Die betriebliche Altersvorsorge kündigen: Geht das überhaupt?
Die betriebliche Altersvorsorge kündigen? Auf diesen Gedanken könnte man kommen, wenn man plötzlich eine größere Geldsumme benötigt. Vielleicht brauchst du einen Grundstock für das ersehnte eigene Haus oder die eigene Wohnung? Oder das Auto gibt unerwartet und höchst unpassend den Geist auf und muss dringend ersetzt werden. Oder deine Kinder benötigen dringend eine kleine Finanzspritze. Und dann zu wissen: Irgendwo liegt doch eine Menge angespartes Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge ... das kann schon verlockend sein. Aber kann die Betriebsrente einfach so gekündigt werden? Und lohnt sich das?
Themen in diesem Artikel
- Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich
- Ausnahmen nur in Einzelfällen
- Kündigung kostet richtig Geld
- Alternative lautet Beitragsfreistellung
Auf den Punkt
- Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) wird erst mit Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt.
- Eine Kündigung der bAV ist nur selten nach einer Einzelfallprüfung möglich (zum Beispiel bei sehr geringen Rentenbeträgen).
- Eine vorzeitige Kündigung kostet: Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungskosten werden sofort fällig.
- Eine Alternative ist, weniger oder keine Beiträge mehr zu bezahlen (Beitragsfreistellung).
Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich
An sich ist eine Betriebsrente eine tolle Sache: Der Arbeitgeber leistet einen Beitrag zu deiner Rente, indem er die monatlichen Beiträge teilweise oder sogar ganz übernimmt. Und der Staat unterstützt das Ganze mit Vergünstigungen bei Steuern und Sozialabgaben. Über die Jahre kommt da ein attraktives Sümmchen zusammen – das könnte man doch auch ganz gut für andere Dinge gebrauchen.
Um es klar zu sagen: Die vorzeitige Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist so gut wie unmöglich. Warum? Der Gesetzgeber fördert die Betriebsrenten ja aus einem guten Grund. Er tut es, weil die gesetzliche Rente allein oft nicht für einen finanziell sorgenfreien Lebensabend ausreicht. Deswegen will der Staat die zusätzliche Altersvorsorge stärken. Sozusagen als Gegenleistung schreibt er allerdings vor, dass eine Auszahlung erst mit dem Eintritt ins Rentenalter erfolgen darf.
Ausnahmen nur in Einzelfällen
Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen eine Versicherung nach Einzelfallprüfung die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge zulassen kann – etwa bei der sogenannten Kleinstanwartschaft, wenn der spätere Rentenbetrag äußerst gering ist. Die Obergrenze dafür liegt im Jahr 2024 bei 35,35 Euro im Monat (West) beziehungsweise 34,65 Euro (Ost).
Dazu muss allerdings zunächst einmal geklärt werden, wer überhaupt die Zahlungen an die Versicherung leistet. Nicht selten ist das der Arbeitgeber. In diesem Fall hast du keinen eigenen Vertrag mit der Versicherung und kannst folglich auch nicht kündigen. Dann muss sich in einem ersten Schritt dein Arbeitgeber schriftlich damit einverstanden erklären, dass seine Eigenschaft als Versicherungsnehmer an dich übertragen wird.
Anders sieht es aus, wenn du selbst die Einzahlungen aus deinem Bruttoeinkommen leistest. Dann handelt es sich um eine sogenannte Entgeltumwandlung und du kannst die betriebliche Altersvorsorge selbst kündigen. Aber Achtung: Das angesparte Geld wird trotzdem nicht ausgezahlt! In aller Regel erhältst du es erst mit dem Erreichen des Rentenalters.
Kündigung kostet richtig Geld
So etwas wie einen Rückkaufswert wie bei einer Lebensversicherung gibt es bei der betrieblichen Altersvorsorge nicht. Klar ist: Als Versicherte*r musst du jede Menge Kröten schlucken, sollte die Versicherung die Kündigung nach erfolgter Prüfung überhaupt zulassen:
- Die eingesparten Beträge auf Steuern und Sozialabgaben der angesammelten Beitragssumme werden sofort fällig, weil der Grund für die Vergünstigung bei vorzeitiger Kündigung entfällt.
- Die Versicherung erhebt zusätzlich Verwaltungskosten.
- Es kann im schlimmsten Fall sogar passieren, dass die anfallenden Zahlungen aus Steuern, Sozialabgaben und Verwaltungsgebühren die vorhandene Ansparsumme übersteigen. Deutlich gesagt: Nicht nur, dass du keine Auszahlung bekommst, du müsstest eventuell sogar noch etwas nachzahlen.
Alternative lautet Beitragsfreistellung
Aber vielleicht möchtest du das Geld aus deiner Entgeltumwandlung ja gar nicht ausgezahlt bekommen, sondern nur die monatlichen Einzahlungen einstellen oder zumindest reduzieren? Vielleicht auch nur für einen begrenzten Zeitraum? Dann gibt es eine bessere Lösung: die Beitragsfreistellung. Die Versicherung an sich bleibt erhalten, du zahlst jedoch weniger oder gar keine Beiträge mehr. Und wenn du wieder flüssig bist, kannst du die Zahlungen wieder aufnehmen.
Auch diese Alternativen haben natürlich Auswirkungen auf die spätere Rente. Grundsätzlich wird nur ausbezahlt, was bis zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung angesammelt wurde. Und: Bei einer Beitragsfreistellung berechnet die Versicherung möglicherweise ebenso Verwaltungsgebühren.
Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge gut überdenken
Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge ist also nur schwer möglich und sie lohnt sich auch nicht. Da das Geld erst mit Eintritt ins Rentenalter ausgezahlt wird, kannst du es nicht zur Überbrückung finanzieller Engpässe nutzen. Einen solchen Schritt solltest du daher sorgfältig überdenken und gegebenenfalls Rat bei einer Finanzberatung einholen, damit du keine böse Überraschung erlebst.
Du möchtest mehr für deine Rente tun, bist aber noch unentschieden, welches der vielen Modelle sich für dich lohnt? Einen Überblick gibt unser Ratgeber „Private Altersvorsorge: Diese Möglichkeiten lassen dich entspannter Richtung Rente blicken“.
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