Kreditkartenbetrug: Was tun, wenn Sie übers Ohr gehauen wurden?
Sperrnummern von Kreditkartenunternehmen | |
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Visa (aus Deutschland) | 0800 811 8440 |
Visa (R-Gespräch aus dem Ausland) | +1 303 9671 096 |
Mastercard (aus Deutschland) | 0800 071 3542 |
Mastercard (R-Gespräch aus anderen Ländern) | +1 636 7227 111 |
American Express | 069 97 97 1000 |
Diners Club | 069 900 150 135 |
Ihre Karte wurde Ihnen gestohlen? Sie haben den Verdacht, dass jemand unerlaubt mit Ihrer Kreditkarte Einkäufe tätigt? Dann erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Das geht telefonisch, persönlich oder online. Per Telefon nutzen Sie die Nummer Ihrer nächstgelegenen Wache oder die Notrufnummer 110. Persönlich wenden Sie sich an die nächste Polizeistation. Wo Sie die Online-Anzeige stellen, richtet sich nach dem Bundesland, in dem Sie leben. Die richtige Webadresse finden Sie unter online-strafanzeige.de.
Vielleicht ist eine falsche Abbuchung aber nur ein Missverständnis. Dann können Sie versuchen, das Geld zurückzubekommen. Mehr dazu lesen Sie im Artikel Chargeback: So läuft die Rückbuchung bei einer Kreditkarte.
Kreditkarte sperren: Wie hoch sind die Kosten?
Die Kreditkarte sperren zu lassen kostet Sie gar nichts. Auch das Entsperren ist gratis. Wenn Ihnen Ihre Kreditkarte gestohlen wurde und Sie eine neue bekommen, kostet Sie auch diese Ersatzkarte nichts.
Diese Arten von Kreditkartenbetrug gibt es
Wie schaffen es Kriminelle, an Ihr Geld zu kommen? Dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:
Kartendiebstahl
Haben Kriminelle Ihre Karte gestohlen, können sie damit eine Menge Unheil anrichten:
- Die Diebe können viele kleine Einkäufe tätigen, ganz ohne Ihre PIN. Denn die wird beim kontaktlosen Bezahlen per NFC in der Regel nicht abgefragt.
- Wenn ein Onlineshop nicht das Sicherheitsverfahren 3D-Secure anbietet, können die Diebe mithilfe der Kreditkartennummer und dem Sicherheitscode auf Ihre Kosten auf große Einkaufstour im Internet gehen. Mit 3D-Secure hingegen wäre das nicht möglich, weil sie dann eine zusätzliche Sicherheitsstufe überwinden müssten, etwa die Bestätigung per App.
- Haben die Diebe zusammen mit Ihrer Kreditkarte auch noch die dazugehörige PIN erbeutet (etwa weil sie auf der Karte notiert war), können sie Bargeld am Bankautomaten abheben und überall einkaufen, bis das Limit der Kreditkarte erreicht ist.
Für diese drei Methoden müssen die Kriminellen die Kreditkarte nicht unbedingt gestohlen haben. Vielleicht haben sie eine Kreditkarte gefunden, die jemand verloren hat. Oder sie haben einen Brief abgefangen, in dem eine Kreditkarte an einen Kunden versendet wurde.
Skimming
Bei dieser Methode fertigen Kriminelle eine Kopie Ihrer Kreditkarte an. Um an die nötigen Daten zu gelangen, manipulieren sie echte Kartenlesegeräte, etwa die eines Bankautomaten. Zum Beispiel klemmen sie einen gefälschten Karteneinzug vor den echten, der genauso aussieht wie das Original. Wenn Sie dann Ihre Kreditkarte einschieben, können die Kriminellen die Daten auslesen. Wenn die Betrüger jetzt noch eine Kamera installiert haben, um die Eingabe der PIN zu filmen, dann haben sie alle Informationen für eine Kopie zusammen.
Allerdings besitzen viele Kreditkarten mittlerweile den sogenannten EMV-Chip. Dieser Chip wird von immer mehr Kartenlesegeräten erkannt und konnte bislang noch nicht nachgemacht werden. Auch die GenialCard und die GoldCard der Hanseatic Bank sind mit dem EMV-Chip ausgestattet.
Phishing und „falsche” Onlineshops
Vielleicht haben Sie auch schon einmal eine E-Mail von Ihrer Bank oder einem Versandhaus bekommen, bei der Sie stutzig wurden. Zum Beispiel wegen vieler sprachlicher Fehler. Oder weil Sie nur mit „Sehr geehrter Herr” angesprochen wurden statt mit Ihrem Namen. Was alle diese Nachrichten gemeinsam haben: Sie als Empfänger sollen irgendwo Ihre Daten eingeben. Diese greifen die kriminellen Absender dann ab.
Genauso läuft es in Onlineshops, die Sie zum Beispiel mit besonders niedrigen Preisen anlocken und dann Ihre Daten abfragen. Einige Verbraucher bekommen auch Anrufe, bei denen sich angeblich der Microsoft-Kundendienst wegen eines Schadens bei Ihnen meldet. Die Anrufer bitten Sie dann um Zugang auf Ihren Computer. Achten Sie deshalb immer darauf: Geben Sie niemals unbedacht Ihre Kreditkartendaten, Zugangsdaten oder persönliche Informationen an.
Mehr dazu finden Sie im Artikel Online shoppen? Aber sicher! 6 Regeln, die Sie beim Bezahlen mit Kreditkarte schützen.
Welche Strafe steht auf Kreditkartenbetrug?
Wer andere durch Kreditkartenbetrug schädigt, riskiert eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Das gilt sowohl für den, der „Zahlungskarten […] nachmacht oder verfälscht” (§ 152a StGB), als auch für den, der eine Original-Kreditkarte missbräuchlich benutzt (§ 266b StGB).
So ist die Haftung bei Kreditkartenbetrug geregelt
Sie sind Opfer von Kreditkartenmissbrauch geworden? Die Täter haben viel Bargeld aus dem Automaten gezogen oder teure Waren im Internet bestellt? Keine Sorge. Für den Schaden haftet das Kreditkartenunternehmen. Wenn Sie mit der Abbuchung von Ihrer Kreditkarte nichts zu tun haben, müssen Sie mit maximal 50 Euro haften, sagt der Gesetzgeber (§ 675v BGB) – und zwar für Schäden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Karte gesperrt wurde.
Aber selbst auf diese 50 Euro verzichten die Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard. Davon profitieren Sie auch als Inhaber der GoldCard und der GenialCard: Bei Kreditkartenmissbrauch und -diebstahl zahlen Sie keinen Cent.
Aber: Der gesetzliche Schutz gilt nur, wenn Sie nicht „grob fahrlässig” gehandelt haben. Bei einem grob fahrlässigen Verhalten machen Sie es einem Betrüger nämlich unnötig leicht. Auch viele Kreditkartenanbieter schließen für diesen Fall eine Haftung aus. Sie müssen dann möglicherweise für den gesamten Schaden selbst aufkommen.
Grob fahrlässig handeln Sie zum Beispiel, wenn Sie …
- die PIN Ihrer Kreditkarte auf der Karte notieren oder Karte und Geheimnummer gemeinsam aufbewahren (etwa im selben Portemonnaie).
- Ihre Kreditkartendaten (wie die Kreditkartennummer oder die Prüfnummer) per E-Mail, Messenger oder SMS verschickt haben.
- die Kreditkarte leichtsinnig jemand anderem in die Hand geben oder öffentlich liegen lassen.
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