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So einfach geht der gesetzliche Krankenkassenwechsel

von Detlev Neumann, 28.06.2023

Ärgern Sie sich über die hohen Beiträge oder den schlechten Service Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung? Oder vermissen Sie eine bestimmte Leistung? Dann wählen Sie doch einfach eine andere, die besser zu Ihren Bedürfnissen passt. Das geht neuerdings viel unbürokratischer als früher. Was leichter geworden ist und Sie sonst noch zum Krankenversicherungswechsel wissen müssen, machen hier die KlarMacher klar. 

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Der Wechsel der Krankenkasse klappt auch ohne die Kündigung der alten Versicherung. 
  • Dennoch sind Kündigungsfristen sowie Wartezeiten zu beachten. 
  • Der Zusatzbeitrag, die Leistungen und das Serviceangebot der Krankenversicherungen können gute Gründe für einen Wechsel sein. 

So wechseln Sie die Krankenkasse

Möchten Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln, so ist das seit Januar 2021 wesentlich einfacher. Sie müssen nämlich nicht mehr wie früher Ihrer bisherigen Krankenkasse erst kündigen, bevor Sie tauschen können. Stattdessen genügt Ihre Beitrittserklärung für die neue Krankenkasse. Und diese kümmert sich dann um die restlichen Formalitäten Ihres Wechsels. Möglich macht das ein neues elektronisches Meldesystem, über das die Kassen die entsprechenden Daten austauschen. 

Sind Sie versicherungspflichtig oder freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, dann stehen Ihnen praktisch alle GKV offen. Somit haben Sie beim Krankenkassenwechsel die freie Wahl zwischen ... 

  • der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) an Ihrem Beschäftigungs- oder Wohnort, 
  • den Ersatzkassen (auch wenn diese vom Namen her nur für eine bestimmte Berufsgruppe sind), 
  • einer Betriebskrankenkasse (falls Sie in dem Unternehmen beschäftigt sind), 
  • einer für die Allgemeinheit offenen Betriebs- oder Innungskrankenkasse (IKK), 
  • der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS), 
  • der Krankenkasse Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners, 
  • der Krankenkasse, bei der Sie zuvor im Rahmen einer Familienversicherung versichert waren. 

Achtung: Möchten Sie ins Ausland ziehen oder von der gesetzlichen in eine private Krankenversicherung wechseln, dann müssen Sie weiterhin ihrer bisherigen Krankenkasse kündigen. Und dieser nachweisen, dass Sie anschließend anderweitig versichert sein werden. 

Diese Wartezeiten und Kündigungsfristen gelten

Sie dürfen zwar zwischen vielen Krankenkassen wechseln, aber nicht jederzeit. Stattdessen geht das in der Regel nur einmal innerhalb von zwölf Monaten. Erst nach dieser Wartezeit können Sie sich an eine andere Krankenkasse vertraglich binden. 

Wichtig: Obwohl der Wechsel der Krankenversicherung mittlerweile ohne Kündigung Ihrerseits geht, müssen Sie trotzdem eine Kündigungsfrist einhalten. Die beläuft sich auf zwei Monate zum Monatsende. Was bedeutet das? Wenn Sie beispielsweise im Juli Ihren Beitritt zu Ihrer neuen Krankenversicherung erklären, dann werden Sie erst zum 1. September deren Mitglied. 

Allerdings gibt es Ausnahmen, bei denen Sie keine zwölf Monate zu warten brauchen. Ein solches Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihre aktuelle Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht. Das muss Sie Ihnen mindestens einen Monat vorher ankündigen. Dann haben Sie die übliche Kündigungsfrist von zwei Monaten – auch wenn Sie in den letzten 12 Monaten schon die Krankenkasse gewechselt haben. Aber: Bis Ihr Wechsel wirksam wird, müssen Sie den erhöhten Beitrag zahlen. Mehr zum Zusatzbeitrag finden Sie weiter unten. 

Beiträge, Service, Leistungen – vor dem Krankenkassenwechsel ist viel zu beachten.
© istock/jeffbergen/2018  Beiträge, Service, Leistungen – vor dem Krankenkassenwechsel ist viel zu beachten.

Ein weiterer Sonderfall ist der Wechsel des Arbeitgebers. Dabei brauchen Sie weder die zwölf Monate Wartezeit einzuhalten noch die Kündigungsfrist. Diese Freiheit gibt es aber nur innerhalb der ersten zwei Wochen, nachdem Sie den neuen Job angefangen haben. Es genügt, wenn Sie Ihren neuen Arbeitgeber formlos darüber informieren, zu welcher Krankenkasse Sie wechseln. Sofern Sie arbeitslos sind, teilen Sie das dem Jobcenter mit. Als Rentner*in wenden Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger. 

Ein sofortiger Krankenkassenwechsel ist ebenfalls möglich, wenn Sie bislang pflichtversichert waren und sich nun freiwillig versichern möchten. Und Familienversicherte wechseln immer automatisch mit. 

Kündigung mit Wahltarif

Kündigung mit Wahltarif

Krankenkassen dürfen Ihren Mitgliedern eine Reihe von Wahltarifen anbieten, zum Beispiel den Selbstbehalttarif. Wer diesen nimmt, zahlt einen Teil der Behandlungskosten aus eigener Tasche. Im Gegenzug fällt der monatliche Krankenkassenbeitrag geringer aus. Ein Merkmal der meisten Wahltarife: Für sie gilt eine feste Bindungsfrist von bis zu drei Jahren. Während dieser Zeit ist eine Kündigung beziehungsweise ein Wechsel der Krankenkasse nicht möglich.  

Wann ist der Krankenkassenwechsel sinnvoll?

Da kommen vor allem drei Gründe infrage. Sie sollten sich eine neue Krankenversicherung suchen, wenn diese … 

  • Ihnen einen günstigeren Zusatzbeitrag als Ihre bisherige Kasse berechnet. 
  • für Sie passendere Leistungen hat. 
  • Ihnen einen besseren Service bietet. 

Zusatzbeitrag

Grundsätzlich ist der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenversicherungen gleich. Wie hoch er ausfällt, gibt das Bundesministerium für Gesundheit vor. Das hat den Krankenkassensatz seit dem 1. Januar 2015 auf 14,6 Prozent festgelegt. Diesen Anteil müssen Pflichtversicherte von Ihrem Einkommen (zum Beispiel Gehalt, Lohn, Rente) für ihre GKV bezahlen. Allerdings nicht allein: Die Hälfte davon trägt der jeweilige Arbeitgeber. Bei Rentner*innen macht das die Deutsche Rentenversicherung. 

Weil der Beitrag für alle Mitglieder gleich ist, wird er allgemeiner Beitragssatz genannt. Ausnahme ist der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent für Personen ohne Anspruch auf Krankengeld. 

Was macht dann den finanziellen Unterschied zwischen den Krankenkassen aus? Neben dem allgemeinen Beitragssatz erheben die Krankenversicherungen einen Zusatzbeitrag. Auch diesen teilen Sie sich (seit 2019) 50:50 mit Ihrem Arbeitgeber oder der Rentenversicherung. Den Zusatzbeitrag gibt ebenfalls das Bundesgesundheitsministerium an, und zwar zum 1. November für das Folgejahr. Das ist allerdings nur ein grober, durchschnittlicher Richtwert. 

Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrags berechnet jede Krankenkasse selbst. Konkret macht das der jeweilige Verwaltungsrat. Hier ist ein Vergleich zwischen den Vorgaben des Bundesgesundheitsministeriums und den wirklichen Zusatzbeiträgen vom Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen: 

Durchschnittlicher Zusatzbeitrag nach der Prognose des Bundesgesundheitsministeriums Durchschnittlicher realer Zusatzbeitrag der Krankenversicherungen  
2015: 0,90 Prozent 2015: 0,83 Prozent 
2016: 1,10 Prozent 2016: 1,08 Prozent 
2017: 1,10 Prozent 2017: 1,11 Prozent 
2018: 1,00 Prozent 2018: 1,08 Prozent 
2019: 0,90 Prozent 2019: 0,99 Prozent 
2020: 1,10 Prozent 2020: 1,00 Prozent 
2021: 1,30 Prozent 2021: 1,28 Prozent 

Auf den ersten Blick wirken die Abweichungen zwischen dem Richtwert des Gesundheitsministeriums und dem realen Beitragssatz nicht besonders groß. Doch nicht vergessen: Es handelt sich hier jeweils um durchschnittliche Werte. Im Einzelfall ergeben sich schnell erhebliche Unterschiede. Weil die Krankenkassen den Zusatzbeitrag selbst bestimmen dürfen, kann er bei der einen deutlich höher ausfallen als bei einer anderen. Woran liegt das? Vereinfacht gesagt: Je besser eine Versicherung wirtschaftet, desto weniger Geld braucht sie von ihren Mitgliedern. 

2022 beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen 1,30 Prozent. Dabei liegt zum Beispiel die Spanne zwischen der Handelskrankenkasse (hkk) mit 0,69 Prozent (plus allgemeinem Beitragssatz = 15,29 Prozent) und der AOK Nordosten mit 1,70 Prozent (16,30 Prozent). Wichtig: Beides sind Krankenkassen mit einem bundesweit geltenden Angebot. Regionale oder nur für bestimmte Berufsgruppen offene Versicherungen können günstiger oder teurer sein. 

Ein Mann vergleicht zu Hause mit seinem Laptop Angebote von Krankenversicherungen
© istock/ReMa/2020  Ein Mann vergleicht zu Hause mit seinem Laptop Angebote von Krankenversicherungen

Wie sich das in den Beiträgen für zwölf Monate ausdrückt, haben wir mal ausgerechnet. 

Basis ist das monatliche Bruttoeinkommen. Als Beispiel nehmen wir 4.837,50 Euro. Bis dahin reicht die Beitrags­bemessungs­grenze. Heißt: Auch wenn Sie mehr verdienen, brauchen Sie – je nach Vertrag – höchsten die in der folgenden Tabelle ermittelten Beiträge zu entrichten. 

Von den 4.837,50 Euro gehen 14,6 Prozent als allgemeiner Beitragssatz für die Krankenkasse ab. Weil Sie sich den mit Ihrem Arbeitgeber teilen, müssen Sie davon nur die Hälfte bezahlen, also 7,3 Prozent. Ebenso machen Sie beim Zusatzbeitrag halbe-halbe. Daraus ergeben sich 2022 folgende Unterschiede für Mitglieder der hkk und der AOK Nordost pro Jahr. 

Monatsbruttoeinkommen/Beitragsbemessungsgrenze Jahresbeitrag bei Zusatzbeitrag 0,69 ProzentJahresbeitrag bei Zusatzbeitrag 1,70 Prozent 
4.837,50 Euro 4.686,04 Euro 5.224,65 Euro 

Die Differenz zwischen dem günstigsten und dem teuersten Beispiel macht hier fast 540 Euro aus. Zwecks einfacherer Vergleichbarkeit wiederholen wir das Rechenexempel für weitere Bruttobeträge unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze.

Bruttoeinkommen im Monat Jahresbeitrag bei Zusatzbeitrag 0,69 Prozent Jahresbeitrag bei Zusatzbeitrag 1,7 Prozent 
2.000 Euro 1.965,60 Euro 2.208,00 Euro 
2.500 Euro 2.457,00 Euro 2.760,00 Euro 
3.000 Euro 2.948,40 Euro 3.312,00 Euro 
3.500 Euro 3.439,80 Euro 3.864,00 Euro 
4.000 Euro 3.931,20 Euro 4.416,00 Euro 

Die Unterschiede zwischen den gesamten Kosten für die gesetzliche Krankenkasse können aufs Jahr gesehen sehr groß sein. Einen Onlinevergleich der Tarife bietet der GKV an. Doch nicht immer geht es beim Wechseln der Krankenversicherung (nur) ums Geld. 

Leistungsangebot

Die gesetzlichen Krankenkassen sind auch im Leistungsangebot vielfältig aufgestellt. Manche haben eine größere Auswahl in ihren Katalogen als andere. Deshalb sollten Sie vor der Vertragsbindung schauen, welche Punkte für Sie besonders wichtig sind. Dazu einige Beispiele. Manche Krankenversicherungen bieten … 

  • die Übernahme der Kosten für alternativ-medizinische Behandlungen (z. B. Homöopathie und Osteopathie). 
  • mehr Auswahl bei den Leistungen für künstliche Befruchtung, Schwangerschaft, Geburt und Kinder. 
  • höhere Zuschüsse als üblich für Zahnbehandlungen, Impfungen, Vorsorgemaßnahmen (z. B. diverse Krebsfrüherkennungen), Haushaltshilfen, Krankenhauswahl oder Hörhilfen. 
  • Wahltarife mit günstigeren Beiträgen oder speziellen Leistungen. 

Serviceangebot

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal ist der Service der Krankenkassen. Auch hier sollten Sie nach Ihren Bedürfnissen auswählen. Achten Sie beispielsweise auf ... 

  • rund um die Uhr besetzte telefonische Hotline (auch zu medizinischen Fragen). 
  • Erinnerung an allgemeine, regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen. 
  • Beratung zu Rehabilitationsmaßnahmen. 
  • Onlinefilialen. 
  • Suche (und Patient*innenbewertungen) für Ärzt*innen und Krankenhäuser. 
  • individuelle Hilfsmittelberatung. 

Prämien und Bonusprogramme

Bis vor einigen Jahren versuchten die gesetzlichen Versicherungen mit Prämien für einen Krankenkassenwechsel zu werben und Mitglieder zu halten. Ein Vorbild für diese Praxis dürfte die teilweise Beitragsrückerstattung der privaten Krankenkassen gewesen sein. Voraussetzung dort – je nach Tarif: Die Versicherten reichen im Laufe eines Jahres keine (oder nur ein bis zwei) Rechnungen ein, sondern übernehmen angefallene Arztkosten selbst. 

Derartige Prämien dürfen die gesetzlichen Kassen seit 2015 nicht mehr gewähren. Geld zahlen sie manchmal trotzdem zurück, nur auf andere Weise. Ein indirekter Weg sind die bereits erwähnten Wahltarife, die unter bestimmten Bedingungen geringere Beiträge oder kostengünstig bessere Leistungen bieten. 

Ein weiteres Mittel sind Bonusprogramme für die gesundheitliche Vorsorge: Wenn Sie gesund leben, sich sportlich betätigen oder sich regelmäßig Früherkennungsmaßnahmen unterziehen, bekommt Sie dafür eine Vergütung. Nachweisen müssen Sie das meist mit einem Bonusheft. Abhängig von der Krankenkasse gilt das unter anderem für: 

  • Darm- und Hautkrebsvorsorge 
  • Verzicht auf Rauchen und Alkohol 
  • Herz-Kreislauf-Training 
  • Rückenkurse 
  • Erringen von Sportabzeichen 
  • Teilnahme an Laufveranstaltungen 
  • Nutzung von Fitnessstudios 

Einzelne Aktivitäten werden beispielsweise mit 20 Euro belohnt. Manche Krankenkassen zahlen sogar mehrere Hundert Euro zurück, wenn ihre Versicherten an sämtlichen angebotenen Bonusprogrammen teilnehmen. Das Geld gibt es dann direkt aufs Konto. Auch üblich: Gutscheine für Präventionskurse oder Waren in Prämienshops. 

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Wenn Prämien oder Bonusprogramme für Sie interessant sind, sollten Sie sich gut über die Teilnahmebedingungen informieren. Die sind nämlich sehr unterschiedlich und teils kompliziert. So geben einige Krankenkassen bereits Geld für einzelne Maßnahmen. Bei anderen müssen die Versicherten mit ihren Aktivitäten eine gewisse Anzahl von Punkten sammeln, bevor es eine Prämie gibt.  

Prüfen Sie auch, welche Altersgruppen davon profitieren. So richten sich einige Versicherungen hauptsächlich an Erwachsene, andere legen den Schwerpunkt auf Familien oder Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren. 

 

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