnungen zu spät oder sogar gar nicht bezahlt? Wer bei der Überprüfung schlecht abschneidet, für den ist ein Girokonto häufig nicht drin.
Das Basiskonto kann als Pfändungsschutzkonto geführt werden
Bei einem Basiskonto sind hohe Schulden kein Hindernis. Im Gegenteil. Dieses „einfache“ Konto eignet sich sogar besonders für Menschen, die in finanzielle Schwierigkeiten stecken oder Insolvenz anmelden mussten. Warum?
Weil Sie das Basiskonto als ein Pfändungskonto beziehungsweise als sogenanntes „P-Konto” führen können. Wenn Sie Schulden haben, müssen Sie den Zugriff von Gläubigern hier nicht fürchten. Eine Kontopfändung des Basiskontos ist nicht möglich. Ein Guthaben von bis zu 1.260 Euro darf nicht eingezogen werden (Stand: Mai 2022).
Wann kann die Bank ein Basiskonto ablehnen?
Laut Gesetz darf eine Bank niemanden als Kund*innen für ein Basiskonto ablehnen. Das gilt aber nicht immer. Allerdings muss die Bank die Ablehnung schriftlich begründen. Zum Beispiel darf die Bank in solchen Fällen „nein“ sagen:
- Sie besitzen bereits ein Basiskonto bei einer anderen Bank. Dann können Sie kein zweites bei einem anderen Geldinstitut eröffnen.
- Wenn Sie das Basiskonto gewerblich nutzen wollen, ist dieses nicht möglich. Es dient nur für private Zwecke.
- Wenn Sie eine Straftat gegen die Bank begangen haben, kann Ihnen das Geldinstitut jegliche Serviceleistungen verweigern.
- Hatten Sie bereits ein Basiskontos bei derselben Bank und das wurde Ihnen unter anderem wegen Nutzung zu verbotenen Zwecken zurecht gekündigt, bekommen Sie auch keine zweite Chance.
Gut zu wissen: Wenn Ihnen die Bank ein Basiskonto verwehrt, können Sie einen Überprüfungsantrag an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellen oder Klage einreichen. Sollte die BaFin zu dem Schluss kommen, dass die Ablehnung Unrecht war, ordnet sie die Kontoeröffnung an und die Bank muss Ihnen das Basiskonto einrichten. Dieses Verwaltungsverfahren bei der BaFin ist für Sie kostenlos. Sollte die BaFin aber die Ablehnung bestätigen, können Sie abermals Widerspruch einlegen und eine zweite Prüfung verlangen. Sie können auch gegen die BaFin-Entscheidung vor dem zuständigen Landgericht klagen, doch die Kosten dafür müssen Sie selbst zahlen.
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