Reisewarnung: So stornieren Sie kostenlos im Notfall
Bevor Sie eine Reise stornieren
Bevor Sie eine Reise stornieren
Natürlich darf jeder Urlauber eine gebuchte Reise absagen, wann und warum er will. Allerdings muss er dann häufig Stornogebühren zahlen. So dürfen Reiseveranstalter, Bahn, Fluggesellschaften oder Hotels von ihm Entschädigung verlangen. Das kann sich läppern.
Deshalb sollten Sie immer mit den jeweiligen Anbietern sprechen, bevor Sie eine Reise absagen oder abbrechen. Das kann sich lohnen, weil viele Veranstalter bei Reisewarnungen kulant sind. Das heißt: Sie kommen ihren Kunden entgegen und erstatten ihnen (auf Antrag) die Kosten für eine stornierte Pauschal- oder Individualreise. Oder sie machen Ihnen alternative Angebote beziehungsweise geben Gutscheine für spätere Reisen aus. Das kann die Urlaubsfreude retten und helfen, späteres juristisches Hickhack zu vermeiden.
Das gilt für Pauschalreisende
Haben Sie Ihren Urlaub beispielsweise vom Hinflug über das Hotel bis zum Rückflug komplett bei einem Veranstalter im Paket gebucht, gelten Sie als Pauschalurlauber. Damit besitzen Sie gute Chancen auf eine kostenlose Stornierung: § 651h Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bewahrt Sie vor finanziellem Schaden. Das gilt nicht nur nach Reisewarnungen, sondern immer, wenn höhere Gewalt im Spiel ist.
Im Amtsdeutsch bestehen dann Umstände, die „nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.“
Möchten Sie nach einer Reisewarnung des Auswärtiges Amtes einen Flug stornieren oder eine komplette Reise, informieren Sie Ihren Reiseveranstalter schriftlich darüber – eine E-Mail genügt. Teilen Sie ihm mit, dass Sie wegen höherer Gewalt von der Reise zurücktreten und die entsprechenden Kosten erstattet bekommen möchten. Dafür räumen Sie dem Veranstalter eine Frist von drei Wochen ein. Erwähnen Sie gegebenenfalls noch die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes als Grund für Ihren Widerruf.
Stornieren können Sie auch, wenn Sie bereits unterwegs sind. Allerdings müssen Sie die bis dahin genutzten Leistungen – Flug, Hotelübernachtungen usw. – selbst bezahlen. Sie haben hier also keinen Anspruch auf die Erstattung des kompletten Reisepreises.
Das leistet eine Reiserücktrittsversicherung
Das leistet eine Reiserücktrittsversicherung
Eine Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung greift nicht, wenn es um höhere Gewalt geht. Stattdessen übernimmt sie die Stornokosten, falls Sie eine gebuchte Reise aus persönlichen Gründen absagen müssen. Beispielsweise, weil Sie vor oder während des Urlaubs (im Ausland) sich verletzen oder krank werden. Mehr Schutz lässt sich oft auf Wunsch vereinbaren.
Kreditkartenkunden der Hanseatic Bank mit GenialCard und GoldCard bekommen diese und weitere Leistungen besonders einfach und günstig mit den SicherReise-Paketen vom Versicherungspartner AXA. Für Besitzer der GoldCard sind sie inklusive. Haben Sie eine GenialCard, kostet Sie SicherReise Basic 1,70 Euro/Monat und SicherReise Komfort 5 Euro/Monat.
Tipp für Kunden der Hanseatic Bank mit SicherReise: Haben Sie Ihren Urlaub vor der Reisewarnung gebucht, wenden Sie sich zunächst an den jeweiligen Anbieter, also den Reiseveranstalter oder die Airline. Die wenigsten werden Stornokosten erheben. Wenn doch, dann erstattet AXA Assistance, wenn Sie einen entsprechenden Rechnungsbeleg vorweisen und kein anderer Leistungsträger dafür aufkommt.
Das gilt für Individualreisende
Sind Sie auf eigene Faust unterwegs und buchen Anreise sowie Aufenthalt selbst und separat bei Airlines oder Hotels, sind Sie Individualreisender. Damit stehen Sie nicht unter dem BGB-Schutz, wie ihn Pauschalurlauber genießen. Stattdessen sind Sie komplett auf das Wohlwollen der jeweiligen Anbieter angewiesen. Ob Sie die gebuchten Leistungen kostenlos stornieren können, müssen Sie beispielsweise mit jeder Fluglinie und für jedes einzeln gebuchte Hotelzimmer verhandeln.
Dabei kommt es auch auf die entsprechende Rechtslage vor Ort an. Im Ausland gelten andere Gesetze als in Deutschland. Bei Problemen kann rechtlicher Beistand nützlich sein.