Vorsorge

Basisrente für Selbstständige: Wann ist die Rürup-Rente sinnvoll?

von Detlev Neumann, 04.03.2021

Muss man sich denn wirklich um alles alleine kümmern? Wenn Sie Ihr eigener Chef sind, schon: Kundenakquisition, Krankenkasse, Bilanz, Steuererklärung und so weiter und so fort. Was dabei leicht in den Hintergrund gerät, ist die Altersvorsorge. Ein Versäumnis, das sogar zu Altersarmut führen kann. Dagegen lässt sich seit 2005 mit der Rürup-Rente steuerbegünstigt etwas tun. Sie hilft besonders Gutverdienern. Aber für wen ist sie noch sinnvoll?

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Rürup-Rente: Die Alternative zur gesetzlichen Rente

Die Rürup-Rente ist für Selbstständige das, was die gesetzliche Rente für Angestellte und Arbeiter ist: ein monatlich und lebenslang ausgezahltes Ruhegeld. Beide gehören zur Säule I im 3-Säulen-Modell der Altersversorgung in Deutschland.

Die 2005 eingeführte Rürup-Rente zählt deshalb zur sogenannten Basisvorsorge. Der Vorteil: Wer damit etwas fürs Alter anspart, muss weniger Steuern zahlen. Vorausgesetzt, er gibt seine Aufwendungen zur Rürup-Rente in seiner Steuererklärung an. Im Gegenzug muss man zwar das Geld versteuern, das man dann als Rente ausbezahlt bekommt – aber weil man in aller Regel weniger Rente bekommt als Gehalt, fallen die Steuern geringer aus.

Von der Rürup-Rente können theoretisch viele Berufstätige profitieren. Im Grunde alle, die in Deutschland Einkommensteuer zahlen müssen. Also zum Beispiel: 

  • Arbeitnehmer
  • Freiberufler
  • Beamte

Gedacht hatte ihr Erfinder und Namensgeber, der Ökonom Hans-Adalbert „Bert“ Rürup, seine Form der Basisrente aber vor allem für Selbstständige. Die verfügten vorher über keine staatlich unterstützte, private Möglichkeit zur Altersvorsorge. Entweder, weil sie von der Sozialversicherungspflicht befreit waren, oder weil sie weder eine betriebliche Altersvorsorge noch eine Riester-Rente nutzen konnten.

Wer ist selbstständig?

Wer ist selbstständig?

Beruflich selbstständig ist, wer seine Arbeitskraft auf eigene Rechnung einsetzt. Außerdem hat er keinen Chef, von dem er oder sie Anweisungen bekommt. Selbstständige gehören keinem Unternehmen an, sondern entscheiden persönlich unabhängig über die Art ihrer Arbeit sowie wann und wie sie sie ausführen. Dabei tragen sie auch das wirtschaftliche Risiko ihrer Tätigkeit allein. Sie sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig und damit auch für ihre Altersvorsorge verantwortlich.

Rürup-Rente: Für wen ist sie sinnvoll?

  1. Selbstständige, die gut verdienen: Sie profitieren von den Steuervorteilen besonders. Wie viel sie für die Rürup-Rente zurücklegen, bestimmen die Sparer nämlich selbst. Und wer als Gutverdiener besonders viel in die Rentenkasse einzahlen kann, kann umso mehr von der Steuer abziehen. Im Idealfall reizt er den Steuervorteil bis zur Höchstgrenze (Freibetrag) aus – mehr absetzen kann man nicht. Der Freibetrag wird jährlich angepasst und liegt 2019 bei 24.305 Euro (Alleinstehende) und 48.610 Euro (Verheiratete).
  2. Selbstständige, die nicht freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen: Selbstständige können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung eintreten. Aber: Ist der Antrag unterschrieben, lässt sich diese Entscheidung nicht mehr rückgängig machen. Eine Rürup-Rente kann da eine sinnvolle Alternative sein. Denn dort kann die Beitragshöhe freiwillig gewählt und der Geschäftslage angepasst werden.
  3. Selbstständige, die ihre Altersvorsorge vor Forderungen des Staates schützen wollen: Das ist sinnvoll, falls sie beispielsweise zahlungsunfähig (insolvent) werden oder Hartz IV beziehen müssen. Als Altersvorsorge ist das angesparte Kapital der Rürup-Rente nicht pfändbar. Der Staat darf es also nicht antasten.

Keine gute Idee ist der Abschluss einer Rürup-Rente hingegen für Berufseinsteiger beziehungsweise für Unternehmer, die erst am Anfang stehen. In beiden Fällen ist das Einkommen meistens noch nicht sehr hoch. Der Steuervorteil ist dann relativ gering – und das Plus unterm Strich recht klein, wenn die Steuern in der Auszahlungsphase anfallen. Die Beiträge kann man dann besser in das Unternehmen stecken, damit es schnell wächst.

Bei einem Ausflug im Wald umarmen auf einer Decke zwei Kinder ihre Eltern
© istock/vlada_maestro/2018  Die Rürup-Rente kann unter Umständen im Todesfall die Hinterbliebenen unterstützen.

Rürup-Rente: Was sind die wichtigsten Regeln?

Der Grund für die steuerlichen Vergünstigungen: Der Staat will die private Altersvorsorge fördern. Genau dafür ist Rürup-Rente ausschließlich bestimmt. Aus dieser „Zweckbindung“ folgt im Normalfall, dass sie …

  • ... frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgeschüttet wird.
  • … monatlich überwiesen wird.
  • … nicht als vorzeitige Auszahlung oder Einmalzahlung gewährt wird.
  • … nicht verkauft werden kann.
  • … nicht an eine andere Person übertragen werden kann.
  • … nicht vererbt werden kann.
  • … nicht beliehen oder als Sicherheit verwendet werden kann.
  • … nicht gekündigt werden kann.

Mit manchen Anbietern der Rürup-Rente lassen sich allerdings (kostenpflichtig) einige Ausnahmen von den genannten Regeln vereinbaren. Dazu zählt beispielsweise die sogenannte Beitragsrückgewähr während der Ansparphase. Sie erlaubt im Todesfall eines „Rürupers“ die Ausschüttung seines bis dahin angesammelten Kapitals an seinen Ehepartner beziehungsweise an seine Kinder.

Auch möglich: eine Rentengarantiezeit. Bezieht jemand bereits seine Rürup-Rente und stirbt dann, kann sie damit an seine Hinterbliebenen weitergezahlt werden. Allerdings nicht lebenslang, sondern nur für eine anfangs festgelegte Dauer. Das ist die Rentengarantiezeit. Sie liegt meistens zwischen fünf und 25 Jahren. 

Beispiel: Ein Selbstständiger geht mit 65 Jahren in den Ruhestand. Seine Rentengarantiezeit beträgt 15 Jahre.  Sollte er nach acht Jahren Rentnerdasein sterben, bekommen die im Vertrag begünstigten Familienmitglieder noch sieben Jahre lang sein Altersgeld. Aber Achtung: Ist eine vereinbarte Rentengarantiezeit abgelaufen, endet die Auszahlung in jedem Fall – auch wenn der Ruheständler dann noch lebt! Diese Option sollte also gut abgewägt werden.

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