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Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Vorsicht Falle!

von Thorsten Schierhorn, 29.01.2024

Endlich geht es in den Ruhestand. Mal sehen, was es noch alles zu entdecken und zu erleben gibt. Am nötigen Kleingeld sollte es nicht scheitern. Schließlich kannst du dir zusätzlich zur Rente noch deine betriebliche Altersvorsorge auszahlen lassen. Aber dann das böse Erwachen: Du bekommst gar nicht die Summe, die dir für die Betriebsrente in Aussicht gestellt wurde. Warum wie viel wofür abgezogen wird, liest du hier. 

Themen in diesem Artikel

In der Ansparphase fördert der Staat

Wie von der Politik empfohlen, zweigen viele Arbeitnehmer*innen einen Teil ihres Gehalts für eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) ab. Häufig wandert das Geld dazu in eine sogenannte Direktversicherung. Diese Versicherung schließt der Arbeitgeber für seine Angestellten ab. Die Beiträge zieht er ihnen in der miteinander vereinbarten Höhe direkt vom Bruttogehalt ab. Das so angesammelte Kapital bekommen die Beschäftigten später als Betriebsrente. 

Der Staat fördert diese Form der Altersvorsorge: Für den Teil deines Gehalts, das in die Versicherung fließt, verlangt er keine Steuern und auch keine Sozialabgaben. Zumindest dann, wenn deine monatlichen Beiträge eine bestimmte Höhe nicht überschreiten. Diese Grenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Im Jahr 2024 sind die bAV-Beiträge bis 604 Euro monatlich steuerfrei. Sozialabgaben hingegen zahlst du bereits für alles, was über 303 Euro liegt. Diese 303 Euro von deinem Gehalt kannst du also direkt und brutto zur Seite legen beziehungsweise für die Betriebsrente ansammeln.

Vorsicht Falle Betriebsrente: Altersrente als Teilrente kann böses Erwachen geben

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© rentenbescheid24.de 

Nicht alles, was draufsteht, ist auch drin

Einmal im Jahr erhältst du einen Versicherungsbescheid von deinem Direktversicherer. Darin steht die zu erwartende Auszahlung zu Rentenbeginn. Im Laufe der Jahre kann sich da einiges anhäufen. Was in den Schreiben nicht erwähnt wird: Mit dem ausgewiesenen Betrag kannst du nicht in voller Höhe planen. 

Denn im Ruhestand musst du von der Betriebsrente Kranken- und Pflegeversicherung bezahlen. Die Sozialabgabenlast wird also lediglich in die Zukunft verschoben: Was du während deiner Berufstätigkeit (also in der Ansparphase für die Betriebsrente) an Sozialabgaben sparst, zahlst du später nach. Und: Die Sozialabgaben musst du komplett aus eigener Tasche blechen – also auch den Teil, den normalerweise dein Arbeitgeber übernommen hätte, wenn er dir statt der bAV deinen Lohn auszahlen würde. Aber den hat er sich jetzt gespart, weil auch für ihn keine Sozialabgaben anfielen. Zum Ausgleich muss der Arbeitgeber 15 Prozent auf deine Versicherungsbeiträge zuschießen (bei bAV-Verträgen ab 2019; bei älteren Verträgen gilt diese Zuschusspflicht erst seit 2022). 

Die „normale“ gesetzliche Rente ist da attraktiver. Hier zahlen die meisten Rentner*innen nur den halben Krankenkassenbeitrag. Und viele private Rentenversicherungen sind sogar gänzlich davon befreit. Voraussetzung dafür: Die Rentner*innen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. 

Ein älteres Paar sitzt auf dem Sofa und betrachtet fassungslos ein Schreiben.
© istock/FluxFactory/2019  Bei der Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erleben viele Rentner*innen eine böse Überraschung.

So hoch ist der Freibetrag für die Betriebsrente 2024

Immerhin: Du musst nicht auf deine gesamte Betriebsrente Sozialabgaben zahlen, denn für Betriebsrenten gilt ein Freibetrag. Das heißt: Nur für den Teil der Betriebsrente, der über diesem Freibetrag liegt, werden Krankenkassenbeiträge fällig. Der Freibetrag wird regelmäßig angehoben. Im Jahr 2023 lag er bei 169,75 Euro und 2024 liegt er bei 176,75 Euro. Für die Pflegeversicherung musst du allerdings weiterhin den fälligen Satz auf die gesamte Betriebsrente zahlen. 

Beispiel: Du bekommst eine Betriebsrente von 200 Euro. 176,75 Euro sind frei von Krankenkassenbeiträgen. Diese werden also nur noch für die 23,25 Euro fällig, die deine Betriebsrente über dem Freibetrag liegt (14,6 Prozent für die Krankenkasse plus eventuellen Zusatzbeitrag sowie 3,4 Prozent für die Pflegeversicherung; Stand: 2024). Das macht 3,40 Euro plus möglichen Zusatzbeitrag. Hinzu kommen 3,4 Prozent von der gesamten Betriebsrente für die Pflegeversicherung, also 6,80 Euro.

Übrigens: Wenn du in der Privaten Krankenversicherung (PKV) bist, gibt es keine Abzüge von der Betriebsrente. Der Beitrag zu einer PKV ist nämlich unabhängig von deinen Einkünften. Aber auch hier musst du als Rentner*in den bisherigen Arbeitgeberanteil selbst übernehmen. Welche weiteren Vorteile und auch Nachteile eine private Krankenversicherung gegenüber der gesetzlichen hat, erfährst du in diesem Ratgeber „Private oder gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte?”.

Was ist bei einer Einmalauszahlung?

Was ist bei einer Einmalauszahlung?

Wenn du dir deine angesammelte Betriebsrente auf einen Schlag auszahlen lässt, gilt: Die Abgaben werden über zehn Jahre gestreckt. Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Summe berechnet, die du zehn Jahre lang monatlich bekommen hättest. Für diesen Betrag bezahlst du dann jeden Monat die Sozialabgaben.

… und Steuern sind auch noch fällig

Bei der betrieblichen Altersvorsorge sind außerdem Steuern bei der Auszahlung fällig. Dabei gilt dein individueller Steuersatz der Rentner*innen. Das kann für dich gut sein. Denn in Deutschland gilt: Je höher das Einkommen ist, desto mehr Steuern muss man darauf zahlen. Nun ist die Rente in der Regel niedriger als das ehemalige Arbeitseinkommen. Deshalb werden dafür meistens weniger Steuern fällig, als man zuvor mit den Beiträgen zur baV gespart hat. Zusätzlich profitieren Rentner*innen von Steuerfreibeträgen – die allerdings in den kommenden Jahren schrittweise abgebaut werden. 

Wenn du genau wissen möchtest, wie in deinem konkreten Fall die Auszahlung aus der betrieblichen Altersvorsorge besteuert wird, wendest du dich am besten an eine Steuerberatung. Einen Anhaltspunkt gibt aber auch der Steuerrechner des Bundesfinanzministeriums.

Auszahlung betriebliche Altersvorsorge: Ein Mann sitzt mit Taschenrechner und Laptop am Tisch und berechnet etwas.
© istock/Deagreez/2018  Auszahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge müssen versteuert werden.

Keine vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge

Auch wenn sich im Laufe des Lebens Situationen ergeben können, in denen man das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge gut gebrauchen könnte: Eine vorzeitige Auszahlung ist vom Gesetzgeber ausgeschlossen. Schließlich soll die Betriebsrente dazu dienen, Altersarmut zu vermeiden und wird deshalb gefördert. Über die betriebliche Altersvorsorge kann jede Person erst verfügen, wenn der gesetzlich gültige Rentenbescheid vorliegt.

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