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Sparerpauschbetrag: Was ist das? Wie hoch ist er?

von Anna Ostrowska, 27.12.2023

Auf das Sparkonto gibt es endlich wieder Zinsen und vielleicht wären ein paar Aktien auch keine schlechte Idee, um den Kontostand aufzubessern? Das ist soweit richtig, allerdings fallen auf sogenannte Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden Steuern an. Dafür hat diese Steuer auch einen eigenen Freibetrag: den Sparerpauschbetrag. Was das genau bedeutet und wie du davon profitierst, erfährst du hier. 

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Was ist der Sparerpauschbetrag?

Viele Menschen erzielen Einkünfte aus sogenannten Kapitalerträgen wie Zinsen oder Dividenden. Genau wie auf anderes Einkommen fallen auf diese Einkünfte Steuern an. Allerdings ist das nicht die Einkommenssteuer, sondern eine eigene Steuerart: die Abgeltungssteuer.  

Die Höhe der Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent der Einkünfte. Dazu kommen noch gegebenenfalls der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Die entsprechende Summe wird von deiner Bank in der Regel automatisch einbehalten und an dein Finanzamt abgeführt. 

Allerdings fällt die Abgeltungssteuer nicht auf die ganzen Kapitalerträge an. Es gibt für diese Einkünfte einen Freibetrag, der steuerfrei bleibt. Genau das ist der Sparerpauschbetrag. 

Und wie hoch ist dieser Steuerfreibetrag? Aktuell liegt der Sparerpauschbetrag bei 1.000 Euro für Alleinstehende und bei 2.000 für Ehepaare (Stand: September 2023). Das bedeutet: Die 25 Prozent Abgeltungssteuer fallen nur auf die Summe an, die über 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro liegt – vorausgesetzt es liegt ein Freistellungsauftrag vor. Mehr dazu erfährst du im übernächsten Kapitel. 

Den Sparerpauschbetrag gibt es in dieser Form seit 2009. Bis einschließlich 2022 lag er bei 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Erhöhung des Sparerpauschbetrags im Jahr 2023 auf 1.000 Euro war die erste überhaupt. 

Welche Geldanlage ist die beste?

Welche Geldanlage ist die beste?

Ein Freibetrag auf Kapitalerträge ist schön und gut, aber du überlegst noch, wo du dein Geld sinnvoll anlegen kannst? Einen Überblick bietet dir unser Ratgeber „Sichere Geldanlagen in schwierigen Zeiten: Welche Renditen und Risiken gibt es?“. 

Was sind Kapitalerträge?

Für welche Einnahmen gilt der Sparerpauschbetrag nun konkret? Zu den sogenannten Kapitalerträgen zählt all das Geld, das du aus deinem angelegten Kapital erhältst. Dazu gehören zum Beispiel: 

  • Zinsen, zum Beispiel auf dein Tagesgeldkonto oder auf einen Bausparvertrag 
  • Dividenden, also den Betrag, den du jährlich pro Aktie ausgeschüttet bekommst 
  • Geld, das du mit dem Verkauf von Aktien oder anderen Wertpapieren an der Börse erzielst 
  • Gewinne aus anderen Finanzprodukten, zum Beispiel Termingeschäften 

Übrigens: Falls du irgendwo einmal von einem Zinsfreibetrag hörst – damit ist der Sparerpauschbetrag gemeint. 

Wie ein Tagesgeldkonto funktioniert 

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Freistellungsauftrag nötig: So nutzt du den Sparerpauschbetrag

Eine Sache musst du allerdings tun, bevor du vom Sparerpauschbetrag profitieren kannst: Du musst einen Freistellungsauftrag an deine Bank stellen. Erst, wenn der Auftrag erteilt ist, wendet die Bank den Sparerpauschbetrag auf deine Einkünfte an und führt die Abgeltungssteuer nur auf das Geld ab, das darüber hinausgeht.  

Immerhin ist es in der Regel einfach, diesen Freistellungsauftrag zu stellen: Viele Banken bieten dir die Möglichkeit direkt im Online Banking an. Du brauchst dafür lediglich noch deine Steueridentifikationsnummer, die Steuer-ID.  

Wenn du nicht nur eine Geldanlage bei einer Bank hast, kannst du mehrere Freistellungsaufträge erteilen – solange du insgesamt unter 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro bleibst. 

Wie sehr lohnt es sich, einen Freistellungsauftrag zu erteilen? Nehmen wir mal an, du hast als Alleinstehende*r in einem Jahr insgesamt 1.100 Euro Kapitalerträge erzielt. Hast du einen Freistellungsauftrag erteilt, zahlst du die 25 Prozent Abgeltungssteuer auf 100 Euro (1.100 Euro Einkünfte minus 1.000 Euro Sparerpauschbetrag). Deine Steuerlast beträgt entsprechend 25 Euro. Hast du hingegen keinen Freistellungsauftrag erteilt, sind 25 Prozent vom gesamten Betrag fällig, also von 1.100 Euro. Deine Abgeltungssteuer liegt dann bei 275 Euro.  

Der Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung

Da die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten wird, musst du deine Kapitaleinkünfte nicht mehr in deiner Steuererklärung angeben. Es gibt aber einen Fall, in dem sich das lohnt: wenn dein persönlicher Einkommenssteuersatz niedriger ist als die Abgeltungssteuer, also unter 25 Prozent liegt.  

In diesem Fall werden deine Kapitalerträge nachträglich mit dem niedrigeren Einkommenssteuersatz besteuert und du erhältst die Differenz zurückerstattet. Dafür musst du die Anlage KAP in der Steuererklärung ausfüllen. Das Finanzamt prüft dann automatisch, ob du zu viel Abgeltungssteuer bezahlt hast. Das nennt sich Günstigerprüfung. 

Woher weißt du nun aber, wie hoch dein Steuersatz ist? Das hängt von der Höhe deines Einkommens ab. Mehr zum Thema erfährst du im Ratgeber „Steuerprogression: Was bedeutet das? Die wichtigsten Fragen kinderleicht erklärt“. 

Auf jeden Fall ausfüllen solltest du die Anlage KAP, falls du im letzten Jahr keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und auch auf den Betrag Abgeltungssteuer gezahlt hast, der unter dem Sparerpauschbetrag liegt. Über die Anlage KAP bekommst du die Abgeltungssteuer dann zurück. Das ist aber viel umständlicher und langwieriger, als einfach einen Freistellungsauftrag zu erteilen. 

Ein letzter Tipp: Wer so wenig verdient, dass das Einkommen insgesamt unter dem Grundfreibetrag bleibt, muss auch dann keine Abgeltungssteuer bezahlen, wenn die Kapitalerträge über den Sparerpauschbetrag hinausgehen. In diesem Fall musst du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt vorlegen. Der Grundfreibetrag für das Steuerjahr 2022 liegt bei 10.347 Euro und für das Steuerjahr 2023 bei 10.908 Euro.  

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