Wann werden Schufa-Einträge gelöscht?
Kann man Schufa-Einträge vorzeitig löschen lassen?
Kann man Schufa-Einträge vorzeitig löschen lassen?
Nur in Einzelfällen. Möglich ist eine vorzeitige Löschung zum Beispiel bei strittigen Forderungen oder bei Härtefällen. Die Löschung müssen Sie schriftlich beantragen und begründen.
Mehr dazu finden Sie in diesem Ratgeber.
Werden alle Einträge nach der gleichen Zeit gelöscht?
Nein. Wie lange ein negativer Schufa-Eintrag gespeichert wird, hängt vom jeweiligen Grund dafür ab.
- Falsche Angaben entfernt die Schufa sofort, nachdem sie entdeckt oder gemeldet werden.
- Einträge zu Forderungen von unter 1.000 Euro, die schon beglichen sind, werden auf Antrag ebenfalls direkt gelöscht.
- Informationen über Giro- und Kreditkartenkonten werden gelöscht, nachdem die Schufa über die Auflösung des Kontos informiert wurde.
- Kreditanfragen, Kreditkonditionen-Anfragen sowie Anfragen von Unternehmen an die Schufa werden nach zwölf Monaten gelöscht.
- Bei allen Forderungen über 1.000 Euro, die Sie nicht bezahlt haben, wird der Eintrag wie beschrieben drei Jahre nach dem Jahr gelöscht, in dem Sie den fälligen Betrag beglichen haben.
- Daten aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen – etwa nach einer Vermögensauskunft – werden auf den Tag genau nach drei Jahren gelöscht. Sie können aber vorzeitig gelöscht werden, wenn Sie nachweisen, dass das Amtsgericht den Eintrag ebenfalls gelöscht hat.
Was passiert bei einer Privatinsolvenz?
Auch der Eintrag über eine Privatinsolvenz bleibt noch drei Jahre in der Schufa-Auskunft stehen – und zwar nach Ablauf des Insolvenzverfahrens. Das bedeutet: Zunächst steht der Eintrag die vollen sechs Jahre während des Insolvenzverfahrens in der Schufa-Datei, anschließend noch bis zum jeweiligen Jahresende und dann noch einmal drei Jahre. So können insgesamt fast zehn Jahre zusammenkommen, in denen die Schufa eine Privatinsolvenz in den Akten führt.