
Reiseveranstalter insolvent: Was tun, wenn der Urlaub platzt?

Du hast dich wochenlang auf deinen Traumurlaub gefreut und dann kommt die schlimme Nachricht: Dein Reiseveranstalter ist insolvent. War es das mit der erholsamen Zeit unter Palmen? Bekommst du bei einer ausgefallenen Pauschalreise dein Geld zurück? Hier erfährst du, was du in dieser Situation wissen musst.
Themen in diesem Artikel
- Was ist ein Reiseveranstalter?
- Mein Reiseveranstalter ist insolvent – was jetzt?
- Wie funktioniert der Sicherungsschein als Insolvenzschutz?
- Wann bekommst du bei einer Pauschalreise dein Geld zurück?
- Was tun, wenn der Veranstalter während des Urlaubs pleitegeht?

Auf den Punkt
- Hast du eine Pauschalreise gebucht und der Reiseveranstalter geht insolvent, greift der Sicherungsschein.
- Liegt dir ein gültiger Sicherungsschein vor, kannst du darüber eine Erstattung beantragen und bekommst dein Geld zurück.
- Meldet der Veranstalter während deines Urlaubs Insolvenz an, entscheidet der Absicherer, ob du weiter Urlaub machen kannst, oder vorzeitig abreisen musst.
- Reiseversicherungen wie Rücktritts- oder Auslandskrankenversicherung decken keine Insolvenzen
Was ist ein Reiseveranstalter?
Nicht jede Stelle, über die du einen Urlaub buchst, gilt als Reiseveranstalter. Ein Reisebüro, das dir das Urlaubsangebot bloß vermittelt, gehört nicht dazu. Unter einem Reiseveranstalter versteht man ein Unternehmen, das mehrere Leistungen (zum Beispiel eine Flugreise, Hotelübernachtungen, Mietwagen) zu einem touristischen Gesamtpaket zusammenstellt und dies auf eigene Verantwortung anbietet.
Diese Kombination von mindestens zwei unterschiedlichen Leistungen zu einem pauschalen Preis kennst du vermutlich unter dem Begriff Pauschalreise. Die Pflichten von Pauschalreisevertragsanbietern regelt § 651a ff BGB.
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Mein Reiseveranstalter ist insolvent – was jetzt?
Meldet dein Reiseanbieter Insolvenz an, keine Panik! Zuerst solltest du dir möglichst viele Infos schriftlich geben lassen, also die Bestätigungen von Reiseveranstalter, Hotel, Autovermietung etc.
Denn jetzt kommt die gute Nachricht: Trotz geplatzter Palmenträume – hast du deinen Urlaub bei einem Pauschalreisen-Veranstalter gebucht, bist du durch das Reiserecht unter bestimmten Voraussetzungen abgesichert.
Um deinen Anspruch auf Erstattung anzumelden, suchst du in deinen Unterlagen den Sicherungsschein heraus. Prüfe, ob es sich um ein Originaldokument handelt, das für den Zeitraum deiner Reise gültig ist. Dieser Reisesicherungsschein weist die Insolvenzabsicherung des Veranstalters nach. Seit 1994 sind Anbieter von Pauschalreisen dazu verpflichtet, einen solchen Schein zu liefern.
Wichtiger Hinweis: Reiseversicherungen wie die Reiserücktritts-, Gepäck- oder Auslandskrankenversicherung sind oft sinnvoll – besonders, wenn du mit deiner Familie oder viel reist. Denn sie sichern dich ab, wenn du zum Beispiel kurz vor der Reise krank wirst, im Urlaub einen Unfall hast oder dein Gepäck verloren geht. Doch aufgepasst: Gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters bist du damit nicht abgesichert. Dafür brauchst du den Sicherungsschein deines Reiseveranstalters.
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Wie funktioniert der Sicherungsschein als Insolvenzschutz?
Verfügst du über einen gültigen Sicherungsschein (wichtig: es muss sich um ein Original handeln, keine Kopie) hast du gute Karten. Als Nachweis der Insolvenzversicherung des Reiseveranstalters gewährleistet dieses Dokument, dass dir der gezahlte Reisepreis erstattet wird.
Große Veranstalter versichern sich dafür beim Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), kleinere Anbieter schließen eine Versicherung an anderer Stelle ab. Dieser sogenannte Absicherer ist es dann, von dem du in Fall einer Insolvenz dein Geld zurückbekommst – sofern alle Formalitäten stimmen.
Einen Sicherungsschein erhältst du, wenn du eine Pauschalreise oder eine Kreuzfahrt buchst. Unter bestimmten Bedingungen ist der Anbieter nach § 651k Abs. 6 BGB jedoch nicht dazu verpflichtet. Solche Ausnahmen sind:
- Kurzreisen ohne Übernachtung
- Reisen, die günstiger als 75 Euro sind
- Reisen, die durch Behörden oder andere öffentliche Organe veranstaltet werden, wie Klassenreisen oder Bildungsfahrten

Wann bekommst du bei einer Pauschalreise dein Geld zurück?
Auch wenn der Frust groß ist, zumindest kannst du dir bei einer Pauschalreise das Geld für den geplatzten Urlaub erstatten lassen. Meldet der Reiseveranstalter schon vor Antritt deines Urlaubs Insolvenz an und dir liegt ein Sicherungsschein vor: Kontaktiere den Absicherer über die Daten, die auf dem Schein stehen. Bei ihm kannst du die Erstattung des Reisepreises anmelden.
Insolventes Reisebüro, Hotel oder Airline – was jetzt?
Meldet das Reisebüro, über das du gebucht hast, Insolvenz an, schützt dich leider kein Sicherungsschein. Es kann sein, dass das Geld, das du dem Reisebüro überwiesen hast, durch die Pleite nicht beim eigentlichen Veranstalter deiner Reise eingegangen ist.
Auch hier helfen dir Belege und vollständige Unterlagen. Kannst du nachweisen, dass du ans Reisebüro gezahlt hast, muss der Veranstalter die Reise mit dir durchführen, so als ob der Reisepreis bei ihm angekommen ist. Seine Forderungen stellt er dann an das Reisebüro beziehungsweise an dessen Insolvenzverwaltung.
Hast du statt einer Pauschalreise auf eigene Faust gebucht und während deines Urlaubs geht ein einzelnes Hotel oder ein anderer Vertragspartner insolvent, hast du die Möglichkeit, deinen Anspruch auf Erstattung beim Insolvenzverwalter dieses Partners anzumelden. Die Chance, dass du tatsächlich Geld aus der Insolvenzmasse erhältst, ist jedoch relativ gering.
Was tun, wenn der Veranstalter während des Urlaubs pleitegeht?
Geht dein Reiseveranstalter insolvent, nachdem du deinen Urlaub bereits angetreten hast, musst du keine Angst haben, im Ausland zu stranden. Einfach weiter am Pool relaxen kannst du aber nicht unbedingt. Denn die Insolvenzversicherung entscheidet, ob die Reise weiter durchgeführt oder eine vorzeitige Rückreise organisiert wird – und erstattet dir die entsprechenden Kosten.
Beschließt der Absicherer, dass die Reise durchgeführt wird, bestätigst du am besten trotzdem noch einmal schriftlich mit einer sogenannten Kostenübernahmeerklärung, ob wirklich alle Leistungen gesichert sind. Sind Hotelübernachtungen, Rückflug und gegebenenfalls Transfers in trockenen Tüchern, darfst du deinen Urlaub hoffentlich trotzdem entspannt weiter genießen.
Achtung: Auch wenn du vielleicht in den Nachrichten liest, dass der Pleitegeier bereits über deinem Reiseveranstalter kreist: Die Absicherung greift nur, wenn dein Reiseveranstalter wirklich insolvent und die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bereits offiziell erfolgt ist. Bist du dir hier im Unklaren, fragst du am besten direkt beim Absicherer nach.
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