Männer und Frauen sitzen mit Laptops, Smartphone und Notizblock in einem Warteraum auf Stühlen
Wissen

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende: Was kommt, was bleibt?

Thorsten Schierhorn
von Thorsten Schierhorn, 30.04.2026

Bürgergeld ade – was bedeutet das jetzt für Arbeitsuchende? Mit der neuen Grundsicherung ändern sich Regeln, Leistungen und Anspruchsvoraussetzungen. Die KlarMacher erklären dir, wer die Sozialleistung bekommt, was sich genau ändert und was zu beachten ist.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt: Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Die Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt ab dem 1. Juli 2026 das bisherige Bürgergeld.
  • Der Begriff Bürgergeld wird durch Grundsicherungsgeld ersetzt.
  • Die Höhe der Geldleistungen bleibt zunächst unverändert.
  • Für Arbeitsuchende gelten mit der neuen Grundsicherung deutlich schärfere Regeln. 

Was ist die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende?

Im Sommer 2026 wird das bisherige Bürgergeld durch das sogenannte Grundsicherungsgeld ersetzt. Diese neue Grundsicherung für Arbeitsuchende soll ab dem 1. Juli schrittweise in Kraft treten.

Inhaltlich bleibt vieles ähnlich: Es handelt sich weiterhin um eine staatliche Sozialleistung für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken können. Die Unterstützung umfasst nicht nur monatliche Geldleistungen, sondern auch die Übernahme von den Beiträgen zur Sozialversicherung sowie den Kosten für Miete und Heizung.

Betroffen sind alle, die Bürgergeld nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen oder künftig darauf angewiesen sind. Das sind vor allem Arbeitslose, aber auch Erwerbstätige mit zu geringem Einkommen (Aufstocke*innen). Derzeit erhalten rund 5,5 Millionen Menschen in Deutschland entsprechende Bürgergeld-Leistungen.

Übrigens: Das Bürgergeld wurde erst im Jahr 2023 eingeführt und ersetzte damals das Arbeitslosengeld II, das auch als Hartz IV bekannt war.

Warum wird das Bürgergeld reformiert?

Ein häufiger Kritikpunkt am Bürgergeld war, dass Betroffene zu wenige Anreize hätten, um einen neuen Job anzutreten. Auch würde es teilweise missbraucht, etwa indem Personen Geld erhalten, die es gar nicht dürfen. Mit der neuen Grundsicherung setzt der Gesetzgeber laut eigenen Angaben stärker auf

  • Verbindlichkeit: Es wird mehr kontrolliert als früher, etwa ob die Betroffenen die Absprachen zur Jobsuche wirklich einhalten.
  • Mitwirkung: Wer Termine verpasst, erhält weniger Geld.
  • Schnellere Integration in den Arbeitsmarkt: Lange Arbeitslosigkeit soll vermieden werden.

Mehr zu den konkreten Änderungen liest du weiter unten.

Verwechslungsgefahr: Grundsicherung ist nicht gleich Grundsicherung!

Die Bürgergeld-Reform bezieht sich ausschließlich auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (Zweites Sozialgesetzbuch). Für Rentner*innen und für Menschen mit dauerhafter voller Erwerbsminderung – etwa wegen chronischer Krankheit – ist die Grundsicherung im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Sie bleibt von der Reform unberührt. 

Bürgergeld versus Grundsicherung: Was sich ändert – und was bleibt

Nicht alles wird reformiert, aber insgesamt gilt: Die neue Grundsicherung bringt strengere Regeln als das bisherige Bürgergeld.

Das bleibt unverändert

Bei der Höhe der Leistungen ändert sich zunächst nichts. Die bisherigen Bürgergeld-Sätze werden übernommen, weder gekürzt noch erhöht. Das bedeutet konkret:

  • Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro pro Monat Grundsicherungsgeld.
  • Paare bekommen 506 Euro pro Person.
  • Minderjährige erhalten je nach Alter zwischen 357 bis 471 Euro.

Auch die Übernahme von Kosten für Miete, Heizung und Sozialversicherung bleibt bestehen.

Regierung beerdigt das Bürgergeld – jetzt kommt die Grundsicherung 

Klicken Sie hier, um die Inhalte von YouTube anzuzeigen.

Meine Zustimmung kann ich jederzeit unter Datenschutz widerrufen.

© news time 

Das ändert sich grundsätzlich

Die wichtigste Neuerung betrifft die Arbeitsaufnahme. Das Motto lautet künftig „Fördern und Fordern“: Wer arbeiten kann, soll auch arbeiten und möglichst selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Um das zu erreichen, gilt in der neuen Grundsicherung der sogenannte Vermittlungsvorrang. Das bedeutet: Jobangebote haben Vorrang vor Weiterbildungen. Selbst Alleinerziehende müssen Vollzeit arbeiten, wenn dies zumutbar ist. Qualifizierungen bleiben möglich, stehen aber weniger im Mittelpunkt.

Zudem werden die Sanktionen deutlich verschärft. Wer nicht mit dem Jobcenter kooperiert, muss schneller und mit stärkeren Kürzungen rechnen.

Das Gebäude eines Jobcenters
© istock/483202525/querbeet/2013  Die Grundsicherung wird beim zuständigen Jobcenter beantragt.

Kürzungen, Schonvermögen und mehr: Die wichtigsten Neuerungen

Schauen wir uns mal die wichtigsten Änderungen beim Grundsicherungsgeld im Detail an.

Mitwirkung und Sanktionen

Neu ist vor allem, dass die Sanktionen schneller greifen und ohne vorherige Verstöße. Die Anforderungen an die Mitwirkung steigen deutlich:

  • Wer Jobcenter-Termine verpasst, muss ab dem zweiten Versäumnis mit einer Kürzung der Geldleistung um 30 Prozent für einen Monat rechnen – statt wie bisher 10 Prozent.
  • Pflichtverletzung: Wer sich nicht auf Stellen bewirbt oder eine Fördermaßnahme grundlos abbricht, dem kann das Grundsicherungsgeld direkt für drei Monate um 30 Prozent gekürzt werden.
  • Strengere Regeln gelten auch für Arbeitsverweigerer*innen: Wer ein konkretes, zumutbares Arbeitsangebot ablehnt, für den*die entfällt der Regelbedarf (Geldleistung) für einen Monat, danach kann das Geld für maximal zwei weitere Monate entzogen werden. Mietzahlungen gehen dann direkt an die Vermieter*innen.

Unterkunftskosten

Mietkosten sind gedeckelt: Betroffene erhalten maximal das Eineinhalbfache der durchschnittlichen Miete, die am Wohnort üblich ist – und das bereits ab dem ersten Tag der Grundsicherung. Ist die Wohnung teurer, muss man sich nach spätestens einem Jahr eine günstigere suchen. Sind Kinder im Haushalt, gilt eine Härtefallregelung.

Schonvermögen

Früher durfte man beim Bürgergeld-Bezug im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro besitzen, ohne dass es angerechnet wurde – das Bürgergeld gab es trotzdem. Diese Schonfrist – die sogenannte – Karenzzeit entfällt nun. Erspartes wird jetzt sofort berücksichtigt, sprich: Wer eigenes Vermögen besitzt, von dem Miete und Lebenshaltungskosten bezahlt werden können, bekommt (zunächst) keine Unterstützung. Stattdessen muss jede*r erst das Vermögen aufbrauchen. Je nach Alter gibt es allerdings einen Freibetrag:

  • Bis 30 Jahre: 5.000 Euro
  • Bis 40 Jahre: 10.000 Euro
  • Bis 50 Jahre: 12.500 Euro
  • Über 50 Jahre: 20.000 Euro

Das heißt: Einen Teil des Vermögens dürfen die Grundsicherungs-Empfänger*innen behalten, aber deutlich weniger als zuvor.

Was gehört zum Schonvermögen?

Wer die neue Grundsicherung beantragt, muss nicht gleich sein Haus verkaufen. Selbst genutztes Wohneigentum gehört zum Schonvermögen und bleibt geschützt, sofern es angemessen ist. Aktuell gilt das für Häuser bis 140 Quadratmeter Wohnfläche oder Eigentumswohnungen bis 130 Quadratmeter. Bei mehr als vier Personen erhöht sich die Grenze um 20 Quadratmeter je weitere Person. Versicherungsverträge zur Altersvorsorge (zum Beispiel Riester) oder andere staatlich geförderte Vorsorgeformen bleiben ebenso unangetastet wie ein angemessenes Auto.

Und was gehört alles zum Vermögen, von dem man nicht zu viel besitzen „darf“? Das sind vor allem Bargeld und Guthaben auf Bankkonten, Wertpapiere sowie Zweitfahrzeuge und nicht selbst genutzte Immobilien. Wenn das alles zusammen mehr wert ist als die Freibeträge, gibt es entsprechend weniger oder keine Grundsicherung. 

Besondere Regeln

  • Wer Kinder betreut, muss sich bereits nach dem 14. Lebensmonat des Kindes wieder Arbeit suchen. Bislang gilt das ab dem dritten Lebensjahr des Kindes.
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen persönlich angehört werden, bevor Leistungen gekürzt werden. Das Jobcenter kann bei Hinweisen auf eine psychische Störung sogar ärztliche oder psychologische Untersuchungen anordnen. 

Muss ich die Grundsicherung neu beantragen – und wo?

Nein. Wenn du bereits Bürgergeld beziehst, musst du keinen neuen Antrag stellen. Die Umstellung auf die neue Grundsicherung erfolgt automatisch. Dein aktueller Bewilligungsbescheid läuft wie gewohnt bis zum Ende des festgelegten Zeitraums weiter – in der Regel sind das 12 Monate. 

Worauf du jetzt achten solltest

Wenn du neu Bürgergeld beantragst oder einen Folgeantrag stellst, kann es sein, dass Jobcenter die Bewilligungsdauer verkürzt – zum Beispiel auf sechs Monate. Das ist aber nur in bestimmten Fällen erlaubt:

  • Vorläufige Bewilligung
  • Unangemessen hohe Kosten für Miete und Heizung

Fehlt ein solcher Grund im Bescheid, kann sich ein Widerspruch lohnen.

Wichtig: Stelle deinen Folgeantrag rechtzeitig, am besten 4 bis 6 Wochen vor Ablauf. So vermeidest du Zahlungslücken. 

Strahlende Aussichten fürs Konto

Beim TagesGeld der Hanseatic Bank kommst du täglich an deine Ersparnisse. Trotzdem gibt es attraktive Zinsen – sogar mehr als auf einem Sparbuch. Da freut sich dein Konto. Und du gleich mit.

bild-conv-tagesgeld-1.jpg

FAQ: Häufige Fragen und Antworten

Was ändert sich durch die neue Grundsicherung ab 2026?

Die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende gilt ab dem 1. Juli 2026 und ersetzt das Bürgergeld. Die Höhe der Geldleistungen bleibt zwar gleich, aber die Regeln werden strenger. Vor allem bei Mitwirkung, Arbeitsaufnahme und Sanktionen steigt der Druck auf Leistungsbeziehende deutlich.

Wer bekommt die neue Grundsicherung?

Die Grundsicherung erhalten weiterhin Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst decken können. Dazu zählen Arbeitslose und Geringverdienende. Die Leistung ersetzt das bisherige Bürgergeld vollständig.

Muss ich die neue Grundsicherung neu beantragen?

Nein, ein neuer Antrag ist in der Regel nicht nötig, der Übergang verläuft automatisch. Bestehende Bürgergeld-Bescheide laufen grundsätzlich bis zum Ende des Bewilligungszeitraums weiter. Erst danach gelten die Regeln der neuen Grundsicherung.

Wie hoch ist das neue Grundsicherungsgeld?

Die monatlichen Leistungen bleiben unverändert. Alleinstehende erhalten weiterhin 563 Euro, Paare jeweils 506 Euro. Für Minderjährige gelten je nach Alter Beträge zwischen 357 und 471 Euro.

Welche Sanktionen drohen bei der neuen Grundsicherung?

Sanktionen fallen strenger aus als beim Bürgergeld. Bereits nach zwei verpassten Terminen oder bei Pflichtverletzungen kann die Leistung gekürzt oder vollständig gestrichen werden. Auch bei Ablehnung eines Jobs drohen Leistungskürzungen.

Wie viel Vermögen darf ich bei der Grundsicherung behalten?

Je nach Alter gelten niedrigere Freibeträge zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Erspartes, das über den Freibetrag hinaus geht, muss in der Regel zuerst aufgebraucht werden, bevor Anspruch auf Leistungen besteht. 

War der Inhalt für dich hilfreich?

Teile den Artikel:

Das könnte dich auch interessieren: