Eine Person stiehlt einer jungen Frau von hinten unauffällig die Brieftasche aus dem Rucksack
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Ausweis verloren oder geklaut: Was du jetzt tun musst

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 23.09.2026

Ob geklaut oder einfach irgendwo verdaddelt: Tausende Bürger*inneninnen und Bürger verlieren jedes Jahr ihren Ausweis. Falls auch dir das gerade passiert ist, womöglich sogar im Urlaub im Ausland: Den Verlust solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen. Was alles passieren kann, was jetzt genau zu tun ist und welche Kosten auf dich zukommen, erklären dir die KlarMacher hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Ausweis verloren: Was jetzt wichtig ist

  • Wenn du deinen Ausweis oder Reisepass verloren hast, musst du das melden.
  • Ein verlorener oder geklauter Ausweis kann dir echte Probleme bereiten. Du kannst zum Beispiel keinen Handyvertrag abschließen oder Opfer von Identitätsdiebstahl werden.
  • Sind deine Ausweispapiere im Urlaub kurz vor der Abreise abhandengekommen, kannst du dir Ersatzpapiere ausstellen lassen.
  • Für einen neuen Ausweis oder Reisepass werden Gebühren erhoben. Das gilt auch für Ersatzpapiere. 

Einen verlorenen Ausweis musst du melden

Dein Personalausweis ist partout nicht mehr auffindbar? Macht ja nichts, denkst du vielleicht, den brauche ich ohnehin fast nie. Wenn ich irgendwann Zeit habe, gehe ich mal zum Amt. Was kann schließlich schon groß passieren, wenn ich nicht gerade auf Reisen bin? Und überhaupt: Kostet das nicht auch was?

So einfach ist das nicht. Denn du bist gesetzlich dazu verpflichtet, den Verlust deines Personalausweises unverzüglich zu melden (§ 27 Personalausweisgesetz, PAuswG). Das kannst du bei der Polizei erledigen oder bei jeder Personalausweisbehörde in Deutschland – also zum Beispiel einem Bürgeramt oder einem Einwohnermeldeamt. In der Regel musst du dafür persönlich erscheinen. Am besten gehst du zur zuständigen Behörde an deinem Hauptwohnort. Denn da musst du früher oder später sowieso hin, um einen neuen Ausweis zu beantragen.

Zeigst du den Verlust nicht an, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Und die kann laut Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 3.000 Euro geahndet werden. Meist kommst du allerdings glimpflicher davon und musst – je nach Kommune – nur mit einer Strafe zwischen zehn und 100 Euro rechnen.

Sollte dein Ausweis nach einer Verlustmeldung unerwartet wieder auftauchen, musst du das übrigens ebenfalls melden. Andernfalls bleibt der Ausweis im polizeilichen Fahndungssystem als gestohlen oder verloren gemeldet. Das kann dir Probleme bereiten, etwa bei Grenzkontrollen.

Übrigens: Auch einen verlorenen Reisepass musst du der Passbehörde (zum Beispiel deinem Bürgeramt) unverzüglich melden (§ 15 Passgesetz, PassG). „Unverzüglich“ bedeutet im rechtlichen Sinne, dass du mit der Verlustmeldung nicht absichtlich oder fahrlässig trödelst.

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Gepäck niedergeschlagen in einer Wartehalle im Flughafen
© istock 1395582300 / Tatsiana Volkava / 2022  Den Ausweis im Urlaub am Flughafen verloren? Das bedeutet Stress.

Was dir ohne Ausweis passieren kann

Klar: Besonders ärgerlich ist es, wenn du deinen Ausweis oder Reisepass im Urlaub verloren hast oder kurz bevor du verreisen willst. Denn dann kommst du nicht ohne Weiteres durch die Grenzkontrollen. Auf dieses Problem gehen wir später in diesem Kapitel noch genauer ein. Aber es kann noch mehr passieren, weshalb du einen verlorenen oder gestohlenen Ausweis nicht auf die leichte Schulter nehmen solltest. Dass du ein Bußgeld riskierst, wenn du den Verlust nicht meldest, haben wir bereits erwähnt. Doch auch im Alltag kann ein fehlender Ausweis zu Problemen führen:

  • Du brauchst zum Beispiel einen gültigen Ausweis, um in Deutschland einen Handyvertrag abzuschließen oder ein Bankkonto zu eröffnen. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Grundsätzlich darfst du als Identitätsnachweis zwar auch deinen Reisepass nutzen. Das ist jedoch etwas komplizierter, weil dieser keine Wohnadresse enthält.  
  • Willst du in einer Postfiliale oder einem Paketshop ein Paket abholen, benötigst du ebenfalls einen Ausweis. Kannst du keinen vorzeigen, geht die Sendung nach der Lagerfrist ungeöffnet an den Absender zurück.
  • Bei Polizeikontrollen, etwa am Bahnhof oder im Straßenverkehr. Für Personen ab 16 Jahren gilt in Deutschland eine Ausweispflicht. Das heißt, du musst einen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. Zwar musst du den nicht immer dabeihaben, eine Mitführpflicht besteht nicht (Ausnahmen gelten unter anderem für Arbeitende im Bau- oder Gaststättengewerbe). Aber: Im Zweifelsfall kann die Polizei dich zur Wache mitnehmen, um sicherzugehen, wer du bist.
  • Bei Bahnfahrten. Ist ein Ticket auf deinen Namen ausgestellt, brauchst du für die Fahrt ein offizielles Ausweisdokument.

Ein gestohlener Ausweis kann aber noch viel schwerwiegendere Folgen haben. Im schlimmsten Fall wirst du Opfer eines Identitätsdiebstahls. Gelangen Kriminelle an deinen Ausweis und damit an sensible Daten, können sie etwa im Internet teure Waren auf deinen Namen bestellen, Hotels buchen oder sogar Bankkonten eröffnen. Dir flattern dann womöglich Rechnungen oder Inkasso-Schreiben für Waren ins Haus, die du nie bestellt hast. Oder man unterstellt dir Geldwäsche. Erstatte in einem solchen Fall umgehend Anzeige bei der Polizei!

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Ausweis oder Reisepass im Urlaub verloren

Besonders ärgerlich ist es, wenn dir dein Ausweis oder Reisepass im Ausland abhandenkommt. Dann heißt es: Ruhe bewahren! Zunächst solltest du die örtliche Polizei aufsuchen. Die Verlust- oder Diebstahlsanzeige brauchst du, um dir anschließend von der deutschen Auslandsvertretung in deinem Urlaubsland ein Ersatzdokument ausstellen zu lassen. Dafür nimmst du Kontakt zur deutschen Botschaft oder dem Konsulat auf. Die Adressen findest du auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter „Sicher Reisen“. Notiere sie dir am besten schon vor der Abreise.

Die Auslandsvertretung kann dir einen „Reiseausweis als Passersatz“ (RAP) ausstellen. Mit diesem darfst du nach Deutschland zurückreisen. Alternativ gibt es einen vorläufigen Reisepass. Dieser ermöglicht grundsätzlich auch die Weiterreise in andere Länder, falls du etwa einen Zwischenstopp hast.  

Die Ausstellung der Dokumente dauert meist nur wenige Stunden. Gibt es im Reiseland keine deutsche Auslandsvertretung, wendest du dich an ein Honorarkonsulat oder eine Vertretung eines EU-Mitgliedstaats. Dort kannst du einen EU-Rückkehrausweis erhalten. Ansonsten wählst du die Notrufnummer des Auswärtigen Amts: +49 30 5000 0.

Wichtig zu wissen: Ausländische Staaten sind nicht verpflichtet, Ersatzdokumente anzuerkennen. Auch die Airline kann dir die Mitnahme verweigern. Das kann bei der Ausreise problematisch sein oder wenn du über ein Transitland heimreisen musst. Gegebenenfalls brauchst du ein Ausreisevisum oder sogar einen neuen Reisepass. Das Expressverfahren in Deutschland dauert in der Regel drei bis vier Werktage, im Ausland zwei bis vier Wochen. Stellst du den Verlust deines Passes also erst am Flughafen fest, wird es schnell kompliziert.

Tipp: Nimm Kopien deiner Papiere mit!

Wenn du Kopien deiner Ausweispapiere vorlegen kannst, beschleunigt das in der Regel die Ausstellung von Ersatzdokumenten. Ideal sind beglaubigte Kopien, die du bei deinem zuständigen Bürgeramt erhältst. Ohne diese Kopien muss im Ausland grundsätzlich das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden. Das verzögert meist den Prozess. Bewahre die Kopien möglichst an anderer Stelle im Reisegepäck als die Originalausweise auf. Eine zusätzliche digitale Kopie kann ebenfalls hilfreich sein. Speichere sie jedoch nur an einem Ort, den du ausreichend gegen unbefugten Zugriff schützen kannst.. 

Ausweis oder Reisepass vor dem Urlaub verloren

Weniger problematisch gestaltet sich die Situation, wenn du deine Papiere vor dem Urlaub verloren hast. Selbst wenn vielleicht schon morgen dein Flug geht. Je nach Situation kannst du dDann kannst du bei deinem zuständigen Bürgeramt beziehungsweise der Passbehörde gegen Gebühr (siehe unten) unkompliziert Ersatzdokumente beantragen und auch gleich mitnehmen.

Vorläufiger Personalausweis

Hast du auch keinen Reisepass als Alternative und kannst glaubhaft machen, dass du dringend einen Identitätsnachweis brauchst, bekommst du einen vorläufigen Personalausweis. Diesen erhältst du gegen Gebühr (siehe unten) bei deinem zuständigen Bürgeramt beziehungsweise der Passbehörde. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig und hat keine elektronischen Funktionen. Dafür benötigst du ein biometrisches Passbild.

Wichtig: Die Online-Funktion sperren lassen!

Seit Juli 2017 ist die Online-Funktion (eID) bei allen Ausweisen für Personen ab 16 Jahren automatisch aktiviert. Hast du deinen Perso verloren, solltest du die Online-Funktion umgehend sperren lassen. So kann niemand deinen Ausweis missbrauchen. Erledigen kannst du das telefonisch unter der Sperr-Hotline 116 116. Die funktioniert auch aus dem EU-Ausland. Bist du außerhalb der EU unterwegs, musst du an die Landesvorwahl für Deutschland denken, die Nummer ist dann +49 116 116. (Bedenke: In manchen Ländern gilt eine andere Vorwahl für Deutschland.)  

Alternativ kannst du die +49 30 4050 4050 wählen. Achtung: Du brauchst dafür dein Sperrkennwort, das du im PIN-Brief beziehungsweise im Aushändigungsschreiben deines Ausweises findest. Hast du das Sperrkennwort nicht parat, musst du leider persönlich bei deinem Bürgeramt erscheinen. 

Vorläufiger Reisepass

Bekommst du den regulären Reisepass selbst im Expressverfahren nicht rechtzeitig ausgestellt, kannst du dir vom Bürgeramt oder der Passbehörde einen vorläufigen Reisepass ausstellen lassen. Für die Ausstellung benötigst du ein biometrisches Passbild. Die Dringlichkeit musst du vielleicht mit Flugtickets oder anderen Reiseunterlagen nachweisen. Der vorläufige Reisepass wird dem Reisezweck angepasst und ist maximal ein Jahr gültig. Auch der vorläufige Reisepass enthält keinen elektronischen Chip, er ist aber trotzdem maschinenlesbar.  

Wenn es noch schneller gehen muss, gibt es wie schon erwähnt noch den Reiseausweis als Passersatz (RAP). Das ist quasi der Notnagel in besonders dringlichen Situationen, etwa wenn du schon am Flughafen stehst und feststellst, dass dein Pass abgelaufen ist. Du bekommst ihn direkt bei der Grenzbehörde, am Flughafen zum Beispiel ist das die Bundespolizei, oder vorab online zur Vorprüfung durch die Grenzbehörden. In jedem Fall musst du vor Antritt deiner Reise persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen. Der Reiseausweis als Passersatz ist maximal einen Monat gültig und gilt meist nur für eine einmalige Aus- und Wiedereinreise.

Achtung, auch hier gilt: Nicht alle Länder erkennen diese Dokumente an! Innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz hast du mit dem vorläufigen Personalausweis in der Regel keine Probleme. Außerhalb der EU wird der vorläufige Personalausweis häufig nicht akzeptiert. Auch der vorläufige Reisepass kann dir Schwierigkeiten bereiten. So ist etwa in den USA die visafreie Einreise nur mit biometrischem Reisepass (Chip) möglich. Erkundige dich also rechtzeitig über die jeweiligen Einreisebestimmungen deines Urlaubslandes!

Eine junge Frau sitzt mit ihrem Gepäck niedergeschlagen in einer Wartehalle im Flughafen
© istock 1197434673 / Pradeep Thomas Thundiyil / 2020  Einen Reisepass brauchst du für die Einreise in vielen Ländern außerhalb der EU.

Das kosten dich neue Papiere

Ein verlorener Ausweis oder Reisepass ist meist nicht nur mit allerlei Unannehmlichkeiten verbunden, sondern geht auch ins Geld. Mit diesen Gebühren musst du rechnen:

Die Kosten für den Personalausweis

Beantragung an deinem Wohnort in Deutschland:

 ab 24 Jahreunter 24 Jahre
Personalausweis 46,00 Euro 27,60 Euro 

Vorläufiger Personalausweis

(maximal 3 Monate gültig) 

10,00 Euro 10,00 Euro 
Für Bedürftige (Grundsicherungsgeldbezug reicht nicht zwangsläufig aus) Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich 

Beantragung im Ausland: Einen neuen Personalausweis kannst du theoretisch auch im Ausland beantragen. Das ist jedoch nicht nur teuer, sondern macht auch keinen Sinn – die Bearbeitung dauert nämlich mehrere Wochen. Vorläufige Personalausweise werden im Ausland nicht ausgestellt.  

Die Kosten für einen Reisepass

Beantragung an deinem Wohnort in Deutschland: 

 ab 24 Jahreunter 24 Jahre

Reisepass (32 Seiten,

 internationaler Standard) 

70,00 Euro 37,50 Euro 
Express-Reisepass 102,00 Euro 69,50 Euro 
Vorläufiger Reisepass 
(maximal 1 Monat gültig) 
26,00 Euro 26,00 Euro 
Reiseausweis als Passersatz 32,00 Euro 32,00 Euro 

Beantragung im Ausland:

Reisepass (32 Seiten, internationaler Standard) 176,00 Euro 111,00 Euro 
Express-Reisepass 208,00 Euro 143,00 Euro 
Vorläufiger Reisepass 101,00 Euro 101,00 Euro 
Reiseausweis als Passersatz 57,00 Euro (beziehungsweise 65,00 Euro mit Bereitschaftszuschlag) 57,00 Euro (beziehungsweise 65,00 Euro mit Bereitschaftszuschlag) 

Beantragst du das Ersatzdokument bei Honorarkonsulinnen oder Honorarkonsuln, weil es keine deutsche Auslandsvertretung vor Ort gibt, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 33,60 bis 96,50 Euro an.  

Ob Reisepass oder Personalausweis: In beiden Fällen kommen noch die Kosten für ein digitales Passbild hinzu. Das kannst du meist direkt im Bürgeramt anfertigen lassen und kostet dort sechs Euro. 

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Welche Unterlagen du brauchst

Um einen neuen Personalausweis, Reisepass oder Reiseausweis zu beantragen, benötigst du natürlich einige Unterlagen. Dazu gehören neben dem ausgefüllten Antragsformular:

  • Bei Verlust oder Diebstahl gegebenenfalls die polizeiliche Verlustanzeige. Die wird vor allem im Ausland verlangt, wenn du den Verlust nicht direkt bei deinem Bürgeramt anzeigen kannst.
  • Mindestens ein biometrisches Passbild. Viele Behörden verfügen über Foto-Terminals oder Fotoboxen vor Ort, an denen das Bild direkt digital erstellt und an das System übertragen wird.
  • Einen Identitätsnachweis. Das kann ein alter, auch bereits abgelaufener Personalausweis oder Reisepass sein oder deine Geburtsurkunde. Hast du im Ausland nichts davon dabei, sind beglaubigte Kopien deiner Ausweispapiere hilfreich. Andernfalls muss das zuständige deutsche Bürgeramt zur Identitätsprüfung eingeschaltet werden.

Erkundige dich bei deinem Bürgeramt, welche Unterlagen gegebenenfalls zusätzlich nötig sind. Übrigens: Hast du deinen neuen Ausweis oder Reisepass regulär beantragt, erhältst du mitunter einen Abholschein. Hast du auch diesen verloren, ist das in der Regel nicht weiter tragisch. Das Dokument kann dir trotzdem ausgehändigt werden. 

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was muss ich tun, wenn ich meinen Personalausweis verloren habe?

Melde den Verlust möglichst sofort bei deinem Bürgeramt oder der Polizei. Zusätzlich solltest du die Online-Ausweisfunktion (eID) über die Sperrhotline 116 116 sperren lassen. Anschließend kannst du einen neuen Personalausweis oder einen vorläufigen Ausweis beantragen. 

Was passiert, wenn mein Ausweis gestohlen wird?

Ein gestohlener Ausweis kann für Identitätsdiebstahl missbraucht werden. Deshalb solltest du den Diebstahl sofort bei der Polizei anzeigen, die Online-Ausweisfunktion sperren lassen und anschließend einen neuen Ausweis beantragen. So verringerst du das Risiko eines Missbrauchs deiner persönlichen Daten.

Kann ich ohne Personalausweis verreisen?

Nein, grundsätzlich musst du bei einem Grenzübertritt einen gültigen Pass oder Personalausweis dabeihaben. Diese Pflicht besteht sowohl für Reisen innerhalb der Europäischen Union als auch in Drittstaaten. Wer kein gültiges Reisedokument bei sich führt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hast du deine Papiere verloren, kannst du einen vorläufigen Personalausweis oder einen Reiseausweis als Passersatz erhalten.

Was mache ich, wenn ich meinen Ausweis im Ausland verliere?

Melde den Verlust zunächst bei der örtlichen Polizei und wende dich anschließend an die deutsche Botschaft oder das Konsulat. Dort kannst du einen Reiseausweis als Passersatz oder – je nach Situation – einen vorläufigen Reisepass für die Rückreise beantragen.

Welche Unterlagen brauche ich für einen neuen Ausweis?

Für einen neuen Personalausweis oder Reisepass benötigst du in der Regel ein biometrisches Passbild, einen Identitätsnachweis sowie – falls vorhanden – die Verlust- oder Diebstahlsanzeige. Je nach Behörde können weitere Unterlagen erforderlich sein.

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