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Kosten für die Kreditkarte steuerlich absetzen: Wann geht das? Wie geht das?

von Thorsten Schierhorn, 12.01.2024

Einmal im Jahr heißt es: Belege zusammensammeln, Formulare ausfüllen und auf möglichst viel Geld hoffen. Denn dann ist es Zeit für die Steuererklärung. Dabei ist es manchmal gar nicht so leicht, im Blick zu behalten, welche Ausgaben berücksichtigt werden dürfen. Wie ist es zum Beispiel mit der Gebühr für die Kreditkarte? Kannst du diese steuerlich absetzen? Die Antwort ist ein klares: Das hängt davon ab …

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Du kannst Kreditkartenkosten – wie etwa die Jahresgebühr – steuerlich absetzen, wenn du damit berufliche Ausgaben wie zum Beispiel eine Geschäftsreise oder Fachliteratur bezahlst.
  • Wenn du damit auch private Ausgaben bezahlst, kannst du nur den Anteil für geschäftliche Rechnungen von der Steuer absetzen.
  • Am einfachsten ist es, zwei Kreditkarten zu nutzen: eine für die privaten Ausgaben und eine für die berufsbedingten Kosten.
  • Die Kosten für die Kreditkarte kannst du je nach Situation entweder als Werbungskosten oder als Betriebskosten in der Steuererklärung angeben. 

Kosten für die Kreditkarte: Wie viel kann ich von der Steuer absetzen?

Wenn du deine Kreditkarte als Nicht-Selbstständige*r beruflich nutzt, kannst du die Jahresgebühr in deiner Einkommensteuererklärung absetzen. In vollem Umfang ist das aber nur möglich, wenn du sie ausnahmslos beruflich einsetzt. Sind also Geschäftsreisen, Fachliteratur, Weiterbildungsseminare und Ähnliches das Einzige, was du mit deiner Kreditkarte bezahlst, trägst du die Gebühr ohne Abzüge bei den sogenannten Werbungskosten (siehe weiter unten) in der Steuererklärung ein.

Zückst du deine Kreditkarte allerdings auch für private Zwecke, darfst du nur den entsprechenden Anteil der Kosten steuerlich absetzen. Hast du beispielsweise über das Jahr Rechnungen im Wert von 5.000 Euro mit der Karte bezahlt, von denen 2.500 Euro mit deinem Beruf zusammenhingen, darfst du auch nur die Hälfte der Gebühren in der Steuererklärung angeben. Waren es nur 500 Euro für berufliche Zwecke, sind es entsprechend zehn Prozent der Jahresgebühren.

Kann ich die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Kann ich die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?

Ja, du kannst pauschal 16 Euro pro Jahr oder die monatlichen Kosten für je eine Abhebung und Überweisung steuerlich absetzen. Mehr zum Thema Kontoführungsgebühren liest du in diesem Ratgeber „Bankgebühren: Welche gibt es? Wie viel ist erlaubt?”.

 

Besonders für Freiberufler*innen und Selbstständige bietet es sich an, zwei Kreditkarten zu nutzen: eine für Berufliches und eine für Privates. Auf diese Weise lassen sich beide Formen von Ausgaben in der Buchhaltung mühelos trennen. Du brauchst dir dann nicht im Nachhinein den Kopf darüber zu zerbrechen, ob dich das Taxi im letzten März zu einem Geschäftstermin oder zu einer Geburtstagsfeier gebracht hat.  

Ist die berufliche Kreditkarte mit einem Geschäftskonto verknüpft, kannst du die Jahresgebühren als Betriebskosten von der Steuer absetzen.

Übrigens: Selbständige und freiberuflich Tätige sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Wer noch? Das erfährst du in diesem Ratgeber „Steuererklärung abgeben: Pflicht oder Kür?”.

Eine junge Frau zieht ihren Koffer durch eine Straße in Barcelona und betrachtet lächelnd die Häuser
© istock/martin-dm/2020  Hast du Geschäftsreise per Kreditkarte bezahlt, kannst du die Gebühren für die Karte anteilig von der Steuer absetzen – bei einem privaten Shoppingtrip gilt das leider nicht.

Was fällt unter die Werbungskosten – und wann musst du sie belegen?

Die Werbungskosten werden in der Steuererklärung in einer Anlage erfasst. Hier kannst du Angaben machen, wenn du

  • Geld als Arbeitnehmer*in verdienst (Anlage N)
  • Rente bekommst (Anlage R)
  • Geld bei einer Bank angelegt hast und dafür Zinsen erhälst (Anlage KAP)
  • sonstige Einkünfte hast, die nicht aus einer Selbstständigkeit entstehen (Anlage SO)

Zu den Werbungskosten zählen alle Unkosten, die du hast, um diese Einkünfte zu erzielen. Die Logik: Da solche Ausgaben deine Einnahmen mindern, musst du sie auch nicht als Einkommen versteuern. Setzt du also in einem dieser Bereiche deine Kreditkarte ein, fällt der entsprechende Anteil der Gebühr unter die Werbungskosten – etwa wenn du als Beschäftigte die erwähnte Fachliteratur mit der Karte bezahlst.

Aber: Das Finanzamt zieht dir automatisch eine sogenannte Werbekostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro vom Einkommen ab. (Stand: 2023) Bleiben deine Werbungskosten – von Versicherungsbeiträgen über Bewerbungen bis hin zur Kreditkartengebühr – insgesamt unter dieser Summe, brauchst du dafür also keine weiteren Angaben zu machen oder Belege wie Kontoauszüge aufzubewahren.

 

Falls deine jährlichen Werbungskosten mehr als 1.230 Euro betragen, musst du die Ausgaben in der Steuererklärung angeben, damit dir die Summe vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird. Über die 1.230 Euro kommst du zum Beispiel sehr schnell, wenn du einen relativ weiten Arbeitsweg hast. Denn auch die Entfernungspauschale – im Volksmund Pendlerpauschale genannt – zählt zu den Werbungskosten. Aber auch wenn du zu Hause arbeitest, kannst du seit 2023 sechs Euro pro Tag im Homeoffice von der Steuer absetzen – maximal 1.260 Euro im Jahr.

Damit du dann zusätzlich die Kreditkartengebühr absetzen kannst, solltest du die monatlichen Abrechnungen als Beleg aufheben – das Finanzamt möchte sie unter Umständen prüfen. Und falls du deine Kreditkarte beruflich und privat nutzt: Markiere dann auf den Abrechnungen alle beruflichen Ausgaben, damit das Finanzamt sie von den privaten unterscheiden kann.

Achtung: Anders verhält es sich, wenn dir dein Arbeitgeber eine Kreditkarte zur Verfügung stellt. In diesem Fall kannst du die Gebühr dafür nicht absetzen. Im Gegenteil: Nutzen du die Karte auch privat, musst du sie als geldwerten Vorteil versteuern.

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