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Reisewarnung: So stornieren Sie kostenlos im Notfall

von Detlev Neumann, 16.05.2024

Lange darauf gespart, lange darauf gefreut – und dann das: eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das gebuchte Urlaubsziel. So ein amtlicher Hinweis hat schon die Pläne vieler deutscher Touristen durchkreuzt. Wie sieht es mit dem Umbuchen oder Stornieren der Reise aus? Geht das kostenlos? Ja, aber nicht in jedem Fall. Ein pauschales Recht darauf haben Urlauber meist nur unter einer Voraussetzung. Welche das ist und alles Wichtige zum Thema verraten die KlarMacher.

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Kostenlos stornieren nur bei höherer Gewalt

Die Situation: Das Auswärtige Amt (AA) der Bundesregierung spricht eine Reisewarnung für Ihr Urlaubsziel aus. Die Frage: Können Sie deshalb Ihren gebuchten oder schon angetretenen Aufenthalt kostenlos stornieren? Die Antwort: Das geht nur, wenn höhere Gewalt der Grund für den amtlichen Hinweis ist. Das Problem: Der Begriff „höhere Gewalt“ ist gesetzlich nicht eindeutig gefasst. Gemeint sind damit grob gesagt Ereignisse, an denen der Reiseanbieter nicht schuld ist. Das können Unruhen, Naturkatastrophen, Terroranschläge oder Epidemien sein.

Wohlgemerkt: können sein, müssen aber nicht. Deshalb hängt es oft vom Einzelfall ab, ob eine Reisestornierung kostenlos ist. Darüber kommt es immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Touristen und Reiseveranstaltern.

Immerhin: Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (AA) stärkt Urlaubern den Rücken. Denn einen solchen dringenden Appell spricht das Amt tatsächlich oft wegen höherer Gewalt aus. Eine Garantie für einen Gratis-Widerruf ist das allerdings nicht. Erfahrungsgemäß gehen bei einer Reisewarnung aber viele Urteile zugunsten der Touristen aus.

Ein Moped fährt in einem tropischen Land über eine überflutete Straße
© istock/Placebo365/2018  Schwere Stürme und Überschwemmungen im Urlaubsland können eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes auslösen.

 

Das Ministerium sammelt und veröffentlicht auf einer Internetseite aktuelle Reisewarnungen. Es ist ratsam, diesen Empfehlungen zu folgen und Reisen in betroffene Gebiete gar nicht erst anzutreten oder sie abzubrechen. Denn dort ist es für Bundesbürger nicht sicher. Es droht Gefahr für Leib und Leben wie beispielsweise bei der Corona-Pandemie.

Bevor Sie eine Reise stornieren

Natürlich darf jeder Urlauber eine gebuchte Reise absagen, wann und warum er will. Allerdings muss er dann häufig Stornogebühren zahlen. So dürfen Reiseveranstalter, Bahn, Fluggesellschaften oder Hotels von ihm Entschädigung verlangen. Das kann sich läppern.

Deshalb sollten Sie immer mit den jeweiligen Anbietern sprechen, bevor Sie eine Reise absagen oder abbrechen. Das kann sich lohnen, weil viele Veranstalter bei Reisewarnungen kulant sind. Das heißt: Sie kommen ihren Kunden entgegen und erstatten ihnen (auf Antrag) die Kosten für eine stornierte Pauschal- oder Individualreise. Oder sie machen Ihnen alternative Angebote beziehungsweise geben Gutscheine für spätere Reisen aus. Das kann die Urlaubsfreude retten und helfen, späteres juristisches Hickhack zu vermeiden.

Das gilt für Pauschalreisende

Haben Sie Ihren Urlaub beispielsweise vom Hinflug über das Hotel bis zum Rückflug komplett bei einem Veranstalter im Paket gebucht, gelten Sie als Pauschalurlauber. Damit besitzen Sie gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung: § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bewahrt Sie vor finanziellem Schaden. Das gilt nicht nur nach Reisewarnungen, sondern immer, wenn höhere Gewalt im Spiel ist.

Im Amtsdeutsch bestehen dann Umstände, die „nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“

Möchten Sie nach einer Reisewarnung des Auswärtiges Amtes einen Flug stornieren oder eine komplette Reise, informieren Sie Ihren Reiseveranstalter schriftlich darüber – eine E-Mail genügt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie wegen höherer Gewalt von der Reise zurücktreten und die entsprechenden Kosten erstattet bekommen möchten. Dafür räumen Sie dem Veranstalter eine Frist von drei Wochen ein. Erwähnen Sie gegebenenfalls noch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als Grund für Ihren Widerruf.

Eine Gruppe Urlauber sitzt gut gelaunt im Reisebus
© istock/SolStock/2019  Pauschalurlauber habe gute Karten, ihre Tour bei Reisewarnungen kostenlos zu stornieren.

 

Stornieren können Sie auch, wenn Sie bereits unterwegs sind. Allerdings müssen Sie die bis dahin genutzten Leistungen – Flug, Hotelübernachtungen usw. – selbst bezahlen. Sie haben hier also keinen Anspruch auf die Erstattung des kompletten Reisepreises.

Das leistet eine Reiserücktrittsversicherung

Eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung greift nicht, wenn es um höhere Gewalt geht. Stattdessen übernimmt sie die Stornokosten, falls Sie eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen absagen müssen. Beispielsweise, weil Sie vor oder während des Urlaubs (im Ausland) sich verletzen oder krank werden. Mehr Schutz lässt sich oft auf Wunsch vereinbaren.

Kreditkartenkund*innen der Hanseatic Bank bekommen diese und weitere Leistungen besonders einfach und günstig mit den Reise-Paketen der Versicherungspartner. Für Besitzer*innen der GoldCard sind diese sogar inklusive.

Das gilt für Individualreisende

Sind Sie auf eigene Faust unterwegs und buchen Anreise sowie Aufenthalt selbst und separat bei Airlines oder Hotels, sind Sie Individualreisender. Damit stehen Sie nicht unter dem BGB-Schutz, wie ihn Pauschalurlauber genießen. Stattdessen sind Sie komplett auf das Wohlwollen der jeweiligen Anbieter angewiesen. Ob Sie die gebuchten Leistungen kostenlos stornieren können, müssen Sie beispielsweise mit jeder Fluglinie und für jedes einzeln gebuchte Hotelzimmer verhandeln.

Dabei kommt es auch auf die entsprechende Rechtslage vor Ort an. Im Ausland gelten andere Gesetze als in Deutschland. Bei Problemen kann rechtlicher Beistand nützlich sein.

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