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Das wird teuer: Wer zahlt, wenn der Schlüssel weg ist?

von Detlev Neumann, 26.08.2019

Sonntagnachmittag – ein entspannter Besuch bei Freunden ist zu Ende. Sie stehen gut gelaunt vor der Haustür und wollen sie öffnen. Aber wo ist der Schlüssel? Hier ist er nicht, da ist er nicht. Sie suchen weiter, wühlen in allen Taschen. Vergeblich. Und langsam dämmert es Ihnen: Sie haben den Schlüssel verloren! Was tun? Und was wird das Malheur kosten?

Themen in diesem Artikel

Schlüssel weg: Darum kann das so viel kosten wie ein neues Auto

Merken Sie, dass Sie einen wichtigen Schlüssel verloren haben, dann sollten Sie auf jeden Fall Ruhe bewahren. Aber das ist natürlich leichter gesagt, als getan. Zum Beispiel, wenn sie vor verschlossener Haustür stehen. Schließlich stellen sich in dieser Situation drängende Fragen. Wie kommen Sie jetzt in Ihre Wohnung? Sollten Sie bei einem Nachbarn klingeln? Wo könnte der Schlüssel geblieben sein? Wurde er geklaut? Was kostet ein neuer Schlüssel? Und wer bezahlt das alles?

Besonders die Antwort auf die letzte Frage ist wichtig. Zwar nicht unbedingt im ersten Schreckmoment, aber langfristig. Denn je nachdem, welche Art von Schlüssel Sie verloren haben, kann das Malheur eine gepfefferte Rechnung nach sich ziehen. Moment mal! Einen einzigen Schlüssel zu ersetzen kann doch nicht so teuer sein, oder? Das ist richtig. Doch meistens bleibt es nicht dabei. Im schlimmsten Fall kann der Schaden durch den Verlust eines Schlüssels sogar dem Gegenwert eines Neuwagens entsprechen.

Diese Gefahr besteht vor allem in Häusern mit vielen Wohnungen. Dort gibt es oft Zentral- oder Generalschlüssel. Damit kann jeder Bewohner seine Wohnungstür öffnen, aber auch alle gemeinschaftlich genutzten Türen. Dazu zählen etwa die Haustür, die Kellertür, die zur Tiefgarage und/oder zum Dachboden.

Ein Postbote steckt einen Brief in einen von vielen Briefkästen.
© istock/Orbon Alija/2013  Besonders in Gebäuden mit vielen Wohnungen kann der Austausch der kompletten Schließanlage ins Geld gehen.

Das Problem: Verlieren Sie einen solchen Schlüssel, reicht es nicht aus, nur diesen zu ersetzen. Aus Sicherheitsgründen müssen dann auch sämtliche Hausschlüssel der anderen Parteien ausgetauscht werden. Das bedeutet gleichzeitig, dass jede Tür ein neues Schloss erhält. So soll verhindert werden, dass Unbefugte sich mit nur einem – gefundenen oder gestohlenen – Schlüssel Zugang zu vielen Bereichen im Haus verschaffen.

Die Kosten für eine komplette Schließanlage gehen schnell in die Zehntausende. Ähnlich sieht es mit verlorenen, beruflich genutzten Schlüsseln sowie Hotelschlüsseln aus. Besonders teuer wird es übrigens, wenn ein Schlüsselbund mit mehreren Schlüsseln verschwindet.

Immerhin: Im Idealfall kommt dafür eine Versicherung auf. Aber welche? Und unter welchen Umständen? Darauf finden Sie hier Antworten.

Eigener oder fremder Schlüssel – das ist hier die Frage

Schlüssel ist nicht gleich Schlüssel. Es gibt viele verschiedene Typen, zum Beispiel Buntbartschlüssel, Autoschlüssel, Wendeschlüssel oder Zylinderschlüssel. Wichtiger aber als ihre Bezeichnung und Technik ist hier ihr jeweiliger Eigentümer beziehungsweise ihre Funktion. Also, wem gehört der Schlüssel und welchem Zweck dient er? Und wie ist er verschwunden? Davon hängt ab, welche Kosten durch den Verlust eines Schlüssels entstehen. Und welche Versicherung dafür zahlt. Deshalb an dieser Stelle eine kleine Schlüsselkunde.

Die wichtigsten Schlüsselarten auf einen Blick

SchlüsselartFunktion
Eigener, privater SchlüsselÖffnet die Türen zu Wohnungen und Häusern, die Ihnen selbst gehören.
Fremder, privater SchlüsselÖffnet Türen zu Wohnungen oder Ein- und Mehrfamilienhäusern, die Sie gemietet haben. Dazu zählen auch entsprechende Schlüssel, die Sie für Dritte aufbewahren, wenn diese z. B. im Urlaub sind.  
Eigener, beruflich genutzter SchlüsselÖffnet Türen zu einem Unternehmen, das Ihnen gehört.
Fremder, beruflich genutzter SchlüsselÖffnet Türen zu einem Unternehmen, das Ihnen nicht gehört und in dem Sie z. B. als Angestellter arbeiten.
Schlüssel für ehrenamtliche oder VereinstätigkeitenÖffnet Türen zu ehrenamtlichen Arbeitsplätzen sowie Vereinsheimen und Ähnliches, für die Sie unentgeltlich und in Ihrer Freizeit tätig sind.
Eigener, privater AutoschlüsselÖffnet Türen Ihres eigenen, privat genutzten Autos.
Hotelschlüssel

Öffnet Türen zu Hotelzimmern und vergleichbaren Einrichtungen, die sie privat gebucht haben.

  

 

Eine entscheidende Erkenntnis aus der obigen Tabelle ist: Es gibt “eigene” Schlüssel, die Ihnen selbst gehören. Und es gibt “fremde” Schlüssel, die anderen Menschen (z. B. Ihrem Vermieter oder Arbeitgeber) gehören. Dieser Unterschied ist häufig ausschlaggebend dafür, welche Versicherung zahlt. Das ist in der Regel entweder die Privathaftpflichtversicherung oder die Hausratversicherung.

Wann zahlt die Privathaftpflichtversicherung den verlorenen Schlüssel?

Haben Sie einen fremden Schlüssel verloren, wird im Regelfall die Privathaftpflichtversicherung den Schaden übernehmen. Beispiele für solche Verluste:

  • Fremde, private Schlüssel
  • Fremde, beruflich genutzte Schlüssel
  • Fremde Schlüssel für ehrenamtliche oder Vereinstätigkeiten
  • Hotelschlüssel

Doch Vorsicht: Die Kostenübernahme dafür gehört meistens nicht zur Basisausstattung einer Haftpflichtversicherung. Möchten Sie den Schutz in Anspruch nehmen, müssen Sie oft eine zusätzliche Schlüsselversicherung abschließen. Nur dann zahlt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden durch einen verlorenen Schlüssel. Dazu bietet Ihnen Ihr Versicherer zu Erweiterung zum Beispiel einen Schlüssel-Baustein oder ein Schlüssel-Paket an.

Ob Sie bereits eine Schlüsselversicherung haben oder nicht, klärt ein Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Darin steht auch, welche Schlüsselarten mitversichert sind. Wichtig ist natürlich beim Abschluss, dass Schlüssel darunter sind, die Sie nutzen. Unter Umständen können Sie bestimmte Arten einschließen oder abwählen. Es ist auch möglich, dass Ihnen die Versicherung hier eine stufenweise Erweiterung anbietet.

Letztlich dreht es sich um die Frage, ob Sie nur private oder auch fremde Schlüssel einbeziehen möchten. Klar ist: Je umfangreicher der Versicherungsschutz ausfällt, desto teurer wird er. Und: Sie müssen damit rechnen, im Schadensfall trotz Schlüsselversicherung noch eigenes Geld zuzuschießen, beispielsweise 250 Euro. Das nennt sich Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt.

Eine junge Frau liest in einem Dokument
© istock/izkes/2019  Welche Schlüssel sind versichert? Das steht im Vertrag zur Privathaftpflichtversicherung.

Diese Kosten übernimmt die Privathaftpflichtversicherung

Umfasst Ihre Haftpflichtversicherung ein zusätzliches Schlüssel-Paket, dann brauchen Sie sich kaum Gedanken über Rechnungen zu machen. Sie übernimmt nämlich beispielsweise folgende Kosten:

  • Anfahrt eines Schlüsseldienstes
  • Öffnen der Tür durch einen Schlüsseldienst
  • Reparatur dabei entstandener Schäden
  • Auswechseln einzelner Schlösser oder ganzer Schließanlagen
  • Vorübergehende Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Einbau eines Notschlosses)

Aber Achtung, die Haftpflichtversicherung ist kein perfektes Rundum-sorglos-Paket. Das liegt an ihrem Prinzip. Sie kommt nämlich nur für Schäden auf, die Sie gegenüber anderen verursachen. Haben Sie den Schlüssel zu Ihrer Mietwohnung in einem Mehrparteienhaus verloren, dann zahlt die Versicherung für die neuen Schlösser Ihrer Nachbarn. Die Kosten für das Schloss in Ihrer Wohnungstür müssen Sie aber aus eigener Tasche bezahlen. 

Wann zahlt die Hausratversicherung den verlorenen Schlüssel?

Verlieren Sie einen eigenen, privaten Schlüssel, dann hilft Ihnen Ihre Haftpflichtversicherung also nicht weiter. Geht es allerdings um Ihren Wohnungsschlüssel, könnte das ein Fall für Ihre Hausratversicherung sein. Aber nur unter ganz bestimmten, eng begrenzten Voraussetzungen. Das heißt konkret: Die Hausratversicherung zahlt bloß, wenn der Schlüssel bei einem Einbruch in Ihre Wohnung gestohlen wurde.

Wie viel die Hausratversicherung dann vom finanziellen Schaden bezahlt, hängt vom Vertrag ab. Manche Tarife decken Kosten für den Schlossaustausch ab, manche nicht. Prüfen Sie deshalb in Ihren Unterlagen oder mit Ihrem Versicherungsberater, ob dieses spezielle Risiko mitversichert ist. Die Hausratversicherung zahlt übrigens nicht oder zumindest weniger, wenn der Einbrecher einen Schlüssel benutzt hat, den Sie verloren und das nicht gemeldet haben.

Übrigens: Die Versicherung SicherPortemonnaie der Hanseatic Bank ersetzt die Kosten für gestohlene Haustür- und Autoschlüssel bis zu 150 Euro. 

Ein Einbrecher schaut durch einen Türspalt eine Wohnung
© istock/kzenon/2013  Wird ein Schlüssel bei einem Einbruch gestohlen, zahlt das in der Regel die Hausratversicherung.

Schlüsselversicherung: Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Versicherungen zahlen nur so viel, wie sie vertraglich müssen. Die maximale Erstattung bestimmt die vereinbarte Deckungssumme. Das ist auch bei der Schlüsselversicherung im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht anders.

Deshalb sollten Sie die Höhe der Deckungssumme sinnvoll ansetzen. Also nicht zu hoch, aber auch nicht zu niedrig. Im ersten Fall würde die Versicherung zu teuer, im zweiten könnte die Entschädigung nicht ausreichen. Dazu ein Beispiel: Durch einen verlorenen Schlüssel ist ein Schaden von 20.000 Euro entstanden. Weil die Deckungssumme der Schlüsselversicherung aber nur bei 10.000 Euro liegt, müssen Sie selbst noch 10.000 Euro drauflegen.

Das können Sie vermeiden. Fragen Sie bei Ihrem Vermieter oder der Hausverwaltung nach, was der Austausch der gesamten Schließanlage kostet. Klären Sie das mit Ihrem Chef auch für Ihren Arbeitsplatz. Machen Sie das ebenfalls für ähnliche Fälle. Unterm Strich sollte die Deckungssumme so hoch sein, dass sie den teuersten Schadensfall abdeckt. Benutzen und verlieren Sie jedoch ein Schlüsselbund, dann wird das nicht reichen. Für dieses Pech zählen Sie die Kosten pro Schlüssel am besten zusammen.

Und wer zahlt für einen verlorenen Autoschlüssel?

Die Privathaftpflichtversicherung und die Hausratversicherung decken nicht alle Fälle von verlorenen Schlüsseln ab. Das trifft zum Beispiel auf den Autoschlüssel für Ihr privates Auto zu. Diesen zu ersetzen, kann mehrere Hundert Euro kosten. Ob Sie das Geld dafür zurückbekommen, ist allerdings fraglich.

Die Kfz-Versicherung ist dafür in der Regel nicht zuständig. Es sei denn, Sie haben gegen Aufpreis eine Schlüssel-Klausel abgeschlossen. Dann übernimmt sie die Rechnung für neue Schlüssel oder den Austausch der Schließanlage. Diese Möglichkeit bieten aber nicht alle Kaskoversicherungen.

Ein Autoschlüssel liegt auf einer Fahrbahn
© istock/Kameleon007/2018  Geht ein Autoschlüssel verloren, bleibt ein Besitzer meistens auf den Folgekosten sitzen.

Bei Fahrlässigkeit versteht die Versicherung keinen Spaß

Unter Umständen ist aber die ganze Aufregung über den verlorenen Schlüssel und die Folgekosten überflüssig. Haften, also für den Schaden aufkommen, müssen Sie in der Regel nur unter einer Bedingung. Nämlich dann, wenn Sie für das Verschwinden des Schlüssels “schuldhaft verantwortlich” sind. Einfacher ausgedrückt: Wenn Sie nicht richtig darauf aufgepasst haben. Andernfalls bleiben die Kosten ohnehin nicht an Ihnen hängen.

Schuldhaft verantwortlich sind Sie zum Beispiel, wenn Sie den Schlüssel für die Tür zu Ihrer Mietwohnung einfach unter der Fußmatte verstecken. Tun Sie das, handeln Sie fahrlässig, weil diesen Trick jeder Einbrecher kennt. Eine entscheidende Rolle spielt hier auch, ob der verlorene Schlüssel mit dem passenden Schloss in Verbindung gebracht werden kann.

Dafür braucht er bloß einen Schlüsselanhänger mit der vollständigen Adresse zu tragen. Damit weiß jeder Dieb oder Finder, zu welchem Schloss er gehört. Verschwindet Ihr Schlüssel jedoch während einer Bergtour auf Nimmerwiedersehen in einer Felsspalte, ist das kein Problem. Schließlich kommt kein Mensch mehr an ihn heran.

Gehen Sie aber zu leichtfertig mit dem Schlüssel um, kann der Vermieter von Ihnen das Geld für neue Schlösser und Schlüssel verlangen. Aber nur, wenn er die Arbeiten tatsächlich ausführen lässt – und Ihnen gleichzeitig fahrlässiges Verhalten nachweisen kann.

Beispiele für fahrlässigen Umgang mit einem Schlüssel

  • Schlüssel in der Brieftasche mit dem Personalausweis aufbewahren
  • Schlüssel im Schloss durch unsachgemäße Benutzung abbrechen (Ausnahme: Materialermüdung)
  • Schlüssel in der Jackentasche an einer unbeaufsichtigten Garderobe lassen

Wer nachweislich so sorglos oder in vergleichbarer Weise mit einem Schlüssel umgeht, ist nicht nur für den Schaden schuldhaft verantwortlich. Er muss auch damit rechnen, dass seine Versicherung die dadurch entstehenden Kosten nicht übernimmt.

Im Notfall: Schlüssel verloren – was tun?

Schockschwerenot – der Schlüssel ist weg! Und nach der ersten (und zweiten) vergeblichen Suchaktion in allen möglichen (und unmöglichen) Taschen bleibt er es auch. Jetzt ist besonnenes Vorgehen wichtig. Überlegen Sie zum Beispiel, bei welcher Gelegenheit Sie den Schlüssel zuletzt benutzt oder gesehen haben. Da können Sie mit Ihrer Suche ansetzen. Dabei helfen – je nach Situation – folgende Tipps:

  • Obwohl Sie es wahrscheinlich schon getan haben, sollten Sie erneut und vor allem konzentriert nach dem Schlüssel fahnden. Zum Beispiel in Jacken-, Hosen- und Handtaschen oder Rucksäcken, die Sie tragen oder die gerade an der Garderobe bzw. im Schrank hängen. Sehen Sie im Auto unter den Fußmatten und im Handschuhfach nach, in den Polsterritzen Ihres Sofas, auf Tischen und in Schubladen.
  • Schreiten Sie den Weg ab, den Sie gekommen sind. Vielleicht haben Sie unterwegs den Schlüssel verloren und er liegt irgendwo auf dem Boden.
  • Sind Sie mit Taxi, Bus oder Bahn gefahren, fragen Sie in der jeweiligen Zentrale nach. Eventuell hat ein Fahrgast oder eine Reinigungskraft den Schlüssel gefunden und abgegeben.
  • Informieren Sie sich beim zuständigen Fundbüro Ihres Wohnorts, ob dort Ihr Schlüssel aufgetaucht ist. 
Ein Mann geht in die Knie und hebt einen Schlüssel vom Straßenpflaster auf
© istock/Manuel Faba Ortega/2016  Mit Glück findet jemand einen verlorenen Schlüssel und gibt ihn im Fundbüro ab.

Verlust unverzüglich melden!

Bleibt der Schlüssel unauffindbar, müssen Sie seinen Verlust gegebenenfalls melden. Abhängig von der Art des Schlüssels sollten Sie eine Stelle oder mehrere darüber informieren. Und zwar, sobald Sie sicher wissen, dass der Schlüssel unauffindbar ist. Einige Beispiele:

Schlüssel verloren – wo melden?
SchlüsselartAnsprechpartner
WohnungsschlüsselVermieter, Hausverwaltung

Büroschlüssel

Arbeitgeber
VereinsheimschlüsselVereinsführung
Hotelschlüssel

Rezeption bzw. Management

  

 

Den Verlust eines Schlüssels zu verheimlichen, ist übrigens keine gute Idee. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, den daraus entstehenden Schaden möglichst gering zu halten. Zum Beispiel, indem die betroffenen Schlösser schnell ausgetauscht werden.

Das bedeutet, dass Sie auch unverzüglich Ihre zuständige Versicherung darüber informieren müssen. Sollten zum Beispiel Einbrecher mit Ihrem verlorenen Schlüssel eine Straftat begehen, kann sie die Erstattung der daraus folgenden Kosten kürzen oder ganz verweigern. Im schlimmsten Fall bleiben Sie wegen grober Fahrlässigkeit auf dem gesamten finanziellen Schaden sitzen.

Schlüssel gestohlen: Anzeige bei der Polizei erstatten

Ein verschwundener Schlüssel kann auch eine Angelegenheit für die Polizei sein. Nämlich dann, wenn er entwendet wurde. In dem Fall sollten Sie eine Anzeige erstatten. Und zwar nicht nur, damit die Ordnungshüter den Täter ermitteln können. Ein weiterer wichtiger Effekt ist, dass Sie sich mit der Anzeige vor den finanziellen Folgen des Diebstahls schützen. Wie bereits erwähnt: Tun Sie das nicht und mit Ihrem Schlüssel wird eingebrochen, dann müssen Sie für den Schaden geradestehen.

Melden Sie den Verlust des Schlüssels ebenfalls, wenn er Hinweise auf den Standort des passenden Schlosses gibt. Zum Beispiel, weil auf seinem Anhänger die Adresse steht oder er zusammen mit Ihrem Personalausweis gestohlen wurde. Auch einen verlorenen oder entwendeten Autoschlüssel sollten Sie auf jeden Fall bei der Polizei anzeigen – und Ihrer Versicherung melden. Andernfalls könnte die Kfz-Versicherung bei einem folgenden Diebstahl des Autos ihre Leistung kürzen oder verweigern.

Eine Frau hat ihren Schlüssel verloren und sucht ihn in ihrer Handtasche
© istock/kzenon/2013  Wurde nachweislich mit einem verlorenen Schlüssel ein Einbruch begangen, dann zahlt die Versicherung den Schaden unter Umständen nicht.

Der Überblick: Welche Versicherung zahlt?

Eigener, privater Schlüssel oder fremder, privater Schlüssel – diese und die weiteren Bezeichnungen für Schlüsselarten sind nicht immer leicht zu unterscheiden. Deshalb kommt hier abschließend eine Tabelle, die sich nicht auf diese Begriffe, sondern auf die Funktionen der Schlüssel bezieht. Das macht die Zuordnung zu einer bestimmten Versicherung einfacher.

Schlüsselarten und ihre Versicherungen

SchlüsselartZuständige Versicherung
Schlüssel zum gemieteten Haus✓ Privathaftpflichtversicherung*
Schlüssel zur gemieteten Wohnung in einem Mehrfamilienhaus✓ Privathaftpflichtversicherung*
bei Wohnungseinbruch gestohlener Schlüssel✓ Hausratversicherung*
Schlüssel zur Aufbewahrung von Freunden und Bekannten✓ Privathaftpflichtversicherung*
Schlüssel zum eigenen Haus ✕ keine Versicherung
Schlüssel zur Eigentumswohnung✕ keine Versicherung
Schlüssel zum Gebäude des Arbeitgebers✓ Privathaftpflichtversicherung* (oder Versicherung des Arbeitgebers)
Schlüssel zum eigenen Unternehmensgebäude oder Büro✕ keine Versicherung
Schlüssel zu einem Vereinsgebäude✓ Privathaftpflichtversicherung*
Schlüssel zu einem privat genutzten Hotelzimmer✓ Privathaftpflichtversicherung*
Schlüssel zum eigenen Auto✓ Kfz-Versicherung*
Schlüssel zum Auto des Arbeitgebers✕ keine Versicherung (oder Versicherung des Arbeitgebers)
  

 

*sofern die Versicherung die entsprechende Leistung umfasst.

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