Vorsorgen

Was sind vermögenswirksame Leistungen und wie läuft das?

von Dagmar Sörensen, 08.04.2024

„Lege jeden Monat einen kleinen, festen Betrag zur Seite. Mit den Jahren wird daraus ein ansehnliches finanzielles Polster.“ Diesen Anlagetipp kennst du bestimmt. Aber was, wenn einfach nicht genug Geld zum Sparen übrig ist? Dann mach dich doch mal schlau, ob dein Arbeitgeber dir vermögenswirksame Leistungen zahlt. Was das ist und was es dir bringt? Wir erklären es hier.  

Themen in diesem Artikel

Auf den Punkt

Auf den Punkt

  • Vermögenswirksame Leistungen sind tarifvertraglich geregelte oder freiwillige Zahlungen der Arbeitgeber an ihre Belegschaft. 
  • Das Geld können Beschäftigte in Banksparplänen, Bausparverträgen oder Fondssparplänen anlegen, zur Tilgung eines Immobilienkredits verwenden oder für die betriebliche Altersvorsorge.  
  • Je nach gewählter Anlageform und Einkommen gewährt der Staat eine zusätzliche Förderung. 
  • Die vermögenswirksame Leistung wird sechs Jahre lang angespart und nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr ausgezahlt.  

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen – die Abkürzung ist VL oder VwL – zahlen viele Betriebe zusätzlich zum Gehalt. Und zwar mit Beträgen zwischen 6,65 Euro und maximal 40 Euro pro Monat. Teilzeitbeschäftigte erhalten anteilig weniger. Allerdings gibt es das Geld nicht sofort auf die Hand. Vielmehr wird es für eine gewisse Zeit angelegt. Der Staat fördert das unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich mit einer Prämie, der sogenannten Arbeitnehmersparzulage beziehungsweise der Wohnungsbauprämie. 

Rentner*innen, Arbeitslose, Selbstständige und Freiberufler*innen können VL-Sparen nicht nutzen.

Müssen alle Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlen?

Leider nicht – für Unternehmen ist die Zahlung von VL an die Arbeitnehmer*innen freiwillig. Zur Pflicht für Arbeitgeber werden vermögenswirksame Leistungen aber, wenn sie im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag stehen.  

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst bekommen vermögenswirksame Leistungen, müssen sich aber meist mit dem minimalen Arbeitgeberanteil von 6,65 Euro im Monat zufriedengeben. Das ist für Beamt*innen, Richter*innen und Soldat*innen im Vermögensbildungsgesetz (VermLG) so festgelegt. Bei Angestellten regeln das die jeweiligen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst (TVöD) des Bundes, der einzelnen Branchen oder der Länder.  

Junge Frau beobachtet die Entwicklung ihrer Aktienanlage auf dem Smartphone
© istock/guvendemir/2020  Ein Aktienfondssparplan ist eine Anlagemöglichkeit für vermögenswirksame Leistungen.

Wie vermögenswirksame Leistungen anlegen?

Wenn dir dein Unternehmen VL zahlt, bekommst du das Geld erst nach einer Wartezeit. Es muss nämlich für mehrere Jahre angelegt werden. Wie und wo, das bestimmst du. Allerdings nicht völlig frei – du hast die Wahl zwischen mehreren gesetzlich vorgeschriebenen Sparformen. Folgende sind unter anderem für das VL-Sparen geeignet:

Der Arbeitgeber-Höchstbetrag liegt bei 40 Euro monatlich. Spendiert dein Betrieb weniger, kannst du die Differenz freiwillig selbst aufstocken. Das lohnt sich besonders, falls du Anspruch auf staatliche Förderung hast. 

Wenn du dich für eine Anlageform entschieden hast, schließt du mit dem Anbieter einen Vertrag. Im Gegenzug bekommst du einen Antrag auf Überweisung der vermögenswirksamen Leistungen. Diesen VL-Antrag legst du deinem Unternehmen vor. In dem Dokument müssen folgende Fragen geklärt sein: 

  • Welcher Betrag soll angelegt werden? 
  • Ab wann soll das Geld angelegt werden? 
  • Wie und wo soll die Anlage erfolgen (Art der Anlage, Institut, Konto- und Vertragsnummer)? 

Danach zieht dein Betrieb den vereinbarten Betrag automatisch von deinem Nettogehalt ab und zahlt ihn in den Vertrag ein. 

Junge Familie mit zwei Kindern im Rohbau eines Hauses betrachtet einen Bauplan
© istock/SanyaSM/2022  Wer einen Immobilienkauf plant, kann vermögenswirksame Leistungen zur Finanzierung nutzen.

Wann erhältst du die staatliche Förderung?

Der Staat beteiligt sich an der Vermögensbildung, sofern zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Dein zu versteuerndes Einkommen überschreitet ein bestimmtes Limit nicht. Erhältst du Kinderfreibeträge, dann erhöht sich diese Grenze.
  • Du zahlst die vermögenswirksamen Leistungen in einen VL-Fondssparplan ein, legst sie in einem Bausparvertrag an oder nutzt sie zur Tilgung einer Baufinanzierung.
Anlageform Staatliche Förderung 

Maximales zu versteuerndes Einkommen (Alleinstehend/Ehepaar) 

Bei Beschäftigten mit Kindern plus Kinderfreibeträge 

Höhe der Förderung je Arbeitnehmender pro Jahr 
Banksparplan keine   
Bausparvertrag Arbeitnehmersparzulage 40.000 Euro/80.000 Euro9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro 
 Wohnungsbauprämie 35.000 Euro/70.000 Euro 

10 Prozent auf höchstens 700 Euro, maximal 70 Euro 

VL werden nicht angerechnet 

Tilgung BaufinanzierungArbeitnehmersparzulage 40.000 Euro/80.000 Euro9 Prozent auf höchstens 470 Euro, maximal 43 Euro 
Fondssparplan Arbeitnehmersparzulage 40.000 Euro/80.000 Euro20 Prozent auf höchstens 400 Euro, maximal 80 Euro 

Tipp: Wenn dein Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen zahlt, kann es sich für dich lohnen, die Beiträge selbst zu übernehmen. Nämlich dann, wenn du Anspruch auf staatliche Förderung hast oder einen hochverzinsten Vertrag abschließen möchtest, der an VL gebunden ist. Dazu reichst du eine Kopie des VL-Vertrags in der Personalabteilung von deiner Arbeitsstelle ein. Dein Arbeitgeber überweist dann den von dir gewünschten Betrag.

Wie die Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Die Sparzulage bekommst du nicht automatisch, sondern musst sie für die vermögenswirksamen Leistungen über Steuererklärung bei deinem Finanzamt beantragen. Dazu kreuzt du auf der ersten Seite im Hauptformular das Feld „Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“ an und trägst auf der zweiten Seite unter Punkt 42 eine „1“ ein. Falls dein*e Ehepartner*in ebenfalls zulageberechtigt ist, gehört in das nebenstehende Feld nochmals eine „1“. Und das war’s dann auch schon.   

Wann gibt es das Geld?

In der Regel laufen die Verträge für vermögenswirksame Leistungen über sieben Jahre. Während der ersten sechs Jahre zahlst du ein. Nach einer Sperrfrist von einem weiteren Jahr kannst du dir die vermögenswirksamen Leistungen auszahlen lassen und frei über das angesparte Geld verfügen.

Einen neuen Vertrag darfst du schon nach dem sechsten Jahr abschließen. Meist schreiben Anbieter dich automatisch rechtzeitig mit einem neuen Angebot an.

Mann macht seine Steuererklärung
© istock/pcess609/2021  Die Arbeitnehmersparzulage beantragst du über die Steuererklärung.

Sind vermögenswirksame Leistungen steuerpflichtig?

Leider ja. Auf vermögenswirksame Leistungen fallen Steuern und Sozialabgaben an, weil die zusätzlichen Leistungen dein Bruttogehalt erhöhen. 

Auch die Erträge aus der VL-Anlage sind steuerpflichtig, sofern sie den Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro (Verheiratetete 2.000 Euro) übersteigen (Stand: 2024). Die Gewinne unterliegen der Abgeltungssteuer von pauschal 25 Prozent, plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Immerhin: Du musst die Gewinne aus VL nicht extra in der Steuererklärung angeben. Der Anbieter führt diese Steuer automatisch an das Finanzamt ab. Sie entfällt, wenn sie unter dem Freibetrag liegt und dem Institut ein Freistellungsauftrag vorliegt. 

Lässt sich ein Vertrag für vermögenswirksame Leistungen kündigen?

Grundsätzlich sind VL-Verträge jederzeit kündbar. Allerdings verlierst du bei vorzeitiger Kündigung in der Regel den Anspruch auf staatliche Förderung; bereits erhaltene Arbeitnehmersparzulagen musst du zurückzahlen. 

Es gibt allerdings Ausnahmen, die eine sogenannte „prämienunschädliche Verfügung“ zulassen. In diesen Fällen bleibt die Förderung bestehen: 

  • Bei Tod des*der Angestellten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
  • Bei vollständiger Erwerbsunfähigkeit des*der Beschäftigten oder des*der Ehe- oder Lebenspartner*in.
  • Bei Heirat – aber erst nach zwei Jahren.
  • Wenn der ausbezahlte Betrag innerhalb von drei Monaten zu Weiterbildungszwecken verwendet wird.
  • Wenn Beschäftigte ihre Stelle kündigen, um sich selbstständig zu machen.

Falls du deine Arbeitsstelle wechselst und auch die neue Firma diese Leistung anbietet, kann der bestehende VL-Vertrag problemlos fortgeführt werden. Du informierst lediglich deinen Anbieter darüber.

Einfach erklärt: Was sind vermögenswirksame Leistungen?

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© Wirtschaftswoche 

Lohnt sich das überhaupt?

Auf jeden Fall. Zum einen haben VL kaum Nachteile. Zum anderen kommen bei Anlage des Höchstbetrages von 40 Euro monatlich in den sieben Jahren Anlagezeitraum 2.880 Euro zusammen, plus Erträge aus der gewählten Anlageform plus gegebenenfalls Zulagen. Bei einer angenommenen Verzinsung von zwei Prozent stehen dir nach sieben Jahren fast 3.100 Euro zur freien Verfügung. Damit kannst du dir den ein oder anderen Wunsch erfüllen. Oder du legst das Geld schon mal fürs Alter zurück. 

Betrachte vermögenswirksame Leistungen als Geschenk deines Unternehmens. 

Einen groben Überblick darüber, was du erwarten kannst, geben VL-Rechner im Internet wie dieser

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