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Homeoffice von der Steuer absetzen: So gibt’s vom Finanzamt Geld zurück

von Thorsten Schierhorn, 29.10.2023

Kein Arbeitsweg, keine Kolleg*innen in der Küche, dafür die Katze auf dem Schoß: Wer dauerhaft von zu Hause arbeitet, gehörte bis vor Kurzem noch zu den Exot*innen. Und für steuerliche Vergünstigungen musste er oder sie strenge Auflagen erfüllen. Nachdem die Coronapandemie die Angestellten 2020 scharenweise ins Homeoffice getrieben hat, hat die Bundesregierung jedoch gesetzlich nachgebessert. Nun ist es deutlich leichter, die Arbeit im heimischen Büro steuerlich geltend zu machen. Hier erfährst du, wie viel du in der Steuererklärung angeben kannst.

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Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Für die Steuerjahre von 2020 bis 2022 kannst du fünf Euro pro Homeoffice-Tag absetzen – höchstens 120 Tage, also 600 Euro im Jahr.  
  • Ab 2023 kannst du sechs Euro pro Tag im Homeoffice absetzen – maximal 210 Tage, also 1.260 Euro im Jahr. 
  • Ein Arbeitszimmer ist keine Voraussetzung für die Steuerersparnis, aber dass du den kompletten Tag zu Hause gearbeitet hast.  

Was gilt für die Steuerjahre 2020 – 2022 und ab 2023?

Wenn du von zu Hause arbeitest oder gearbeitet hast, darfst du seit 2020 in deiner Steuererklärung für jeden Homeoffice-Tag fünf Euro von der Steuer absetzen – seit 2023 sechs Euro. Das gilt unabhängig davon, ob du dir eine richtige Arbeitsecke eingerichtet oder lediglich den Küchentisch freigeräumt hast.  

Und was ist, wenn du nur ab und zu einen Tag pro Woche im Homeoffice arbeitest? Auch dann gilt die Steuerersparnis. Die Voraussetzung ist allerdings, dass du jeweils deinen gesamten Arbeitstag in den eigenen vier Wänden verbracht hast. Warst du beispielsweise zwischendurch zu einer Besprechung im Büro, zählt dieser Tag nicht.

Außerdem werden bis 2022 maximal 120 Tage und ab 2023 bis zu 210 Tage im Jahr angerechnet. Du kannst auf diesem Weg also höchstens 600 Euro (2020 - 2022) beziehungsweise 1.260 Euro (ab 2023) bei der Steuer geltend machen. 

Nachweisen musst du deine Arbeit im Homeoffice nicht. Das bedeutet, du benötigst keine schriftliche Bestätigung durch deinen Arbeitgeber. 

Ein Mann in Jeans und T-Shirt schaut in seiner neuen Wohnung lächelnd in einen Umzugskarton
© istock/luza studios/2018  Zusammen mit anderen Werbungskosten – etwa durch einen Umzug – kann sich die Homeoffice-Pauschale lohnen.

Wann lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Ein Plus von bis zu 1.260 Euro klingt erst einmal sehr gut. Die Sache hat aber einen Haken: Die Homeoffice-Pauschale wird den Werbungskosten zugerechnet. Für diese rechnet das Finanzamt allen Steuerzahler*innen ohnehin pauschal 1.230 Euro an (bis 2021: 1.000 Euro und 2022: 1.200 Euro). Die Homeoffice-Pauschale allein bringt dir also noch keine höhere Steuerrückzahlung ein. Erst wenn deine weiteren berufsbedingten Ausgaben die 1.230 Euro Werbungskosten überschreiten, macht sich dies auf deinem Konto bemerkbar. 

Homeoffice: Was kann ich absetzen?

Wenn du beispielsweise eine Fortbildung gemacht hast, kommst du zusammen mit der Homeoffice-Pauschale wahrscheinlicher über den Grenzbetrag von 1.230 Euro. Weiterhin kannst du Anschaffungen für die Arbeit unter den Werbungskosten angeben, sofern dein Arbeitgeber diese nicht trägt. Dazu gehören: 

  • Computer
  • Schreibtisch
  • Bürostuhl
  • Drucker
  • Arbeitsmaterial aller Art

Hier kannst du jeweils den Anteil absetzen, der der beruflichen Nutzung entspricht. Druckst du beispielsweise vorrangig deine Vereinszeitschrift und nur gelegentlich ein Firmendokument, veranschlagst du vielleicht 15 Prozent. Ist das Verhältnis umgekehrt, darfst du aber auch 85 Prozent angeben. Besonders teure Anschaffungen musst du über mehrere Jahre gestaffelt absetzen. Die sogenannte Abschreibungsgrenze liegt hier bei 800 Euro netto, das sind brutto 952 Euro. (Stand: 2023) 

Abschreibungsgrenze liegt hier bei 800 Euro netto, das sind brutto 952 Euro. (Stand: 2023)

Wichtig für die Steuererklärung 2020: Aufgrund der zwischenzeitlich abgesenkten Mehrwertsteuer gilt für die erste Jahreshälfte die Grenze von 928 Euro. 

Was ist Abschreibung? – Finanzisch für Anfängerinnen und Anfänger 

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© finanzministeriumTV  

Auch deine Telefon-, Internet- und Stromkosten kannst du im Homeoffice anteilig von der Steuer absetzen, 15 bis 20 Prozent der Kosten erkennt das Finanzamt meist problemlos an. Möchtest du mehr absetzen, musst du dies eventuell belegen – beispielweise mit einem Verbindungsprotokoll.  

Für die Steuerjahre 2020 - 2022 ergeben sich unter Umständen Nachteile für viele ehemalige Pendler*innen: Ab etwa 17 Kilometern Arbeitsweg mit dem Auto würde ihnen die Pendlerpauschale eine größere Steuerersparnis einbringen als die Homeoffice-Regelung. Doch die gute Nachricht ist: Seit 2023 ist die Kombination der Fahrtkosten mit der Homeoffice-Pauschale erlaubt. 

Wie es mit der Steuerersparnis funktioniert, erfährst du in diesem Artikel „Mehr Netto vom Brutto? Steuerentlastungen – einfach erklärt!”.

Homeoffice und Steuererklärung: Wo eintragen?

Seit dem Steuerjahr 2021 gibt es für die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung eine zusätzliche Stelle: Und zwar in der Anlage N bei der Zeile 45. Dort trägst du die Anzahl deiner Homeoffice-Tage ein, und das Finanzamt berechnet dann die entsprechende Höhe deiner Homeoffice-Pauschale

Eine junge Frau liegt entspannt auf dem Bauch auf dem Sofa und schaut auf ihren Laptop
© istock/undefined undefined/2020  Auch wenn es bequem ist: Eine Schlafcouch gehört für das Finanzamt nicht ins Arbeitszimmer.

Wann und wie lässt sich ein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

Wenn du ein separates Arbeitszimmer hast, das du fast ausschließlich beruflich nutzt, kannst du dieses samt Einrichtung und Betriebskosten in größerem Umfang von der Steuer absetzen. Hier nimmt es das Finanzamt aber wirklich genau: Du darfst den Raum nur zu weniger als 10 Prozent privat nutzen. Bereits eine Schlafcouch oder ein Kleiderschrank können dazu führen, dass er nicht mehr als Arbeitszimmer gilt. 

Die Voraussetzungen sind bei dir erfüllt? Dann trage die Kosten für das häusliche Büro bei der Steuererklärung in die Anlage N unter „Werbungskosten“ ein. In welchem Umfang du dein Arbeitszimmer von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, warum du es zu Hause nutzt.

Zukunftsmodell? Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten

Zukunftsmodell? Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermieten

Immer mehr Angestellte finden Gefallen am Homeoffice, immer mehr Unternehmen möchten Bürofläche einsparen. Das könnte aus diesem Spezialfall einen Hit machen: Als Arbeitnehmer*in kannst du dein häusliches Arbeitszimmer an deinen Arbeitgeber vermieten.

Bei der Steuer kommt es dann darauf an, ob das auf deinen Wunsch zurückgeht oder ob du mehr im Interesse des Unternehmens handelst. Bist du die treibende Kraft, versteuerst du die Einnahmen wie Arbeitslohn. Steckt dein Arbeitgeber hinter dem Plan, gibst du das Geld bei der Steuer als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung an.

Kein Arbeitsplatz im Unternehmen

Wenn der Schwerpunkt deiner beruflichen Tätigkeit außerhalb der eigenen vier Wände liegt, dein Arbeitgeber dir aber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, dann steht dir seit 2023 ein steuerlicher Pauschbetrag von 1.260 Euro zu. Diese Regelung greift beispielsweise bei vielen Handelsvertreter*innen und Lehrer*innen, die oft zu Hause ihre Arbeit vor- oder nachbereiten müssen. Sie kann nach einem Urteil von 2014 auch dann angewendet werden, wenn sich Angestellte einen Arbeitsplatz teilen müssen und nicht sichergestellt ist, dass sie ihn bei Bedarf nutzen können.

Der Betrag von 1.260 Euro ist personenbezogen. Solltest du also an verschiedenen Orten ein Arbeitszimmer haben, darfst du dennoch nicht mehr steuerlich absetzen. Umgekehrt heißt das aber auch: Nutzt du das Arbeitszimmer gemeinsam mit deinem*deiner Partner*in, könnt ihr beide jeweils 1.260 Euro geltend machen.

Homeoffice als Mittelpunkt der Tätigkeit

Übst du deine Tätigkeit hauptsächlich zu Hause aus, kannst du Kosten in voller Höhe von der Steuer absetzen. Dafür musst du an mindestens drei von fünf Tagen in der Woche im Homeoffice arbeiten.

Übrigens: Für die Steuerjahre bis 2022 gilt noch der Höchstbetrag von 1.250 Euro. Die Pauschale von 1.260 Euro gilt erst für das Steuerjahr 2023. 

Eine junge Frau betrachtet im Möbelladen das Preisschild einer Schreibtischlampe
© istock/Oleksandra Polishchuk/2020  Eine neue Schreibtischlampe kannst du – wie andere Büroausstattung – von der Steuer absetzen.

Welche Kosten können fürs Arbeitszimmer geltend gemacht werden?

Direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer sind in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Dabei kann es sich um Ausstattung wie Regale, Lampen oder den Schreibtisch handeln, aber auch um Renovierungskosten. 

Miete beziehungsweise (wenn du eine Immobilie besitzt) Abschreibungen und Betriebskosten wie Strom, Heizung, Wasser, Hausratversicherung und Müllabfuhr kannst du anteilig absetzen. Das bedeutet: Rechne aus, wie viel das Arbeitszimmer an der Gesamtwohnfläche ausmacht. Zum Beispiel ist deine Wohnung insgesamt 80 Quadratmeter groß, dein Arbeitszimmer 16 Quadratmeter, also ein Fünftel der Gesamtfläche? Dann beträgt der Anteil des Arbeitszimmers 20 Prozent der Gesamtmiete. So viel gibst du bei der Steuer an. 

In jedem Fall gilt: Du darfst nur Kosten absetzen, die dir auch tatsächlich entstanden sind – und müssen diese in der Regel belegen. Wenn dein Arbeitgeber beziehungsweise Auftraggeber die Kosten erstattet, haben sie in der Steuererklärung nichts mehr zu suchen. 

Mehr dazu liest du im Ratgeber „Licht, Strom und Co.: Wer trägt die Kosten für das Homeoffice?”.

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