Vorsorgen

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?

von Thorsten Schierhorn, 28.03.2024

Die betriebliche Altersvorsorge kündigen? Auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man plötzlich eine größere Geldsumme benötigt. Vielleicht brauchen Sie ja einen Grundstock für das ersehnte eigene Haus oder die eigene Wohnung. Oder das Auto gibt unerwartet und höchst unpassend den Geist auf und muss dringend ersetzt werden. Oder Ihre Kinder benötigen dringend eine kleine Finanzspritze. Und dann zu wissen: Irgendwo liegt doch eine Menge angespartes Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge ... das kann schon verlockend sein. Aber kann die Betriebsrente einfach so gekündigt werden? Und lohnt sich das?

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Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich

An sich ist eine Betriebsrente eine tolle Sache: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag, indem er die monatlichen Beiträge teilweise oder sogar ganz übernimmt. Und der Staat unterstützt das Ganze mit Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben. Über die Jahre kommt da ein attraktives Sümmchen zusammen – das könnte man doch auch ganz gut für andere Dinge gebrauchen.

Um es ganz klar zu sagen: Die vorzeitige Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist so gut wie unmöglich. Warum? Der Gesetzgeber fördert die Betriebsrenten ja aus einem guten Grund. Er tut es, weil die gesetzliche Rente allein nicht für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend ausreicht. Deswegen will der Staat die zusätzliche Altersvorsorge stärken. Sozusagen als Gegenleistung schreibt er allerdings vor, dass eine Auszahlung erst mit dem Eintritt ins Rentenalter erfolgen darf. 

Ausnahmen nur in Einzelfällen

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen eine Versicherung nach Einzelfallprüfung die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge zulassen kann – etwa wenn der spätere Rentenbetrag äußerst gering ist (um die 20 Euro).

Dazu muss allerdings zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt die Zahlungen an die Versicherung leistet. Nicht selten ist das der Arbeitgeber. In diesem Fall hat der Arbeitnehmer gar keinen Vertrag mit der Versicherung und kann folglich auch nicht kündigen. Dann muss sich in einem ersten Schritt der Arbeitgeber schriftlich damit einverstanden erklären, dass seine Eigenschaft als Versicherungsnehmer an den Beschäftigten übertragen wird. 

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitnehmer selbst die Einzahlungen aus seinem Bruttoeinkommen leistet. Dann handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung und der Arbeitnehmer kann selbst kündigen. Aber Achtung: Das angesparte Geld wird trotzdem nicht ausgezahlt! In aller Regel erhalten Sie es erst mit dem Erreichen des Rentenalters.

Betriebliche Altersvorsorge: Eine Frau berechnet die Kosten auf einem Taschenrechner.
© istock/foment/2009  Vor der Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge sollten Sie die Kosten sorgfältig berechnen.

Kündigung kostet richtig Geld

So etwas wie einen Rückkaufswert wie bei einer Lebensversicherung gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht. Klar ist: Als Versicherter müssen Sie jede Menge Kröten schlucken, sollte die Versicherung die Kündigung nach erfolgter Prüfung überhaupt zulassen:

  • Die eingesparten Beträge auf Steuern und Sozialabgaben der angesammelten Beitragssumme werden sofort fällig, weil der Grund für die Vergünstigung bei vorzeitiger Kündigung entfällt.
  • Die Versicherung erhebt zusätzlich Verwaltungskosten.
  • Es kann im schlimmsten Fall sogar passieren, dass die anfallenden Zahlungen aus Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungsgebühren die vorhandene Ansparsumme übersteigen. Deutlich gesagt: Nicht nur, dass Sie kein Geld bekommen, Sie müssten eventuell sogar noch etwas nachzahlen.

Alternative lautet Beitragsfreistellung

Aber vielleicht möchten Sie das Geld aus der Versicherung ja gar nicht ausgezahlt bekommen, sondern nur die monatlichen Einzahlungen einstellen oder zumindest reduzieren? Vielleicht auch nur für einen begrenzten Zeitraum? Dann gibt es eine bessere Lösung: die Beitragsfreistellung. Die Versicherung an sich bleibt erhalten, Sie zahlen jedoch weniger oder gar keine Beiträge mehr. Und wenn Sie wieder flüssig sind, können Sie die Zahlungen wieder aufnehmen.

Auch diese Alternativen haben natürlich Auswirkungen auf die spätere Rente. Grundsätzlich wird nur ausbezahlt, was bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung angesammelt wurde. Und: Bei einer Beitragsfreistellung berechnet die Versicherung möglicherweise ebenso Verwaltungsgebühren.

Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge gut überdenken

Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist also nur schwer möglich und sie lohnt sich auch nicht. Da das Geld erst mit Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt wird, kann es nicht zur Überbrückung finanzieller Engpässe genutzt werden. Ein solcher Schritt sollte daher sorgfältig überdacht und gegebenenfalls mit einem Finanzberater durchgesprochen werden, damit Sie keine böse Überraschung erleben.

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