Junges Paar mit zwei blonden Mädchen sitzt vor der Eingangstür des neuen Hauses
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Wohneigentum für Familien: So funktioniert die KfW-Förderung

Dagmar Sörensen
von Dagmar Sörensen, 12.09.2025

Die eigene Wohnimmobilie – ein unerfüllbarer Traum? Gerade Familien mit einem oder mehreren Kindern mag es oft so vorkommen. Bis Dezember 2022 gab es immerhin Unterstützung durch das sogenannte Baukindergeld. Und nun? Mit dem neuen Programm „Wohneigentum für Familien“ fördert die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gezielt Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen, die ein klimafreundliches Eigenheim bauen oder kaufen möchten. Wie dieses Programm aussieht und wer davon profitieren kann, erklären wir hier.

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

  • Gefördert werden explizit Familien mit minderjährigen Kindern.
  • Unterstützt wird der Bau oder der Kauf klimafreundlicher, nachhaltiger Immobilien.
  • Wer Baukindergeld bezieht oder bezogen hat, wird nicht berücksichtigt.
  • Die Förderung erfolgt in Form günstiger Kredite.

Wohneigentum für Familien statt Baukindergeld

Das Programm Baukindergeld ist Ende 2022 ausgelaufen. Dafür wurde von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein neues Förderprogramm aufgelegt, um speziell Familien mit Kindern beim Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen: das Programm 300 „Wohneigentum für Familien (WEF)“. 

Anderer Name – gleiches Programm? Nein. Es gibt deutliche Unterschiede. Beispielsweise bekommst du als Förderung ein sehr zinsgünstiges Darlehen, während es früher direkte Zuschüsse gab. Und: Die Immobilie muss jetzt neue, bestimmte Anforderungen erfüllen. Schauen wir uns das Ganze im Detail an. 

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Wer wird gefördert?

Der Name des Programms sagt es bereits: Gefördert werden explizit Familien. Aber dabei gibt es Einschränkungen.

Welche Familien erhalten die Förderung?

Als Familie gelten Einzelpersonen oder Paare, bei denen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Paare und Alleinstehende ohne oder mit bereits volljährigen Kindern haben also keine Chance.  

Wichtig: Du erhältst die Förderung auch, wenn dein Kind am Tag der Antragstellung volljährig wird! Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren werden, zählen dagegen nicht. Und: Du kannst die Förderung Wohneigentum für Familien nicht in Anspruch nehmen, wenn du bereits Baukindergeld bekommen hast! 

Können alle diese Familien die Förderung bekommen?

Nein, es gelten gewisse Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen einer Familie mit einem minderjährigen Kind darf höchstens 90.000 Euro betragen. Mit jedem weiteren Kind erhöht sich dieser Höchstbetrag um 10.000 Euro. Das bedeutet zum Beispiel: Eine Familie mit drei Kindern profitiert auch mit einem zu versteuernden Einkommen von 110.000 Euro von der Förderung. 

Entscheidend ist das Einkommen im zweiten und dritten Jahr vor Antragstellung. Sprich: Wenn du deinen Antrag 2025 stellst, ist dein zu versteuerndes Einkommen aus den Jahren 2022 und 2023 entscheidend. 

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Das zu versteuernde Einkommen liegt in der Regel deutlich unter dem Bruttoeinkommen. Denn von deinem Einkommen werden erst bestimmte Beträge abgezogen wie der Kinderfreibetrag, die Werbekostenpauschale, Beiträge für die Altersvorsorge und und und. Nur auf das, was übrigbleibt, musst du dann Steuern bezahlen. Der Kinderfreibetrag 2025 beträgt zum Beispiel 6.672 Euro pro Kind. 

Wie hoch dein zu versteuerndes Einkommen ist, kannst du deinem Steuerbescheid entnehmen.

Was wird gefördert?

Traumhaus gefunden oder vor Augen, und schon leiht der Staat deiner Familie günstig Geld? Ganz so einfach ist es nicht. Die folgenden Punkte musst du beachten.

Grundlegende Voraussetzungen

Das Programm WEF Wohneigentum für Familien fördert nur den Bau oder Kauf deiner ersten Immobilie. Wenn du also schon eine oder sogar mehrere Immobilien besitzt, kommt dieses Programm für dich nicht infrage. 

Zusätzlich müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: 

  • Die Immobilie muss dir zu mindestens 50 Prozent gehören.
  • Du musst sie ab Einzug mindestens fünf Jahre lang selbst bewohnen.
  • Die Immobilie darf in den ersten zehn Jahren nur für Wohnzwecke genutzt werden. Das gilt auch, wenn du sie vor Ablauf dieser Zeit verkaufst. Die Käufer*innen dürfen also kein Büro darin einrichten.
  • Gefördert wird nur der Bau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie. Erstkauf bedeutet in diesem Fall: Der Kauf erfolgt bis zu einem Jahr nach Bauabnahme eines neu gebauten Gebäudes. Wenn die Immobilie schon länger steht, gibt es dafür keine Förderung. 
Junges Paar steht mit dem Bauleiter im Rohbau ihres neuen Hauses
© Das Programm Wohneigentum für Familien fördert den Neubau eines klimafreundichen Hauses.  istock/alvarez/2023

Erste Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude

Die KfW hat zwei „Förderstufen“ im Programm. Je nach Förderstufe gibt es ein unterschiedlich hohes Darlehen (dazu später mehr). Schauen wir uns zunächst an, wann du welche Förderstufe erreichst. 

Für die erste Förderstufe gilt: 

  • Die geplante Immobilie muss mindestens den KfW-Effizienzhausstandard 40 erfüllen. 
  • Sie muss mit erneuerbaren Energien betrieben werden, also nicht mit einer Öl-, oder Gas- oder Biomasseheizung. 
  • Sie darf in ihrem Lebenszyklus nur so wenig CO₂ ausstoßen, dass die Anforderung an Treibhausemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude PLUS (QNG-Plus)“ erfüllt werden. 

Den CO₂-Ausstoß im Lebenszyklus deiner Immobilie berechnen Expert*innen für Energieeffizienz. Dabei betrachten sie das Gebäude ganzheitlich und berücksichtigen zum Beispiel, wie viel CO₂ durch die beim Bau verwendeten Materialien entstanden ist, wie viel bei der Nutzung verbraucht wird oder wie viel entstehen würde, wenn das Gebäude abgerissen würde. Die Expert*innen müssen dir bescheinigen, dass du dabei bestimmte Rahmenwerte nicht überschreitest. 

Zweite Förderstufe: Klimafreundliches Wohngebäude – mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Für die zweite Förderstufe gilt: 

  • Deine geplante Immobilie muss alle Anforderungen der ersten Förderstufe erfüllen. 
  • Plus alle (!) Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“. Darüber benötigst du ein Nachhaltigkeitszertifikat durch Expert*innen für Energieeffizienz oder durch Berater*innen für Nachhaltigkeit.

Das bedeutet, für die Förderstufe zwei muss dein geplanter Neubau noch höhere ökologische, ökonomische und funktionelle Anforderungen erfüllen. Zum Beispiel muss deine Immobilie barrierefrei sein und du darfst nur schadstofffreie, umweltfreundliche Baustoffe einsetzen. Details dazu findest du auf dem Informationsportal Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude auf den Seiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.  

Um die entsprechende Förderung zu bekommen, musst du ein staatlich anerkanntes Zertifikat vorlegen, das nur Expert*innen für Energieeffizienz ausstellen können. Solche Expert*innen findest du zum Beispiel über die Seite der KfW oder in der Datenbank der Deutschen Energieagentur

Tipp: Ob du mit deinem Bauvorhaben die Voraussetzungen für das Programm Wohneigentum für Familien erfüllst, kannst du schnell mit dem Vorab-Check auf der Seite der KfW herausfinden. Es ist ratsam, diesen schnellen Check frühzeitig zu machen – möglicherweise stellst du dabei sofort fest, dass du die Voraussetzungen nicht erfüllst. 

Facharbeiter installieren eine Photovoltaikanlage auf einem neuen Einfamilienhaus
© Die Nutzung von erneuerbarer Energie ist eine Voraussetzung des Programms WEF der KfW.  istock/photoschmidt/2023

Wie wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Bereitstellung eines sehr günstigen Kredits. Wie viel es gibt, in welcher Form und wie viele Zinsen du zahlen musst, siehst du hier. 

Kredithöhe

Wie hoch dein Kredit ausfallen kann, hängt ab von deiner gewünschten und erreichten Förderstufe, sowie von der Anzahl der in deinem Haushalt lebenden Kinder unter 18 und dem Haushaltseinkommen. 

Für die Förderstufe eins für Klimafreundliche Wohngebäude sehen die Kredithöchstbeträge so aus:

Anzahl KinderMaximales HaushaltseinkommenMaximaler Kreditbetrag 
190.000 Euro 170.000 Euro 
2100.000 Euro 170.000 Euro 
3110.000 Euro 200.000 Euro 
4120.000 Euro 200.000 Euro 
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind 220.000 Euro 

Für die Förderstufe 2 für Klimafreundliche Wohngebäude mit QNG gelten diese Beträge: 

Anzahl Kinder Maximales Haushaltseinkommen Maximaler Kreditbetrag 
190.000 Euro 220.000 Euro 
2100.000 Euro 220.000 Euro 
3110.000 Euro 250.000 Euro 
4120.000 Euro 250.000 Euro 
Ab 5130.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind 270.000 Euro 

Konditionen

Wie hoch die Zinsen für deinen Kredit ausfallen, ist abhängig von der Laufzeit, also wie lange du dir diese Konditionen sichern möchtest. Zu Beginn steht eine sogenannte tilgungsfreie Anlaufzeit, in der du nur die Zinsen zahlst, aber noch keine Tilgung. Deine monatliche Belastung ist also zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungsfreie Zeit ist, umso höher wird dann deine monatliche Belastung und auch die Restschuld am Ende der Zinsbindung. 

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins)
4 bis 10 Jahre 10 Jahre 1 bis 2 Jahre 0,26 % (0,26 %) 
11 bis 25 Jahre 10 Jahre 1 bis 3 Jahre 1,46 % (1,47 %) 
11 bis 25 Jahre 20 Jahre 1 bis 3 Jahre 2,91 % (2,95 %) 
26 bis 35 Jahre 10 Jahre 1 bis 5 Jahre 1,65 % (1,66 %) 
26 bis 35 Jahre 20 Jahre 1 bis 5 Jahre 3,40 % (3,45 %) 
4 bis 10 Jahre wie Laufzeit endfällig 1,74 % (1,75 %) 

Lohnt sich das Programm Wohneigentum für Familien?

Wie so oft heißt es auch hier: Das kommt darauf an. Einerseits sind die Konditionen günstig. Auf der anderen Seite sind aber auch die Anforderungen an die Immobilie hoch – und die Baukosten daher oft deutlich höher als bei einem „normalen“ Haus. Insofern musst du dich fragen, ob du dir ein klimafreundliches, nachhaltiges Haus in der notwendigen Form leisten kannst. 

Tipp: Es lohnt sich, frühzeitig Energieeffizienz-Expert*innen einzubinden. Sie können dir aufzeigen, wie viel dich der Mehraufwand für ein KfW 40 Haus mit den QNG-Plus- oder sogar QNG-Premium-Siegeln kostet. Und sie können dir auf der anderen Seite auch ausrechnen, wie viel du dank der hohen Dämmung an Heizkosten einsparst. Sie stellen dir auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus, den du bei Beantragung der Förderung benötigst. 

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Wie wird die Förderung beantragt?

  • Prüfe, ob dein Familieneinkommen unter der Einkommenshöchstgrenze liegt.
  • Suche eine*n Expert*in für Energieeffizienz und – für die Förderstufe 2 – eine*n Berater*in für Nachhaltigkeit. Sie prüfen, ob dein Bauvorhaben allen Anforderungen entspricht und bescheinigen dies. 
  • Suche eine*n Finanzierungspartner*in – das kann deine Hausbank, eine Bausparkasse oder ein Baufinanzierungsvermittler sein. Hier beantragst du deinen Förderkredit. Für das Gespräch benötigst du: Bestätigung zum Antrag, Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung, Geburtsurkunden deiner minderjährigen Kinder.
  • Erst wenn du die Zusage der KfW erhalten hast, kannst du den Kreditvertrag abschließen und mit dem Bauvorhaben starten bzw. die Immobilie kaufen.
  • Nach Fertigstellung stellt die Experten für Energieeffizienz die „Bestätigung der Durchführung“ aus, die du bei dem* der Finanzierungspartner*in einreichst. Wenn du ein schon fertiges Haus gekauft hast, bekommst du die Bescheinigung vom Bauträger oder Fertighaushersteller.
  • Darüber hinaus benötigt die KfW den Eigentumsnachweis durch Grundbuchauszug und den Nachweis der Selbstnutzung durch die Meldebestätigung. 

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