Eine junge Frau sitzt nachdenklich neben ihrem Trolley in einer Flughafen-Wartehalle
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Urlaub in Gefahr: Wann kannst du bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?

Detlev Neumann
von Detlev Neumann, 21.08.2026

Lange darauf gespart, lange darauf gefreut – und dann das: eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das gebuchte Urlaubsziel. So ein amtlicher Hinweis hat schon die Pläne vieler deutscher Touristen durchkreuzt. Wie sieht es mit dem Umbuchen oder Stornieren der Reise aus? Geht das kostenlos? Ja, aber nicht in jedem Fall. Ein pauschales Recht darauf haben Urlauber meist nur unter einer Voraussetzung. Welche das ist und alles Wichtige zum Thema verraten die KlarMacher.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Bei Reisewarnung kostenlos stornieren

  • Ein kostenloses Storno ist nur bei „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“ möglich. Dazu zählen etwa Naturkatastrophen, politische Unruhen oder Epidemien.
  • Wer Flug und Hotel im Paket bucht (Pauschalreise), kann eine Reise bei Reisewarnungen in der Regel kostenlos stornieren.
  • Wer alles separat bucht (Individualreise), muss mit jedem Anbieter einzeln verhandeln – hier zählt oft das jeweilige Landesrecht.
  • Eine offizielle Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist die ideale Basis für eine Rückerstattung. Allgemeine Risikohinweise reichen für einen kostenfreien Rücktritt meist nicht aus. 

Kostenlos stornieren nur bei „unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen“

Eine gebuchte Reise oder schon angetretene Aufenthalte im Ausland kannst du in der Regel kostenlos stornieren, wenn gemäß § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände vorliegen. Gemeint sind Ereignisse, an denen der Reiseanbieter nicht schuld ist und die sich auch durch Vorkehrungen nicht vermeiden lassen. Das können Unruhen, Naturkatastrophen wie zum Beispiel Waldbrände, Terroranschläge oder Epidemien sein.

Das Problem: Die Begriffe „unvermeidbar“ und „außergewöhnlich“ sind gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Oftmals hängt es daher vom Einzelfall ab, ob eine Reisestornierung kostenlos ist. Darüber kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Tourist*innen und Reiseveranstaltern. Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes stärkt jedoch den rechtlichen Anspruch von Urlauber*innen auf eine kostenlose Stornierung. Denn einen solchen dringenden Appell spricht das Amt tatsächlich meist nur bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen aus. 

Ein Moped fährt in einem tropischen Land über eine überflutete Straße
© istock/Placebo365/2018  Schwere Stürme und Überschwemmungen im Urlaubsland können eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auslösen.

Das Ministerium sammelt und veröffentlicht auf einer Internetseite aktuelle Reisewarnungen. Es ist ratsam, diesen Empfehlungen zu folgen und Reisen in betroffene Gebiete gar nicht erst anzutreten oder sie abzubrechen. Denn dort droht Gefahr für Leib und Leben, etwa aufgrund von politischen Unruhen oder Naturkatastrophen.

Bevor du eine Reise stornierst

Natürlich darfst du eine gebuchte Reise absagen, wann und warum du willst. Allerdings musst du dann häufig Stornogebühren zahlen. So dürfen Reiseveranstalter, Bahn, Fluggesellschaften oder Hotels von dir Entschädigung verlangen.

Deshalb solltest du immer mit den jeweiligen Anbietern sprechen, bevor du eine Reise absagst oder abbrichst. Das kann sich lohnen, weil viele Veranstalter bei Reisewarnungen kulant sind. Das heißt: Sie kommen ihren Kund*innen entgegen und erstatten ihnen (auf Antrag) die Kosten für eine stornierte Pauschal- oder Individualreise. Oder sie machen dir alternative Angebote beziehungsweise geben Gutscheine für spätere Reisen aus. Das kann deine Urlaubsfreude retten und dir dabei helfen, späteres juristisches Hickhack zu vermeiden. 

Das gilt für Pauschalreisende

Hast du deinen Urlaub beispielsweise vom Hinflug über das Hotel bis zum Rückflug komplett bei einem Veranstalter im Paket gebucht, giltst du als Pauschalurlauber*in. Damit hast du gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung: § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bewahrt dich vor finanziellem Schaden. Das gilt nicht nur nach Reisewarnungen, sondern immer, wenn unvermeidbare Umstände im Spiel sind. 

Möchtest du nach einer Reisewarnung des Auswärtiges Amtes einen Flug stornieren oder eine komplette Reise, informierst du deinen Reiseveranstalter schriftlich darüber – eine E-Mail genügt. Teile ihm mit, dass du wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände von der Reise zurücktreten und die entsprechenden Kosten erstattet bekommen möchtest. Rechtlich ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dir die Kosten unverzüglich zu erstatten, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen. Erwähne gegebenenfalls noch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als Grund für deinen Widerruf. 

Eine Gruppe Urlauber sitzt gut gelaunt im Reisebus
© istock/SolStock/2019  Pauschalurlauber*innen habe gute Karten, ihre Tour bei Reisewarnungen kostenlos zu stornieren.

Reise am Urlaubsort stornieren

Stornieren kannst du auch, wenn du bereits unterwegs bist. Allerdings musst du die bis dahin genutzten Leistungen wie Hinflug, Hotelübernachtungen und weiteres anteilig bezahlen. Du hast aber vollen Anspruch auf die Rückerstattung der Kosten, die für die restliche Zeit angefallen wären, sprich für verfallene Übernachtungen im Hotel oder weitere gebuchte Leistungen.

Wichtig zu wissen: Gemäß § 651q Bürgerliches Gesetzbuch hat der Veranstalter eine „Beistandspflicht“. Tritt während deiner Reise eine Situation ein, die eine Fortführung des Urlaubs unmöglich oder unzumutbar macht, zum Beispiel eine Reisewarnung wegen eines Vulkanausbruchs, muss er die Organisation und die Kosten deiner Rückbeförderung übernehmen.

Kann der Veranstalter die Rückbeförderung aufgrund der außergewöhnlichen Umstände nicht sofort durchführen, etwa weil der Luftraum gesperrt wird, muss er die Kosten für eine notwendige Unterbringung (Hotel) für einen Zeitraum von höchstens drei Nächten tragen. Diese Zeitbeschränkung gilt übrigens nicht für Personen mit eingeschränkter Mobilität, für Schwangere, unbegleitete Minderjährige oder Personen, die eine besondere medizinische Betreuung benötigen.

Titel: Sicher reisen – mit den Hinweisen des Auswärtigen Amts

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© AuswaertigesAmtDE 

Reisewarnung vs. Sicherheitshinweis: Der Unterschied

Ob du deine Reise kostenlos stornieren kannst, hängt unter anderem davon ab, welche Art von Warnung das Auswärtige Amt ausgesprochen hat – denn hierbei gibt es Unterschiede.

  • Sicherheitshinweis: Weist auf besondere Risiken hin (z. B. Kleinkriminalität). Hierbei hast du keinen Anspruch auf ein kostenloses Storno.
  • Teilreisewarnung: Gilt nur für bestimmte Regionen eines Landes. Ein kostenloses Storno ist nur möglich, wenn dein Hotel genau in dieser Region liegt.
  • Reisewarnung: Dringender Appell, nicht zu reisen. Das ist die beste Basis für eine kostenlose Stornierung deiner Pauschalreise. 

Das leistet eine Reiserücktrittsversicherung

Eine klassische Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung übernimmt üblicherweise Stornokosten nur dann, wenn du eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen absagen musst, zum Beispiel weil du dich vor oder während des Urlaubs (im Ausland) verletzt oder krank wirst. Bei unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen greifen die Versicherungen meistens nicht. Mehr Schutz lässt sich aber oft auf Wunsch vereinbaren.

Das gilt für Individualreisende

Bist du auf eigene Faust unterwegs und buchst alles selbst und einzeln bei Airlines oder Hotels, bist du Individualreisende*r. Damit stehst du nicht unter dem BGB-Schutz, wie ihn Pauschalurlauber*innen genießen. Stattdessen bist du meist auf das Wohlwollen der jeweiligen Anbieter angewiesen oder musst dich auf das jeweilige Landesrecht berufen. Ob du die gebuchten Leistungen kostenlos stornieren kannst, musst du beispielsweise mit jeder Fluglinie und jedem Hotel einzeln verhandeln.

Dabei kommt es auch auf die entsprechende Rechtslage vor Ort an. Im Ausland gelten andere Gesetze als in Deutschland. Bei Problemen kann rechtlicher Beistand nützlich sein. Tipp: Viele Airlines wie etwa die Lufthansa bieten „Flex-Tarife“ an – diese sind oft die sicherere Wahl, wenn sich die Sicherheitslage an deinem Zielort kurzfristig ändert. Mit ihnen kannst du Flüge auch kurzfristig kostenlos oder günstig umbuchen oder stornieren.

Annuliert die Airline wegen einer Reisewarnung oder Krise an deinem Urlaubsort von sich aus den von dir gebuchten Flug, hast du immer Anspruch auf die volle Rückerstattung deines Ticketpreises – und zwar innerhalb von sieben Tagen. Grundlage hierfür ist die sogenannte EU-Fluggastrechteverordnung (VO (EG) 261/2004). Anspruch auf weitere Entschädigungszahlungen hast du in so einem Fall jedoch nicht. 

Tipp: „Sicher Reisen“-App des Auswärtigen Amtes

Willst du ganz auf Nummer sicher gehen, kannst du dir die Reise-App des Auswärtigen Amtes auf deinem Smartphone installieren. Die App unterstützt dich nicht nur bei deinen Reisevorbereitungen, sondern bietet dir auch Schutz im Ausland.

Diese Funktionen kannst du über die App unter anderen nutzen:

  • Reise- und Sicherheitshinweise: Du erhältst aktuelle Daten zu deinem Reiseland direkt auf dein Smartphone.
  • Push-Benachrichtigungen: Die App warnt dich aktiv bei plötzlichen Krisen oder Gefahren vor Ort.
  • Sicherheitsfunktion: Durch das Tippen eines Sicherheitsbuttons werden deine Familie oder Freund*innen per SMS oder E-Mail informiert, dass es dir gut geht und du in Sicherheit bist.
  • Notruf-Direktwahl: Du hast direkten Zugriff auf die weltweiten Telefonnummern der zuständigen Auslandsvertretungen und lokaler Notdienste. 

Bei Extremhitze am Urlaubsort kostenlos stornieren

In den letzten Jahren haben extreme Hitzewellen, etwa in Südeuropa oder Nordafrika, die Urlaubsplanung verändert. Ein kostenloser Rücktritt ist hier möglich, wenn die Hitze die Reiseleistung „erheblich beeinträchtigt“. Das bedeutet: Wenn beispielsweise das Hotel aufgrund von Waldbränden evakuiert wurde oder Aktivitäten wegen gesundheitsgefährdender Temperaturen (über 45 Grad) objektiv unmöglich sind.

Reine Hitzewellen gelten im südeuropäischen Sommer rechtlich gesehen als normales Wetterrisiko. Eine amtliche Hitzewarnung im Urlaubsland rechtfertigt für sich allein keinen kostenlosen Rücktritt. Eine bloße „Angst vor Hitze“ ohne Reisewarnung reicht ebenfalls nicht für ein kostenloses Storno aus.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat 2024 allerdings bestätigt, dass persönliche Eigenschaften der*des Reisenden einbezogen werden können (zum Beispiel Vorerkrankungen, sehr hohes Alter oder Kleinkinder). Droht diesen Personen aufgrund der Extremhitze am Urlaubsort eine objektiv belegbare Gesundheitsgefahr, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht, kann dies ein Grund für einen kostenlosen Rücktritt sein (BGH AZ. X ZR 4/23).

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Mit den Kreditkarten der Hanseatic Bank reist du nicht nur flexibel, sondern auch bestens abgesichert!

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Beide Versicherungspakete enthalten:

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Die SicherReise bietet außerdem noch einen Selbstbehaltsausschluss für Mietwagen und einen Kfz-Schutzbrief für Reisen in Europa.

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FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Kann man bei einer Reisewarnung kostenlos stornieren?

Ja, bei einer offiziellen Reisewarnung des Auswärtigen Amtes kannst du als Pauschalreisende*r in der Regel kostenlos stornieren. Denn dann herrschen „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ wie Naturkatastrophen oder politische Unruhen, die die Durchführung der Reise erheblich beeinträchtigen. Bei Individualreisen (Flug und Hotel separat gebucht) kommt es hingegen auf das jeweilige Landesrecht und die Kulanz der Anbieter an. 

Greift die Reiserücktrittsversicherung bei einer Reisewarnung?

Nein, eine klassische Reiserücktrittsversicherung deckt keine Reisewarnungen oder „außergewöhnliche Umstände“ ab. Sie zahlt nur bei persönlichen Gründen, etwa einer schweren Erkrankung oder einem Unfall. Um sich gegen Krisen im Urlaubsland abzusichern, musst du als Individualreisende*r spezielle Zusatzpakete oder Flextarife der Reiseanbieter buchen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Wann kann ich eine Reise wegen Hitzewellen kostenlos stornieren?

Ein kostenloses Storno ist nur möglich, wenn die Hitze die Reiseleistung erheblich beeinträchtigt, etwa bei Waldbränden, notwendigen Evakuierungen deines Hotels oder nicht durchführbaren Unternehmungen am Urlaubsort. Reine Hitzewarnungen begründen noch keinen Anspruch auf einen kostenlosen Storno. Laut Bundesgerichtshof (BGH) können jedoch Vorerkrankungen oder hohes Alter einen Reiserücktritt rechtfertigen, wenn die Temperaturen am Reiseziel eine objektiv belegbare Gesundheitsgefahr darstellen.

Was ist der Unterschied zwischen Sicherheitshinweis und Reisewarnung?

Ein Sicherheitshinweis macht auf länderspezifische Risiken wie Kleinkriminalität aufmerksam und berechtigt nicht zum kostenlosen Storno. Eine Reisewarnung hingegen ist ein dringender Appell, nicht zu reisen, da Gefahr für Leib und Leben besteht. Nur bei einer offiziellen Reisewarnung oder einer relevanten Teilreisewarnung bestehen gute Chancen auf eine vollständige Rückerstattung des Reisepreises. 

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